Persona humana (Wortlaut): Unterschied zwischen den Versionen

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'''7.''' Manche fordern heute das Recht zum vorehelichen Verkehr, wenigstens in den Fällen, wo eine ernste Heiratsabsicht und eine in gewisser Weise schon eheliche Zuneigung in den Herzen der beiden Partner diese Erfüllung fordern, die sie als naturgemäß erachten. Dies vor allem dann, wenn die Feier der Hochzeit durch äußere Umstände verhindert wird oder wenn diese intime Beziehung als notwendig erscheint, um die Liebe zu erhalten.
 
'''7.''' Manche fordern heute das Recht zum vorehelichen Verkehr, wenigstens in den Fällen, wo eine ernste Heiratsabsicht und eine in gewisser Weise schon eheliche Zuneigung in den Herzen der beiden Partner diese Erfüllung fordern, die sie als naturgemäß erachten. Dies vor allem dann, wenn die Feier der Hochzeit durch äußere Umstände verhindert wird oder wenn diese intime Beziehung als notwendig erscheint, um die Liebe zu erhalten.
  
Diese Auffassung widerspricht der christlichen Lehre, nach der jeder Geschlechtsakt des Menschen nur innerhalb der Ehe erfolgen darf. Denn wie fest auch immer der Entschluß jener ist, die sich auf diese verfrühten Beziehungen einlassen, so bleibt doch die Tatsache, dass diese keineswegs die Aufrichtigkeit und die Treue der zwischenmenschlichen Beziehungen von Mann und Frau zu gewährleisten noch diese vor allem gegen Laune und Begierlichkeit zu schützen vermögen. Christus aber hat gewollt, dass diese Verbindung beständig sei, und hat sie in ihrem ursprünglichen Zustand, der auf der Verschiedenheit der Geschlechter gründet, wiederhergestellt. »Habt ihr nicht gelesen, dass der Schöpfer die Menschen am Anfang als Mann und Frau geschaffen hat und dass er gesagt hat: Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden, und die zwei werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen«.<ref>Vgl. {{B|Mt|19|4-6}}.</ref> Der hl. Paulus ist noch deutlicher, wenn er sagt, dass, falls die Unverheirateten und Witwen nicht enthaltsam leben können, sie keine andere Wahl haben als die beständige eheliche Verbindung: »Es ist besser zu heiraten, als sich in Begierde zu verzehren«.<ref>{{B|1 Kor|7|9}}.</ref> Durch die Ehe nämlich wird die Liebe der Eheleute zutiefst in jene Liebe hineingenommen, mit der Christus auf unwiderrufliche Weise die Kirche liebt; <ref>Vgl. {{B|Eph|5|25-32}}.</ref> die körperliche Vereinigung in Unzucht<ref>Die geschlechtliche Vereinigung außerhalb der Ehe ist ausdrücklich verurteilt: {{B|1 Kor|5|1}};  {{B|1 Kor|6|9}}; {{B|1 Kor|7|2}}; {{B|1 Kor|10|8}}; {{B|Eph|5|5}}; {{B|1 Tim|1|10}}; {{B|Hebr|13|4}}; und mit ausdrücklicher Begründung: {{B|1 Kor|6|12-20}}.</ref> hingegen entehrt den Tempel des Heiligen Geistes, zu dem der Christ geworden ist. Die körperliche Vereinigung ist also nur dann rechtmäßig, wenn zwischen dem Mann und der Frau eine endgültige Lebensgemeinschaft geschlossen worden ist.
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Diese Auffassung widerspricht der christlichen Lehre, nach der jeder Geschlechtsakt des Menschen nur innerhalb der Ehe erfolgen darf. Denn wie fest auch immer der Entschluß jener ist, die sich auf diese verfrühten Beziehungen einlassen, so bleibt doch die Tatsache, dass diese keineswegs die Aufrichtigkeit und die Treue der zwischenmenschlichen Beziehungen von Mann und Frau zu gewährleisten noch diese vor allem gegen Laune und Begierlichkeit zu schützen vermögen. Christus aber hat gewollt, dass diese Verbindung beständig sei, und hat sie in ihrem ursprünglichen Zustand, der auf der Verschiedenheit der Geschlechter gründet, wiederhergestellt. »Habt ihr nicht gelesen, dass der Schöpfer die Menschen am Anfang als Mann und Frau geschaffen hat und dass er gesagt hat: Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden, und die zwei werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen«.<ref>Vgl. {{B|Mt|19|4-6}}.</ref> Der hl. Paulus ist noch deutlicher, wenn er sagt, dass, falls die Unverheirateten und Witwen nicht enthaltsam leben können, sie keine andere Wahl haben als die beständige eheliche Verbindung: »Es ist besser zu heiraten, als sich in Begierde zu verzehren«.<ref>{{B|1 Kor|7|9}}.</ref> Durch die Ehe nämlich wird die Liebe der Eheleute zutiefst in jene Liebe hineingenommen, mit der Christus auf unwiderrufliche Weise die Kirche liebt; <ref>Vgl. {{B|Eph|5|25-32}}.</ref> die körperliche Vereinigung in [[Unzucht]]<ref>Die geschlechtliche Vereinigung außerhalb der Ehe ist ausdrücklich verurteilt: {{B|1 Kor|5|1}};  {{B|1 Kor|6|9}}; {{B|1 Kor|7|2}}; {{B|1 Kor|10|8}}; {{B|Eph|5|5}}; {{B|1 Tim|1|10}}; {{B|Hebr|13|4}}; und mit ausdrücklicher Begründung: {{B|1 Kor|6|12-20}}.</ref> hingegen entehrt den Tempel des Heiligen Geistes, zu dem der Christ geworden ist. Die körperliche Vereinigung ist also nur dann rechtmäßig, wenn zwischen dem Mann und der Frau eine endgültige Lebensgemeinschaft geschlossen worden ist.
  
