Soziallehre: Unterschied zwischen den Versionen

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Die moderne '''Soziallehre der Kirche''' hat seit der [[Enzyklika]] ''[[Rerum Novarum]]'' des Papstes [[Leo XIII.]] (1891) eine stetig weitere Ausgestaltung gefunden. Zu den Zentren ihrer Entwicklung gehörte auch die von Wissenschaftlern in Deutschland geprägte ''Christliche Gesellschaftslehre'' (so auch der Titel des Standardwerks von [[Joseph Höffner]]).
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#redirect [[Katholische Soziallehre]]
 
 
== Grundprinzipien ==
 
In der klassischen Soziallehre gibt es drei Grundprinzipien, die maßgebliche Richtschnur für gesellschaftliches Handeln sind.
 
*Die '''Solidarität''' fordert ein gemeinschaftliches Handeln aller. Sie besagt, dass eine gerechte Gesellschaftsordnung jedem Menschen eine Erfüllung der Grundbedürfnisse gewährleisten muss. So hat die Gesellschaft beispielsweise die Verpflichtung, für das Auskommen von Arbeitsunfähigen zu sorgen.
 
*Die '''Subsidarität''' besagt, dass Aufgaben, die von kleineren Einheiten übernommen werden können, auch von diesen übernommen werden sollen. So soll die Erziehung der Kinder von den Eltern übernommen werden, und staatliche Organe sich aus dieser soweit wie möglich heraushalten.
 
*Die '''Personalität''' besagt, dass jeder Mensch die Freiheit hat, sein eigenes Leben ohne unnötige staatliche Einwirkung verantwortlich zu gestalten. So darf der Staat den Menschen nicht an der Eheschließung oder an der unternehmerischen Betätigung hindern.
 
 
 
== Literatur ==
 
*Kompendium der Soziallehre der Kirche (dt.), Freiburg u.a. 2006.
 
 
 
*Joseph Höffner, Christliche Gesellschaftslehre. Studienausgabe, 4. Aufl. Kevelaer 1983.
 

Aktuelle Version vom 31. Juli 2010, 17:51 Uhr

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