Dictatus Papae: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Dictatus papae''' (lat. für Diktat des Papstes) ist ein Dokument aus dem Pontifikat von [[Papst]] [[Gregor VII.]], das auf 1075 datiert wird. Das Originbal befindet sich im Vatikanischen Geheimarchiv. Bemerkenswert ist, dass diese 27 knappen Sätze, die nie publiziert wurden und nie Gesetzeskraft im [[kirchenrecht]]lichen Sinne hatten, doch das Selbstverständnis des Papsttums stark prägten.
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[[Datei:G7.jpg|thumb|right|S. Gregorivs P.P. VII]]'''Dictatus Papae''' (lat. für ''Diktat des Papstes'') ist ein Dokument aus dem Pontifikat von [[Papst]] [[Gregor VII.]], das auf 1075 datiert wird. Das Original befindet sich im Vatikanischen Geheimarchiv. Bemerkenswert ist, dass diese 27 knappen Sätze, die nie publiziert wurden und nie Gesetzeskraft im [[kirchenrecht]]lichen Sinne hatten, doch das Selbstverständnis des Papsttums stark prägten.
  
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Am ''Dictatus Papae'', in dem ein päpstlicher Machtanspruch über dem weltlicher Herrscher zum Ausdruck gebracht wurde, entzündete sich der so genannte [[Investiturstreit]].
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Die [[Kirche]] argumentiert, ihrem Selbstverständnis nach, stets in Kategorien der Kontinuität. Auch wo es dem kirchlichen Amt notwendig erscheint, eine Traditionskritik zu üben, wird zugleich stets die Identität der Lehre betont. Der ''Dictatus papae'' war aber nie ein verbindlicher Kodex, sondern "nur" eine Orientierung. Dennoch können einige Leitlinien herausgearbeitet werden, die auch heute und in Zukunft für den Katholizismus gelten:
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Die [[Kirche]] argumentiert, ihrem Selbstverständnis nach, stets in Kategorien der Kontinuität. Auch wo es dem kirchlichen Amt notwendig erscheint, eine Traditionskritik zu üben, wird zugleich stets die Identität der Lehre betont. Der ''Dictatus papae'' war aber nie ein verbindlicher Kodex, sondern "nur" eine Orientierung. Dennoch können einige Leitlinien herausgearbeitet werden, die auch heute und in Zukunft für den [[Katholizismus]] gelten:
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*Die Sätze 1 bis 4 sind von den Konzilien [[Vatikanum I]] und [[Vatikanum II]] in etwa bestätigt worden.
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*Die Sätze 13 bis 18 sind in modifizierter Form weiterhin im [[Kirchenrecht]] lt. [[CIC]] enthalten.
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*Satz 19 fand -- kirchlich und weltlich -- neue Bekräftigung seit Gründung des [[Vatikanstaat]]es 1929.
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*Die Sätze 22 und 26 gelten unbedingt und unbeschränkt, nach Maßgabe des jüngsten [[Konzil]]s (vgl. [[Lumen gentium]], (1964)).
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*Satz 12 hat sich erledigt, da sich im 20. Jahrhundert alle [[Kaiser]] selbst "deponiert" haben (auch der Tenno von Japan, der nur noch [[Symbol]] des Staates ist).
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*Satz 8 und 9 sind "in Resten" noch präsent, z.B. durch das kaiserliche Rot der päpstlichen Schuhe und andere, spiritualisierte Überreste des ''Imperium romanum''.
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*Die Reichweite von Satz 21 ist heute nicht eindeutig bestimmbar. Hier ist nicht nur die [[Kollegialität der Bischöfe]] zu berücksichtigen, sondern auch die legitime Anerkennung nichtlateinischer Traditionen der [[Ostkirche]]n.
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*Satz 27 müsste heute als erster Anfang der Anerkennung von [[Religionsfreiheit]] im zivilen Zusammenleben interpretiert werden.
  
