Immortale Dei (Wortlaut): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. April 2008, 18:13 Uhr

Apostolisches Rundschreiben (Enzyklika) von Papst Leo XIII. vom 1.11.1885. Zwischenüberschriften und einzelne Fußnoten hinzugefügt.


Die Kirche - Erzieherin der Völker

Obgleich die Kirche, dieses unsterbliche Werk des barmherzigen Gottes, an sich und ihrer Natur nach das Heil der Seelen und die einstige Glückseligkeit im Himmel zur Aufgabe hat, so gehen doch von ihr große und reiche Segnungen auch über die Dinge des vergänglichen Bereiches aus; und zwar so sehr, daß, wäre die Kirche in erster Linie und hauptsächlich für die Wohlfahrt des Lebens hier auf Erden gegründet worden, diese Segnungen nicht zahlreicher und größer sein könnten, - In der Tat: wohin immer die Kirche ihren Fuß setzte, hat sie unverzüglich das Antlitz der Welt verändert, sie hat die Sitten der Völker mit vorher unbekannten Tugenden vertraut gemacht und ihnen eine neue Bildung gebracht; alle Völker, die sich ihrem Einfluß nicht verschlossen, haben sich durch Milde, Gerechtigkeit und ruhmvolle Taten hervorgetan.

Die Kirche - nicht Feind des Staates

Dennoch aber hat man schon seit altersher der Kirche den Vorwurf gemacht: sie stehe im Gegensatz zu den Interessen des Staates und könne in keiner Weise zu seinem Wohl und zu seinem Glanz das beitragen, was jedes gut eingerichtete Staatswesen mit vollem Recht und aus seinem eigenen Wesensantrieb heraus anstrebt. Wie wir aus der Geschichte wissen, liebte man es durch einen ähnlichen feindseligen Wahn schon in den ersten Zeiten der Kirche, die Christen zu beunruhigen, und auch dadurch Haß und Abneigung gegen sie zu erregen, daß man sie als Feinde des Reiches bezeichnete: mußten doch zu jener Zeit an allen Unglücksfällen, welche den Staat trafen, die Christen schuld sein, während in Wirklichkeit Gott es war, der Rächer allen Frevels, welcher die gerechten Strafen über die Schuldigen verhängte. Diese harte und verleumderische Anklage forderte darum nicht grundlos das Genie eines Augustinus heraus, dessen gewandte Feder besonders in seinem Buch „Über den Gottesstaat“ den segensreichen Einfluß der christlichen Weisheit auf das staatliche Leben so lichtvoll geschildert hat, daß er dadurch ein Anwalt für die Christen seiner Zeit geworden ist, aber besonders auch einen bleibenden Triumph gegenüber dieser falschen Anklage errungen hat.

Evangelium - die beste Staatslehre

Trotzdem haben ähnliche Beschwerden und Anklagen bei den Feinden der Kirche ihren unheilvollen Reiz nicht verloren, und sehr viele Menschen wollen als Norm und Regel für die Ordnung des bürgerlichen Lebens nicht mehr jene Lehren anerkennen, welche die katholische Kirche gutheißt, sondern suchen dieselbe anderswo. Ja, in letzter Zeit hat ein sogenanntes „Neues Recht“ begonnen, allgemein Herrschaft und Geltung zu gewinnen; man sagt: es sei dies eine Errungenschaft unseres mündig gewordenen Jahrhunderts, die sich aus dem Fortschritt der Freiheit herausgebildet habe. Von vielen wurde vieles versucht; doch so viel steht fest: daß für die Begründung und Leitung eines Staatswesens niemals ein besseres System aufgestellt worden ist als jenes, das sich aus der Lehre des Evangeliums von selbst ergibt. Darum halten Wir es für äußerst wichtig und sehr mit Unserem Apostolischen Amt übereinstimmend, die neuen Meinungen in Bezug auf den Staat an der christlichen Lehre zu messen; auf diese Weise, so vertrauen Wir, werden alle Ursachen für Irrtum und Zweifel im Licht der Wahrheit verschwinden; und ein jeder wird leicht jene Grundgesetze für das Leben zu erkennen imstande sein, denen er zu folgen und denen er zu gehorchen hat.

