Suffragan: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Suffragan''' ist ein Ortsordinarius (Diözesanbischof) der einem [[Metropolit]]en (normalerweise einem [[Erzbischof]]) unterordnet ist. Ein '''Suffraganbistum''' ist demnach ein einem Erzbistum unterstelltes Bistum.
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Ein '''Suffragan''' ist ein Ortsordinarius (Diözesanbischof), der einem [[Metropolit]]en (normalerweise einem [[Erzbischof]]) untergeordnet ist. Ein '''Suffraganbistum''' ist demnach ein einem Erzbistum unterstelltes Bistum.
  
 
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Version vom 25. April 2007, 20:05 Uhr

Ein Suffragan ist ein Ortsordinarius (Diözesanbischof), der einem Metropoliten (normalerweise einem Erzbischof) untergeordnet ist. Ein Suffraganbistum ist demnach ein einem Erzbistum unterstelltes Bistum.