Mutuae relationes (Wortlaut)

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Leitlinien
Mutuae relationes

Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute und Kongregation für die Bischöfe
unseres Heiligen Vaters
Paul VI.
zu „Die Beziehungen zwischen Bischöfen und Ordensleuten in der Kirche“
14. Mai 1978

(Offizieller lateinischer Text AAS LXX [1978] 473-506)

(Quelle: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 8)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


VORWORT

I. Die wechselseitigen Beziehungen zwischen den verschiedenen Gruppen des Gottesvolkes werden heute mit besonderer Aufmerksamkeit bedacht. Die Lehre des Konzils über das Geheimnis der Kirche und die fortschreitenden kulturellen Veränderungen haben die derzeitige Situation zu einem Punkt der Entwicklung geführt, wo völlig neue Probleme entstanden sind, von denen einige zu positiven Ergebnissen geführt haben, so schwierig und verwickelt sie auch sein mögen. Hierzu gehören die Beziehungen zwischen den Bischöfen und den Ordensleuten, die besondere Sorgfalt verlangen. Denn es weckt zweifellos nicht geringes Erstaunen, wenn man allein schon die Tatsache bedenkt - deren Gewicht gründlich erwogen zu werden verdiente -, dass die Zahl der Ordensfrauen in der ganzen Welt über 1 000 000 beträgt, d. h., dass eine Ordensschwester auf 250 katholische Frauen kommt; dass die Zahl der katholischen Ordensmänner rund 270 000 beträgt; dass die Ordenspriester 35,6 % aller Priester der Kirche stellen und in einigen Regionen sogar über 50 %, wie z. B. in einigen Teilen Afrikas oder Lateinamerikas.

II. Die Hl. Kongregation für die Bischöfe und die Hl. Kongregation für die Orden und Säkularinstitute haben 10 Jahre nach der Veröffentlichung der Dekrete Christus Dominus und Perfectae caritatis (28. Oktober 1965) vom 16. bis 18. Oktober 1975 eine gemeinsame Plenarsitzung abgehalten, unter Konsultation und Mitarbeit der nationalen Bischofskonferenzen und Konferenzen der Ordensobern, wie der internationalen Vereinigungen der Generaloberen und Generaloberinnen. In dieser Plenarsitzung wurden als wichtigste Themen die folgenden Fragen behandelt:

a) Was erwarten die Bischöfe von den Ordensleuten?

b) Was erwarten die Ordensleute von den Bischöfen?

c) Mit welchen Mitteln lässt sich eine geordnete und fruchtbringende Zusammenarbeit zwischen Bischöfen und Ordensleuten auf diözesaner, nationaler und internationaler Ebene praktisch erreichen?

Nach Festlegung der allgemeinen Kriterien und Beifügung verschiedener Zusätze zu dem den Vätern unterbreiteten Textvorschlag beschloss die Plenarsitzung, ein Dokument erarbeiten zu lassen, das die erforderlichen pastoralen Richtlinien aufzeigt.

Wir veröffentlichen hiermit das angekündigte Dokument, an dessen Redaktion auch die Hl. Kongregation für die Orientalischen Kirchen und für die Evangelisierung der Völker mitgewirkt haben.

III. Die behandelte Materie ist fest umgrenzt. Das Dokument spricht von den Beziehungen zwischen den Bischöfen und Ordensleuten aller Riten und Territorien, in der Absicht, damit die praktische Durchführung zu erleichtern. Direkt angesprochen werden die Beziehungen zwischen den Ortsordinarien und den Ordens-Instituten wie den Genossenschaften mit gemeinsamem Leben. Zu den Säkularinstituten werden keine direkten Aussagen gemacht, außer was die allgemeinen Prinzipien des gottgeweihten Lebens (vgl. PC, 11) und die Einordnung dieser Institute in die Ortskirchen (vgl. CD, 33) betrifft.

