Seligsprechung

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Die Seligsprechung in der katholischen Kirche ist die rechtsverbindliche Erklärung, dass ein verstorbener Christ in die Schar der Seligen aufgenommen worden ist. Es ist damit auch eine lokale öffentliche Verehrung des Seligen gestattet, im Gegensatz zum Heiligen, der in der gesamten Kirche verehrt wird.

Selige sind allgemein alle, die in der Gnade Gottes gestorben (heimgegangen) und schon zur Anschauung Gottes (visio beatifica) gelangt sind, besonders die von der Kirche seliggesprochenen.

Voraussetzung ist der Ruf der Heiligkeit, die Verehrung im Volk, eine diese Verehrung rechtfertigende, vorbildliche christliche Lebensführung des Menschen ('heroischer Tugendgrad'), die von einer Kommission geprüft wird sowie (außer bei Märtyrern) mindestens ein anerkanntes Wunder, das auf die Fürsprache dieses Menschen geschehen ist.

Eine Seligsprechung kann frühestens kirchenrechtlich fünf Jahre nach dem Tod des Menschen eingeleitet werden. Sie ist regelmäßig eine notwendige Vorstufe zur Heiligsprechung. In seltenen Ausnahmefällen wird Seligen, die schon lange verehrt werden, ohne förmliches Kanonisationsverfahren, durch den Papst zugebilligt, dass sie als Heilige verehrt werden dürfen.

siehe auch: Neue Heilige und Selige