 
So hat es die Kirche immer verstanden und gelehrt,<ref>Vgl. Innozenz IV., Brief Sub catholicae professione, 6. März 1254: DS 835; [[Pius II.]], verurteilte Thesen in dem Brief Cum sicut accepimus, 14. November 1459: DS 1367; Dekrete des Hl. Offiziums, 24. September 1665: DS 2045; 2 März 1679: DS 2148; [[Pius XI.]], [[Enzyklika|Enz.]] [[Casti connubii,]] 31. Dez. 1930: [[AAS]] 22 (1930), S. 558-559.</ref> die übrigens auch im Denken der Menschen und in den Zeugnissen der Geschichte eine tiefe Übereinstimmung mit ihrer Lehre gefunden hat.
 
So hat es die Kirche immer verstanden und gelehrt,<ref>Vgl. Innozenz IV., Brief Sub catholicae professione, 6. März 1254: DS 835; [[Pius II.]], verurteilte Thesen in dem Brief Cum sicut accepimus, 14. November 1459: DS 1367; Dekrete des Hl. Offiziums, 24. September 1665: DS 2045; 2 März 1679: DS 2148; [[Pius XI.]], [[Enzyklika|Enz.]] [[Casti connubii,]] 31. Dez. 1930: [[AAS]] 22 (1930), S. 558-559.</ref> die übrigens auch im Denken der Menschen und in den Zeugnissen der Geschichte eine tiefe Übereinstimmung mit ihrer Lehre gefunden hat.

Version vom 21. November 2014, 16:45 Uhr

Erklärung
Persona humana

Kongregation für die Glaubenslehre
unseres Heiligen Vaters
Paul VI.
zu einigen Fragen der Sexualethik
29. Dezember 1975

(Offizieller lateinischer Text AAS LXVIII [1976] 77-96)

(Quelle: Die deutsche Fassung auf der Vatikanseite; Überschriften aus: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 1)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Zur Situation

1. Die menschliche Person wird nach Ansicht der heutigen Wissenschaft so tief durch die Sexualität beeinflusst, dass diese zu den Faktoren gezählt werden muss, die das Leben eines jeden Menschen maßgeblich prägen. Aus dem Geschlecht nämlich ergeben sich die besonderen Merkmale, die die menschliche Person im biologischen, psychologischen und geistigen Bereich als Mann und Frau bestimmen. Diese haben somit einen sehr großen Einfluss auf ihren Reifungsprozeß und ihre Einordnung in die Gesellschaft. Deshalb sind auch, wie für jeden leicht festzustellen ist, die Fragen, die das Geschlecht betreffen, heute ein Thema, das häufig und offen in den Büchern, Zeitschriften, Zeitungen und anderen sozialen Kommunikationsmitteln behandelt wird.

Indessen greift zunehmend ein Sittenverfall um sich, bei dem die maßlose Verherrlichung des Geschlechtlichen zu den ernstesten Anzeichen zu rechnen ist. Dieser ist mit Hilfe der sozialen Kommunikationsmittel und der Schauspiele bereits so weit fortgeschritten, dass er in den Bereich der Erziehung eingedrungen ist und die allgemeine Mentalität vergiftet hat.

