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− | + | '''Verantwortung''' bedeutet, dass der [[Mensch]] bei allem was er sagt und tut verpflichtet ist, sich genau an das zu halten, wovon er weiss, dass es recht und richtig ist (vgl. [[KKK]] 1778). Dem [[Mensch]]en ist das [[Sittengesetz]] von [[Gott]] in sein Herz geschrieben, dem zu [[Gehorsam|gehorchen]] seine Würde ist und gemäß dem er [[Einzelgericht|gerichtet]] werden wird ([[Gaudium et spes|GS]], [[Gaudium et spes (Wortlaut)#16. Die Würde des sittlichen Gewissens|Nr. 16]]). | |
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+ | Maßgeblich für die sittliche Verantwortlichkeit bezüglich einer Handlung ist das Urteil des [[Gewissen]]s im Augenblick der Tat, nicht eine spätere [[Einsicht]]. Einem unüberwindlich irrtümlichen Gewissen darf der Mensch folgen, wenn es ihm etwas als sittlich erlaubt hinstellt, und muss ihm folgen, wenn es ihm etwas als geboten oder verboten erklärt. Solange einer ernstlich zweifelt, ob etwas sittlich erlaubt ist oder nicht, darf er es nicht tun, es sei denn, er habe ein ängstliches oder skrupulöses Gewissen, das aus nichtigen Gründen etwas für unerlaubt hält. Ein solches Gewissen ist das Gegenteil von einem laxen Gewissen, das sich ohne hinreichende Gründe einredet, etwas sei, jedenfalls unter den gegebenen Umständen, erlaubt. Wenn ein wirklicher Zweifel bezüglich einer sittlichen Verpflichtung besteht, etwas zu tun oder zu lassen, brauchen die Gründe gegen die Verpflichtung nicht sicher zu sein, um sich mit Sicherheit sagen zu können, dass die Verpflichung jedenfalls in diesem Falle nicht besteht, aber sie müssen wenigstens wirklich wahrscheinlich sein (Probabilismus).<ref>Bernhard Brinkmann: Katholisches Hand[[lexikon]], [[Butzon & Bercker Verlag]] Kevelaer 1960, S. 95, Gewissen (2. Auflage; [[Imprimatur]] N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis).</ref> | ||
− | Die Verantwortung umfasst alle Lebensbereiche, | + | ==Verantwortung für die Welt== |
+ | Die Verantwortung umfasst alle Lebensbereiche. Die [[Welt]], in der der [[Christ]] lebt, soll diese nach dem Willen Gottes gestalten. Jeder [[Mensch]] muss sich mit den ihm zur Verfügung gestellten [[Charisma|Charismen]] in der [[Welt]] bewähren. | ||
− | + | Verantwortung muss altersgerecht gefordert und ausgeübt werden. Ein [[Kind]] wird weniger in die Verantwortung genommen als ein erwachsener Mensch. Die Verantwortung wächst proportional zu dem vermehrten [[Vernunft]]gebrauch. | |
− | Verantwortung muss altersgerecht gefordert und ausgeübt werden. Ein Kind wird weniger in die Verantwortung genommen als ein erwachsener Mensch | ||
− | + | ==Weblinks== | |
+ | *[http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/letters/2008/documents/hf_ben-xvi_let_20080121_educazione_ge.html SCHREIBEN VON PAPST BENEDIKT XVI. AN DIE DIÖZESE UND DIE STADT ROM ÜBER DIE DRINGENDE AUFGABE DER ERZIEHUNG] am 21. Januar 2008 | ||
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Version vom 23. Mai 2016, 15:48 Uhr
Verantwortung bedeutet, dass der Mensch bei allem was er sagt und tut verpflichtet ist, sich genau an das zu halten, wovon er weiss, dass es recht und richtig ist (vgl. KKK 1778). Dem Menschen ist das Sittengesetz von Gott in sein Herz geschrieben, dem zu gehorchen seine Würde ist und gemäß dem er gerichtet werden wird (GS, Nr. 16).
Inhaltsverzeichnis
Erklärung
Maßgeblich für die sittliche Verantwortlichkeit bezüglich einer Handlung ist das Urteil des Gewissens im Augenblick der Tat, nicht eine spätere Einsicht. Einem unüberwindlich irrtümlichen Gewissen darf der Mensch folgen, wenn es ihm etwas als sittlich erlaubt hinstellt, und muss ihm folgen, wenn es ihm etwas als geboten oder verboten erklärt. Solange einer ernstlich zweifelt, ob etwas sittlich erlaubt ist oder nicht, darf er es nicht tun, es sei denn, er habe ein ängstliches oder skrupulöses Gewissen, das aus nichtigen Gründen etwas für unerlaubt hält. Ein solches Gewissen ist das Gegenteil von einem laxen Gewissen, das sich ohne hinreichende Gründe einredet, etwas sei, jedenfalls unter den gegebenen Umständen, erlaubt. Wenn ein wirklicher Zweifel bezüglich einer sittlichen Verpflichtung besteht, etwas zu tun oder zu lassen, brauchen die Gründe gegen die Verpflichtung nicht sicher zu sein, um sich mit Sicherheit sagen zu können, dass die Verpflichung jedenfalls in diesem Falle nicht besteht, aber sie müssen wenigstens wirklich wahrscheinlich sein (Probabilismus).<ref>Bernhard Brinkmann: Katholisches Handlexikon, Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 1960, S. 95, Gewissen (2. Auflage; Imprimatur N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis).</ref>
Verantwortung für die Welt
Die Verantwortung umfasst alle Lebensbereiche. Die Welt, in der der Christ lebt, soll diese nach dem Willen Gottes gestalten. Jeder Mensch muss sich mit den ihm zur Verfügung gestellten Charismen in der Welt bewähren.
Verantwortung muss altersgerecht gefordert und ausgeübt werden. Ein Kind wird weniger in die Verantwortung genommen als ein erwachsener Mensch. Die Verantwortung wächst proportional zu dem vermehrten Vernunftgebrauch.
Weblinks
- SCHREIBEN VON PAPST BENEDIKT XVI. AN DIE DIÖZESE UND DIE STADT ROM ÜBER DIE DRINGENDE AUFGABE DER ERZIEHUNG am 21. Januar 2008
Anmerkungen
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