Der Text gliedert sich in zwei Teile: einen lehrhaften und einen normativen. Seine Absicht ist, Leitlinien abzustecken für eine bessere und immer wirksamere Anwendung der vom II. Ökumenischen Vatikanischen Konzil aufgestellten Prinzipien der Erneuerung.

ERSTER TEIL EINIGE LEHRGRUNDSÄTZE

Vor Präzisierung der Pastoralnormen zu einigen Problemen, die sich in den Beziehungen zwischen den Bischöfen und Ordensleuten ergeben haben, scheint eine kurze Übersicht über die Lehrgrundlagen angebracht, an denen sich diese Beziehungen prinzipiell orientieren müssen. Die hier gegebene Zusammenschau dieser Grundlagen setzt die ausführliche Lehre der Konzilsdokumente voraus.

Kapitel I: Die Kirche ist das "neue" Volk

Nicht dem Fleische nach, sondern im Geiste (LG, 9)

1. - Das Konzil hat die Eigenart und Natur der Kirche als Mysterium klar herausgestellt (vgl. LG, 1). Deshalb gibt es seit dem Pfingsttag (vgl. LG, 4) auf der Erde ein neues Volk, das, vom Heiligen Geist beseelt, in Christus geeint Zugang zum Vater hat (vgl. Eph 2, 18). Die Angehörigen dieses Volkes sind aus allen Nationen berufen und miteinander in so tiefer Einheit verbunden (vgl. LG, 9), dass diese nicht nach irgendeinem soziologischen Modell erklärt werden kann; denn es gibt in ihr etwas wirklich Neues, das die menschliche Ordnung übersteigt. Deshalb lassen sich die gegenseitigen Beziehungen zwischen den verschiedenen Gliedern der Kirche nur aus dieser transzendenten Perspektive heraus richtig interpretieren. Das Element, auf dem die Eigenart dieser Natur gründet, ist die Gegenwart des Heiligen Geistes. Denn Er ist das kraftvolle Leben des Gottesvolkes und der Zusammenhalt seiner Gemeinschaft; Er ist die Kraft seiner Sendung, die Quelle seiner mannigfachen Gaben, das Band seiner wunderbaren Einheit, das Licht und die Schönheit seiner schöpferischen Fähigkeiten, die Flamme seiner Liebe (vgl. LG 4; 7; 8; 9; 12; 18; 21; usw.). Das spirituelle und pastorale Erwachen der letzten Jahre bringt nämlich - trotz einiger beunruhigender Missbräuche - kraft der Gegenwart des Heiligen Geistes deutlich den Vorzug dieser Zeit zum Ausdruck (vgl. Ev. nunt., 75), der sich in einer erneuerten Jugend der bräutlichen Kirche, die dem Tag des Herrn entgegengeht (vgl. Off 22, 17), offenbart.

"Ein einziger Leib", dessen "Glieder zueinander gehören" (Röm 12, 5; vgl. 1 Kor 12, 13)

2. - Im Mysterium der Kirche bringt die Einheit in Christus eine Lebensgemeinschaft der Glieder mit sich. In der Tat, Gott hat es gefallen, die Menschen nicht einzeln, unabhängig von aller wechselseitigen Verbindung, zu heiligen und zu retten, sondern sie zu einem Volke zu machen (LG, 9). Die belebende Gegenwart des Heiligen Geistes (vgl. LG, 7) bewirkt den organischen Zusammenhalt in Christus: Er eint sie in Gemeinschaft und Dienstleistung, bereitet und lenkt sie durch die verschiedenen hierarchischen und charismatischen Gaben und schmückt sie mit seinen Früchten (LG, 4; vgl. Eph 4, 11-12; 1 Kor 12, 4; Ga15, 22).