Wenn unter diesen Umständen Erzieher, Pädagogen oder Moralisten dazu beitragen konnten, dass die Werte, die jedem der beiden Geschlechter eigen sind, besser verstanden und in das Leben integriert wurden, haben andere hingegen Meinungen und Verhaltensweisen vorgetragen, die zu den wahren sittlichen Forderungen des Menschen in Widerspruch stehen, und sind sogar so weit gegangen, dass sie einen freizügigen Hedonismus begünstigen.

Die Folge davon ist, dass auch unter Christen Lehren, sittliche Normen und Lebensweisen, die bisher treu beobachtet wurden, innerhalb einiger Jahre stark erschüttert worden sind. Viele fragen sich heute angesichts so vieler weitverbreiteter Meinungen, die der von der Kirche empfangenen Lehre entgegengesetzt sind, was sie noch für wahr halten müssen.

Anlass und Erklärung

2. Die Kirche kann sich einer solchen geistigen Verwirrung und einem solchen Sittenverfall gegenüber nicht gleichgültig verhalten. Es handelt sich hierbei nämlich um eine für das persönliche Leben der Christen und das gesellschaftliche Leben unserer Zeit sehr bedeutsame Frage.<ref>Vgl. II. Vat. Konzil, Konst. Gaudium et spes, Nr. 47: AAS 58 (1966), S. 1067.</ref>

Täglich müssen die Bischöfe die wachsenden Schwierigkeiten feststellen, mit denen sowohl die Gläubigen zu ringen haben, um die gesunde Sittenlehre, besonders im sexuellen Bereich, zur Kenntnis zu nehmen, wie auch die Seelsorger, um diese Lehre wirksam vorzutragen. Sie sind sich dessen bewußt, dass ihr Hirtenamt sie dazu verpflichtet, sich in diesem schwerwiegenden Punkt der Nöte der ihnen anvertrauten Gläubigen anzunehmen; auch sind über diesen Fragenkreis von einigen Oberhirten und Bischofskonferenzen schon bedeutende Dokumente veröffentlicht worden. Da aber die irrigen Meinungen und die sich daraus ergebenden falschen Verhaltensweisen sich überall noch weiter verbreiten, hat es die Kongregation für die Glaubenslehre auf Grund ihrer Aufgabe für die Gesamtkirche<ref>Vgl. Apost. Konst. Regimini ecclesiae, 15. August 1967, Nr. 29: AAS 59 (1967), S. 897.</ref> und im Auftrag des Papstes für notwendig erachtet, die vorliegende Erklärung zu veröffentlichen.

Menschenwürde und göttliches Gesetz

3. Die Menschen unserer Zeit sind immer mehr davon überzeugt, dass die Würde und die Berufung der menschlichen Person es erfordern, dass sie im Licht der Vernunft die Werte entdecken, die in ihre Natur gelegt sind, sie unablässig weiterentfalten und im Hinblick auf einen immer größeren Fortschritt in ihrem Leben verwirklichen.

Der Mensch aber kann in den Fragen der Moral bei der Beurteilung der Werte nicht einfach nach seinem persönlichen Belieben verfahren: »Im Innern seines Gewissens entdeckt der Mensch ein Gesetz, das er sich nicht selbst gibt, sondern dem er gehorchen muss... Denn der Mensch hat ein Gesetz, das von Gott seinem Herzen eingeschrieben ist, dem zu gehorchen eben seine Würde ist und gemäß dem er gerichtet werden wird«.<ref>Gaudium et spes, Nr. 16: AAS 58 (1966), S. 1037.</ref>

Ferner hat Gott uns Christen durch seine Offenbarung seinen Heilsplan zu erkennen gegeben und uns Christus, den Erlöser und Heiland, in seiner Lehre und seinem Beispiel als die höchste und unveränderliche Lebensnorm hingestellt: »Ich bin das Licht der Welt. Wer mir nachfolgt, wird nicht in der Finsternis gehen, sondern wird das Licht des Lebens haben«.<ref> {{#ifeq: Evangelium nach Johannes | Persona humana (Wortlaut) |{{#if: Joh|Joh|Evangelium nach Johannes}}|{{#if: Joh |Joh|Evangelium nach Johannes}}}} 8{{#if:12|,12}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}</ref>

Es kann deshalb keine wahre Förderung der Würde des Menschen geben, wenn nicht die wesentliche Ordnung seiner Natur gewahrt wird. Gewiß haben sich in der Geschichte der Zivilization viele konkrete Umstände und Bedürfnisse des menschlichen Lebens geändert und werden sich noch weiter ändern; doch muss sich jeder Wandel in den Sitten und jede Lebensweise innerhalb der Grenzen halten, die durch die unveränderlichen Prinzipien gesetzt sind, welche in den konstitutiven Elementen und den wesentlichen Beziehungen der menschlichen Person gründen; diese Elemente und Beziehungen übersteigen die veränderlichen geschichtlichen Umstände.

