Ordinarius: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Ordinarius''' ist  die kirchenrechtliche Bezeichnung für Diözesanbischöfe, Gefreite Abte und Prälaten (Abbates und Praelati nullius, d. h. solche Äbte und Prälaten, die einen von jeder Diözese unabhängigen Bezirk verwalten) und ihre Generalvikare. Ferner für Apostolische Administratoren, Vikare und Präfekten und ihre rechtmäßigen Stellvertreter. Schließlich für die höheren Oberen, d. h. vom Provinzial aufwärts, in exempten Priestergenossenschaften in Bezug auf ihre Untergebenen mit Ausnahme der Ordensoberen als solcher sind die Genannten Ortsordinarien.
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'''Ordinarius''' ist  die [[Kirchenrecht|kirchenrechtliche]] Bezeichnung für Diözesan[[Bischof|bischöfe]], Gefreite [[Abt]]e und [[Prälat]]en (Abbates und Praelati nullius, d. h. solche Äbte und Prälaten, die einen von jeder [[Diözese]] unabhängigen Bezirk verwalten) und ihre [[Generalvikar]]e. Ferner für [[Apostolischer Administrator|Apostolische Administratoren]], [[Vikar]]e und [[Präfekt]]en und ihre rechtmäßigen Stellvertreter. Schließlich für die höheren [[Oberer|Oberen]], d. h. vom [[Provinzial]] aufwärts, in exempten [[Priestergenossenschaft]]en in Bezug auf ihre Untergebenen mit Ausnahme der Ordensoberen als solcher sind die Genannten Ortsordinarien.<ref>Bernhard Brinkmann: Katholisches Hand[[lexikon]], [[Butzon & Bercker Verlag]] Kevelaer 1960, S. 191, Ordinarius (2. Auflage; [[Imprimatur]] N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis).</ref>
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Im Bereich der [[Universität]]en bezeichnet ''Ordinarius'' den "ordentlichen Professor", der einen Lehrstuhl innehat. Am [[Gymnasium]] wurde früher auch der Klassenlehrer ''Ordinarius'' genannt.
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Aktuelle Version vom 15. Juni 2018, 09:16 Uhr

Ordinarius ist die kirchenrechtliche Bezeichnung für Diözesanbischöfe, Gefreite Abte und Prälaten (Abbates und Praelati nullius, d. h. solche Äbte und Prälaten, die einen von jeder Diözese unabhängigen Bezirk verwalten) und ihre Generalvikare. Ferner für Apostolische Administratoren, Vikare und Präfekten und ihre rechtmäßigen Stellvertreter. Schließlich für die höheren Oberen, d. h. vom Provinzial aufwärts, in exempten Priestergenossenschaften in Bezug auf ihre Untergebenen mit Ausnahme der Ordensoberen als solcher sind die Genannten Ortsordinarien.<ref>Bernhard Brinkmann: Katholisches Handlexikon, Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 1960, S. 191, Ordinarius (2. Auflage; Imprimatur N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis).</ref>

Im Bereich der Universitäten bezeichnet Ordinarius den "ordentlichen Professor", der einen Lehrstuhl innehat. Am Gymnasium wurde früher auch der Klassenlehrer Ordinarius genannt.

Anmerkungen

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