Sacra tridentina synodus (Wortlaut): Unterschied zwischen den Versionen

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'''18''' 5. Aus Klugheitsrücksichten und zur Steigerung des Verdienstes halte man sich bezüglich der öfteren und täglichen Kommunion an den Rat des Beichtvaters. Die Beichtväter sollen sich jedoch hüten, von der häufigen und täglichen Kommunion jemanden abzuhalten, der im Stande der Gnade ist und in der rechten Absicht hinzutritt.  
  
'''19''' 6. Da es auf der Hand liegt, dass der öftere oder tägliche Empfang der heiligen Kommunion die Vereinigung mit Christus fördert, das göttliche Leben vertieft, das Tugendleben der Seele entfaltet und für den Empfänger ein sicheres Unterpfand der ewigen Glückseligkeit darstellt, sollen die Pfarrer, Beichtväter und Prediger nach der bewährten Lehre des Römischen Katechismus<ref>Vgl. [[Römischer Katechismus]], II. Teil, Kap. IV 58.</ref> das christliche Volk häufig und nachdrücklich zu dieser frommen und heilsamen Sitte ermahnen.  
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'''19''' 6. Da es auf der Hand liegt, dass der öftere oder tägliche Empfang der heiligen Kommunion die Vereinigung mit Christus fördert, das göttliche Leben vertieft, das Tugendleben der Seele entfaltet und für den Empfänger ein sicheres Unterpfand der [[Ewige Glückseligkeit|ewigen Glückseligkeit]] darstellt, sollen die Pfarrer, Beichtväter und Prediger nach der bewährten Lehre des Römischen Katechismus<ref>Vgl. [[Römischer Katechismus]], II. Teil, Kap. IV 58.</ref> das christliche Volk häufig und nachdrücklich zu dieser frommen und heilsamen Sitte ermahnen.  
  
 
'''20''' 7. Die öftere und tägliche Kommunion soll insbesondere in den religiösen Häusern jeder Art gefördert werden. Für diese bleibt jedoch das Dekret  „Quemadmodum“ der Kongregation der Bischöfe und Regularen vom 17. Dezember 1890 weiterhin in Kraft.<ref>Vgl. [[Leo XII.]], [[Dekret]] der [[Kongregation für die Bioschöfe|Kongregation der Bischöfe und Regularen]], vom 17. Dezember 1890. [[ASS]] XXIII (1890) 505-507, Art. 5 und 6.</ref> Soviel als möglich soll sie gefördert werden in den Priesterseminarien, deren Insassen sich auf den Dienst des Altares vorbereiten. Und ebenfalls in den anderen christlichen Erziehungsanstalten jeder Art.  
 
'''20''' 7. Die öftere und tägliche Kommunion soll insbesondere in den religiösen Häusern jeder Art gefördert werden. Für diese bleibt jedoch das Dekret  „Quemadmodum“ der Kongregation der Bischöfe und Regularen vom 17. Dezember 1890 weiterhin in Kraft.<ref>Vgl. [[Leo XII.]], [[Dekret]] der [[Kongregation für die Bioschöfe|Kongregation der Bischöfe und Regularen]], vom 17. Dezember 1890. [[ASS]] XXIII (1890) 505-507, Art. 5 und 6.</ref> Soviel als möglich soll sie gefördert werden in den Priesterseminarien, deren Insassen sich auf den Dienst des Altares vorbereiten. Und ebenfalls in den anderen christlichen Erziehungsanstalten jeder Art.  
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== Weblinks ==
 
* [http://www.kathtube.com/player.php?id=5179 Das deutsche Schreiben als Worddokument] bei [[Kathtube]]
 
* [https://www.ewtn.com/library/CURIA/CDWFREQ.HTM Der englische Text] bei [[EWTN]]
 
  
 
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Aktuelle Version vom 18. September 2024, 17:42 Uhr

Dekret
Sacra tridentina synodus

Konzilskongregation
im Pontifikat von Papst
Pius X.
über den täglichen Empfang der heiligen Eucharistie
20. Dezember 1905<ref> Dekret Sacra tridentina synodus der Konzilskongregation über den täglichen Empfang der heiligen Eucharistie. ASS XXXVIII (1905) 400-409.</ref>

