Instruktion: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine '''Instruktion''' ist im [[Kirchenrecht]] eine ''allgemeine Anweisung'' einer zuständigen Behörde (des [[Papst]]es) auf ihrem Gebiet zur Regelung und Darlegung der Ordnung einer größeren Zahl von Fällen, während ein [[Dekret]] regelmäßig eine Einzelfallentscheidung enthält. | Eine '''Instruktion''' ist im [[Kirchenrecht]] eine ''allgemeine Anweisung'' einer zuständigen Behörde (des [[Papst]]es) auf ihrem Gebiet zur Regelung und Darlegung der Ordnung einer größeren Zahl von Fällen, während ein [[Dekret]] regelmäßig eine Einzelfallentscheidung enthält. | ||
Version vom 22. Oktober 2014, 08:59 Uhr
Vorlage:Überarbeiten Eine Instruktion ist im Kirchenrecht eine allgemeine Anweisung einer zuständigen Behörde (des Papstes) auf ihrem Gebiet zur Regelung und Darlegung der Ordnung einer größeren Zahl von Fällen, während ein Dekret regelmäßig eine Einzelfallentscheidung enthält.
Weblinks
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