Titularbischof: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. Juni 2013, 10:35 Uhr
Ein Titularbischof oder Titularerzbischof ist ein auf ein erloschenes, dh. heute nicht mehr bestehendes (Erz-)bistum geweihter (Erz-)bischof ohne Jurisdiktion. Apostolische Nuntien, Delegaten oder Weihbischöfe sind meist auch Titular(erz-)bischof einer erloschenen (Erz-)Diözese. Es handelt sich dabei um historische Bistümer, meist in ehemals christlichen Gebieten, die heute muslimisch sind.
Die Titularbischofsitze erfüllen den Zweck, hohen Vertretern der Kirche ohne eigene Diözese den Rang eines Bischofs zu ermöglichen. Früher wurde auch emeritierten Diözesanbischöfen, die aus Altersgründen die Verantwortung für ihre Diözese abgaben, ein Titularbistum zugewiesen.
Bischöfe, denen die Sorge für eine Diözese anvertraut ist, werden Diözesanbischöfe genannt, die übrigen Titularbischöfe. (Can. 376, CIC)
Zudem sollen die Titularbistümer auch die Erinnerung an historische, aber verlorene Bistümer wachhalten. In der katholische Kirche gibt es mehr als 2000 Titular(erz-)bistümer.
Beispiele
- Andreas Laun, Weihbischof von Salzburg ist Titularbischof von Libertina
- Joachim Kardinal Meisner, Erzbischof von Köln war als Weihbischof von Erfurt/Meinungen Titularbischof von Vina
- Piero Marini, Erzbischof von Martirano und zugleich Zeremonienmeister des Papstes
Bekannt geworden ist der Fall Jaques Gaillot. Dieser war Bischof der französischen Diözese Evreux und wurde, nachdem er 1995 wegen seiner kämpferisch liberalen Haltung von der Verantwortung als Diözesanbischof entbunden wurde, gemäß Can. 376 Titularbischof von Partenia, einer untergegangenen Diözese in der Algerischen Wüste.
Siehe auch: Titularbistümer in aller Welt