Die unterscheidenden Elemente der verschiedenen Glieder, also die Gaben, Ämter und verschiedenen Dienste, sind ihrem Wesen nach eine Art wechselseitiger Ergänzung und in der Wirkung hingeordnet auf die Einheit und Sendung des gleichen Leibes (vgl. LG, 7; AA, 3). Dass es in der Kirche Hirten, Laien oder Ordensleute gibt, bedeutet im Licht der gemeinsamen Würde der Glieder keinen Wertunterschied (vgl. LG, 32), sondern drückt vielmehr die Gliederung der Verbindungen und der Aufgaben eines lebendigen Organismus aus.

Zusammengerufen, um allen ein "sichtbares Sakrament" zu sein (LG, 9)

3. - Die Neuheit des Gottesvolkes, unter doppeltem Gesichtspunkt, dem eines sichtbaren gesellschaftlichen Organismus und dem der unsichtbaren Gegenwart Gottes, beide eng miteinander verflochten, ist dem Mysterium Christi selbst vergleichbar: wie nämlich die angenommene Natur dem göttlichen Wort als lebendiges, ihm unlöslich geeintes Heilsorgan dient, so dient auf eine ganz ähnliche Weise das gesellschaftliche Gefüge der Kirche dem Geist Christi, der es belebt, zum Wachstum seines Leibes (LG, 8; vgl. Eph 4, 16). Die enge wechselseitige Verbindung beider Elemente gibt so der Kirche ihre besondere sakramentale Natur, kraft derer sie in jeder Beziehung die Grenzen jeder rein soziologischen Perspektive überschreitet. Denn das Konzil konnte bestätigen, dass das Volk Gottes in der Welt für alle Völker und Menschen das sichtbare Sakrament heilbringender Einheit sei (LG, g; vgl. LG, 1; 8; 48; GS, 42; AG, 1; 5).

Die gegenwärtige soziale Entwicklung und die kulturellen Veränderungen, die wir erleben, können, auch wenn sie der Kirche die Notwendigkeit, vielleicht nicht wenige ihrer menschlichen Seiten in geeigneter Form zu refomieren, abverlangen, dennoch nicht das Mindeste an ihrer besonderen Struktur als universalem Sakrament des Heils ändern. Im Gegenteil, die Konsequenzen, die aus diesen Veränderungen zu ziehen sind, bewirken gleichzeitig, dass diese ihre besondere Natur noch deutlicher hervortritt.

Bestimmt dazu, das Evangelium zu bezeugen und zu verkünden

4. - Alle Glieder: Bischöfe, Laien und Ordensleute, haben, auf ihre je eigene Art, Anteil an der sakramentalen Natur der Kirche. Desgleichen muss jeder, seinem Amt entsprechend, Zeichen und Werkzeug sowohl der Vereinigung mit Gott wie des Heiles der Welt sein. Denn für alle hat die Berufung einen zweifachen Aspekt:

a) den zur Heiligkeit: In der Kirche sind alle, mögen sie zur Hierarchie gehören oder von ihr geleitet werden, zur Heiligkeit berufen (LG, 39);

b) den zum Apostolat: Die ganze Kirche wird vom Heiligen Geist angetrieben, mitzuwirken, dass der Ratschluss Gottes ausgeführt werde (LG, 17; vgl. AA, 2; AG 1,2,3,4,5).

Deshalb ist, vor Erwägung der unterschiedlichen Gaben, Ämter und Aufgaben, als Grundprinzip die gemeinsame Berufung zur Vereinigung mit Gott für das Heil der Welt festzuhalten. Diese Berufung aber fordert von allen, als Kriterium der Teilhabe an der Kirchengemeinschaft, den Primat des Lebens im Geiste, aufgrund dessen sie das Vorrecht haben zum Hören des Wortes, zum innerlichen Gebet, zum Bewusstsein der Gliedschaft am ganzen Leib und der Bemühung um seine Einheit, zur treuen Erfüllung der eigenen Sendung, zur Selbsthingabe an den Dienst und zur Demut der Buße.

