Depositum fidei: Unterschied zwischen den Versionen
Oswald (Diskussion | Beiträge) (Verkündung des Glaubensgutes und Umsetzung in die Praxis, erg.) |
(üa, erg) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Unter '''Depositum fidei''', '''Glaubenshinterlage''', '''Glaubensvermächtnis''', '''Glaubensschatz''', oder '''Glaubensgut''' ([[KKK]] 857) versteht man die Gesamtheit der | + | Unter '''Depositum fidei''', '''Glaubenshinterlage''', '''Glaubensvermächtnis''', '''Glaubensschatz''', oder '''Glaubensgut''' ([[KKK]] 857) versteht man die Gesamtheit der Offenbarung [[Gott]]es, wie sie als religiöse Überlieferung Israels und der ersten christlichen Gemeinden im [[Altes Testament|Alten]] und im [[Neues Testament|Neuen Testament]] sowie in der ersten kirchlichen Auslegungen überliefert ist.<ref>[[Wolfgang Beinert]]: Art. ''Depositum fidei'' in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]]. 3. Aufl., Bd. 3, Sp. 101.</ref> Dieses Urzeugnis wurde von [[Christus]] als "Erbgut der [[Wahrheit]]"<ref> [[Kongregation für die Glaubenslehre|Kongregation des Heiligen Offizium]]s [[Erklärung]] ''[[Mysterium ecclesiae]]'' über die Kirche und ihre Verteidigung gegen einige Irrtümer von heute vom [[24. Juni]] [[1973]], [[Mysterium ecclesiae (Wortlaut)#6. Die Verbindung der Kirche mit dem Priestertum Christi|Nr. 6]].</ref> den [[Apostel]]n und der [[Kirche]] übergeben und anvertraut, die als Gesamtheit der Gläubigen im Glauben nicht irren kann. Das ''depositum fidei'' ist als Objekt der [[Unfehlbarkeit]] ([[Lumen gentium]], [[Lumen gentium (Wortlaut)#KAPITEL III: DIE HIERARCHISCHE VERFASSUNG DER KIRCHE, INSBESONDERE|Nr. 12 und 25]]) bis zur [[Parusie]] zu bewahren, ({{B|1 Tim|6|20}}; {{B|2 Tim|1|12ff}}) und unter dem Beistand des [[Heiliger Geist|Heiligen Geistes]] [[Hermeneutik|auszulegen]] und zu verkünden. |
==Erklärung== | ==Erklärung== | ||
Zeile 19: | Zeile 19: | ||
:"Nach katholischer Lehre erstreckt sich die [[Unfehlbarkeit]] des kirchlichen Lehramtes aber nicht nur auf die Glaubenshinterlage, sondern auch auf die Gegenstände, ohne die dieses Glaubensgut nicht in rechter Weise bewahrt und entfaltet werden kann." | :"Nach katholischer Lehre erstreckt sich die [[Unfehlbarkeit]] des kirchlichen Lehramtes aber nicht nur auf die Glaubenshinterlage, sondern auch auf die Gegenstände, ohne die dieses Glaubensgut nicht in rechter Weise bewahrt und entfaltet werden kann." | ||
− | ==Unveränderlichkeit und | + | ==Unveränderlichkeit und Veränderung des Depositum fidei== |
− | + | Die [[Bibel|schriftliche Überlieferung]] und die [[Tradition]] der Kirche gelten als abgeschlossen, es können keine neuen Lehren hinzugefügt werden (vgl. [[Pastor aeternus]], [[Pastor aeternus (Wortlaut)#die die Päpste in verschiedener Weise ausgeübt und|Nr. 17]]; [[Mirari vos]], [[Mirari vos (Wortlaut)#IV. Unterordnung unter das kirchliche Lehramt, im besonderen unter den Papst|Nr. 8]]). Das Verständnis des Glaubensguts muss durch das Zusammenwirken von "[[Verstand]] und [[Wille]]n, Geist und Arbeit, Lehre und Apostolat, [[Glaube]] und [[Liebe]], [[Lehramt]] und [[Hirtenamt]]", die sich im Leben der Kirche ergänzen<ref>[[Paul VI.]]: [[Apostolischer Brief|Apostolischen Brief]] ''[[Horum temporum]]'', September 1963.</ref> [[Hermeneutik|ausgelegt]] werden. Das [[Zweites Vatikanisches Konzil||Zweite Vatikanische Konzil]] nennt es einen "Fortschritt der apostolische Überlieferung", wenn sie in der Kirche unter dem Beistand des Heiligen Geistes "durch die Verkündigung derer, die mit der Nachfolge im [[Bischof]]samt das sichere Charisma der Wahrheit empfangen haben" und "durch Nachsinnen und Studium der Gläubigen" "der Fülle der göttlichen Wahrheit entgegenstrebt".<ref>[[Dei verbum]], [[Dei verbum (Wortlaut)#KAPITEL II: DIE WEITERGABE DER GÖTTLICHEN OFFENBARUNG|Nr. 8]].