Autorität und Staat haben Gott zum Urheber

Es ist nicht schwer, das Bild eines Staates zu entwerfen, der von der christlichen Weisheitslehre geleitet wird. Von Natur aus ist es dem Menschen angeboren, in der bürgerlichen Gesellschaft zu leben. In der Vereinzelung fehlt ihm die zum Leben notwendige Pflege und Obsorge; ebenso ist so auch die Vervollkommnung von Charakter und Geist nicht möglich. Deshalb hat die göttliche Vorsehung es so geordnet, daß er in eine zwischenmenschliche Verbindung und Gemeinschaft: sowohl in die häusliche wie in die bürgerliche, hineingeboren wurde. Denn nur diese Gemeinschaft kann ihn vollkommen mit allen Bedürfnissen für das Leben versehen. Da aber keine Gesellschaft bestehen kann, wenn nicht einer an der Spitze von allen steht, der durch kräftigen und gleichmäßigen Impuls jeden Einzelnen zu dem gemeinsamen Ziel hinwendet, so ergibt sich für die bürgerliche Gesellschaft die Notwendigkeit einer Autorität, welche sie regiert. Diese Autorität hat, wie die Gesellschaft selbst, in der Natur und somit in Gott selbst ihren Ursprung. Hieraus ergibt sich als Zweite Folgerung, daß die staatliche Gewalt ihrem Wesen nach nur Gott zu ihrem Urheber hat. Denn Gott allein ist ganz wahrhaft und im höchsten Sinn der Herr der Dinge, dem darum alles, was da ist, untergeben ist und dienen muß: so daß, wer immer ein Herrscherrecht besitzt, dieses von keinem anderen empfangen hat als von Ihm, dem Herrscher über alle, Gott. Es gibt keine Gewalt, außer von Gott .

Nicht Staatsform entscheidet, sondern Gehorsam gegen Gott

Das Recht zum Herrschen ist aber an sich mit keiner Form des Staates notwendigerweise verknüpft; es kann die eine oder andere Form annehmen, wenn diese Form das gemeinsame Wohl und Gedeihen wirksam fördert. Mag aber die Staatsverfassung sein welche sie wolle: immer haben jene, welche die Ersten im Staat sind, vor allem auf Gott hinzublicken, den höchsten Regenten über die Welt, und Ihn als Vorbild und Richtschnur in der Leitung des Staat es im Auge zu behalten. Wie nämlich Gott in dieser sichtbaren Welt Mittelursachen ins Leben gerufen hat, in denen einigermaßen das göttliche Wesen und Walten erscheint, und durch welche die Gesamtheit der Welt ihrem letzten Ziel entgegengeführt werden soll, so wollte Er auch in der bürgerlichen Gesellschaft eine Regierungsgewalt, deren Träger in gewissem Sinn ein Abbild sein sollten von der Oberherrschaft Gottes über das menschliche Geschlecht und von Seiner göttlichen Vorsehung. Darum soll die Regierung eine gerechte sein, nicht herrisch über alles Recht hinaus, sondern gleichsam väterlich: da ja auch Gottes Herrschaft über die Menschen höchst gerecht und mit väterlicher Güte verbunden ist.

Betätigen soll die Regierung sich aber zum Nutzen aller Bürger, weil nur darum den Herrschern die Gewalt gegeben ist, daß sie das Wohl des Staates wahrnehmen. Unter keiner Bedingung darf darum die Staatsgewalt dem Sonderinteresse des einen oder mehrerer dienen; zum Besten der Gesamtheit ist sie bestimmt. Wenn darum die Regierenden zu einem Herrschen in Ungerechtigkeit entarten; wenn sie durch Härte und Übermut sich versündigen; wenn sie auf das Wohl des Volkes nur schlecht achten: dann mögen sie wissen, daß sie dereinst Gott Rechenschaft abzulegen haben, und dies um so strenger, je heiliger das ihnen anvertraute Amt gewesen ist, je höher die Würde, die ihnen verliehen worden war. Die Mächtigen werden mächtig gestraft werden .