Aus dieser Berufung aller Getauften zum Leben im Geiste ergeben sich klare Notwendigkeiten und praktische Rückwirkungen auf die Beziehung, die zwischen Bischöfen und Ordensleuten bestehen sollen.

Kapitel II : Das Dienstamt der Bischöfe in der organisch gegliederten Kirchengemeinschaft

Die Eigenart der Gemeinschaft des Gottesvolkes und ihre besondere Würde

5. - Die organische Gemeinschaft, die die Glieder der Kirche verbindet, ist somit die Frucht desselben Heiligen Geistes, die notwendigerweise das historische Wirken Jesu Christi und dessen Abschluss in Tod und Auferstehung voraussetzt. Denn der Heilige Geist ist der Geist des Herrn: Jesus Christus, nachdem er durch die rechte Hand Gottes erhöht war (Apg 2,33), hat den vom Vater verheißenen Geist auf seine Jünger ausgegossen (LG, 5). Wenn nun der Geist gleichsam die Seele des Leibes ist (vgl. LG 7), dann ist Christus ohne Zweifel das Haupt (vgl. LG, 7); aus beidem ergibt sich der organische Zusammenhalt der Glieder (vgl. 1 Kor 12-13; Ko12, 19). Deshalb kann es kein wahres Hinhören auf den Geist geben ohne Treue zum Herrn, der ihn gesandt hat. Denn von Christus wird der ganze Leib durch Gelenke und Bänder versorgt und zusammengehalten und wächst durch Gottes Wirken (Klo 2, 19).

Deshalb ist die organisch gegliederte Gemeinschaft der Kirche nicht ausschließlich geistlicher Natur, d. h. aus dem Heiligen Geist geboren und kraft dessen vor den kirchlichen Ämtern da und diese erst schaffend, sondern ist gleichzeitig hierarchischer Natur, insofern sie von Christus, dem Haupt, ihren Lebensantrieb empfängt. Die vom Geist eingegossenen Gaben selbst sind von Christus gewollt und kraft ihrer Natur für das Gesamtgefüge des Leibes bestimmt, um seine Funktionen und Tätigkeiten zu beleben. Christus ist das Haupt des Leibes, der Anfang, der Erstgeborene aus den Toten, auf dass er in allem den Vorrang innehabe (LG, 7; vgl. Klo 1, 15-18). So nimmt die organische Gemeinschaft der Kirche, was ihren geistlichen Aspekt und was ihre hierarchische Natur betrifft, Ursprung und Leben gleichzeitig aus Christus und seinem Geist. Mit Recht benützt also der hl. Paulus öfter die Formeln in Christus und im Geist in engem und lebhaftem Austausch (vgl. Eph 2, 21-22 und viele andere Stellen in seinen Briefen).

Christus, das Haupt, ist gegenwärtig im bischöflichen Dienstamt

6. - Der Herr selbst hat in seiner Kirche verschiedene Dienstämter eingesetzt, die auf das Wohl des ganzen Leibes ausgerichtet sind (LG, 18). Unter diesen Dienstämtern ist das bischöfliche Amt die Grundlage aller anderen. Die Bischöfe bilden, in hierarchischer Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom, dem Papst, das Bischofs-Kollegium, so dass sie in ihrer Gesamtheit im Sakrament Kirche die Funktion des Hauptes Christus wahrnehmen und wirksam machen. Denn in den Bischöfen, denen die Priester zur Seite stehen, ist inmitten der Gläubigen, der Herr Jesus Christus, der Hohepriester anwesend, so dass die Bischöfe die Aufgabe Christi selbst, des Lehrers, Hirten und Priesters, innehaben und in seiner Person handeln (LG, 21; vgl. 27; 28; PO, 1; CD, 2; PO, 2). Niemand außer dem Bischof entfaltet in der Kirche eine so fundamentale und organische Funktion der Fruchtbarkeit (vgl. LG, 18; 19), der Einheit (vgl. LG, 23) und der geistlichen Gewalt (vgl. LG, 22), dass sie Einfluss auf alle kirchliche Tätigkeit hat. Obwohl nämlich im Volke Gottes viele andere Aufgaben und Tätigkeiten zu erfüllen sind, kommt dem Papst und den Bischöfen das Amt, zu unterscheiden und zu steuern zu (vgl. LG, 21), das gleichzeitig die Fülle besonderer Gaben des Geistes und das eigene Charisma der Lenkung der verschiedenen Dienste in tiefster Fügsamkeit gegenüber dem einzigen lebenspendenden Geist (vgl. LG, 12; 24; usw.) mit sich bringt.