(Offizieller lateinischer Text: ASS XXXVIII [1905] 400-409)

(Quelle: Heilslehre der Kirche, Dokumente von Pius IX. bis Pius XII. Deutsche Ausgabe des französischen Originals von P. Cattin O.P. und H. Th. Conus O.P. besorgt von Anton Rohrbasser, Paulus Verlag Freiburg Schweiz 1953, pp. 126-132; Imprimatur Friburgi Helv., die 22. maii 1953 L. Weber V. G.)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Begründung der öfteren Kommunion

Wunsch des Konzils von Trient

1 Im Hinblick auf die unaussprechlichen Gnadenreichtümer, die den Christgläubigen beim Empfang der heiligen Kommunion zuteil werden, hat das heilige Konzil von Trient erklärt : „Die heilige Kirchenversammlung wünschte, dass bei jeder heiligen Messe die anwesenden Gläubigen nicht nur geistigerweise, sondern auch durch den sakramentalen Empfang der Eucharistie kommunizieren“.<ref>Konzil von Trient, Sess. XXII c. 6 Denzinger 944.</ref> Diese Worte offenbaren deutlich genug den Wunsch der Kirche, dass alle Christgläubigen sich täglich an diesem himmlischen Gastmahl stärken und sich da die Kraft holen zu größeren Fortschritten in der Heiligkeit.

Absicht Christi bei der Einsetzung

2 Dieser Wunsch steht im Einklang mit dem Verlangen, das Christus den Herrn bei der Einsetzung dieses göttlichen Sakramentes beseelte. Hat er doch selber zu wiederholten Malen und unmissverständlich die Notwendigkeit betont, sich öfters mit seinem heiligen Fleisch zu nähren und sein blut zu trinken, insbesondere als er sagte : Dies ist das Brot, das vom Himmel herabgekommen ist; es ist nicht wie das Manna, das eure Väter gegessen haben, die gestorben sind. Wer dieses Brot isst, wird leben in Ewigkeit.<ref>{{#ifeq: Evangelium nach Johannes | Sacra tridentina synodus (Wortlaut) |{{#if: Joh|Joh|Evangelium nach Johannes}}|{{#if: Joh |Joh|Evangelium nach Johannes}}}} 4{{#if:58|,58}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref> Anhand des Vergleichs der Engelspeise mit dem Brote und mit dem Manna konnten die Jünger leicht verstehen, dass die christliche Seele täglich das Himmelsbrot genießen und sich daran stärken könne, genau wie der Leib sich täglich vom Brot ernährt, und wie die Juden in der Wüste sich täglich mit dem Manna erquickten. Überdies heißt er uns im Gebet des Herrn, um das tägliche Brot zu bitten, und die Kirchenväter lehren fast einstimmig, es sei darunter nicht so sehr das materielle Brot, die Speise des Leibes, als der tägliche Genuss des eucharistischen Brotes zu verstehen.

Zweck des Sakramentes : Seelische Läuterung

3 Wenn nun Christus und die Kirche wünschen, dass alle Gläubigen täglich zum Tische des Herrn gehen, so ist es vor allem, damit sie dank der sakramentalen Vereinigung mit Gott die Kraft gewinnen, um die Begierlichkeit zu zähmen, die lässlichen Sünden des täglichen Lebens zu tilgen und die schweren Sünden, denen die menschliche Gebrechlichkeit ausgesetzt ist, zu verhüten; nicht aber in erster Linie, um Gott Ehre und Anbetung zu zollen, noch auch damit die Empfänger hier eine Art Belohnung oder Anerkennung für ihre Tugenden bekommen.<ref>vgl. Augustinus, Sermo 57 in Matth., De orat. Domin, VII 7 PL 38, 389.</ref> Daher bezeichnet das Konzil von Trient die Eucharistie als „Gegenmittel zur Befreiung von den täglichen Vergehen und zur Bewahrung vor Todsünden“.<ref>Konzil von Trient, Sess. XIII c. 2 Denzinger Nr, 875.</ref>