Unter diesen Umständen wird fürwahr dann eine freudige und menschenwürdige Ehrerbietung von der Seite der Bürger mit der Hoheit der Herrschergewalt verbunden sein. Denn haben die Bürger es nur einmal bedacht, daß den Regenten eine Autorität innewohnt, die ihnen von Gott gegeben ist, dann werden sie alsbald dies als eine Pflicht der Gerechtigkeit anerkennen: auf die Worte der Staatsoberen zu hören, ihnen Gehorsam und Treue zu leisten; und dies mit einer ähnlichen pflichtmäßigen Liebe , wie sie Kindern ihren Eltern gegenüber zukommt. Jedermann unterwerfe sich der obrigkeitlichen Gewalt . Gehorsam gegen die Obrigkeit ist in jeder Staatsform geboten

So wenig wir nämlich dem göttlichen Willen widerstreben dürfen, so wenig ist es gestattet, die rechtmäßige Gewalt zu verachten, wer immer auch deren Träger sein mag; denn die Gott widerstreben, bereiten sich selbst ihr Verderben. Wer sich der obrigkeitlichen Gewalt widersetzt, der widersetzt sich der Anordnung Gottes; und die sich dieser widersetzen, ziehen sich selber Verdammnis zu. Den Gehorsam zu verweigern und die Massen zu Empörung und Gewalttat aufzurufen: dies ist darum ein Verbrechen nicht nur gegen die menschliche, sondern auch gegen die göttliche Majestät. Staat und Gesellschaft zur Gottesverehrung verpflichtet

Ist nun aber in solcher Weise der Staat geordnet, so liegt es klar zutage, daß er durch öffentliche Übung der Gottesverehrung seine so vielen und wichtigen Pflichten zu erfüllen hat, die ihn mit Gott verbinden. Schon Natur und Vernunft gebieten einem jeden Einzelnen, Gott einen heiligen und religiösen Dienst zu weihen; denn in Seiner Hand stehen wir, von Ihm sind wir ausgegangen, zu Ihm sollen wir wieder zurückkehren. Dasselbe Gesetz gilt auch für die bürgerliche Gesellschaft. Denn auch in der Gesellschaft geeint sind die Menschen ebenso in Gottes Gewalt wie als Einzelne. Und hat der einzelne Mensch Gott zu danken, so nicht minder auch die Gesellschaft, die durch Ihn entstanden ist, die Sein allmächtiger Wille schirmt und erhält, dessen Barmherzigkeit ihr einen überfließenden Schatz von Gütern gespendet hat. Es ist darum Sünde für einen jeden, seine Pflichten Gott gegenüber zu vernachlässigen; und es ist unsere unerläßliche Aufgabe, unser inneres Wesen ganz von der Religion durchdringen zu lassen und von ihr auch durch unseren sittlichen Wandel Zeugnis zu geben - nicht von einer jedem beliebigen Religion, sondern von jener; die uns Gott geboten hat, und von der durch sichere, über jeden Zweifel erhabene Kennzeichen feststeht, daß sie unter allen anderen die einzig wahre Religion ist.