 
[[Kategorie: Päpstliches]]
 
[[Kategorie: Päpstliches]]

Aktuelle Version vom 20. März 2018, 21:56 Uhr

S. Gregorivs P.P. VII

Dictatus Papae (lat. für Diktat des Papstes) ist ein Dokument aus dem Pontifikat von Papst Gregor VII., das auf 1075 datiert wird. Das Original befindet sich im Vatikanischen Geheimarchiv. Bemerkenswert ist, dass diese 27 knappen Sätze, die nie publiziert wurden und nie Gesetzeskraft im kirchenrechtlichen Sinne hatten, doch das Selbstverständnis des Papsttums stark prägten.

Am Dictatus Papae, in dem ein päpstlicher Machtanspruch über dem weltlicher Herrscher zum Ausdruck gebracht wurde, entzündete sich der so genannte Investiturstreit.

Dictatus Papae

1 Quod Romana ecclesia a solo Domino sit fundata. Dass die römische Kirche vom Herrn allein gegründet worden ist.
2 Quod solus Romanus pontifex iure dicatur universalis. Dass allein der römische Papst mit Recht "universal" genannt wird.
3 Quod ille solus possit deponere episcopos vel reconciliare. Dass er allein Bischöfe absetzen und wieder einsetzen kann.
4 Quod legatus eius omnibus episcopis presit in concilio etiam inferioris gradus et adversus eos sententiam depositionis possit dare. Dass sein Gesandter auf einem Konzil den Vorrang vor allen Bischöfen hat, auch wenn er einen niedrigeren Weihegrad hat, und dass er gegen sie ein Absetzungsurteil fällen kann.
5 Quod absentes papa possit deponere. Dass der Papst Abwesende absetzen kann.
6 Quod cum excommunicatis ab illo inter caetera nec in eadem domo debemus manere. Dass Wir mit von ihm Exkommunizierten unter anderem nicht in demselben Haus bleiben dürfen.
7 Quod illi soli licet pro temporis necessitate novas leges condere, novas plebes congregare, de canonica abbatiam facere et e contra, divitem episcopatum dividere et inopes unire. Dass es allein ihm erlaubt ist, entsprechend den Erfordernissen der Zeit, neue Gesetze zu erlassen, neue Gemeinden zu bilden, ein Kanonikerstift zur Abtei zu machen und umgekehrt, ein reiches Bistum zu teilen und arme zu vereinigen.
8 Quod solus possit uti imperialibus insigniis. Dass er allein die kaiserlichen Herrschaftszeichen verwenden kann.
9 Quod solius papae pedes omnes principes deosculentur. Dass alle Fürsten nur des Papstes Füße küssen.
10 Quod illius solius nomen in ecclesiis recitetur. Dass in den Kirchen allein sein Name genannt wird.
11 Quod hoc unicum est nomen in mundo. Dass dieser Name einzigartig ist auf der Welt.
12 Quod illi liceat imperatores deponere. Dass es ihm erlaubt ist, Kaiser abzusetzen.
13 Quod illi liceat de sede ad sedem necessitate cogente episcopos transmutare. Dass es ihm erlaubt ist, bei dringender Notwendigkeit Bischöfe von einem Sitz zum anderen zu versetzen.
14 Quod de omni ecclesia quocunque voluerit clericum valeat ordinare. Dass er jeden beliebigen Kleriker aus allen Diözesen weihen kann.
15 Quod ab illo ordinatus alii ecclesiae preesse potest, sed non militare; et quod ab aliquo episcopo non debet superiorem gradum accipere. Dass ein von ihm Geweihter einer anderen Kirche vorstehen, aber ihr nicht dienen kann; und dass er von einem anderen Bischof keinen höheren Weihegrad annehmen darf.
16 Quod nulla synodus absque precepto eius debet generalis vocari. Dass keine Synode ohne sein Geheiß universal genannt werden darf.
17 Quod nullum capitulum nullusque liber canonicus habeatur absque illius auctoritate. Dass kein Rechtssatz und kein Buch ohne seine Autorisierung für kanonisch gilt.
18 Quod sententia illius a nullo debeat retractari et ipse omnium solus retractare possit. Dass sein Urteilsspruch von niemandem widerrufen werden darf und er selbst als einziger die Urteile aller widerrufen kann.
19 Quod a nemine ipse iudicari debeat. Dass er von niemandem gerichtet werden darf.
20 Quod nullus audeat condemnare apostolicam sedem apellantem. Dass niemand es wage, jemanden zu verurteilen, der an den apostolischen Stuhl appelliert.
21 Quod maiores cause cuiuscunque ecclesiae ad eam referri debeant. Dass die wichtigen Streitfragen jeder Kirche an ihn übertragen werden müssen.
22 Quod Romana ecclesia nunquam erravit nec imperpetuum scriptura testante errabit. Dass die römische Kirche niemals in Irrtum verfallen ist und nach dem Zeugnis der Schrift niemals irren wird.
23 Quod Romanus pontifex, si canonice fuerit ordinatus, meritis beati Petri indubitanter efficitur sanctus testante sancto Ennodio Papiensi episcopo ei multis sanctis patribus faventibus, sicut in decretis beati Symachi pape continetur. Dass der römische Bischof, falls er kanonisch eingesetzt ist, durch die Verdienste des heiligen Petrus unzweifelhaft heilig wird, nach dem Zeugnis des heiligen Bischofs Ennodius von Pavia, dem viele heilige Väter beistimmen, wie aus den Dekreten des heiligen Papstes Symmachus hervorgeht.
24 Quod illius precepto et licentia subiectis liceat accusare. Dass es auf sein Geheiß und mit seiner Erlaubnis Untergebenen erlaubt ist Klage zu erheben.
25 Quod absque synodali conventu possit episcopos deponere et reconciliare. Dass er ohne Synode Bischöfe absetzen und wieder einsetzen kann.
26 Quod catholicus non habeatur, qui non concordat Romanae ecclesiae. Dass nicht für katholisch gilt, wer sich nicht in Übereinstimmung mit der römischen Kirche befindet.
27 Quod a fidelitate iniquorum subiectos potest absolvere. Dass er Untergebene vom Treueid gegenüber Sündern lösen kann.
Sätze 1 bis 5


