Dekan: Unterschied zwischen den Versionen
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− | * der erste, oder | + | * der erste, oder wenn ein [[Propst]] vorhanden ist, der zweite Würdenträger an Dom- oder Kollegiatskirchen, auch Domdechant genannt: [[Dekan (Dom)]] |
− | + | * an [[Universität]]en, der jährlich neu zu wählende Vorsteher der einzelnen [[Fakultät]]en: [[Dekan (Hochschule)]] | |
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Aktuelle Version vom 8. Februar 2011, 15:06 Uhr
Dekan hat verschiedene Bedeutungen:
- der Kardinaldekan oder Dekan des Heiligen Kollegiums (lat. Decanus Sacri Collegii) ist der Vorsitzende des Kardinalkollegiums: Dekan (Kardinalkollegium)
- der vom Diözesanbischof ernannte oder bestätigte Vorsteher eines Dekanates, auch Dechant oder Erzpriester genant. Ihm obliegt die Dienstaufsicht der Seelsorgsgeistlichen seines Bezirkes: Dekan (Dekanat)
- der erste, oder wenn ein Propst vorhanden ist, der zweite Würdenträger an Dom- oder Kollegiatskirchen, auch Domdechant genannt: Dekan (Dom)
- an Universitäten, der jährlich neu zu wählende Vorsteher der einzelnen Fakultäten: Dekan (Hochschule)