Ebenso wäre es auch vonseiten der Staaten ein Frevel, wenn sie sich derart verhalten, als ob es gar keinen Gott gäbe; oder daß sie die Sorgetragung für die Gottesverehrung als einen ihnen ganz fremden Gegenstand von sich weisen; oder daß sie von den verschiedenen Religionen nach Belieben eine oder die andere übernehmen. Auch für die Staaten gibt es keine andere Art und Weise der Gottesverehrung als jene, welche Gottes Wille selbst vorgeschrieben hat. Heilig sei daher den Lenkern der Staaten Gottes Name! Sie sollen es als eines ihrer wichtigsten Ämter erachten, die Pflichten der Religion mit Freude zu erfüllen, deren wohlwollende Schirmherren zu sein, sie im Namen und kraft des Gesetzes zu verteidigen und in keiner Weise eine Bestimmung oder Entscheidung zu treffen, welche auf irgendeine Art gegen die Unversehrtheit der Religion gerichtet sein könnte. Das sind sie auch den Bürgern schuldig, deren Regierung ihnen anvertraut worden ist. Wir Menschen sind ja alle geboren und empfänglich für ein allerhöchstes und letztes Gut, das über diesem kurzen und gebrechlichen Leben im Himmel liegt, und all unser Sinnen und Trachten soll ganz dorthin gerichtet sein: hiervon hängt für die Menschen das vollkommene und allseitige Glück ab. Deshalb ist es die angelegentlichste Sorge eines jeden Einzelnen, gerade dieses Ziel zu erreichen. Darum soll die bürgerliche Gesellschaft, die ja keine andere Aufgabe hat, als das allgemeine Beste zu fördert, in einer solchen Weise für das Gedeihen des Staates sorgen, daß die Bürger in diesem ihrem innersten Verlangen nach dem Besitz des höchsten und unvergänglichen Gutes nicht nur nicht geschädigt, sondern auf alle mögliche Art gefördert werden. Letzteres geschieht in erster Linie aber dadurch, daß die Regierung auf die Heiligkeit und Unverletzlichkeit der Religion ganz besondere Mühe verwendet: denn deren Vollzug knüpft das Band zwischen dem Menschen und Gott.

Wahre, von Gott gestiftete Religion nur in der Kirche zu finden

Welche aber die wahre Religion sei, dies zu erkennen ist nicht schwer für den, der aufrichtigen Herzens und nach reiflicher Überlegung urteilt. So viele und so lichtvolle Beweisgründe, die Wahrheit der Weissagungen, die häufigen Wunder, die äußerst schnelle Verbreitung des Glaubens mitten in einer feindlichen Welt und unter den größten Hindernissen, das Zeugnis der Märtyrer, und so manches ähnliche geben Klarheit darüber. Jene ist die allein wahre Religion, welche Jesus Christus selbst gestiftet und sie Seiner Kirche zu behüten und weiter auszubreiten übergeben hat.

Es hat nämlich der eingeborene Sohn Gottes eine Gemeinschaft gegründet auf Erden: die heilige Kirche. Ihr hat Er das erhabene und göttliche Amt übertragen, das Er selbst vom Vater empfangen, daß sie es fortführe bis ans Ende der Zeiten. Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch. - Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis ans Ende der Welt. Wie darum Jesus Christus auf Erden erschien, damit die Menschen das Leben haben und überfließend haben, so ist es in gleicher Weise. die Aufgabe der Kirche, das ewige Seelenheil zu wirken. Eben deswegen ist sie ihrem Wesen nach universal; weder vom Raum noch von der Zeit umgrenzt, hält sie die ganze Menschheit umspannt und predigt das Evangelium allen Geschöpfen.

Für diese unermeßliche Menge hat Gott selbst die obrigkeitlichen Ämter bestellt, und ihnen zu deren Regierung die notwendigen Vollmachten übertragen. Einer aber, so war es Sein heiliger Wille, sollte das Oberhaupt aller sein, höchster und untrüglichster Lehrer der Wahrheit, dem Er die Schlüssel des Himmelreiches übergab. Dir will ich die Schlüssel des Himmelreiches geben. - Weide meine Lämmer ... weide meine Schafe. - Ich habe gebetet für dich, daß dein Glaube nicht abnehme. Obwohl nun diese kirchliche Gesellschaft ebenso aus Menschen besteht wie die bürgerliche, so ist sie doch wegen des ihr gesetzten Zieles und wegen der Mittel, durch welche sie dieses Ziel zu erreichen sucht, eine übernatürliche und geistliche Gesellschaft, und sie ist darum von der bürgerlichen Gesellschaft durchaus verschieden.

