Generalvikar: Unterschied zwischen den Versionen
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'''General[[vikar]]''' ist der ständige Beauftragte des [[Bischof]]s in der geistlichen und materiellen Verwaltung der [[Diözese]], die er im Namen dessen führt. Ausnahme sind die diejenigen Funktionen, die der Bischof sich vorbehalten hat oder zu denen nach dem [[Kirchenrecht]] ein besondere Auftrag des Bischofs erforderlich ist. | '''General[[vikar]]''' ist der ständige Beauftragte des [[Bischof]]s in der geistlichen und materiellen Verwaltung der [[Diözese]], die er im Namen dessen führt. Ausnahme sind die diejenigen Funktionen, die der Bischof sich vorbehalten hat oder zu denen nach dem [[Kirchenrecht]] ein besondere Auftrag des Bischofs erforderlich ist. | ||
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Version vom 24. Oktober 2013, 09:49 Uhr
Generalvikar ist der ständige Beauftragte des Bischofs in der geistlichen und materiellen Verwaltung der Diözese, die er im Namen dessen führt. Ausnahme sind die diejenigen Funktionen, die der Bischof sich vorbehalten hat oder zu denen nach dem Kirchenrecht ein besondere Auftrag des Bischofs erforderlich ist.
Weblinks
- Was ist ein Generalvikar? Radio Vatikan am 23. Oktober 2013