Kantor: Unterschied zwischen den Versionen
(→Bezirkskantoren: Link) |
(→Aufgaben: + Kat) |
||
Zeile 21: | Zeile 21: | ||
[[Kategorie: Kirchenmusik]] | [[Kategorie: Kirchenmusik]] | ||
+ | [[Kategorie:Liturgie (Person)]] |
Version vom 5. September 2017, 20:51 Uhr
Ein Kantor (lateinisch: cantare = singen; cantor = Sänger) ist ein Vorsänger oder Chorleiter. Kantoren gibt es in katholischen und evangelischen Kirchen sowie in jüdischen Gemeinden (Chasan). Von großer Bedeutung ist die Rolle des Kantors auch in der Orthodoxie und den mit Rom unierten Ostkirchen, die in byzantinischer Tradition stehen.
Inhaltsverzeichnis
Kantorenamt
Neben der liturgischen Rolle als Vorsänger im Gottesdienst bezeichnet der Begriff Kantor oder Kantorin auch die in einer Gemeinde für die Kirchenmusik verantwortliche Person. Für diesen hauptamtlichen Beruf, der in der Regel nur an größeren Kirchen ausgeübt wird, muss der Kantor bei der evangelischen und katholischen Kirche ein Hochschulstudium absolviern. Bei besonderen Leistungen wird auch der Titel Kirchenmusikdirektor verliehen. Der musikalische Leiter der Kirchenmusik eines Bistums ist der Diözesanmusikdirektor (DMD).
Aufgaben
Zu den Aufgaben des Kantors gehört in der Regel das Vorsingen bei den Wechselgesänge der Hl. Messe (Proprium und Ordinarium) und der Tagzeitenliturgie, das liturgische und konzertante Orgelspiel und die Begleitung des Gemeindegesangs. Ebenso gehört die Leitung der Chöre und Musikgruppen, etwa einer Choralschola oder einer Kantorei (Kinderchor, Jugendchor, Kirchenchor, Vocalensemble) und eventuell ein Posaunenchor oder Instrumentalensemble zu seinen Aufgaben. In früheren Zeiten war das Amt des Kantors oft mit dem Beruf des örtlichen Lehrers verbunden. Zahlreiche Kantoren waren oder sind ebenso bekannte Komponisten.
Bezirkskantoren
Weitere Berufsbezeichnugen sind Seelsorgebereichskantor als leitender Kirchenmusiker eines Pfarreienverbundes oder Bezirkskantor, Dekanatskantor, Regionalkantor, wo der Kantor die musikalische Aufsicht über eines oder mehrere Dekanate führt, oder Stiftskantor.
Aufgaben
Eine wichtige Aufgabe der Bezirkskantoren ist die Ausbildung und Fortbildung von nebenamtlichen Organisten und Chorleitern beispielsweise mit dem Prüfungsziel der Kirchenmusik D- oder C-Prüfung. Dazu werden kirchenmusikalische Ausbildungskurse wie das künstlerische Orgelspiel (Literaturspiel) und liturgische Orgelspiel (Liedbegleitung und Improvisation) als auch die Fachgebiete Musiktheorie, Orgelbau, Gregorianischer Choral, Stimmbildung, Liturgik und Hymnologie unterrichtet.
Die Beratung aller Kirchenmusiker in den jeweiligen Dekanaten gehört ebenfalls zu den wesentlichen Aufgaben. Die Fortbildungen für nebenamtliche Kirchenmusiker, Lektoren, aber auch für Kapläne, Pfarrer oder weitere in der Liturgie Tätige wird vom Bezirkskantor im Auge behalten. Er führt in der Regel in neue Gesangbücher ein und informiert über gottesdienstliche Entwicklungen, soweit sie die Kirchenmusik betreffen. Er bietet für Kirchenchöre bezirksweite Projekte an, die in kleineren, ländlichen Gemeinden nicht möglich wären: Konzerte, Kirchenmusiktage, Werkwochen und musikalische Wochenenden.
Der Bezirkskantor hat ebenso ein Auge auf die Instrumente in den Kirchen und Kapellen seines Dekanates. Er berät, im Einvernehmen mit den zuständigen Orgelsachverständigen, bei Um- und Neubauten von Instrumenten.
Der Bezirkskantor berichtet bei Kantorentreffen, Pastoralkonferenzen und Pfarrkonventen über die regionale und überregionale Entwicklung der Kirchenmusik. Er wirkt auch bei kirchenmusikalischen Publikationen mit.