Character indelebilis: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Der '''''character indelebilis''''' ist ein "'''unauslöschliches Merkmal'''", '''unauslöschliches Siegel''', '''Stempel''' oder '''geistliches Prägemal''' (von griechisch χαρακτήρ ''charaktér'' "Prägung" und lateinisch ''indelebilis'' "unzerstörbar").<ref> [[Konzil von Trient]], 23. Sitzung am [[15. Juli]] [[1563]], ''[[Sacrificium, et sacerdotium]]'' 4. Kapitel Von der kirchlichen Hierarchie und von der heiligen Weihe.</ref> Einige [[Sakrament]]e prägen dem Empfänger diesen Charakter oder Merkmal dauerhaft und unwiderruflich ein. Sie können nur einmal empfangen werden. Es sind die [[Taufe]],<ref> [[Pius XII.]]: [[Enzyklika]] [[Mediator Dei]] über die heilige [[Liturgie]], [[Mediator Dei (Wortlaut)#b) Das gemeinsame Priestertum der Gläubigen|Nr. 88]].</ref> die [[Firmung]] und das [[Weihesakrament]].<ref>[[Katechismus der Katholischen Kirche]] [http://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/texte/377.html?pagenr=4#1160 Nr. 698]; [[Konzil von Florenz]]: [[Bulle]] ''[[Exsultate Deo]]'' über die Union mit den [[Armenier]]n vom [[22. November]] [[1439]], Nr. 1313.</ref> | |
− | Mit der Lehre vom ''character indelebilis'' bekennt sich die Kirche zur Bundestreue Gottes, die in Christus ihren letzten und unwiderruflichen Ausdruck gefunden hat: „Wenn wir untreu sind, bleibt er doch treu, denn er kann sich selbst nicht verleugnen.“ | + | Mit der Lehre vom ''character indelebilis'' bekennt sich die Kirche zur Bundestreue Gottes, die in [[Christus]] ihren letzten und unwiderruflichen Ausdruck gefunden hat: „Wenn wir untreu sind, bleibt er doch treu, denn er kann sich selbst nicht verleugnen.“ 2 Tim 2, 13. Das Siegel wird das Erkennungszeichen sein, am "Tag der Erlösung" ([[Jüngstes Gericht]]) mit dem Heiligen Geist gesalbt zu sein und zu [[Gott]] zu gehören (vgl. [[Neues Testament Einheitsübersetzung 1979#Der Brief an die Epheser Kapitel 4|Eph 4 , 30]]). |
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+ | :»Gott hat uns (in der [[Taufe]]) gesalbt, er hat uns das Siegel eingeprägt und den Geist als Unterpfand ins [[Herz]] gegeben« (2 Kor 1, 21 f), so umschreibt er mit dem Ausdruck »er hat das Siegel eingeprägt« ziemlich deutlich diesen »Charakter« [=Siegel oder Stempel], der eben dazu dient, etwas zu siegeln oder mit einem Zeichen zu versehen. Es ist der Charakter gleichsam ein der Seele eingeprägtes Abzeichen, unauslöschlich und für immer in der Seele verbleibend. | ||
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+ | :Der Charakter hat eine zweifache Bedeutung: er soll uns erstens befähigen zum Empfang oder zur Ausübung heiliger Geheimnisse; zweitens soll er ein Unterscheidungszeichen zwischen den einzelnen darstellen. So hat der Taufcharakter beides zur Folge: Wir erhalten die Befähigung zum Empfang der andern Sakramente, und anderseits empfängt der [[Christ]] da, mit ein Merkmal, das ihn vom Heiden, der den Glauben nicht hat, unterscheidet. Ähnliches lässt sich vom Firm- und Weihecharakter feststellen. Der Firmcharakter waffnet und schult uns gleichsam als Kriegsleute Christi zum öffentlichen Bekenntnis und zur Verteidigung seines Namens sowie gegen den Feind im eigenen Innern und die bösen Geister in der Luft; zugleich bildet der Firmcharakter ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber jenen, die als Neugetaufte gleichsam wie neugeborene Kinder sind. Der Charakter der Priesterweihe aber verleiht die Gewalt, die Sakramente zu vollziehen und auszuspenden und unterscheidet die mit dieser Gewalt Begnadeten von den übrigen Gläubigen. Es ist also an dem Glaubenssatz (Vgl. Conc. Trid. VII can. 9 de sacr.) der Katholischen Kirche festzuhalten, wonach diese drei Sakramente einen Charakter einprägen und somit auch nie wiederholt werden dürfen.<ref>[[Catechismus Romanus II. Teil: Von den Sakramenten#Erstes Kapitel: Von den Sakramenten im allgemeinen|HNr. 24+25]].</ref> | ||