</ref> Das Geheimnis Gottes kann dabei nie ganz und vollkommen zur Sprache gebracht werden, es ist nur unangemessen und in der Mangelhaftigkeit der [[Analogie des Glaubens]] auszusagen. Um das ''depositum fidei'' unverfälscht zu erhalten, ist es notwendig, dass sich die Verkündigung von bestimmten historisch bestimmten Darstellungen löst. Alle Glieder der Kirche haben die Zielaufgabe, "das Wesen des bleibenden ursprungs des Glaube4ns unverdeckt hineinzusagen in das Gespräch der Geschichte".<ref>[[Karl Rahner]], [[Karl Lehmann]] in: Johannes Feiner, Magnus Löhrer (Hsg.): ''Mysterium Salutis. Grundriß heilsgeschichtlicher Dogmatik.'' Einsiedeln-Zürich-Köln 1969, Bd. I., S. 702; zum Ganzen: [[Wolfgang Beinert]]: Art. ''Depositum fidei'' in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]]. 3. Aufl., Bd. 3, Sp. 101.</ref> | |
==Verkündung des Glaubensgutes und Umsetzung in die Praxis== | ==Verkündung des Glaubensgutes und Umsetzung in die Praxis== | ||
− | Papst [[Paul VI.]] sagt in der [[Apostolischer Brief|Apostolischen Brief]] ''[[Horum temporum]]'' im September 1963, dass der Kirche "von unserem Herrn [[Jesus Christus]] das Glaubensgut anvertraut" wurde. "Sie hat die Pflicht, es unverletzt zu erhalten und es durch ihr eifriges Wirken allen Menschen in geziemender und passender Weise zu verkünden. Und in der [[Ansprache]] ''[[Voi avete partecipato]]'' betont er, dass "das Glaubensgut" dazu da ist," in eine echte religiöse Praxis umgesetzt zu werden. Es muss den Menschen verkündet werden und in der konkreten geschichtlichen Wirklichkeit seine erlösende Kraft erweisen | + | Papst [[Paul VI.]] sagt in der [[Apostolischer Brief|Apostolischen Brief]] ''[[Horum temporum]]'' im September 1963, dass der Kirche "von unserem Herrn [[Jesus Christus]] das Glaubensgut anvertraut" wurde. "Sie hat die Pflicht, es unverletzt zu erhalten und es durch ihr eifriges Wirken allen Menschen in geziemender und passender Weise zu verkünden. Und in der [[Ansprache]] ''[[Voi avete partecipato]]'' betont er, dass "das Glaubensgut" dazu da ist," in eine echte religiöse Praxis umgesetzt zu werden. Es muss den Menschen verkündet werden und in der konkreten geschichtlichen Wirklichkeit seine erlösende Kraft erweisen. " |
==Weblinks== | ==Weblinks== |
Version vom 25. April 2018, 14:50 Uhr
Unter Depositum fidei, Glaubenshinterlage, Glaubensvermächtnis, Glaubensschatz, oder Glaubensgut (KKK 857) versteht man die Gesamtheit der Offenbarung Gottes, wie sie als religiöse Überlieferung Israels und der ersten christlichen Gemeinden im Alten und im Neuen Testament sowie in der ersten kirchlichen Auslegungen überliefert ist.<ref>Wolfgang Beinert: Art. Depositum fidei in: Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Aufl., Bd. 3, Sp. 101.</ref> Dieses Urzeugnis wurde von Christus als "Erbgut der Wahrheit"<ref> Kongregation des Heiligen Offiziums Erklärung Mysterium ecclesiae über die Kirche und ihre Verteidigung gegen einige Irrtümer von heute vom 24. Juni 1973, Nr. 6.</ref> den Aposteln und der Kirche übergeben und anvertraut, die als Gesamtheit der Gläubigen im Glauben nicht irren kann. Das depositum fidei ist als Objekt der Unfehlbarkeit (Lumen gentium, Nr. 12 und 25) bis zur Parusie zu bewahren, ({{#ifeq: 1. Brief des Paulus an Timotheus | Depositum fidei |{{#if: 1 Tim|1 Tim|1. Brief des Paulus an Timotheus}}|{{#if: 1 Tim |1 Tim|1. Brief des Paulus an Timotheus}}}} 6{{#if:20|,20}} Tim%206{{#if:20|,20}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Tim%206{{#if:20|,20}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: 2. Brief des Paulus an Timotheus | Depositum fidei |{{#if: 2 Tim|2 Tim|2. Brief des Paulus an Timotheus}}|{{#if: 2 Tim |2 Tim|2. Brief des Paulus an Timotheus}}}} 1{{#if:12ff|,12ff}} Tim%201{{#if:12ff|,12ff}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Tim%201{{#if:12ff|,12ff}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}) und unter dem Beistand des Heiligen Geistes auszulegen und zu verkünden.
