Erklaerung zu den simulierten „Weihen“ von „Priesterinnen“: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 26. August 2024, 17:54 Uhr

Erklärung

Kongregation für die Glaubenslehre
im Pontifikat von Papst
Johannes Paul II.
zu den simulierten „Weihen“ von „Priesterinnen“

10. Juli 2002
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Am vergangenen 29. Juni 2002 hat der Gründer einer schismatischen Gemeinschaft, Romulo Antonio Braschi, versucht, den katholischen Frauen Christine Mayr-Lumetzberger, Adelinde Theresia Roitinger, Gisela Forster, Iris Müller, Ida Raming, Pia Brunner und Angela White die Priesterweihe zu erteilen.

Um das Gewissen der Gläubigen zu orientieren und jeden Zweifel in dieser Angelegenheit zu beseitigen, möchte die Kongregation für die Glaubenslehre in Erinnerung rufen, dass die Kirche gemäß dem Apostolischen Schreiben Ordinatio sacerdotalis von Papst Johannes Paul II. „keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen endgültig an diese Entscheidung zu halten haben“ (Nr. 4). Die erfolgte „Priesterweihe“ ist die Simulation eines Sakramentes und deshalb ungültig und nichtig und stellt einen schweren Verstoß gegen die göttliche Verfassung der Kirche dar. Weil der „weihende“ Bischof einer schismatischen Gemeinschaft angehört, handelt es sich darüber hinaus um ein schweres Vergehen gegen die Einheit der Kirche. Der Vorfall schadet auch der rechten Förderung der Frau, die in der Kirche und in der Gesellschaft einen eigenen, spezifischen und unersetzbaren Platz einnimmt.

Mit dieser Erklärung, die sich den vorausgehenden Stellungnahmen des Bischofs von Linz und der österreichischen Bischofskonferenz anschließt, werden die oben genannten Frauen gemäß can. 1347 § 1 CIC verwarnt, dass sie sich die Exkommunikation zuziehen, wenn sie nicht – bis zum 22. Juli 2002 – (1.) die Nichtigkeit der von einem schismatischen Bischof empfangenen „Weihe“ anerkennen, die im Widerspruch zur endgültigen Lehre der Kirche steht, und (2.) Reue bekennen und um Verzeihung bitten für das bei den Gläubigen verursachte Ärgernis.

Gegeben Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, dem 10. Juli 2002.

Joseph Card. Ratzinger
Präfekt
Tarcisio Bertone S.D.B.
Erzbischof em. von Vercelli,

Sekretär