Kardinal: Unterschied zwischen den Versionen
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*[http://www.kath.net/detail.php?id=12913 Papst ernennt 15 neue Kardinäle] - Kath.net-Artikel über das jüngste Konsistorium. | *[http://www.kath.net/detail.php?id=12913 Papst ernennt 15 neue Kardinäle] - Kath.net-Artikel über das jüngste Konsistorium. | ||
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Version vom 11. März 2006, 22:02 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Ernennung
Die Kardinäle werden vom Papst ernannt und in einem Konsistorium offiziell zum Kardinal erhoben. Der Kardinalsrang ist eine Ehrenbezeugung an einen Kleriker. Auch gibt es traditionelle Bischofssitze, die mit der Kardinalswürde verbunden sind, obwohl der Heilige Vater nicht daran gebunden wäre.
Bedingungen zur Ernennung
Bedingung zur Ernennung eines Kardinals ist das Sakrament der Weihe. In der Regel ist ein Kardinal bereits Bischof oder wird vor dem Konsistorium zum Bischof geweiht. Es gibt aber Ausnahmen davon. (Leo Kardinal Scheffczyk)
Zeichen des Kardinalsranges
Als Zeichen der Würde und Ehre des Kardinals trägt er ein Purpurornat.
Weblinks
- Papst ernennt 15 neue Kardinäle - Kath.net-Artikel über das jüngste Konsistorium.