Generalvikar: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Generalvikar''' ist nach dem [[Kirchenrecht]] Stellvertreter des [[Bischof]]s in allen Verwaltungs-, Personal- und pastoralen Angelegenheiten der Diözese.
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'''General[[vikar]]''' ist der persönliche Stellvertreter des [[Bischof]]s in der geistlichen und materiellen Verwaltung der [[Diözese]], die er im Namen dessen führt. Ausnahme sind die diejenigen Funktionen, die der Bischof sich vorbehalten hat oder zu denen nach dem [[Kirchenrecht]] ein besondere Auftrag des Bischofs erforderlich ist. Der Generalvikar leitet das Generalvikariat.
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==Weblinks==
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*[http://de.radiovaticana.va/news/2013/10/23/was_ist_ein_generalvikar/ted-739862 Was ist ein Generalvikar?] [[Radio Vatikan]] am 23. Oktober 2013
  
 
[[Kategorie:Diözesen|!]]
 
[[Kategorie:Diözesen|!]]

Aktuelle Version vom 3. Februar 2015, 09:39 Uhr

Generalvikar ist der persönliche Stellvertreter des Bischofs in der geistlichen und materiellen Verwaltung der Diözese, die er im Namen dessen führt. Ausnahme sind die diejenigen Funktionen, die der Bischof sich vorbehalten hat oder zu denen nach dem Kirchenrecht ein besondere Auftrag des Bischofs erforderlich ist. Der Generalvikar leitet das Generalvikariat.

Weblinks