Kirche repräsentiert die vollkommene Gesellschaft

Weil sie aber durch Gottes gnädigen Ratschluß in sich und durch sich alles das besitzt, was zu ihrem Bestand und zu ihrer Wirksamkeit erforderlich ist, so ist sie nach ihrem Wesen und Recht - und dies ist von höchster Wichtigkeit - eine vollkommene Gesellschaft. Ebenso wie das Ziel, das die Kirche anstrebt, weitaus das erhabenste ist, so übertrifft auch die ihr innewohnende Gewalt alle anderen: sie ist weder geringer als die staatliche Gewalt, noch ist sie dieser in irgendeiner Weise untergeben. Und Jesus Christus hat in der Tat die heiligen Aufträge, die Er Seinen Aposteln gegeben hat, ihnen in Freiheit gegeben. Er übertrug ihnen die Vollmacht, im eigentlichen Sinn Gesetze zu geben, und, was hieraus folgt, die Gewalt zu richten und zu strafen. Mir ist alle Gewalt gegeben im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und lehret alle Völker ... lehret sie alles halten, was ich euch befohlen habe. Und an einer anderen Stelle: Hört er diese nicht, so sage es der Kirche. Und wiederum: Bereit, allen Ungehorsam zu züchtigen. Ferner: Damit ich nicht mit Strenge verfahren muß, vermöge der Gewalt, die mir der Herr verliehen hat zur Erbauung und nicht zur Zerstörung.

Kirche existiert und handelt aus eigenem Recht

Die Menschen in den Himmel zu führen: das steht der Kirche zu, und nicht dem Staat. Ihrer Obhut und Sorge ist alles das anvertraut, was sich auf die Religion bezieht: daß sie alle Völker lehre; daß sie, so weit sie es nur vermag, das Reich des christlichen Namens immer weiter ausbreite; mit einem Wort, daß sie frei und kraftvoll nach eigenem Urteil die Sache Christi besorge. Diese ihre Autorität, die in sich selbst uneingeschränkt und völlig eigenen Rechtes ist - sie wurde von manchen Staatsrechtslehrern aus Schmeichelei gegen die Staatsoberen schon seit langem bekämpft - hat die Kirche zu allen Zeiten für sich in Anspruch genommen und im öffentlichen Leben betätigt. Haben ja doch schon als erste von allen die Apostel sie verteidigt, indem sie den Synagogenvorstehern, die ihnen die Verkündigung des Evangeliums verwehren wollten, standhaft entgegneten: Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen . Ebenso waren die heiligen Kirchenväter bestrebt, diese Autorität bei gegebener Gelegenheit durch Gründe zu erhärten, und die römischen Päpste haben es nie unterlassen, sie mit ungebrochener Standhaftigkeit ihren Widersachern gegenüber zu behaupten. Selbst Fürsten und Staatsmänner teilten diese Anschauung und haben dieselbe auch im öffentlichen Leben betätigt, indem sie durch Abschuß von Verträgen, durch Führung von Unterhandlungen, durch Absendung und Annahme von Botschaftern, sowie durch anderen gegenseitigen amtlichen Verkehr mit der Kirche als einer rechtmäßigen obersten Behörde sich ins Einvernehmen zu setzen pflegten. Und wahrhaftig, es ist auch dies nicht ohne ganz besonderen Ratschluß Gottes geschehen, daß dieser geistlichen Obergewalt durch die über den Kirchenstaat ausgeübte weltliche Herrschaft der beste Schutz für ihre Freiheit geboten wurde.

Zwei Gewalten von Gott eingesetzt

So hat denn Gott die Sorge für das Menschengeschlecht zwei Gewalten zugeteilt; der kirchlichen und der staatlichen. Die eine hat Er über die göttlichen Dinge gesetzt, die andere über die menschlichen. Jede ist in ihrer Art die höchste; jede hat ihre sicheren Grenzen, gezogen von ihrer Natur und vorn unmittelbaren Gegenstand ihrer Herrschaft, so daß eine jede wie von einem Kreis umschlossen ist, innerhalb dessen sie sich selbständig bewegt. Da nun aber dieselben Menschen beiden Gewalten untergeben sind, so kann es vorkommen, daß ein und dieselbe Angelegenheit, jedoch in jeweils verschiedener Weise, dem beiderseitigen Recht und Gericht unterstellt ist. Beide Ordnungen sind von Gott ausgegangen; Seine höchst weise Vorsehung mußte darum auch das Verfahren beider recht ordnen. Die, welche bestehen, sind von Gott geordnet . Wenn es sich nicht so verhielte, so würde häufig Anlaß zu Kampf und Streit gegeben sein, und der Mensch wäre nicht selten in seinem Inneren beunruhigt, unschlüssig und voll Angst: was nun zu tun sei, wenn gerade Entgegengesetztes von den beiden Gewalten befohlen wird, denen er sich doch in seinem Gewissen zum Gehorsam verpflichtet weiß.

