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Version vom 15. Februar 2020, 11:57 Uhr
Ein Verlag (Verlagsbuchhandel), ist ein Zweig des Buchhandels, der sich gewerbsmäßig mit der Herstellung und Vervielfältigung von Büchern, Presseerzeugnissen. Musikalien, Landkarten, und Werken der Kunst befasst und verbreitet.
Der Verlagsbuchhändler (Verleger) erwirbt aufgrund eines Vertrages das Manuskript (das "Handgeschriebene" - heute auch elektronisch erstellte) von einem Autor, von dessen Erben und/oder regt selbst Projekte an. Daneben sind auch Urheberrechtlich freigewordene Werke Gegenstand des Verlages. In größeren Verlagen übernimmt die Auswahl und Bearbeitung des Manuskripts in der Regel ein Lektor. Zu den Verlagsaufgaben gehören die technische Herstellung und äußere Gestaltung des Buches (Satz, Abbildungen, Papier, Einband) der Druck durch firmeneigene oder beauftragte Druckereien und Buchbinderreien, die Festsetzung des Ladenpreises, den Vertrieb an den Zwischen- oder Sortimentsbuchhandel, die Werbung durch Anzeigen, Verlagsprospekte, Kataloge und die Versendung von Rezensionsexemplaren an Zeitungs- und Zeitschriftenredaktionen.
Seit dem letzten Drittel des 20. Jahrhunderts bieten Verlage auch weitere Medien wie Casetten, CD´s, DVD´s, eBooks oder Hörbücher an.
Katholische Verlage
Die Wiegenperiode der katholischen Zeitungs- und Zeitschriftenliteratur liegt in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Ab der zweiten Hälfte, erhöht sich die Anzahl der Druckerzeugnisse um ein Vielfaches.
Weitere Verlage und reine Kirchenzeitungsverlage, sind in der Kategorie:Verlage zu finden.