Diese Grundprinzipien, die die Vernunft erkennen kann, sind enthalten im »ewigen, objektiven und universalen göttlichen Gesetz, durch das Gott nach dem Ratschluß seiner Weisheit und Liebe die ganze Welt und die Wege der Menschengemeinschaft ordnet, leitet und regiert. Gott macht den Menschen seines Gesetzes teilhaftig, so dass der Mensch unter der sanften Führung der göttlichen Vorsehung die unveränderliche Wahrheit mehr und mehr zu erkennen vermag«.<ref>II. Vat. Konzil, Erklärung Dignitatis humanae, Nr. 3: AAS 58 (1966), S. 931.</ref> Dieses göttliche Gesetz ist für unsere Erkenntnis zugänglich.

Kirchliche Lehre und Naturgesetz

4. Zu Unrecht behaupten daher heute viele, dass man weder in der menschlichen Natur noch im geoffenbarten Gesetz eine andere absolute und unveränderliche Norm als Regel für unsere einzelnen Handlungen finden könne als jene, die im allgemeinen Gebot der Liebe und der Achtung vor der menschlichen Würde zum Ausdruck kommt. Als Beweis für diese Behauptung führen sie an, dass die sogenannten Normen des Naturgesetzes oder die Vorschriften der Heiligen Schrift nur als Ausdruck einer besonderen Kulturform in einem bestimmten geschichtlichen Augenblick angesehen werden können.

In Wirklichkeit jedoch weisen die göttliche Offenbarung und, in dem ihr eigenen Bereich, auch die philosophische Erkenntnis dadurch, dass sie echte Erfordernisse der Menschheit aufzeigen, notwendig auf die Existenz unveränderlicher Gesetze hin, die in die konstitutiven Elemente der menschlichen Natur eingeschrieben sind und die in allen vernunftbegabten Wesen als identisch erscheinen.

Ferner hat Christus seine Kirche als »die Säule und das Fundament der Wahrheit« gegründet.<ref>{{#ifeq: 1. Brief des Paulus an Timotheus | Persona humana (Wortlaut) |{{#if: 1 Tim|1 Tim|1. Brief des Paulus an Timotheus}}|{{#if: 1 Tim |1 Tim|1. Brief des Paulus an Timotheus}}}} 3{{#if:15|,15}} Tim%203{{#if:15|,15}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Tim%203{{#if:15|,15}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref> Unter dem Beistand des Heiligen Geistes bewahrt sie ununterbrochen und übermittelt sie ohne Irrtum die Wahrheiten der sittlichen Ordnung und interpretiert authentisch nicht nur das geoffenbarte positive Gesetz, sondern »auch die Prinzipien der sittlichen Ordnung, die aus dem Wesen des Menschen selbst hervorgehen«<ref>Dignitatis humanae, Nr. 14: AAS 58 (1966), S. 940; vgl. Pius XI., Enz. Casti connubii, 31. Dez. 1930: AAS 22 (1930), S. 579-580; Pius XII., Ansprache vom 2. Nov. 1954: AAS 46 (1954), S. 671-672; Johannes XXIII., Enz. Mater et magistra, 15. Mai 1961: AAS 53 (1961), S. 457; Paul VI., Enz. Humanae vitae, 25. Juli 1968, Nr. 4: AAS 60 (1968), S. 483.</ref> und die volle Entfaltung und die Heiligung des Menschen betreffen. Die Kirche aber hat im ganzen Verlauf ihrer Geschichte bestimmten Vorschriften des Naturgesetzes immer eine absolute und unveränderliche Geltung zuerkannt und in deren Übertretung einen Widerspruch zur Lehre und zum Geist des Evangeliums gesehen.

Geschlechtlichkeit in der Ehe

5. Da die Sexualethik bestimmte Grundwerte des menschlichen und christlichen Lebens betrifft, wird diese allgemeine Lehre in gleicher Weise auch auf sie angewandt. Es gibt in diesem Bereich Prinzipien und Normen, die die Kirche ohne Zögern stets als einen Bestandteil ihrer Lehre überliefert hat, wie sehr auch die Meinungen und Sitten in der Welt zu ihnen im Gegensatz gestanden haben mögen. Diese Prinzipien und Normen haben ihren Ursprung keineswegs in einer bestimmten Kulturform, sondern in der Erkenntnis des Gesetzes Gottes und der menschlichen Natur. Deshalb können sie auch nicht unter dem Vorwand einer neuen kulturellen Situation als überholt angesehen oder in Zweifel gezogen werden.