Zwischen den Gewalten muß Eintracht herrschen

Doch wer könnte von Gottes Weisheit und Güte so etwas denken? Hat Er doch schon im Bereich der körperlichen Dinge, obwohl dieser einer weit niedrigeren Ordnung angehört, die natürlichen Ursachen und Kräfte so planvoll zu einer wunderbaren Harmonie geeint, daß keine die andere hemmt, alle zusammen aber in geeignetster Weise dem Zweck des Weltganzen dienen. Darum muß zwischen beiden Gewalten eine geordnete Einigung stattfinden, für die man nicht mit Unrecht das Verhältnis der Seele zum Leib im Menschen als Bild gebraucht hat. Wie groß und von welcher Art diese Einigung zu sein hat - darüber läßt sich nicht anders ein Urteil bilden, als daß wir, wie bereits gesagt, das Wesen beider Gewalten ins Auge fassen und die beiderseitigen Angelegenheiten im Hinblick auf ihre je höhere Bedeutung und Würde miteinander vergleichen. Denn die eine (Gewalt) hat zunächst und vorzugsweise die Sorge im weltlichen, vergänglichen Bereich zur Aufgabe; die andere dagegen will die himmlischen und ewigen Güter gewinnen. Was daher im Leben der Menschen heilig ist, was immer auf das Heil der Seelen und auf die Gottesverehrung Bezug hat - sei es der Natur der Sache nach, sei es wegen einer ursächlichen Beziehung hierzu - alles das ist der kirchlichen Gewalt und ihrer Verfügung unterstellt. Alles andere dagegen, was das bürgerliche und politische Gebiet angeht, ist mit Recht der staatlichen Gewalt untergeordnet; denn Jesus Christus hat geboten: dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist; und Gott, was Gottes ist.

Zuweilen treten aber Zeitumstände ein, da noch auf eine andere Weise eine Einigung stattfindet zur Herstellung von Frieden und Freiheit: wenn nämlich die Staatsgewalt und der Römische Papst in einer speziellen Frage ein Übereinkommen treffen. In solchen Zeiten offenbart die Kirche in ganz besonderer Weise ihre mütterliche Liebe, indem sie so viel Nachgiebigkeit und Entgegenkommen zeigt als nur immer möglich ist.

Mit dem Gesagten haben Wir in wenigen Zügen das Bild des christlichen Staates entworfen - nicht grundlos und willkürlich, sondern so, wie es sich aus den höchsten und unbestreitbaren Grundsätzen ergibt, und wie Natur und Vernunft es bestätigen. In einem so geordneten Staatswesen findet sich aber nichts, was der erhabenen Stellung der Regenten nicht würdig oder weniger angemessen wäre; weit davon entfernt, die Hoheitsrechte zu schmälern, ist es gerade die christliche Staatsordnung, welche diesen eine größere Festigkeit und höhere Weihe verleiht. Ja, wenn wir sie näher betrachten, so stellt sich uns in ihr ein so hoher Grad von Vollkommenheit dar, wie sie keine der übrigen Staatsregeln besitzt; mannigfaltige und herrliche Früchte müßten gewiß daraus erblühen: wenn alle Glieder ihre Posten ausfüllten, pflichttreu und gewissenhaft ihres Amtes walten würden. Wahrhaft: in einer solchen Staatsordnung, wie Wir sie eben geschildert haben, sind die göttlichen und die menschlichen Dinge in angemessener Ordnung eingeteilt; unversehrt sind die Rechte der Bürger unter dem Schutze zugleich des göttlichen, des menschlichen und des natürlichen Gesetzes; alle Pflichten der Einzelnen sind in Weisheit festgesetzt, und ihre Befolgung daher zweckmäßig gewährleistet.

