Placetne vobis ad laudem (Wortlaut): Unterschied zwischen den Versionen

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des heiligen, allgültigen und allgemeinen [[Konzil von Trient|Conciliums von Trient]] <br>
<center> des heiligen, allgültigen und allgemeinen [[Konzil von Trient|Conciliums von Trient]] </center>
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unter [[Papst]] <br>
<center> unter unseres [[Papst|Heiligen Vaters]] </center>
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[[Pius IV.]] <br>
<center> [[Paul III.]] </center>
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[[18. Januar]] [[1562]]  <br>
<center> [[11. März]] [[1547]]  </center>
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'''über die Abhaltung des [[Konzil]]s </center>'''
'''<center> über die Konzilsversetzung </center>'''
 
  
(Quelle: Das heilige allgültige und allgemeine Concilium von Trient, Beschlüsse und heil. Canones nebst den betreffenden Bullen treu übersetzt von Jodoc Egli; Verlag Xaver Meyer Luzern 1832 [2. Auflage], S. 83-84; [[Druckerlaubnis|Empfehlung]] des Bischofs von Basel Joseph Anton, Solothurn, den 25. Hornung 1832; [in deutscher Sprache und deutschen Buchstaben abgedruckt]).
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(Quelle: Das heilige allgültige und allgemeine Concilium von Trient, Beschlüsse und heil. Canones nebst den betreffenden Bullen treu übersetzt von Jodoc Egli; Verlag Xaver Meyer Luzern 1832 [2. Auflage], S. 161-162 ; [[Druckerlaubnis|Empfehlung]] des Bischofs von Basel Joseph Anton, Solothurn, den 25. Hornung 1832; [in deutscher Sprache mit gebrochenen Buchstaben abgedruckt]).
  
'''Allgemeiner Hinweis:''' ''Die in der Kathpedia veröffentlichen Lehramstexte, dürfen nicht als offizielle Übersetzungen betrachtet werden, selbst wenn die Quellangaben dies vermuten ließen. Nur die Texte auf der Vatikanseite [http://www.vatican.va/holy_father/index_ge.htm] können als offiziell angesehen werden (Schreiben der [[Libreria Editrice Vaticana]] vom 21. Januar 2008).''
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{{Hinweis Lehramtstexte}}
  
==Beschluss von der Versetzung des Konzils==
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Ist es Euch gefällig, dass zum Lobe und zur Verherrlichung der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, zum Wachstum und zur Erhöhung des Glaubens und der christlichen Religion, vom heutigen Tage an, welcher der Römischen Stuhlfeier des Apostelfürsten Petrus geweiht, der 18. Tag des Monats Januar ist, des Jahres nach der Geburt des Herrn 1562, das heilige, allgültige und allgemeine, rechtmäßig im Heiligen Geiste versammelte Konzil von Trient, mit Beseitigung jeglicher Suspension, nach Vorschrift und Inhalt des Schreibens Unsers heiligsten Herrn Pius höchsten Papstes des IV. gefeiert und in demselben, unter Beobachtung (Unten, Sitzung 24 Kap. 21 und Sitzung 25 Kap. 21) der gebührenden Ordnung, dasjenige verhandelt werde, was unter dem Vorsitze und auf den Vortrag der Legaten zur Erleichterung der Drangsale dieser Zeiten, zur Stillung der Religionsstreitigkeiten, zur Bezähmung argsinnigen Zungen, zur Verbesserung der Missbräuche entarteter Sitten, zur Herstellung des wahren und christlichen Friedens der Kirche, dem heiligen Kirchenrat selbst geeignet und dienlich scheinen wird?
  