Die Häufigkeit der Kommunion im Wandel der Zeiten

Brauch der Frühkirche

4 Weil die ersten Christen diesen Willen Gottes richtig erkannt haben, eilten sie täglich zu diesem Mahl des Lebens und des Starkmutes. Sie verharrten in der Lehre der Apostel und in der Gemeinschaft des Brotbrechens.<ref>{{#ifeq: Apostelgeschichte | Sacra tridentina synodus (Wortlaut) |{{#if: Apg|Apg|Apostelgeschichte}}|{{#if: Apg |Apg|Apostelgeschichte}}}} 2{{#if:42|,42}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref> Dies war auch, wie die Väter und die kirchlichen Schriftsteller bezeugen, in den folgenden Jahrhunderten der Fall und gereichte dem christlichen Vollkommenheits- und Heiligkeitsstreben zu großem Nutzen.

Spätere Fehlhaltungen

Strenge des Jansenismus

5 Als aber in der Folgezeit die Frömmigkeit nachließ und insbesondere die zersetzende Lehre des Jansenismus sich überall verbreitete, da begann man über die Voraussetzungen zu streiten, die zur häufigen und täglichen Kommunion erforderlich sind. Man suchte gar einander durch größere und schwerere Bedingungen zu übertreffen, die als notwendig erklärt wurden. Der Erfolg dieser Auseinandersetzungen war, dass nur noch sehr wenige für würdig befunden wurden, täglich die heilige Kommunion zu empfangen und aus diesem heilbringenden Sakrament reicheren Segen zu schöpfen. Die übrigen mussten sich damit begnügen, einmal im Jahr oder Monat oder höchstens wöchentlich zu kommunizieren. Ja, man ging in der Strenge sogar so weit, dass ganze Gruppen von Gläubigen, z. B. die Kaufleute oder die Verheirateten, von der öfteren Kommunion ausgeschlossen wurden.

Weitherzigkeit des Laxismus

6 Manche hinwiederum verfochten die entgegengesetzte Auffassung. Sie meinten, die tägliche Kommunion sei durch göttliches Gesetz vorgeschrieben, und es dürfe kein Tag ohne den Empfang der heiligen Kommunion vergehen. Neben anderen Abweichungen von der bewährten Praxis der Kirche vertraten sie daher die Ansicht, man müsse auch am Karfreitag die Eucharistie empfangen, und sie spendeten sie auch.

Die traditionelle Lehre der Kirche

Die Päpste

7 Der Heilige Stuhl hat diesbezüglich seine Pflicht nicht versäumt. Denn durch das Dekret „Cum ad aures“ vom 12. Februar 1679 hat die Konzilskongregation mit Approbation Innozenz’ XI. diese Irrtümer verworfen und dem Missbrauch Einhalt geboten.<ref>Vgl. Innozenz XI., Dekret der Konzilskongregation über die häufige und tägliche Kommunion vom 12. Februar 1679. Vgl. Denzinger Nm. 1147-1150.</ref> Zugleich erklärte sie, alle Gläubigen jeglichen Standes, Kaufleute und Eheleute nicht ausgenommen, dürften nach Maßgabe der persönlichen Frömmigkeit und nach dem Urteil des Beichtvaters zur oftmaligen heiligen Kommunion zugelassen werden.

8 Am 7. Dezember 1690 wurde durch das Dekret des Papstes Alexander VIII. „Sanctissimus Dominus noster“ die Lehre des Bajus verboten, wonach die reinste Gottesliebe ohne den geringsten Makel einer Schwäche von jenen gefordert wurde, die an den Tisch des Herrn treten wollten.<ref> Vgl. Alexander VIII., Dekret des Heiligen Offiziums über die Irrtümer der Jansenisten, vom 7. Dezember 1690. Vgl. bes. Denzinger Nr. 1313.</ref>

9 Trotzdem verschwand das Gift des Jansenismus nicht ganz, das unter dem Vorwand der gebührenden Ehrfurcht vor dem allerheiligsten Altarssakrament auch die Seelen guter Christen angesteckt hatte. Die Frage bezüglich der nötigen Voraussetzungen zur würdigen und gültigen Oftkommunion hat die Erklärungen des Heiligen Stuhles überlebt. Das hatte zur Folge, dass mehrere Theologen von Ruf die Meinung aussprachen, die tägliche Kommunion dürfe den Gläubigen nur selten und unter mehreren Bedingungen gestattet werden.

