Lehramt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
Zeile 2: Zeile 2:
  
 
Das Lehramt wird durch das [[Kollegium der Bischöfe]], durch jeden Ortsbischof, ggf. unterstützt von Weihbischöfen, in letzter Instanz aber durch den jeweiligen [[Papst]] definiert. Die Theologie ist für die ''weitere Entfaltung'' der kirchlichen Lehre von Bedeutung, übt aber kein [[sakrament]]ales Lehramt aus.
 
Das Lehramt wird durch das [[Kollegium der Bischöfe]], durch jeden Ortsbischof, ggf. unterstützt von Weihbischöfen, in letzter Instanz aber durch den jeweiligen [[Papst]] definiert. Die Theologie ist für die ''weitere Entfaltung'' der kirchlichen Lehre von Bedeutung, übt aber kein [[sakrament]]ales Lehramt aus.
 +
 +
[[Pius XII.]] schreibt in der Enzyklika [[Humani generis]], Nr. 34, dass man auf das Lehramt achten soll: ''Es wäre unnötig, diese Irrtümer zu betrauern, wenn alle, auch auf dem Gebiet der [[Philosophie]], mit gebührender Ehrfurcht auf das Lehramt der Kirche schauten. Seine Aufgabe ist es nach göttlicher Anordnung nicht nur, den Glaubensschatz der [[Offenbarung]] zu bewahren und zu erklären, sondern auch über die philosophischen Fächer zu wachen, damit die katholischen Glaubenslehren durch diese Irrtümer keinen Schaden leiden.''
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==

Version vom 29. Oktober 2008, 20:50 Uhr

Das Lehramt ist ein Teil der drei Ämter Christi, die in der Kirche gegenwärtig sind. Die soteriologische Bedeutung des magisterium ecclesiae ergibt sich daraus, dass die Kirche religiöse Unwissenheit als Sünde sieht. Denn ohne wahrhaftige Gotteserkenntnis bleibt der Mensch von Gott getrennt. Im Johannes-Evangelium im Kapitel 8,32 heißt es: "Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen und die Wahrheit wird euch befreien"; veritas liberabit vos!

Das Lehramt wird durch das Kollegium der Bischöfe, durch jeden Ortsbischof, ggf. unterstützt von Weihbischöfen, in letzter Instanz aber durch den jeweiligen Papst definiert. Die Theologie ist für die weitere Entfaltung der kirchlichen Lehre von Bedeutung, übt aber kein sakramentales Lehramt aus.

Pius XII. schreibt in der Enzyklika Humani generis, Nr. 34, dass man auf das Lehramt achten soll: Es wäre unnötig, diese Irrtümer zu betrauern, wenn alle, auch auf dem Gebiet der Philosophie, mit gebührender Ehrfurcht auf das Lehramt der Kirche schauten. Seine Aufgabe ist es nach göttlicher Anordnung nicht nur, den Glaubensschatz der Offenbarung zu bewahren und zu erklären, sondern auch über die philosophischen Fächer zu wachen, damit die katholischen Glaubenslehren durch diese Irrtümer keinen Schaden leiden.

Literatur

  • Heilslehre der Kirche, Dokumente von Pius IX. bis Pius XII. Deutsche Ausgabe des französischen Originals von P. Cattin O.P. und H. Th. Conus O.P. besorgt von Anton Rohrbasser, (Paulus Verlag) Freiburg Schweiz, 1953. (Imprimatur: Friburgi Helv., die 22. maii 1953 L. Weber V. G.; 58 Schreiben verschiedener Päpste, ab Leo XIII. bis Pius XII.)

Siehe auch: Liste von Lehramtstexten