Priesterseminar: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Priesterseminar''', '''Großes [[Seminar]]''' oder '''Alumnat''' ist gemäß kirchlicher Vorschrift (CIC cann. 232-264) die ordentliche Lehr- und Erziehungstättte für jene, die vom [[Bischof]] einer [[Diözese]] als Priesteramtskandidaten ([[Alumne]]n) angenommen worden sind. Maßgeblich ist das Dekret des [[II. Vatikanum]] ''[[Optatam totius]]'' und sind die im Anschluss daran erlassenen [[Priesterausbildung|Ausbildungsordnungen]].
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Ein '''Priesterseminar''', '''Großes [[Seminar]]''' oder '''Alumnat''' ist gemäß kirchlicher Vorschrift (CIC cann. 232-264) die ordentliche Lehr- und Erziehungstättte für jene, die vom [[Bischof]] einer [[Diözese]] als Priesteramtskandidaten ([[Alumne]]n) angenommen worden sind. Früher nannnte man es '''Klerikalseminar'''. Maßgeblich ist das Dekret des [[II. Vatikanum]] ''[[Optatam totius]]'' und sind die im Anschluss daran erlassenen [[Priesterausbildung|Ausbildungsordnungen]].
  
 
"In das Priesterseminar dürfen vom Diözesanbischof nur solche zugelassen werden, die aufgrund ihrer menschlichen, sittlichen, geistlichen und intellektuellen Anlagen, ihrer physischen und psychischen Gesundheit und auch ihrer rechten Absicht fähig erscheinen, sich dauernd geistlichen Ämtern zu widmen." (CIC, can. 241, § 1)
 
"In das Priesterseminar dürfen vom Diözesanbischof nur solche zugelassen werden, die aufgrund ihrer menschlichen, sittlichen, geistlichen und intellektuellen Anlagen, ihrer physischen und psychischen Gesundheit und auch ihrer rechten Absicht fähig erscheinen, sich dauernd geistlichen Ämtern zu widmen." (CIC, can. 241, § 1)

Version vom 24. Juni 2014, 09:58 Uhr

Mitglieder eines Priesterseminars

Ein Priesterseminar, Großes Seminar oder Alumnat ist gemäß kirchlicher Vorschrift (CIC cann. 232-264) die ordentliche Lehr- und Erziehungstättte für jene, die vom Bischof einer Diözese als Priesteramtskandidaten (Alumnen) angenommen worden sind. Früher nannnte man es Klerikalseminar. Maßgeblich ist das Dekret des II. Vatikanum Optatam totius und sind die im Anschluss daran erlassenen Ausbildungsordnungen.

"In das Priesterseminar dürfen vom Diözesanbischof nur solche zugelassen werden, die aufgrund ihrer menschlichen, sittlichen, geistlichen und intellektuellen Anlagen, ihrer physischen und psychischen Gesundheit und auch ihrer rechten Absicht fähig erscheinen, sich dauernd geistlichen Ämtern zu widmen." (CIC, can. 241, § 1)

Die Zeit der Formung der Kandidaten im Seminar umfasst eine gediegene menschliche, geistliche und wissenschaftliche Bildung.

Es ist Aufgabe der Kirche, die der Bischof durch seine Mitarbeiter wie Regens (Leiter des Priestersemiars), Subregens und Spiritual wahrnimmt, die Eignung jener festzustellen, die in das Priesterseminar eintreten wollen.

Die Weihe zum Diakon und Priester kann nur dann erfolgen, wenn der Kandidaten über alle erforderlichen Eigenschaften und Voraussetzungen verfügt. Niemand hat ein Recht auf die heiligen Weihen.

Der Maßstab des geistlichen Klimas im Priesterseminar

Die Verehrung der Eucharistie ist das Kriterium, nach dem man das geistliche Klima eines Seminars beurteilen kann. (vgl. Nr. 35).

Priesterseminare

Internationale Seminare

Diözesanseminare

  • Bischöfliches Priesterseminar des Bistums Essen (Priesterseminar St. Ludgerus Bochum)
  • Priesterseminar Osnabrück
    Regens: Dr. Martin Schomaker
  • Bischöfliches Priesterseminar Trier
  • Erzbischöfliches Priesterseminar Bamberg
  • Priesterseminar der Erzdiözese München und Freising (Priesterseminar St. Johannes der Täufer)
  • Erzbischöfliches Priesterseminar Paderborn
    Regens: Msgr. Uwe Wischkony (informatio)

Päpstliche Schreiben

siehe auch: Päpstliche Schreiben beim Artikel Priesterausbildung

Leo XIII.

Pius XI.

Pius XII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Benedikt XVI.

Literatur

  • P. Paul-H. Schmidt: Jean-Jacques Olier, Gründer des ersten Priesterseminars Parvis-Verlag 1990 (128 Seiten; ISBN 9783907523209).

Weblinks