Weihbischof: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Weihbischof''' ist ein ''Auxiliarbischof'' und damit ein "Hilfsbischof" für den [[Diözesanbischof]].  Die lateinisch Bezeichnung ist ''episcopus auxiliaris''. Die vorrangige Aufgabe von Weihbischöfen besteht in der Unterstützung des Diozesanbischofs bei Weihehandlungen wie zum Beispiel das Spenden des [[Firmung|Firmsakraments]].
 
Ein '''Weihbischof''' ist ein ''Auxiliarbischof'' und damit ein "Hilfsbischof" für den [[Diözesanbischof]].  Die lateinisch Bezeichnung ist ''episcopus auxiliaris''. Die vorrangige Aufgabe von Weihbischöfen besteht in der Unterstützung des Diozesanbischofs bei Weihehandlungen wie zum Beispiel das Spenden des [[Firmung|Firmsakraments]].
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Da jeder Bischof einer Diözese zugeordnet sein muss, werden Weihbischöfe als Bischöfe einer im Laufe der Kirchengeschichte erloschenen Diözese geweiht. Diese Diözese nennt man [[Titularbistum]] und den Bischof in dieser Funktion [[Titularbischof]]. Bis zur Mitte der [[20. Jahrhunderts]] nannte man diese Bistümer ''In partibus infidelium'' (lat. In Gebieten der Ungläubigen), da damals zumeist auf nordafrikanische Bistümer, die in die Hand der Mauren gefallen waren, geweiht wurde.
  
 
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Version vom 16. Juni 2007, 12:17 Uhr

Ein Weihbischof ist ein Auxiliarbischof und damit ein "Hilfsbischof" für den Diözesanbischof. Die lateinisch Bezeichnung ist episcopus auxiliaris. Die vorrangige Aufgabe von Weihbischöfen besteht in der Unterstützung des Diozesanbischofs bei Weihehandlungen wie zum Beispiel das Spenden des Firmsakraments.

Da jeder Bischof einer Diözese zugeordnet sein muss, werden Weihbischöfe als Bischöfe einer im Laufe der Kirchengeschichte erloschenen Diözese geweiht. Diese Diözese nennt man Titularbistum und den Bischof in dieser Funktion Titularbischof. Bis zur Mitte der 20. Jahrhunderts nannte man diese Bistümer In partibus infidelium (lat. In Gebieten der Ungläubigen), da damals zumeist auf nordafrikanische Bistümer, die in die Hand der Mauren gefallen waren, geweiht wurde.