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+ | Durch das Prägemal der [[Taufe]] werden die Gläubigen "zur christlichen Gottesverehrung bestellt" und durch die [[Firmung]] "vollkommener der Kirche verbunden und mit einer besonderen Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet".<ref>[[Lumen gentium]], [[Lumen gentium (Wortlaut)#KAPITEL II: DAS VOLK GOTTES|Nr. 11]]</ref>. Das [[Weihesakrament]] verleiht eine Christus eigene geistliche Gewalt.<ref>vgl. [[Benedikt XV.]] [[Enzyklika]] [[Ad beatissimi apostolorum]], [[Ad beatissimi apostolorum (Wortlaut)#Einheit mit dem Bischof|Nr. 28]].</ref> Wegen des ''character indelebilis'' der [[Priesterweihe]] können [[Priester]] gültig Sakramente spenden, auch wenn sie suspensiert oder laisiert sind. Dies ist allerdings unerlaubt bei Strafe der [[Exkommunikation]], außer im Falle von Todesgefahr des Empfängers ([[CIC]] [[Codex des kanonischen Rechtes 1983#KAPITEL I: BEUGESTRAFEN|1335]]). | ||
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+ | :"Da das Amt der [[Priester]] dem [[Bischof]]sstand verbunden ist, nimmt es an der Vollmacht teil mit der [[Christus]] selbst [[Mystischer Leib Christi|seinen Leib]] [[Lehramt|auferbaut]], [[Priesteramt|heiligt]] und [[Hirtenamt|leitet]]. Darum wird das Priestertum der Amtspriester …durch ein eigenes Sakrament übertragen. Dieses zeichnet die Priester durch die Salbung des Heiligen Geistes mit einem besonderen Prägemal und macht sie auf diese Weise dem Priester Christus gleichförmig, so daß sie [[In persona Christi capitis|in der Person des Hauptes Christus]] handeln können" ([[Presbyterorum ordinis]]. 2). Als wirksames Heilszeichen stiftet es eine qualifizierende Christusbeziehung, die sich – "nicht nur dem Grade, sondern dem [[Wesen]] nach" ([[Lumen gentium]], [[Lumen gentium (Wortlaut)#KAPITEL II: DAS VOLK GOTTES|Nr. 10]]) – von der Christusbeziehung des Getauften abhebt. | ||
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+ | Der [[Charakter]], die Wesensart eines Menschen, die Art wie er fühlt, denkt und handelt, hat außer der Wortherkunft nur ganz am Rande etwas miteinander zu tun. | ||
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+ | * [https://de.catholicnewsagency.com/article/amt-und-kompetenz-zur-reaktion-auf-die-pfarrei-instruktion-des-vatikans-0989 Amt und Kompetenz: Zur Reaktion auf die Pfarrei-Instruktion des Vatikans] [[CNA]] am 28. Juli 2020 | ||
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Aktuelle Version vom 14. Mai 2024, 11:52 Uhr
Der character indelebilis ist ein "unauslöschliches Merkmal", unauslöschliches Siegel, Stempel oder geistliches Prägemal (von griechisch χαρακτήρ charaktér "Prägung" und lateinisch indelebilis "unzerstörbar").<ref> Konzil von Trient, 23. Sitzung am 15. Juli 1563, Sacrificium, et sacerdotium 4. Kapitel Von der kirchlichen Hierarchie und von der heiligen Weihe.</ref> Einige Sakramente prägen dem Empfänger diesen Charakter oder Merkmal dauerhaft und unwiderruflich ein. Sie können nur einmal empfangen werden. Es sind die Taufe,<ref> Pius XII.: Enzyklika Mediator Dei über die heilige Liturgie, Nr. 88.</ref> die Firmung und das Weihesakrament.<ref>Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 698; Konzil von Florenz: Bulle Exsultate Deo über die Union mit den Armeniern vom 22. November 1439, Nr. 1313.</ref>
Mit der Lehre vom character indelebilis bekennt sich die Kirche zur Bundestreue Gottes, die in Christus ihren letzten und unwiderruflichen Ausdruck gefunden hat: „Wenn wir untreu sind, bleibt er doch treu, denn er kann sich selbst nicht verleugnen.“ 2 Tim 2, 13. Das Siegel wird das Erkennungszeichen sein, am "Tag der Erlösung" (Jüngstes Gericht) mit dem Heiligen Geist gesalbt zu sein und zu Gott zu gehören (vgl. Eph 4 , 30).