Unteilbarkeit des bischöflichen Dienstamtes

7. - Unter Mitwirkung der Priester leistet der Bischof der Gemeinschaft der Gläubigen einen dreifachen Dienst: sie zu lehren, zu heiligen und zu leiten (vgl. LG, 25-27; CD, 12-20; PO, 4-6). Es handelt sich jedoch nicht um drei Dienstämter; sondern, nachdem Christus im Neuen Bund die drei Ämter des Lehrers, des Priesters und des Hirten in der Wurzel verbunden hat, handelt es sich von seinem Ursprung her um ein einziges Dienstamt. Deshalb muss das bischöfliche Dienstamt in seinen verschiedenen Funktionen ungeteilt ausgeübt werden.

Wenn es aber die Umstände erfordern, dass einer dieser Aspekte deutlicher ins Licht gerückt wird, dürfen die übrigen dennoch nie von diesem getrennt oder beiseite gerückt werden, damit die innere Zusammengehörigkeit des ganzen Dienstamtes in keiner Weise geschwächt werde. Das Tun des Bischofs ist daher niemals nur leiten oder heiligen oder lehren, sondern, mit Unterstützung der Priester, weidet er seine Herde, indem er sie in einer einzigen und unteilbaren Aktion zugleich lehrt und heiligt und lenkt. Der Bischof ist also kraft seines eigenen Dienstamtes in besonderer Weise verantwortlich für das Wachsen all seiner Gläubigen in der Heiligkeit, insofern er der hauptsächliche Ausspender der Geheimnisse Gottes (ist) und seine Herde zur Vollkommenheit führt, je nach der besonderen Berufung des Einzelnen (vgl. CD, 15); also auch, und vor allem, der Ordensberufung.

Die Verantwortung der Hierarchie für das Leben nach den evangelischen Räten

8. - Im Lichte der Aufgaben und Pflichten des Papstes und der Bischöfe hinsichtlich der Lebensform der Ordensleute, wird die kirchliche Dimension des Ordenslebens sehr deutlich, an dessen enger Verbindung mit dem Leben und der Heiligkeit der Kirche mithin nicht gezweifelt werden kann (vgl. LG, 44). Denn Gott weiht durch die Hierarchie die Ordensleute, damit sie Ihm im Volke Gottes einen höheren Dienst leisten. Desgleichen erhebt die Kirche durch das Dienstamt ihrer Hirten den Ordensberuf durch ihre Bestätigung nicht nur zur Würde eines kanonischen Standes, sondern macht ihn auch durch ihre liturgische Feier zu einem Gott geweihten Stand (LG, 45; vgl. Sc, 80; 2). Darüber hinaus sind die Bischöfe, als Mitglieder des Bischofskollegiums, in Übereinstimmung mit dem Willen des Papstes sich darin einig, die Übung der evangelischen Räte weise zu lenken (LG, 45); die vorgelegten Regeln authentisch anzuerkennen (LG, 45) in der Weise, dass den Ordensinstituten eine für sie charakteristische eigene Sendung zugestanden und übertragen wird und ihre Bemühung um die Gründung neuer Kirchen Förderung findet, wie auch dass ihnen, je nach den Umständen, besondere Aufgaben und Ämter übertragen werden; alle Mühe darauf zu verwenden, dass die Ordensinstitute unter ihrer wachenden und schützenden Autorität nach dem Geist ihrer Stifter wachsen und gedeihen (LG, 45); die Exemtion nicht weniger Ordensinstitute von der Jurisdiktion der Ortsordinarien im Hinblick auf den allgemeinen Nutzen der ganzen Kirche festzulegen und für das Wachstum und die Vervollkommnung des Ordenslebens bessere Vorsorge zu treffen (CD, 35,3).

