Firmung: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Sakramente der Firmung gehört zu den Sakramenten der [[christlichen Initiation]]. Im [[Lumen Gentium]] heißt es im Kapitel 11: "Durch das Sakrament der Firmung werden die Getauften vollkommener der Kirche verbunden und mit der besonderen Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet; so sind sie noch strenger verpflichtet, den Glauben als wahre Zeugen Christi in Wort und Tat zugleich zu verbreiten und zu verteidigen." Durch die Firmung bekommt der Christ ein geistiges Siegel, ein Siegel des Heiligen Geistes
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Das [[Sakrament]] der '''Firmung''' gehört zu den Sakramenten der [[Christliche Initiation|christlichen Initiation]]. In [[Lumen Gentium]] heißt es im Kapitel 11: "Durch das Sakrament der Firmung werden die Getauften vollkommener der Kirche verbunden und mit der besonderen Kraft des [[Heiliger Geist|Heiligen Geistes]] ausgestattet; so sind sie noch strenger verpflichtet, den Glauben als wahre Zeugen Christi in Wort und Tat zugleich zu verbreiten und zu verteidigen." Durch die Firmung bekommt der Christ ein geistiges Siegel, ein Siegel des Heiligen Geistes
  
 
== Wirkungen der Firmung ==
 
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== Spender der Firmung ==
 
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Der ordentliche Spender der Firmung ist der Bischof. Dieser kann allerdings die Vollmacht an Priester abgeben.
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Der ordentliche Spender der Firmung ist der [[Bischof]]. Dieser kann allerdings die Vollmacht an [[Priester]] abgeben.
  
 
== Wer darf Firmpate sein? ==
 
== Wer darf Firmpate sein? ==
  
Ein Firmpate muss katholisch sein, das 16. Lebensjahr vollendet haben und selbst gefirmt sein und darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Firmpaten müssen, falls sie verheiratet sind, kirchlich verheiratet sein. Geschiedene und Wiederverheirate können kein Firmpate sein. Außerdem muss die Lebensführung den christlichen Werten entsprechen.
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Ein Firmpate muss [[katholisch]] sein, das 16. Lebensjahr vollendet haben und selbst gefirmt sein und darf nicht aus der [[Kirche]] ausgetreten sein. Firmpaten müssen, falls sie verheiratet sind, kirchlich verheiratet sein. Geschiedene und Wiederverheirate können nicht Firmpate sein. Außerdem muss die Lebensführung eines Firmpaten den christlichen Werten entsprechen.

Version vom 19. Mai 2006, 14:25 Uhr

Das Sakrament der Firmung gehört zu den Sakramenten der christlichen Initiation. In Lumen Gentium heißt es im Kapitel 11: "Durch das Sakrament der Firmung werden die Getauften vollkommener der Kirche verbunden und mit der besonderen Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet; so sind sie noch strenger verpflichtet, den Glauben als wahre Zeugen Christi in Wort und Tat zugleich zu verbreiten und zu verteidigen." Durch die Firmung bekommt der Christ ein geistiges Siegel, ein Siegel des Heiligen Geistes

Wirkungen der Firmung

Im KKK heißt es im Kapitel 1303 über die Wirkung der Firmung: "Darum führt die Firmung zum Wachstum und zur Vertiefung der Taufgnade:

  • Sie verwurzelt uns tiefer in der Gotteskindschaft, die uns sagen läßt: „Abba, Vater!" (Röm 8,15);
  • sie vereint uns fester mit Christus;
  • sie vermehrt in uns die Gaben des Heiligen Geistes;
  • sie verbindet uns vollkommener mit der Kirche [Vgl. LG 11];
  • sie schenkt uns eine besondere Kraft des Heiligen Geistes, um in Wort und Tat als wahre Zeugen Christi den Glauben auszubreiten und zu verteidigen, den Namen Christi tapfer zu bekennen und uns nie des Kreuzes zu schämen [Vgl. DS 1319; LG 11; 12].

Wer kann die Firmung empfangen?

Jeder Getaufte, der noch nicht gefirmt ist, kann und soll das Sakrament der Firmung empfangen.

Spender der Firmung

Der ordentliche Spender der Firmung ist der Bischof. Dieser kann allerdings die Vollmacht an Priester abgeben.

Wer darf Firmpate sein?

Ein Firmpate muss katholisch sein, das 16. Lebensjahr vollendet haben und selbst gefirmt sein und darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Firmpaten müssen, falls sie verheiratet sind, kirchlich verheiratet sein. Geschiedene und Wiederverheirate können nicht Firmpate sein. Außerdem muss die Lebensführung eines Firmpaten den christlichen Werten entsprechen.