Sacrosancta oecumenica (8) (Wortlaut): Unterschied zwischen den Versionen
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(Quelle: Das heilige allgültige und allgemeine Concilium von Trient, Beschlüsse und heil. Canones nebst den betreffenden Bullen treu übersetzt von Jodoc Egli; Verlag Xaver Meyer Luzern 1832 [2. Auflage], S. 171; [[Druckerlaubnis|Empfehlung]] des Bischofs von Basel Joseph Anton, Solothurn, den 25. Hornung 1832; [in deutscher Sprache mit gebrochenen Buchstaben abgedruckt]). | (Quelle: Das heilige allgültige und allgemeine Concilium von Trient, Beschlüsse und heil. Canones nebst den betreffenden Bullen treu übersetzt von Jodoc Egli; Verlag Xaver Meyer Luzern 1832 [2. Auflage], S. 171; [[Druckerlaubnis|Empfehlung]] des Bischofs von Basel Joseph Anton, Solothurn, den 25. Hornung 1832; [in deutscher Sprache mit gebrochenen Buchstaben abgedruckt]). | ||
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+ | Der hochheilige, allgültige und allgemeine, rechtmäßig im heiligen Geist versammelte Kirchenrat von Trient, unter dem Vorsitze des nämlichen Gesandten des Apostolischen Stuhls, beschloss, dass wegen verschiedenen, aus unterschiedlichen Ursachen entsprossenen Schwierigkeiten und auch darum, damit alles entsprechender und mit desto größter Beratung vor sich gehe – nämlich damit die Glaubensehren zugleich mit dem, was die Verbesserung betrifft, verhandelt und sanktioniert werden mögen - dasjenige, welches über die Verbesserung sowohl, als über die Glaubenslehren zu verordnen gut scheinen wird, in der nächsten Sitzung bestimmt werden soll, die er allen auf den sechszehnten des folgenden Monats Julius ansagt, doch mit dem Beifügen (Oben, Sitzung 9. am Ende) , dass der Kirchenrat selbst den besagten Zeittermin nach seinem Gutdünken und Willen, so wie er es für die Gegenstände des Konzils für ersprießlich erachtet, auch in einer allgemeinen Versammlung frei abkürzen und verlängern könne und möge. | ||
− | + | ==Weblinks== | |
+ | * [http://history.hanover.edu/texts/trent/ct20.html Der englische Text] | ||
[[Kategorie:Lehramtstexte (Wortlaut)]] | [[Kategorie:Lehramtstexte (Wortlaut)]] | ||
[[Kategorie:Tridentinum]] | [[Kategorie:Tridentinum]] | ||
+ | [[Kategorie:Lehramtstexte (Pius IV.)]] |
Aktuelle Version vom 22. November 2018, 21:11 Uhr
Sacrosancta oecumenica (8) |
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des heiligen, allgültigen und allgemeinen Conciliums von Trient
unter Papst
Pius IV.
4. Juni 1562
(Quelle: Das heilige allgültige und allgemeine Concilium von Trient, Beschlüsse und heil. Canones nebst den betreffenden Bullen treu übersetzt von Jodoc Egli; Verlag Xaver Meyer Luzern 1832 [2. Auflage], S. 171; Empfehlung des Bischofs von Basel Joseph Anton, Solothurn, den 25. Hornung 1832; [in deutscher Sprache mit gebrochenen Buchstaben abgedruckt]).
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist |
Der hochheilige, allgültige und allgemeine, rechtmäßig im heiligen Geist versammelte Kirchenrat von Trient, unter dem Vorsitze des nämlichen Gesandten des Apostolischen Stuhls, beschloss, dass wegen verschiedenen, aus unterschiedlichen Ursachen entsprossenen Schwierigkeiten und auch darum, damit alles entsprechender und mit desto größter Beratung vor sich gehe – nämlich damit die Glaubensehren zugleich mit dem, was die Verbesserung betrifft, verhandelt und sanktioniert werden mögen - dasjenige, welches über die Verbesserung sowohl, als über die Glaubenslehren zu verordnen gut scheinen wird, in der nächsten Sitzung bestimmt werden soll, die er allen auf den sechszehnten des folgenden Monats Julius ansagt, doch mit dem Beifügen (Oben, Sitzung 9. am Ende) , dass der Kirchenrat selbst den besagten Zeittermin nach seinem Gutdünken und Willen, so wie er es für die Gegenstände des Konzils für ersprießlich erachtet, auch in einer allgemeinen Versammlung frei abkürzen und verlängern könne und möge.