Es sind jene Prinzipien, die auch die Anregungen und Richtlinien des II. Vatikanischen Konzils für eine Bildung und Ordnung des gesellschaftlichen Lebens inspiriert haben, in welcher der gleichen Würde von Mann und Frau bei gleichzeitiger Achtung ihrer Unterschiede in gebührender Weise Rechnung getragen wird.<ref>Vgl. II. Vat. Konzil, Erkl. Gravissimum educationis, Nr. 1, 8: AAS 58 (1966), S. 729-730; 734-736; Gaudium et spes, Nr. 29, 60, 67: AAS 58 (1966), S. 1048-1049; 1080-1081; 1088-1089.</ref>

Als das Konzil von der »geschlechtlichen Anlage des Menschen und seiner menschlichen Zeugungsfähigkeit« gesprochen hat, hat es betont, dass diese »in wunderbarer Weise all das überragen, was es Entsprechendes auf niedrigeren Stufen des Lebens gibt«.<ref>Gaudium et spes, Nr. 51: AAS 58 (1966), S. 1072.</ref> Darauf hat es in besonderer Weise die Prinzipien und Regeln dargelegt, die die menschliche Geschlechtlichkeit in der Ehe betreffen und ihre Grundlage in der Finalität ihrer spezifischen Funktion haben.

Diesbezüglich erklärt das Konzil, dass die sittliche Qualität der dem ehelichen Leben eigenen Akte, die entsprechend der wahren menschlichen Würde gestaltet sind, »nicht allein von der guten Absicht und Bewertung der Motive abhängt, sondern auch von objektiven Kriterien, die sich aus dem Wesen der menschlichen Person und ihrer Akte ergeben und die sowohl den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe wahren«.<ref>Ebd., vgl. auch Nr. 49: a.a.O., S. 1069-1070.</ref>

Diese letzten Worte fassen kurz die Lehre des Konzils zusammen – die im voraufgehenden in derselben Konstitution ausführlicher dargelegt ist<ref>Ebd., Nr. 49, 50: a.a.O., S. 1069-1072.</ref> – über die Finalität des Geschlechtsaktes und über das wichtigste Kriterium für seine sittliche Bewertung: es ist die Beachtung seiner Finalität, die diesem Akt seine Ehrbarkeit gewährleistet.

Dasselbe Prinzip, das die Kirche aus der göttlichen Offenbarung und der eigenen authentischen Interpretation des Naturgesetzes schöpft, begründet auch ihre traditionelle Lehre, nach der der Gebrauch der Geschlechtskraft nur in der rechtsgültigen Ehe seinen wahren Sinn und seine sittliche Rechtmäßigkeit erhält.<ref>Die vorliegende Erklärung erörtert nicht weiter die sittlichen Normen des geschlechtlichen Lebens in der Ehe, da diese in den Enzykliken Casti connubii und Humanae vitae klar dargelegt worden sind.</ref>

Zwischenbemerkung zum Inhalt der Erklärung

6. Die vorliegende Erklärung beabsichtigt nicht, alle Missbräuche der Geschlechtskraft zu behandeln noch all das, was die Beobachtung der Keuschheit mit sich bringt, sondern vielmehr die Lehre der Kirche bezüglich einiger besonderer Punkte wieder in Erinnerung zu bringen, da es sehr dringend erscheint, sich den schwerwiegenden Irrtümern und den falschen Verhaltensweisen, die von vielen weit verbreitet werden, entschlossen entgegenzustellen.

Zur leiblichen Vereinigung außerhalb der Ehe

7. Manche fordern heute das Recht zum vorehelichen Verkehr, wenigstens in den Fällen, wo eine ernste Heiratsabsicht und eine in gewisser Weise schon eheliche Zuneigung in den Herzen der beiden Partner diese Erfüllung fordern, die sie als naturgemäß erachten. Dies vor allem dann, wenn die Feier der Hochzeit durch äußere Umstände verhindert wird oder wenn diese intime Beziehung als notwendig erscheint, um die Liebe zu erhalten.