Ist es Euch gefällig, zu beschließen und zu erklären, dass es vermöge der vorgemeldeten und anderer Berichte über jene Krankheit, offenbar und bekannt am Tage liege, dass die Prälaten ferner nicht ohne Lebensgefahr in dieser Stadt verweilen, und deswegen auch gar nicht wider ihren Willen in derselben zurückgehalten werden können und sollen? Ist es Euch gefällig, in Betrachtung, dass der letzverflossenen Sitzung viele Prälaten verreist sind, un in Betrachtung, dass sehr viele andere Prälaten in den allgemeinen Versammlungen protestierten, und aus Furcht vor dieser Seuche sich durchaus von hier wegbegeben wollen, wovon sie nicht billig zurückgehalten werden können, und durch deren Abreise das Konzil entweder aufgelöst, oder doch in seinem guten Fortgange, wegen der geringen Anzahl der Prälaten, gehindert würde, und auch in Betrachtung der obschebenden Lebensgefahr, und anderer Ursachen, welche von einigen Vätern in den Versammlungen selbst, als offenbar wahr und gesetzmäßig, vorgebracht wurden, auf gleiche Weise zu beschließen und zu erklären, dass dieses Konzil zur Erhaltung und Fortsetzung Ebendesselben, und zur Sicherheit des Lebens der Prälaten selbst, einstweilen nach der Stadt Bologna, als an einen geeigneten, gesündern und dienlichern Ort, versetzt werden soll, und von nun an versetzt werde; und dass daselbst die schon angesagte Sitzung, an dem bestimmten Tage, den ein und zwanzigsten April gefeiert werden soll, und gefeiert werde, und dass in demselben stufenweise zu Fernerem fortgeschritten werden möge, bis es unserm heiligsten Herrn und dem heiligen Konzil ersprießlich scheinen wird, dass dieses Konzil, auch mit gemeinsamem Rate des unüberwindlichsten Kaisers, und des allerchristlichsten Königs, und anderer christlichen Könige und Fürsten, wieder an diesen, oder einen andern Ort zurückgesetzt werden könne und soll?
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==Ansagung der künftigen Sitzung==
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Ist es Euch gefällig, dass die nächstkünftige Sitzung gehalten und gefeiert werden soll am Donnerstag nach dem zweiten Sonntag in der Fasten, als den 26. Tag des Monats Februar?
  
 
Sie antworteten: „Es ist gefällig.“
 
Sie antworteten: „Es ist gefällig.“
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==Weblinks==
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* [http://history.hanover.edu/texts/trent/ct17.html Der englische Text]
  
 
[[Kategorie:Lehramtstexte (Wortlaut)]]
 
[[Kategorie:Lehramtstexte (Wortlaut)]]
 
[[Kategorie:Tridentinum]]
 
[[Kategorie:Tridentinum]]
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[[Kategorie:Lehramtstexte (Pius IV.)]]

Aktuelle Version vom 22. November 2018, 21:10 Uhr

17. Sitzung
Placetne vobis ad laudem

des heiligen, allgültigen und allgemeinen Conciliums von Trient
unter Papst
Pius IV.
18. Januar 1562

über die Abhaltung des Konzils

(Quelle: Das heilige allgültige und allgemeine Concilium von Trient, Beschlüsse und heil. Canones nebst den betreffenden Bullen treu übersetzt von Jodoc Egli; Verlag Xaver Meyer Luzern 1832 [2. Auflage], S. 161-162 ; Empfehlung des Bischofs von Basel Joseph Anton, Solothurn, den 25. Hornung 1832; [in deutscher Sprache mit gebrochenen Buchstaben abgedruckt]).

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Ist es Euch gefällig, dass zum Lobe und zur Verherrlichung der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, zum Wachstum und zur Erhöhung des Glaubens und der christlichen Religion, vom heutigen Tage an, welcher der Römischen Stuhlfeier des Apostelfürsten Petrus geweiht, der 18. Tag des Monats Januar ist, des Jahres nach der Geburt des Herrn 1562, das heilige, allgültige und allgemeine, rechtmäßig im Heiligen Geiste versammelte Konzil von Trient, mit Beseitigung jeglicher Suspension, nach Vorschrift und Inhalt des Schreibens Unsers heiligsten Herrn Pius höchsten Papstes des IV. gefeiert und in demselben, unter Beobachtung (Unten, Sitzung 24 Kap. 21 und Sitzung 25 Kap. 21) der gebührenden Ordnung, dasjenige verhandelt werde, was unter dem Vorsitze und auf den Vortrag der Legaten zur Erleichterung der Drangsale dieser Zeiten, zur Stillung der Religionsstreitigkeiten, zur Bezähmung argsinnigen Zungen, zur Verbesserung der Missbräuche entarteter Sitten, zur Herstellung des wahren und christlichen Friedens der Kirche, dem heiligen Kirchenrat selbst geeignet und dienlich scheinen wird?

Ansagung der künftigen Sitzung

Ist es Euch gefällig, dass die nächstkünftige Sitzung gehalten und gefeiert werden soll am Donnerstag nach dem zweiten Sonntag in der Fasten, als den 26. Tag des Monats Februar?

Sie antworteten: „Es ist gefällig.“

Weblinks