Instruktion: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. August 2008, 13:47 Uhr
Eine Instruktion ist im Kirchenrecht eine allgemeine Anweisung einer zuständigen Behörde (des Papstes) auf ihrem Gebiet zur Regelung und Darlegung der Ordnung einer größeren Zahl von Fällen, während ein Dekret regelmäßig eine Einzelfallentscheidung enthält.