Pastoralis actio

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Instruktion
Pastoralis actio

Kongregation für die Glaubenslehre
unseres Heiligen Vaters
Johannes Paul II.
über die Kindertaufe
20. Oktober 1980

(Offizieller lateinischer Text: AAS LXII [1980] 1137-1156)

(Quelle: Sekretariat der Deutschen Bischofkonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 24)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


EINFÜHRUNG

1. Die Pastoral der Kindertaufe hat durch die Veröffentlichung des Rituale, das nach den Richtlinien des II. Vatikanischen Konzils (1) erarbeitet wurde, große Hilfe erfahren. Dennoch sind nicht alle Schwierigkeiten beseitigt, mit denen christliche Eltern und Seelsorger angesichts des raschen Wandels der Gesellschaft, der die Erziehung zum Glauben und die Glaubenstreue der Jugendlichen erschwert, zu ringen haben.

2. Viele Eltern sehen nämlich mit großer Sorge, wie ihre Kinder Glauben und Sakramentenempfang aufgeben, obwohl sie versucht haben, ihnen eine christliche Erziehung zu geben; manche Seelsorger aber fragen sich, ob sie bei der Zulassung von Kindern zur Taufe nicht strenger vorgehen sollten. Einige halten eine Verschiebung der Kindertaufe für wünschenswert, bis ein mehr oder weniger ausgedehntes Katechumenat durchlaufen ist; andere fordern sogar, die Lehre von der Notwendigkeit der Taufe sollte - wenigstens was die Kinder betrifft - überprüft werden und wollen die Feier der Taufe auf jenes Alter verschieben, in dem jemand sich selbst verpflichten kann, oder gar auf den Beginn des Erwachsenenalters.

Diese Infragestellung der überlieferten Pastoral der Sakramente weckt andererseits in der Kirche die berechtigte Sorge, eine so wichtige Lehre wie die von der Notwendigkeit der Taufe könne in Gefahr geraten; viele Eltern nehmen ferner Ärgernis, wenn sie feststellen, dass die Taufe, die sie selber in vollem Ptlichtbewußtsein für ihre Kinder erbitten, verweigert oder aufgeschoben wird.

3. Angesichts dieser Lage und als Antwort auf viele an sie gerichtete Fragen hat die Kongregation für die Glaubenslehre nach Befragung mehrerer Bischofskonferenzen diese Instruktion erarbeitet. Sie möchte dadurch die wichtigsten Punkte der Lehre zu diesem Thema in Erinnerung rufen, wodurch sich die durch Jahrhunderte hin so beständige Praxis der Kirche als legitim erweist und trotz der heute aufgekommenen Schwierigkeiten als gleichbleibend sinnvoll darstellt. Danach werden schließlich einige wichtige Richtlinien für die Pastoral angegeben.

ERSTER TEIL: DIE LEHRE DER TRADITION ZUR KINDERTAUFE

Kindertaufe - eine Praxis seit unvordenklichen Zeiten

4. Im Osten wie im Westen gilt der Brauch der Kindertaufe als Norm unvordenklicher Überlieferung. Origenes und nach ihm der heilige Augustinus hielten diesen Brauch für "von den Aposteln überliefert".(2) Als im zweiten Jahrhundert die ersten klaren Zeugnisse auftauchten, bezeichnet keines von ihnen die Kindertaufe als etwas Neues. Der heilige Irenäus zum Beispiel hält es für selbstverständlich und üblich, zu den Getauften auch "Säuglinge und Kleinkinder" zu zählen, ebenso wie die Kinder, Jugendlichen und Älteren.(3) Das allerälteste uns bekannte Rituale, das zu Anfang des dritten Jahrhunderts die Apostolische Überlieferung beschreibt, enthält folgende Vorschrift: »Tauft zuerst die Kinder: Alle, die für sich sprechen können, sollen das tun; wer aber nicht für sich selber sprechen kann, für den, sollen die Eltern oder jemand aus seiner Familie sprechen."(4) Der heilige Cyprian betont auf einer Synode mit afrikanischen Bischöfen: »Keinem Menschen, der geboren ist, darf Gottes Barmherzigkeit und Gnade verweigert werden." Daher mahnt die gleiche Synode, "alle Menschen (seien) gleich und gleichberechtigt, wie groß und alt sie auch sein mögen", und erklärt es für berechtigt, "Neugeborene zwei bis drei Tage nach der Geburt zu taufen". (5)

5. Im Verlauf des vierten Jahrhunderts gab es wohl einen gewissen Rückschritt in der Praxis der Kindertaufe. In dieser Zeit verschoben nämlich sogar die Erwachsenen den Empfang der Sakramente, die ins Christentum einführen, weil sie künftige Schuld fürchteten und vor der öffentlichen Buße zurückschreckten. So verschoben auch viele Eltern aus den gleichen Gründen die Taufe ihrer Kinder. Zugleich aber steht fest, dass Väter und Kirchenlehrer wie Basilius, Gregor von Nyssa, Ambroisius, Johannes Chrysostomus, Hieronymus und Augustinus, die aus den gleichen Gründen erst im Erwachsenenalter getauft wurden, dennoch energisch gegen solche Nachlässigkeit angegangen sind. Sie beschworen die Erwachsenen, die Spendung der Taufe, weil sie zum Heil notwendig sei, nicht zu verschieben;6 mehrere von ihnen drängten auch zur Taufe der Kinder.(7)

Lehramt

6. Oft haben auch Päpste und Konzilien interveniert, um den Christen ihre Pflicht, für die Taufe ihrer Kinder zu sorgen, einzuschärfen. Im ausgehenden vierten Jahrhundert wird den Ansichten der Pelagianer die alte Sitte entgegengehalten, sowohl Kinder wie Erwachsene zu taufen "zur Vergebung der Sünden". Diese Sitte bestätigte - wie Origenes und der heilige Cyprian schon vor dem heiligen Augustinus bemerkt hatten (8) - den Glauben der Kirche an die Erbsünde, und infolgedessen trat auch die Notwendigkeit, die Kinder zu taufen, klarer hervor. In diesem Sinne nahmen die Päpste Siricius (9) und Innozenz I. (10) Stellung; ferner wird auf dem Konzil von Karthago im Jahre 478 verurteilt, "wer sagt, die neugeborenen Kinder brauchen nicht getauft zu werden". Dagegen wird gelehrt: "wegen ...der Glaubensregel", die die Kirche zur Erbsünde vertritt, "werden auch Kinder, die selbst noch keinerlei Sünden begehen konnten, deshalb wahrhaft zur Vergebung der Sünden getauft, damit in ihnen durch die Wiedergeburt gereinigt werde, was ihnen durch die Zeugung anhaftet".(11)


[Fortsetzung folgt]

Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, den 20. Oktober 1980.

Franjo Kardinal Seper
Jérôme Hamer, O.P.
Titularerzbischof

Sekretär

Anmerkungen

<references />