Diese Auffassung widerspricht der christlichen Lehre, nach der jeder Geschlechtsakt des Menschen nur innerhalb der Ehe erfolgen darf. Denn wie fest auch immer der Entschluß jener ist, die sich auf diese verfrühten Beziehungen einlassen, so bleibt doch die Tatsache, dass diese keineswegs die Aufrichtigkeit und die Treue der zwischenmenschlichen Beziehungen von Mann und Frau zu gewährleisten noch diese vor allem gegen Laune und Begierlichkeit zu schützen vermögen. Christus aber hat gewollt, dass diese Verbindung beständig sei, und hat sie in ihrem ursprünglichen Zustand, der auf der Verschiedenheit der Geschlechter gründet, wiederhergestellt. »Habt ihr nicht gelesen, dass der Schöpfer die Menschen am Anfang als Mann und Frau geschaffen hat und dass er gesagt hat: Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden, und die zwei werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen«.<ref>Vgl. {{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Persona humana (Wortlaut) |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 19{{#if:4-6|,4-6}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref> Der hl. Paulus ist noch deutlicher, wenn er sagt, dass, falls die Unverheirateten und Witwen nicht enthaltsam leben können, sie keine andere Wahl haben als die beständige eheliche Verbindung: »Es ist besser zu heiraten, als sich in Begierde zu verzehren«.<ref>{{#ifeq: 1. Brief des Paulus an die Korinther | Persona humana (Wortlaut) |{{#if: 1 Kor|1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 1 Kor |1 Kor|1. 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Die körperliche Vereinigung ist also nur dann rechtmäßig, wenn zwischen dem Mann und der Frau eine endgültige Lebensgemeinschaft geschlossen worden ist.

So hat es die Kirche immer verstanden und gelehrt,<ref>Vgl. Innozenz IV., Brief Sub catholicae professione, 6. März 1254: DS 835; Pius II., verurteilte Thesen in dem Brief Cum sicut accepimus, 14. November 1459: DS 1367; Dekrete des Hl. Offiziums, 24. September 1665: DS 2045; 2 März 1679: DS 2148; Pius XI., Enz. Casti connubii, 31. Dez. 1930: AAS 22 (1930), S. 558-559.</ref> die übrigens auch im Denken der Menschen und in den Zeugnissen der Geschichte eine tiefe Übereinstimmung mit ihrer Lehre gefunden hat.

Die Erfahrung lehrt, dass die Liebe durch die Festigkeit der Ehe geschützt werden muss, damit die geschlechtliche Vereinigung in Wahrheit den Forderungen ihrer eigenen Finalität und der menschlichen Würde wirklich entsprechen kann. Diese Forderungen verlangen einen Ehevertrag, der durch die Gesellschaft bestätigt und garantiert wird und der einen Lebensstand begründet, der für die ausschließliche Verbindung des Mannes und der Frau wie auch für das Wohl ihrer Familie und der ganzen menschlichen Gemeinschaft von größter Bedeutung ist. Sehr häufig schließen nämlich die vorehelichen Beziehungen die Erwartung von Nachkommenschaft aus. Diese Liebe, die man für eine eheliche Liebe hält, kann sich also nicht, wie es absolut notwendig wäre, zur Vater- und Mutterliebe entfalten. Oder, wenn es doch geschehen sollte, wird es sich zum Nachteil der Kinder auswirken, die dann eines beständigen Zusammenlebens entbehren, wo sie heranwachsen sollten, um den Weg und die Mittel für ihre Eingliederung in das Gesamtgefüge der Gesellschaft finden zu können. Das gemeinsame Einvernehmen derer, die eine Ehe eingehen wollen, muss also nach außen hin zum Ausdruck gebracht werden, und zwar in einer Weise, dass dieses auch vor der Gesellschaft Gültigkeit erhält. Was die Gläubigen betrifft, so müssen sie ihre Zustimmung zur Gründung einer ehelichen Lebensgemeinschaft entsprechend den Gesetzen der Kirche ausdrücken, jenen Konsens, der ihre Ehe zu einem Sakrament Christi macht.

Seelsorge und Homosexualität

8. Im Gegensatz zur beständigen Lehre des kirchlichen Lehramtes und des sittlichen Empfindens des christlichen Volkes haben heute einige unter Berufung auf Beobachtungen psychologischer Natur damit begonnen, die homosexuellen Beziehungen gewisser Leute mit Nachsicht zu beurteilen, ja sie sogar völlig zu entschuldigen.

Sie unterscheiden – was begründetermaßen zu geschehen scheint – zwischen Homosexuellen, deren Neigung sich von einer falschen Erziehung, von mangelnder sexueller Reife, von angenommener Gewohnheit, von schlechten Beispielen oder anderen ähnlichen Ursachen herleitet und eine Übergangserscheinung darstellt oder wenigstens nicht unheilbar ist, und Homosexuellen, die durch eine Art angeborenen Trieb oder durch eine pathologische Veranlagung, die als unheilbar betrachtet wird, für immer solche sind.

