Kardinal: Unterschied zwischen den Versionen
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== Bedingungen zur Ernennung == | == Bedingungen zur Ernennung == |
Version vom 14. März 2006, 23:43 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Ernennung
Die Kardinäle werden vom Papst ernannt und in einem Konsistorium offiziell zum Kardinal erhoben. Der Kardinalsrang ist eine Ehrenbezeugung an einen Kleriker. Auch gibt es traditionelle Bischofssitze, die mit der Kardinalswürde verbunden sind, obwohl der Heilige Vater nicht daran gebunden wäre.
Bedingungen zur Ernennung
Bedingung zur Ernennung eines Kardinals ist das Sakrament der Weihe. In der Regel ist ein Kardinal bereits Bischof oder wird vor dem Konsistorium zum Bischof geweiht. Es gibt aber Ausnahmen davon. (Leo Kardinal Scheffczyk)
Zeichen des Kardinalsranges
Als Zeichen der Würde und Ehre des Kardinals trägt er ein Purpurornat.
Das Wappen eines Kardinals wird timbriert mit dem roten Prälatehut, an dem beidseitig je 15 rote Quasten ("fiocchi") herabhängen. Im Jahr 1832 wurde die Zahl endgültig festgelegt.
Weblinks
- Papst ernennt 15 neue Kardinäle - Kath.net-Artikel über das jüngste Konsistorium.