Versuch eines aggiornamento

Die Kirche argumentiert, ihrem Selbstverständnis nach, stets in Kategorien der Kontinuität. Auch wo es dem kirchlichen Amt notwendig erscheint, eine Traditionskritik zu üben, wird zugleich stets die Identität der Lehre betont. Der Dictatus papae war aber nie ein verbindlicher Kodex, sondern "nur" eine Orientierung. Dennoch können einige Leitlinien herausgearbeitet werden, die auch heute und in Zukunft für den Katholizismus gelten:

  • Die Sätze 13 bis 18 sind in modifizierter Form weiterhin im Kirchenrecht lt. CIC enthalten.
  • Satz 19 fand -- kirchlich und weltlich -- neue Bekräftigung seit Gründung des Vatikanstaates 1929.
  • Die Sätze 22 und 26 gelten unbedingt und unbeschränkt, nach Maßgabe des jüngsten Konzils (vgl. Lumen gentium, (1964)).
  • Satz 12 hat sich erledigt, da sich im 20. Jahrhundert alle Kaiser selbst "deponiert" haben (auch der Tenno von Japan, der nur noch Symbol des Staates ist).
  • Satz 8 und 9 sind "in Resten" noch präsent, z.B. durch das kaiserliche Rot der päpstlichen Schuhe und andere, spiritualisierte Überreste des Imperium romanum.
  • Die Reichweite von Satz 21 ist heute nicht eindeutig bestimmbar. Hier ist nicht nur die Kollegialität der Bischöfe zu berücksichtigen, sondern auch die legitime Anerkennung nichtlateinischer Traditionen der Ostkirchen.
  • Satz 27 müsste heute als erster Anfang der Anerkennung von Religionsfreiheit im zivilen Zusammenleben interpretiert werden.