Die Theologen

10 Anderseits hat es aber nie an frommen und gelehrten Männern gefehlt, die diesen heilsamen und gottgefälligen Brauch leichter gestalteten und die, gestützt auf die Autorität der Väter, lehrten, es gebe kein Gebot der Kirche, das für die tägliche Kommunion größere Voraussetzungen verlange als für den wöchentlichen oder monatlichen Empfang; die Früchte der täglichen Kommunion seien jedoch viel reicher als jene der wöchentlichen oder monatlichen.

11 In unseren Tagen wird diese Frage noch in vermehrtem Maße und mit einer gewissen Schärfe erörtert. Dadurch geraten die Beichtväter in Verlegenheit und das Gewissen der Gläubigen wird beunruhigt, zum großen Nachteil der christlichen Frömmigkeit und des Glaubenseifers. Daher gelangten ausgezeichnete Männer und Seelsorger mit der inständigen Bitte an unseren Heiligen Vater Papst Pius X., er möchte doch geruhen, die Frage betreffs der Voraussetzungen zum täglichen Empfang der heiligen Kommunion kraft seiner apostolischen Autorität zu entscheiden. Damit bezweckte man nicht nur, den Rückgang dieser heilsamen und gottgefälligen Übung unter den Gläubigen zu verhüten, sondern sie noch fördern und allgemein zu verbreiten, ganz besonders in unseren Tagen, da die Religion und der katholische Glaube von allen Seiten angegriffen werden und die wahre Gottesliebe und Frömmigkeit immer seltener werden.

Kommuniondekret Papst Pius´ X

12 Da es Seiner Heiligkeit in Ihrer unermüdlichen Fürsorge sehr am Herzen liegt, dass das christliche Volk recht häufig, ja täglich zum Tische des Herrn geladen werde und sich dessen reiche Früchte zu eigen mache, hat der Papst die vorliegende Frage dieser Heiligen Kongregation zur Prüfung und Entscheidung überwiesen.

13 Die Konzilskongregation hat demgemäss in ihrer Plenarsitzung vom 16. Dezember 1905 diese Angelegenheit einer eingehenden Prüfung unterzogen und nach reiflicher Erwägung der Gründe dafür und dawider folgenden Beschluss gefasst:

14 1. Die häufige und tägliche Kommunion ist Christus dem Herrn und der Katholischen Kirche sehr erwünscht; daher soll sie allen Christgläubigen jeden Ranges und jeden Standes zugänglich sein, so dass niemand, der im Stande der Gnade und mit rechter und frommer Absicht kommuniziert, vom Tische des Herrn ferngehalten werden kann.

15 2. Die rechte Absicht besteht darin, dass man nicht aus Gewohnheit, Eitelkeit oder menschlichen Rücksichten zum Tisch des Herrn geht, sondern um Gottes Willen zu erfüllen, sich in Liebe enger mit ihm zu vereinigen und vermöge dieser göttlichen Arznei die eigenen Schwächen und Mängel zu bekämpfen.

16 3. Obgleich es sehr zu wünschen ist, dass jene, die öfters oder täglich kommunizieren, frei seien von lässlichen Sünden, wenigstens von ganz überlegten und von der Anhänglichkeit an solche, so genügt es doch, dass sie von Todsünden frei seien und den Vorsatz haben, in Zukunft nicht mehr zu sündigen. Wenn dieser aufrichtige Vorsatz vorhanden ist, wird sich die Seele ohne Zweifel durch die tägliche Kommunion auch von lässlichen Sünden und vom Hang dazu allmählich befreien.

17 4. Die Sakramente des Neuen Bundes bringen zwar „ex opere operato“ (d. h. aus eigener Kraft) ihre Wirkung hervor, aber die Wirkung wird dennoch umso größer sein, je besser man sich auf deren Empfang vorbereitet; es gilt also, dafür Sorge zu tragen, dass der heiligen Kommunion eine gewissenhafte Vorbereitung vorausgeht und eine angemessene Danksagung folgt, je nach Kräften, Verhältnissen und Obliegenheiten eines jeden.