Einige Schlussfolgerungen

9. - Die obigen kurzen Überlegungen über die hierarchische Gemeinschaft in der Kirche werfen nicht wenig Licht auf die Beziehungen, die zwischen Bischöfen und Ordensleuten gepflegt werden sollten:

a) Das Haupt des Leibes der Kirche ist Christus, der ewige Hirt, der Petrus und die Apostel wie ihre Nachfolger, also den Papst und die Bischöfe, sakramentalerweise als seine Stellvertreter eingesetzt hat (vgl. LG, 18; 22; 27) und ihnen die zugehörigen Charismen gab; und niemand anders hat die Gewalt, eine lehr-, priester- und hirtenamtliche Funktion im Volke Gottes auszuüben, außer in Teilhabe und in Gemeinschaft mit ihnen.

b) Seele des Leibes der Kirche wird der Heilige Geist genannt. Kein Mitglied des Gottesvolkes, welches Dienstamt ihm auch übertragen sein mag, vereinigt in seiner Person alle Gaben, Ämter und Aufgaben, sondern muss mit den anderen gemeinschaftlich handeln. Die Unterschiede im Volke Gottes, an Gaben wie an Aufgaben, treffen und ergänzen sich in einer einzigen Gemeinschaft und Sendung.

c) Die Bischöfe, in Gemeinschaft mit dem Papst, empfangen von dem Haupt Christus den Auftrag (vgl. LG, 21), die Gaben und Zuständigkeiten zu unterscheiden, die vielfältigen Kräfte zu koordinieren und das ganze Volk anzuleiten, in der Welt als Zeichen und Werkzeug des Heils zu leben. Ihnen ist also auch das Amt anvertraut, für die Ordens-Charismen Sorge zu tragen, um so mehr als die Unteilbarkeit des Hirtenamtes sie dazu bestimmt, die ganze Herde zu vervollkommnen. Auf diese Weise, indem sie das Ordensleben fördern und schützen in Übereinstimmung mit seinen jeweiligen eigentümlichen Merkmalen, erfüllen die Bischöfe eine echte pastorale Pflicht.

d) Alle Hirten, eingedenk der Mahnung des Apostels, "seid nicht Beherrscher eurer Gemeinden, sondern ein Vorbild für eure Herde" (1 Petr 5,3), sollen sich des Vorrangs des Lebens im Geiste voll bewusst sein, der verlangt, dass sie zugleich Leiter und Glieder sind; wirkliche Väter, aber auch Brüder; Lehrer des Glaubens, aber vor allem Mitschüler vor Christus; Führer der Gläubigen zur Vollkommenheit, aber auch wahre Zeugen ihrer persönlichen Heiligung.

Kapitel III: Das Ordensleben in der kirchlichen Gemeinschaft

Die "kirchliche" Natur der Ordensinstitute

10. - Der Ordensstand ist kein Zwischenstand zwischen dem der Kleriker und dem der Laien, sondern entsteht aus dem einen wie dem anderen als eine besondere Gabe für das Leben der ganzen Kirche (vgl. LG, 43).