Inhaltsverzeichnis
Erklärung
Die Heilige Überlieferung und die Heilige Schrift sind eng miteinander verbunden und haben aneinander Anteil. Demselben göttlichen Quell entspringend, fließen beide gewissermaßen in eins zusammen und streben demselben Ziel zu. Denn die Heilige Schrift ist Gottes Rede, insofern sie unter dem Anhauch des Heiligen Geistes schriftlich aufgezeichnet wurde. Die Heilige Überlieferung aber gibt das Wort Gottes, das von Christus dem Herrn und vom Heiligen Geist den Aposteln anvertraut wurde, unversehrt an deren Nachfolger weiter, damit sie es unter der erleuchtenden Führung des Geistes der Wahrheit in ihrer Verkündigung treu bewahren, erklären und ausbreiten. So ergibt sich, daß die Kirche ihre Gewißheit über alles Geoffenbarte nicht aus der Heiligen Schrift allein schöpft. Daher sollen beide mit gleicher Liebe und Achtung angenommen und verehrt werden.<ref> Dei Verbum, Nr. 9: Vgl. Konzil von Trient, Dekret über die kanonischen Schriften: Denz. 783 (1501).</ref>
Es zeigt sich also, daß die Heilige Überlieferung, die Heilige Schrift und das Lehramt der Kirche gemäß dem weisen Ratschluß Gottes so miteinander verknüpft und einander zugesellt sind, daß keines ohne die anderen besteht und daß alle zusammen, jedes auf seine Art, durch das Tun des einen Heiligen Geistes wirksam dem Heil der Seelen dienen Dei Verbum, Nr. 10).
Das Depositum fidei und das Lehramt der Kirche
Die Dogmatische Konstitution Dei filius des I. Vatikanischen Konzils 1870, Nr. 19 sagt wörtlich:
- Mit dem "göttlichen und katholischen Glauben muss man nun an all dem festhalten, was das geschriebene oder überlieferte Wort Gottes enthält und die Kirche als von Gott geoffenbart zu glauben vorstellt, - sei es in feierlichem Lehrentscheid (=außerordentlich), sei es in Ausübung ihres gewöhnlichen allgemeinen (=ordentlichen) Lehramtes."<ref>Vgl. Lumen gentium, Art. 25. Const., Decr., Decl. 139. S1 1. Vat. Konz., Dogm. Konst. Dei filius, Kap. 3. Denz.-Schönm. 3011. Vgl. CIC 1917 Kanon 1323, § 1 und 1325, § 2.</ref>
Papst Johannes Paul II fügt durch das Motu proprio Ad tuendam fidem vom 18. Mai 1998 einige Normen in den Codex Iuris Canonici ein:
- Can. 750 -§ 1. Kraft göttlichen und katholischen Glaubens ist all das zu glauben, was im geschriebenen oder im überlieferten Wort Gottes als dem einen der Kirche anvertrauten Glaubensgut enthalten ist und zugleich als von Gott geoffenbart vorgelegt wird, sei es vom feierlichen Lehramt der Kirche, sei es von ihrem ordentlichen und allgemeinen Lehramt; das wird ja auch durch das gemeinsame Festhalten der Gläubigen unter der Führung des heiligen Lehramtes offenkundig gemacht; daher sind alle gehalten, diesen Glaubenswahrheiten entgegenstehende Lehren jedweder Art zu meiden.