18 5. Aus Klugheitsrücksichten und zur Steigerung des Verdienstes halte man sich bezüglich der öfteren und täglichen Kommunion an den Rat des Beichtvaters. Die Beichtväter sollen sich jedoch hüten, von der häufigen und täglichen Kommunion jemanden abzuhalten, der im Stande der Gnade ist und in der rechten Absicht hinzutritt.

19 6. Da es auf der Hand liegt, dass der öftere oder tägliche Empfang der heiligen Kommunion die Vereinigung mit Christus fördert, das göttliche Leben vertieft, das Tugendleben der Seele entfaltet und für den Empfänger ein sicheres Unterpfand der ewigen Glückseligkeit darstellt, sollen die Pfarrer, Beichtväter und Prediger nach der bewährten Lehre des Römischen Katechismus<ref>Vgl. Römischer Katechismus, II. Teil, Kap. IV 58.</ref> das christliche Volk häufig und nachdrücklich zu dieser frommen und heilsamen Sitte ermahnen.

20 7. Die öftere und tägliche Kommunion soll insbesondere in den religiösen Häusern jeder Art gefördert werden. Für diese bleibt jedoch das Dekret „Quemadmodum“ der Kongregation der Bischöfe und Regularen vom 17. Dezember 1890 weiterhin in Kraft.<ref>Vgl. Leo XII., Dekret der Kongregation der Bischöfe und Regularen, vom 17. Dezember 1890. ASS XXIII (1890) 505-507, Art. 5 und 6.</ref> Soviel als möglich soll sie gefördert werden in den Priesterseminarien, deren Insassen sich auf den Dienst des Altares vorbereiten. Und ebenfalls in den anderen christlichen Erziehungsanstalten jeder Art.

21 8. In den Ordenshäusern mit feierlichen oder einfachen Gelübden, deren Regeln oder Konstitutionen oder auch nur deren Kalender für gewisse Tage die heilige Kommunion festlegen und vorschreiben, sollen diese Normen nur als wegleitende Richtlinien, nicht aber als Vorschriften Geltung haben. Die vorgeschriebene Zahl der Kommunion gelte als Mindestmaß für die Frömmigkeit der Religiosen. Der öftere, ja tägliche Zutritt zum Tische des Henn muss ihnen folglich gemäß den obigen Normen dieses Dekretes jederzeit freistehen. Damit alle Religiosen beider Geschlechter die Verfügungen dieses Dekretes richtig kennen lernen können, sollen die einzelnen Hausoberen dafür Sorge tragen, dass es alljährlich während der Oktav des Fronleichnamsfestes in der Landessprache der Gemeinschaft vorgelesen werde.

22 9. Endlich sollen sich nach der Veröffentlichung dieses Dekretes alle religiösen Schriftsteller jeder polemischen Erörterung bezüglich der Voraussetzungen zur öfteren und täglichen Kommunion enthalten.

23 Nachdem diese Verfügungen insgesamt durch den unterzeichneten Sekretär des Heiligen Konzilskongregation in der Audienz vom 17. Dezember 1905 Seiner Heiligkeit Papst Pius X. vorgelegt worden waren, hat Seine Heiligkeit dieses Dekret ihrer Eminenzen der Kardinäle gutgeheißen, bestätigt und dessen Veröffentlichung verordnet, ungeachtet gegenteiliger Maßnahmen irgendwelcher Art. Außerdem gab Seine Heiligkeit den Auftrag, dass das Dekret allen Ortsordinarien und Ordensoberen übersandt werde, damit sie es ihren Seminarien, Pfarrern, religiösen Häusern und Priestern bekannt geben und in ihren Berichten über den Zustand ihrer Diözesen oder Häuser dem Heiligen Stuhle über die Durchführung der vorliegenden Beschlüsse Rechenschaft ablegen.

Gegeben zu Rom, am 20. Dezember 1905

Vinzentius, Kardinalbischof von Palestrina
Präfekt
Kajetan de Lai

Sekretär

Anmerkungen

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