Was nun die Personen dieser zweiten Kategorie betrifft, kommen einige zu dem Schluß, dass ihre Neigung derart natürlich ist, dass sie für sie als Rechtfertigungsgrund für ihre homosexuellen Beziehungen in einer eheähnlichen aufrichtigen Lebens- und Liebesgemeinschaft angesehen werden muss, sofern sie sich nicht imstande fühlen, ein Leben in Einsamkeit zu ertragen.

Sicher muss man sich bei der seelsorglichen Betreuung dieser homosexuellen Menschen mit Verständnis annehmen und sie in der Hoffnung bestärken, ihre persönlichen Schwierigkeiten und ihre soziale Absonderung zu überwinden. Ihre Schuldhaftigkeit wird mit Klugheit beurteilt werden. Es kann aber keine pastorale Methode angewandt werden, die diese Personen moralisch rechtfertigen würde, weil ihre Handlungen als mit ihrer persönlichen Verfassung übereinstimmend erachtet würden. Nach der objektiven sittlichen Ordnung sind die homosexuellen Beziehungen Handlungen, die ihrer wesentlichen und unerlässlichen Regelung beraubt sind. Sie werden in der Heiligen Schrift als schwere Verirrungen verurteilt und als die traurige Folge einer Zurückweisung Gottes dargestellt.<ref>Röm 1, 24-27: »Darum lieferte Gott sie durch die Begierden ihres Herzens der Unreinheit aus, so dass sie ihren Leib durch ihr eigenes Tun entehrten: sie vertauschten die Wahrheit Gottes mit der Lüge, sie beteten das Geschöpf an und verehrten es anstelle des Schöpfers – gepriesen ist er in Ewigkeit. Amen. Darum lieferte Gott sie entehrenden Leidenschaften aus: ihre Frauen vertauschten den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen; ebenso gaben die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in Begierde zueinander; Männer trieben mit Männern Unzucht und erhielten den gebührenden Lohn für ihre Verirrung«. Vgl. auch, was der hl. Paulus über die Knabenschänder in {{#ifeq: 1. Brief des Paulus an die Korinther | Persona humana (Wortlaut) |{{#if: 1 Kor|1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 1 Kor |1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 6{{#if:10|,10}} Kor%206{{#if:10|,10}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%206{{#if:10|,10}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }} und {{#ifeq: 1. Brief des Paulus an Timotheus | Persona humana (Wortlaut) |{{#if: 1 Tim|1 Tim|1. Brief des Paulus an Timotheus}}|{{#if: 1 Tim |1 Tim|1. Brief des Paulus an Timotheus}}}} 1{{#if:10|,10}} Tim%201{{#if:10|,10}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Tim%201{{#if:10|,10}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }} sagt.</ref> Dieses Urteil der Heiligen Schrift erlaubt zwar nicht den Schluß, dass alle jene, die an dieser Anomalie leiden, persönlich dafür verantwortlich sind, bezeugt aber, dass die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind und keinesfalls in irgendeiner Weise gutgeheißen werden können.

Seelsorge und Masturbation

9. Sehr oft wird heute auch die überlieferte katholische Lehre, wonach die Masturbation einen schweren Verstoß gegen die sittliche Ordnung darstellt, in Zweifel gezogen oder ausdrücklich geleugnet. Man behauptet, dass Psychologie und Soziologie den Beweis dafür erbringen, dass es sich dabei, vor allem bei den heranwachsenden Jugendlichen, um eine normale Erscheinungsform geschlechtlicher Entwicklung handelt. Eine tatsächliche und schwere Schuld würde nur insoweit vorliegen, als der Handelnde mit freiem Willen einer in sich abgekapselten Selbstbefriedigung (»Ipsation«) nachgeben würde, da in diesem Fall die Handlung von ihrem Wesen her der liebenden Vereinigung zweier Personen verschiedenen Geschlechtes entgegengesetzt wäre, die nach manchen Autoren das Hauptziel beim Gebrauch der Geschlechtskraft ist,