Jeder einzelne Mensch weiß dann, daß er auf dem gefahr- und mühevollen Weg in die Ewigkeit Anführer findet, die ihm den sicheren Pfad zeigen, Helfer, die ihm bis ans Ende beistehen. Auch weiß er, daß andere ihm seine Sicherheit verbürgen und ihn in seinem Eigentum und in den übrigen Vorteilen, welche das Leben in der Gesellschaft mit sich bringt, schützen und bewahren. Die häusliche Gesellschaft empfängt die notwendige Festigkeit durch die Heiligkeit der einen und unauflöslichen Ehe; alle Rechte und Pflichten der Eheleute sind in Weisheit geregelt nach Gerechtigkeit und Billigkeit; der Frau bleibt die ihr gebührende Würde; die Autorität des Mannes wird ein Abbild der Autorität Gottes selbst, die väterliche Gewalt wird gemildert durch die Achtung, die der Frau und den Kindern gebührt, für den Schutz, die gedeihliche Entwicklung, für Unterricht und Erziehung der Kinder wird aufs beste Sorge getragen.

Da hat die staatliche Gesetzgebung nur das allgemeine Beste im Auge, ruhend auf Wahrheit und Gerechtigkeit, erhaben über die wandelbaren Neigungen und über das betrügerische Urteil der Menge. Da empfängt die Autorität der Regenten eine über das rein Menschliche hinausgehende Weihe und wird gerade hierdurch davor bewahrt, vom Pfade der Gerechtigkeit abzuweichen oder in der Gewaltausübung das Maß zu überschreiten. Da geschieht der Gehorsam der Bürger ehrenvoll und in Würde, weil so nun nicht mehr ein Mensch dem anderen sklavisch dient, sondern er durch den Gehorsam Gottes Willen Folge leistet, der seine Herrschaft durch Menschen ausübt.

Wer von all dem eine klare Überzeugung gewonnen hat, dem kann es keinen Augenblick zweifelhaft sein, daß es durchaus eine Pflicht der Gerechtigkeit ist, sich in Ehrfurcht vor der Majestät der Könige zu beugen, standhaft und treu zu bleiben in der Unterordnung unter die öffentliche Gewalt, keinen Aufruhr zu erregen, alle staatsbürgerlichen Pflichten heilig zu halten. Gegenseitige Hochachtung, Freundlichkeit, edle Gesinnung dürfen gleichfalls nicht fehlen. Da wird der Mensch, Staatsbürger und Christ in einer Person, nicht durch einander widerstreitende Gebote (der beiden Gewalten) in (zwei) einander entgegengesetzte Teile auseinandergerissen. Staat und Gesellschaft empfangen, da ihren Anteil an jenen herrlichen Gütern, mit welchen die christliche Religion schon dieses vergängliche Leben der Menschen bereichert, so daß man mit vollem Recht gesagt hat: Von der Religion, durch welche Gott verehrt wird, hängt das Wohl des Staates ab, und es besteht eine große Übereinstimmung und Familiengemeinschaft zwischen beiden.

Diesen reichen Segen hat Augustinus mehr als einmal in bewunderungswürdiger Weise, wie wir es bei ihm gewohnt sind, geschildert; besonders da, wo er die katholische Kirche mit diesen Worten anredet: Du unterrichtest in kindlicher Weise die Kinder, kraftvoll die jungen Menschen, sanft die Greise, wie es je ihrem Leibesalter und ihrer Geistesart angemessen ist. Du untergibst in Keuschheit und treuem Gehorsam die Frau dem Manne: nicht als Werkzeug der Lust, sondern zur Fortpflanzung des Menschengeschlechtes und zur Gemeinschaft des häuslichen Lebens. Du setzest den Mann der Frau zum Haupt: nicht um die Schwäche ihres Geschlechtes zu mißbrauchen, sondern zur Übung der Pflicht aufrichtiger Liebe. Du unterwirfst die Kinder den Eltern in einer Art von freiwilliger Dienstbarkeit, bestimmst die Eltern zu liebevollen Herren ihrer Kinder ...