- § 2. Fest anzuerkennen und zu halten ist auch alles und jedes, was vom Lehramt der Kirche bezüglich des Glaubens und der Sitten endgültig vorgelegt wird, das also, was zur unversehrten Bewahrung und zur getreuen Darlegung des Glaubensgutes erforderlich ist; daher widersetzt sich der Lehre der katholischen Kirche, wer diese als endgültig zu haltenden Sätze ablehnt.
Die Kongregation des Heiligen Offiziums erklärt in Mysterium ecclesiae (am 24. Juni 1973): Nr. 3:
- "Nach katholischer Lehre erstreckt sich die Unfehlbarkeit des kirchlichen Lehramtes aber nicht nur auf die Glaubenshinterlage, sondern auch auf die Gegenstände, ohne die dieses Glaubensgut nicht in rechter Weise bewahrt und entfaltet werden kann."
Unveränderlichkeit und Veränderung des Depositum fidei
Die schriftliche Überlieferung und die Tradition der Kirche gelten als abgeschlossen, es können keine neuen Lehren hinzugefügt werden (vgl. Pastor aeternus, Nr. 17; Mirari vos, Nr. 8). Das Verständnis des Glaubensguts muss durch das Zusammenwirken von "Verstand und Willen, Geist und Arbeit, Lehre und Apostolat, Glaube und Liebe, Lehramt und Hirtenamt", die sich im Leben der Kirche ergänzen<ref>Paul VI.: Apostolischen Brief Horum temporum, September 1963.</ref> ausgelegt werden. Das |Zweite Vatikanische Konzil nennt es einen "Fortschritt der apostolische Überlieferung", wenn sie in der Kirche unter dem Beistand des Heiligen Geistes "durch die Verkündigung derer, die mit der Nachfolge im Bischofsamt das sichere Charisma der Wahrheit empfangen haben" und "durch Nachsinnen und Studium der Gläubigen" "der Fülle der göttlichen Wahrheit entgegenstrebt".<ref>Dei verbum, Nr. 8.</ref> Das Geheimnis Gottes kann dabei nie ganz und vollkommen zur Sprache gebracht werden, es ist nur unangemessen und in der Mangelhaftigkeit der Analogie des Glaubens auszusagen. Um das depositum fidei unverfälscht zu erhalten, ist es notwendig, dass sich die Verkündigung von bestimmten historisch bestimmten Darstellungen löst. Alle Glieder der Kirche haben die Zielaufgabe, "das Wesen des bleibenden ursprungs des Glaube4ns unverdeckt hineinzusagen in das Gespräch der Geschichte".<ref>Karl Rahner, Karl Lehmann in: Johannes Feiner, Magnus Löhrer (Hsg.): Mysterium Salutis. Grundriß heilsgeschichtlicher Dogmatik. Einsiedeln-Zürich-Köln 1969, Bd. I., S. 702; zum Ganzen: Wolfgang Beinert: Art. Depositum fidei in: Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Aufl., Bd. 3, Sp. 101.</ref>
Verkündung des Glaubensgutes und Umsetzung in die Praxis
Papst Paul VI. sagt in der Apostolischen Brief Horum temporum im September 1963, dass der Kirche "von unserem Herrn Jesus Christus das Glaubensgut anvertraut" wurde. "Sie hat die Pflicht, es unverletzt zu erhalten und es durch ihr eifriges Wirken allen Menschen in geziemender und passender Weise zu verkünden. Und in der Ansprache Voi avete partecipato betont er, dass "das Glaubensgut" dazu da ist," in eine echte religiöse Praxis umgesetzt zu werden. Es muss den Menschen verkündet werden und in der konkreten geschichtlichen Wirklichkeit seine erlösende Kraft erweisen. "
Weblinks
- Kardinal Müller: Lebenswirklichkeit keine Offenbarungsquelle Kath.net am 2. April 2015
- Theologischer Fortschritt dank neuer Glaubensquellen! Glosse im März 2015 von Engelbert Recktenwald vgl. Standpunkt von Bischof Franz-Josef Bode
Anmerkungen
<references />