Diese Auffassung widerspricht der Lehre und pastoralen Praxis der katholischen Kirche. Was auch immer der Wert gewisser Argumente biologischer oder philosophischer Natur sein mag, deren sich die Theologen mitunter bedient haben, Tatsache ist, dass sowohl das kirchliche Lehramt in seiner langen und stets gleichbleibenden Überlieferung als auch das sittliche Empfinden der Gläubigen niemals gezögert haben, die Masturbation als eine zuinnerst schwer ordnungswidrige Handlung zu brandmarken.<ref>Vgl.Leo IX., Brief Ad splendidum nitentis, 1054; DS 687-688; Dekret des Hl. Offiziums, 2. März 1679; DS 2149; Pius XII., Ansprache vom 8. Okt. 1953: AAS 45 (1953), S. 677-678; vom 19. Mai 1956: AAS 48 (1956), S. 472-473.</ref> Der Hauptgrund für diese Beurteilung ist, dass der freigewollte Gebrauch der Geschlechtskraft, aus welchem Motiv er auch immer geschieht, außerhalb der normalen ehelichen Beziehungen seiner Zielsetzung wesentlich widerspricht; denn es fehlt ihm die von der sittlichen Ordnung geforderte geschlechtliche Beziehung, jene nämlich, die »den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe«<ref>Gaudium et spes, Nr. 51: AAS 58 (1966), S. 1072.</ref> realisiert. Nur für diese reguläre geschlechtliche Beziehung ist jede freigewollte Ausübung der Geschlechtlichkeit vorbehalten. Auch wenn es nicht möglich ist, eindeutig zu belegen, dass die Heilige Schrift diese Sünde als solche ausdrücklich verwirft, hat es doch die kirchliche Überlieferung richtig verstanden, dass diese immer dann im Neuen Testament verurteilt wird, wenn von der »Unreinheit«, von der »Schamlosigkeit« und von anderen Lastern gegen die Keuschheit und Enthaltsamkeit die Rede ist.

Die soziologischen Erhebungen können die Häufigkeit dieses ordnungswidrigen Verhaltens nach den Orten, der Bevölkerung und den Umständen anzeigen. Auf diese Weise können Daten gewonnen werden, aber diese Daten stellen kein Kriterium für die Beurteilung des sittlichen Wertes der menschlichen Handlungen dar.<ref>»Wenn die soziologischen Untersuchungen für uns von Nutzen sind, um die Mentalität unserer Umgebung besser kennenzulernen, die Sorgen und Nöte jener, an die wir das Wort Gottes richten, wie auch die Widerstände, die die menschliche Vernunft unserer modernen Zeit ihm entgegenhält durch die weitverbreitete Auffassung, dass es außerhalb der Wissenschaft keine berechtigte Form des Wissens gebe, so dürften die Schlussfolgerungen solcher Untersuchungen in sich selbst kein entscheidendes Wahrheitskriterium darstellen«: Paul VI., Apost. Schreiben Quinque iam anni, 8. Dez. 1970: AAS 63 (1971), S. 102.</ref> Die Häufigkeit des Auftretens der betreffenden Handlungen muss sicherlich im Zusammenhang mit der dem Menschen als Folge der Erbsünde innewohnenden Schwäche gesehen werden, aber auch im Zusammenhang mit dem Verlust der Gottbezogenheit und mit der Verwilderung der Sitten, die sowohl durch eine Kommerzialisierung des Lasters, einer schrankenlosen Freizügigkeit im Schaugeschäft und auf dem Bücher- und Zeitschriftenmarkt, als auch durch den Verlust des Schamgefühls, dem eine Wächterrolle für die Keuschheit obliegt, verursacht wird.

Die moderne Psychologie bietet hinsichtlich der Masturbation eine Reihe von gültigen und nützlichen Daten zur Formulierung eines ausgewogenen Urteils über die sittliche Verantwortlichkeit und zur Orientierung einer speziellen Seelsorge. Sie kann die Augen dafür öffnen, wie die mangelnde Reife in der Adoleszens, die zuweilen auch nach dem Pubertätsalter anhalten kann, oder der Mangel an seelischem Gleichgewicht oder auch eine angenommene Gewohnheit auf das Verhalten Einfluss nehmen können, indem sie die Freiwilligkeit der Handlungen herabmindern und dadurch bewirken, dass subjektiv gesehen nicht immer eine schwere Schuld vorliegt. Im allgemeinen darf jedoch nicht von vornherein das Fehlen einer schweren Verantwortung angenommen werden. Dies hieße nämlich, die sittliche Entscheidungsfähigkeit der Menschen zu verkennen.

Um sich in der praktischen Seelsorge ein angemessenes Urteil in den einzelnen konkreten Fällen zu bilden, wird das gewohnheitsmäßige Verhalten der Menschen in seiner Gesamtheit in Betracht gezogen werden müssen; und zwar nicht allein was die Übung von Liebe und Gerechtigkeit angeht, sondern auch was die Sorge um die Beobachtung des besonderen Gebotes der Keuschheit betrifft. Man wird besonders darauf achten, ob man sich der notwendigen natürlichen und übernatürlichen Mittel bedient, die die christliche Askese auf Grund ihrer langen Erfahrung empfiehlt, um die Leidenschaften zu beherrschen und der Tugend zum Fortschritt zu verhelfen.

[Fortsetzung folgt]

Anmerkungen

<references />