Stift: Unterschied zwischen den Versionen

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In Österreich werden im allgemeinen die mit Grundherrschaft und unterschiedlichen Privilegien ausgestatteten [[Kloster|Klöster]] der alten Orden als Stifte bezeichnet: jene der [[Benediktiner]], [[Zisterzienser]], [[Prämonstratenser]], [[Augustiner-Chorherren]] und [[Kartäuser]]. Bis 1848 besaßen sie in Österreich die Rechte der Grundherrschaft und galten gewissermaßen als exterritorial. Heute haben sie den Status einer Juristischen Personen.
 
In Österreich werden im allgemeinen die mit Grundherrschaft und unterschiedlichen Privilegien ausgestatteten [[Kloster|Klöster]] der alten Orden als Stifte bezeichnet: jene der [[Benediktiner]], [[Zisterzienser]], [[Prämonstratenser]], [[Augustiner-Chorherren]] und [[Kartäuser]]. Bis 1848 besaßen sie in Österreich die Rechte der Grundherrschaft und galten gewissermaßen als exterritorial. Heute haben sie den Status einer Juristischen Personen.
  
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Version vom 17. März 2006, 00:39 Uhr

Das Wort Stift weist auf die Gründungsgeschichte eines Klosters hin. Es macht klar, das die Gründung eine "Stiftung" war.

In Österreich werden im allgemeinen die mit Grundherrschaft und unterschiedlichen Privilegien ausgestatteten Klöster der alten Orden als Stifte bezeichnet: jene der Benediktiner, Zisterzienser, Prämonstratenser, Augustiner-Chorherren und Kartäuser. Bis 1848 besaßen sie in Österreich die Rechte der Grundherrschaft und galten gewissermaßen als exterritorial. Heute haben sie den Status einer Juristischen Personen.