Dekret: Unterschied zwischen den Versionen
Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen (+ üa) |
Oswald (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | {{Überarbeiten| | + | {{Überarbeiten|Die Aussagen sind im Kontext von CIC §§ 29-34 unklar.}} |
Ein '''Dekret''' ist im [[Kirchenrecht]] eine ''Einzelfallentscheidung'' einer zuständigen Behörde (des [[Papst]]es), während eine [[Instruktion]] eine allgemeine Anweisung zur Regelung einer größeren Zahl allgemeiner Fälle ist. | Ein '''Dekret''' ist im [[Kirchenrecht]] eine ''Einzelfallentscheidung'' einer zuständigen Behörde (des [[Papst]]es), während eine [[Instruktion]] eine allgemeine Anweisung zur Regelung einer größeren Zahl allgemeiner Fälle ist. | ||
− | == | + | ==Päpstliches== |
− | + | * 1983 [[Kirchenrecht]], can 29-58. | |
[[Kategorie:Kirchenrecht]] | [[Kategorie:Kirchenrecht]] | ||
[[Kategorie:Lehramtstexte |!]] | [[Kategorie:Lehramtstexte |!]] |
Version vom 31. August 2015, 15:13 Uhr
Vorlage:Überarbeiten Ein Dekret ist im Kirchenrecht eine Einzelfallentscheidung einer zuständigen Behörde (des Papstes), während eine Instruktion eine allgemeine Anweisung zur Regelung einer größeren Zahl allgemeiner Fälle ist.
Päpstliches
- 1983 Kirchenrecht, can 29-58.