Er besteht in der Nachfolge Christi, durch öffentliches Gelöbnis der evangelischen Räte, nämlich gottgeweihte Keuschheit, Armut und Gehorsam, und die Verpflichtung, alle Hindernisse zu beseitigen, die vom Eifer der Liebe und der Vollkommenheit der Gottesverehrung ablenken könnten. Der Ordensangehörige nämlich gibt sich dem über alles geliebten Gott vollständig zu eigen, so dass er selbst durch einen neuen und besonderen Titel auf Gottes Dienst und Ehre hingeordnet wird; das heißt, er ist in besonderer Weise mit der Kirche und ihrem Geheimnis verbunden und das verpflichtet ihn, mit ungeteilter Hingabe für das Wohl des ganzen Leibes zu wirken (LG, 44).

Hieraus ergibt sich klar, dass das Ordensleben eine besondere Weise der Teilhabe an der sakramentalen Natur des Volkes ist. Die Weihe derer, die sich durch ein Ordensgelübde verpflichten, hat vor allem das Ziel, dass sie der Welt ein sichtbares Zeichen des unerforschlichen Geheimnisses Christi geben, insofern sie Ihn selbst darstellen, wie er auf dem Berg in der Beschauung weilt oder wie er den Scharen das Reich Gottes verkündigt oder wie er die Kranken und Schwachen heilt und die Sünder zum Guten bekehrt oder wie er die Kinder segnet und allen Wohltaten erweist, immer aber dem Willen des Vaters gehorsam ist, der ihn gesandt hat (LG, 46).

Über den besonderen Charakter der einzelnen Institute

11. - In der Kirche gibt es viele und nach ihrem spezifischen Charakter unterschiedene Ordensinstitute (vgl. PC, 7, 8, 9, 10); aber jedes trägt seine eigene Berufung als Gabe des Geistes bei, die durch das Werk vortrefflicher Männer und Frauen bewirkt (LG, 45); vgl. PC, 1; 2) und von der Hierarchie authentisch gebilligt wurde.

Dieses Charisma der Stifter (Evang. test. 11) scheint eine gewisse Erfahrung des Geistes zu sein, die den eigenen Schülern überliefert wurde, damit sie danach leben, sie hüten, vertiefen und ständig weiterentwickeln in der gleichen Weise, wie auch der Leib Christi ständig wächst. Deshalb schützt und fördert die Kirche den eigenen Charakter der verschiedenen Ordensinstitute (LG, 44; vgl. CD, 33; 35, 1; 35, 2; usw.). Dieser eigene Charakter bringt aber auch einen besonderen Stil der Heiligung und des Apostolats mit sich, der eine bestimmte Tradition in der Weise festigt, dass sich ihre objektiven Elemente angemessen aus ihr ablesen lassen. Deshalb ist es in dieser Stunde des kulturellen Fortschritts und der kirchlichen Erneuerung notwendig, die Identität jedes Ordensinstituts so sicherzustellen, dass die Gefahr einer nicht hinreichend festgelegten Lebensform vermieden wird, so dass die Ordensleute wegen des Fehlens der ihrem Institut eigenen Wirkweise in bloß vager und mehrdeutiger Form in das Leben der Kirche eingereiht werden.

Kennzeichen des echten Charisma

12. - Jedes echte Charisma bringt mit sich die Kraft einer echten Neuheit im geistlichen Leben der Kirche und einer besonderen Tätigkeit, die der Umwelt unbequem erscheinen und Schwierigkeiten auslösen kann, weil sich nicht immer sofort und leicht erkennen lässt, dass sie vom Geist kommt.

Die besondere charismatische Note jedes einzelnen Ordensinstituts verlangt vom Stifter wie von seinen Schülern den ständigen Nachweis der Treue zum Herrn, der Fügsamkeit gegen seinen Geist, der klugen Beachtung der Umstände und der Zeichen der Zeit, des Willens zum Gehorsam gegen die Kirche, des Bewusstseins der Unterordnung unter die Hierarchie, des Mutes zu Initiativen, der Beständigkeit der Hingabe und der Demut im Ertragen von Widerständen. Die notwendige Begegnung des echten Charisma mit den neuen Entwicklungen der Umstände und den inneren Mühen des Geistes schafft einen dauernden historischen Konnex zwischen dem Charisma selbst und dem Kreuz, das, trotz aller Misserfolge, sehr nützlich zur Überprüfung der Echtheit einer Berufung ist.