- »Gott hat uns (in der Taufe) gesalbt, er hat uns das Siegel eingeprägt und den Geist als Unterpfand ins Herz gegeben« (2 Kor 1, 21 f), so umschreibt er mit dem Ausdruck »er hat das Siegel eingeprägt« ziemlich deutlich diesen »Charakter« [=Siegel oder Stempel], der eben dazu dient, etwas zu siegeln oder mit einem Zeichen zu versehen. Es ist der Charakter gleichsam ein der Seele eingeprägtes Abzeichen, unauslöschlich und für immer in der Seele verbleibend.
- Der Charakter hat eine zweifache Bedeutung: er soll uns erstens befähigen zum Empfang oder zur Ausübung heiliger Geheimnisse; zweitens soll er ein Unterscheidungszeichen zwischen den einzelnen darstellen. So hat der Taufcharakter beides zur Folge: Wir erhalten die Befähigung zum Empfang der andern Sakramente, und anderseits empfängt der Christ da, mit ein Merkmal, das ihn vom Heiden, der den Glauben nicht hat, unterscheidet. Ähnliches lässt sich vom Firm- und Weihecharakter feststellen. Der Firmcharakter waffnet und schult uns gleichsam als Kriegsleute Christi zum öffentlichen Bekenntnis und zur Verteidigung seines Namens sowie gegen den Feind im eigenen Innern und die bösen Geister in der Luft; zugleich bildet der Firmcharakter ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber jenen, die als Neugetaufte gleichsam wie neugeborene Kinder sind. Der Charakter der Priesterweihe aber verleiht die Gewalt, die Sakramente zu vollziehen und auszuspenden und unterscheidet die mit dieser Gewalt Begnadeten von den übrigen Gläubigen. Es ist also an dem Glaubenssatz (Vgl. Conc. Trid. VII can. 9 de sacr.) der Katholischen Kirche festzuhalten, wonach diese drei Sakramente einen Charakter einprägen und somit auch nie wiederholt werden dürfen.<ref>HNr. 24+25.</ref>
Durch das Prägemal der Taufe werden die Gläubigen "zur christlichen Gottesverehrung bestellt" und durch die Firmung "vollkommener der Kirche verbunden und mit einer besonderen Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet".<ref>Lumen gentium, Nr. 11</ref>. Das Weihesakrament verleiht eine Christus eigene geistliche Gewalt.<ref>vgl. Benedikt XV. Enzyklika Ad beatissimi apostolorum, Nr. 28.</ref> Wegen des character indelebilis der Priesterweihe können Priester gültig Sakramente spenden, auch wenn sie suspensiert oder laisiert sind. Dies ist allerdings unerlaubt bei Strafe der Exkommunikation, außer im Falle von Todesgefahr des Empfängers (CIC 1335).
- "Da das Amt der Priester dem Bischofsstand verbunden ist, nimmt es an der Vollmacht teil mit der Christus selbst seinen Leib auferbaut, heiligt und leitet. Darum wird das Priestertum der Amtspriester …durch ein eigenes Sakrament übertragen. Dieses zeichnet die Priester durch die Salbung des Heiligen Geistes mit einem besonderen Prägemal und macht sie auf diese Weise dem Priester Christus gleichförmig, so daß sie in der Person des Hauptes Christus handeln können" (Presbyterorum ordinis. 2). Als wirksames Heilszeichen stiftet es eine qualifizierende Christusbeziehung, die sich – "nicht nur dem Grade, sondern dem Wesen nach" (Lumen gentium, Nr. 10) – von der Christusbeziehung des Getauften abhebt.
Der Charakter, die Wesensart eines Menschen, die Art wie er fühlt, denkt und handelt, hat außer der Wortherkunft nur ganz am Rande etwas miteinander zu tun.
Weblinks
Anmerkungen
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