Auch den einzelnen Ordensleuten fehlen sicher nicht die persönlichen Gaben, die vom Geist zu kommen pflegen, um das Leben des Ordensinstituts zu bereichern, zu entwickeln und zu verjüngen in der Festigung der Gemeinschaft und im Zeugnis der Erneuerung. Die Unterscheidung solcher Gaben und ihre richtige Ausübung bemessen sich nach ihrer Übereinstimmung mit der gemeinsamen Zielrichtung des Instituts und den Notwendigkeiten der Kirche entsprechend dem Urteil der rechtmäßigen Obern.

Der besondere Dienst der Ordensobern

13. - Die Obern entfalten ihre Aufgabe des Dienstes und der Leitung in einem Ordensinstitut in Übereinstimmung mit seinem eigenen Charakter. Ihre Autorität kommt vom Geist des Herrn in Verbindung mit der Hierarchie, die das Institut kanonisch errichtet und seine besondere Sendung amtlich approbiert hat. Unter Berücksichtigung des Umstands aber, dass die prophetische, priesterliche und königliche Eigenschaft dem ganzen Volk Gottes zukommt (vgl. LG, 9; 10; 34; 35; 36) scheint es nützlich, die Zuständigkeit der Ordensobern in Analogie zur dreifachen Funktion des Hirtenamtes zu umreißen, also zur Pflicht zu lehren, zu heiligen und zu leiten, ohne die beiden Autoritäten zu verwechseln oder einander gleichzustellen:

a) Was die Pflicht zu lehren betrifft, so haben die Ordensobern die Kompetenz und die Autorität von Lehrern des Geistes in bezug auf den institutseigenen Entwurf vom Leben nach dem Evangelium. Sie müssen hier eine wirkliche geistliche Leitung wahrnehmen, für das GesamtInstitut und seine einzelnen Gemeinden, und zwar in aufrichtiger Übereinstimmung mit dem authentischen Lehramt der Hierarchie und in dem Bewusstsein, damit einen Auftrag von hoher Verantwortlichkeit im Bereich der vom Stifter angestrebten Formung nach dem Evangelium ausführen zu müssen.

b) Was die Pflicht zu heiligen betrifft, sind die Obern, je nach ihrem Amt, befugt und verpflichtet, die Vervollkommnung zu fördern, sei es das Wachstum in der Liebe, gemäß dem Ordenszweck, sei es die Aus- oder Weiterbildung der Mitbrüder, oder die Treue der Gemeinschaft und der Einzelnen im Leben nach den evangelischen Räten, entsprechend der Regel. Wenn diese Aufgabe richtig erfüllt wird, ist das für den Papst und die Bischöfe eine wertvolle Hilfe in ihrem wichtigen Dienst an der Heiligung.

c) Was die Pflicht zu leiten betrifft, so obliegt den Obern die Pflicht, das Eigenleben der Gemeinschaft zu ordnen, die Mitglieder des Instituts einzusetzen, dessen besondere Sendung zu wahren und zu fördern, sowie zu sorgen, dass es sich wirksam einfügt in die kirchliche Arbeit unter Leitung der Bischöfe.

Es gibt also eine innere Ordnung der Ordensinstitute (CD, 35, 3) die ihren besonderen Zuständigkeitsbereich hat, der eine echte Autonomie zusteht, auch wenn sich diese in der Kirche niemals auf Unabhängigkeit zurückführen lässt (vgl. CD, 35, 3 und 4). Das richtige Maß dieser Autonomie und ihre genaue Abgrenzung sind im allgemeinen Recht und in den Regeln oder Konstitutionen jedes einzelnen Instituts festgelegt.

[Fortsetzung folgt]