Du einest Bürger mit Bürger, Volk mit Volk; und das ganze Menschengeschlecht miteinander in der Erinnerung an die ersten Stammeltern nicht bloß zu einer Gesellschaft, sondern auch zu einer Art von Verbundenheit unter Brüdern. Du lehrst die Könige, Sorge zu tragen für ihre Völker, Du mahnst die Völker, sich den Königen zu unterwerfen. Wem Ehre gebührt, wem Liebe, wem Hochachtung, wem Furcht, wem Trost, wen Warnung, wem Ermahnung, wem Unterweisung, wem Tadel, wem Strafe - genau lehrst Du dies, indem Du zugleich darauf hinweisest, daß nicht allen alles, allen aber Liebe und keinem Unrecht gebührt.

An einer anderen Stelle, wo er die falschen Theorien der Rechtsphilosophen widerlegt, sagt er: Möchten doch jene, welche behaupten, die christliche Lehre widerstrebe dem Wohl des Staates, uns ein Heer aus solchen Soldaten geben, wie sie die christliche Lehre zu sein befiehlt, solche Landesbewohner, solche Ehemänner, solche Frauen, solche Eltern, solche Kinder, solche Herren, solche Diener, solche Könige, solche Richter, endlich sogar solche Steuerzahler und solche Steuereinnehmer, wie sie nach der Vorschrift des Christentums sein sollen - und dann mögen sie es wagen zu behaupten, die christliche Lehre widerstrebe dem Wohl des Staates: sie werden im Gegenteil nicht zögern zu bekennen, daß, wenn ihr Gehorsam geleistet wird, sie in hohem Maße das Wohl des Staates fördert . Blütezeit des Staates war Blütezeit der Kirche

Es gab eine Zeit, wo die Weisheitslehre des Evangeliums die Staaten leitete. Gesetze, Einrichtungen, Volkssitten, alle Ordnungen und Beziehungen des Staatslebens waren in dieser Zeit von christlicher Klugheit und göttlicher Kraft durchdrungen. Da war der Religion Jesu Christi in der Öffentlichkeit jene Auszeichnung gesichert, wie sie ihr gebührt; da blühte sie überall unter dem wohlwollenden Schutz der rechtmäßigen Obrigkeiten und Regenten, da waren Kirche und Reich in glücklicher Eintracht und durch gegenseitige Freundesdienste miteinander verbunden. Diese Staatsordnung trug über alles Erwarten reiche Früchte, die noch nicht vergessen sind. Hierfür gibt es unzählige Zeugnisse aus der Geschichte, welche durch keine Arglist der Feinde verfälscht oder verdunkelt werden können. Daß das christliche Europa die barbarischen Völker bezähmt hat und sie aus dem Zustand der Wildheit zu menschenwürdigem Leben, vom abergläubischen Wahn zur Wahrheit führte; daß es die anstürmenden Mohammedaner siegreich zurückgeschlagen hat; daß es an der Spitze der Zivilisation steht und allen anderen Völkern stets Führer und Lehrer in allem war, was das menschliche Leben verschönern und veredeln mag; daß von ihm nach allen Richtungen hin echte Freiheit ausging; daß es so viele Einrichtungen zur Linderung des menschlichen Elends schuf: dies alles verdankt das christliche Europa unstreitig der Religion, die ihm zu solchen Unternehmungen den Impuls gegeben und bei deren Durchführung hilfreich zur Seite stand. Fürwahr, alle diese Güter wären geblieben, wenn die Eintracht geblieben wäre zwischen den beiden Gewalten; und noch viel größere hätten sich mit Recht erwarten lassen, wenn man der Autorität, dem Lehramt, den Ratschlägen der Kirche mehr Glauben geschenkt und unbeirrt Folge geleistet hätte. Denn das muß doch für alle als unverrückbares Gesetz gelten, was Ivo von Chartres einmal an Papst Paschalis II. schreibt:

Wenn Königtum und Kirche untereinander in Eintracht sind, dann wird die Welt gut regiert, und die Kirche blüht und bringt Früchte. Wenn sie aber in Zwiespalt geraten, dann haben nicht nur die kleinen Dinge kein Wachstum, sondern auch das Große geht jammervoll unter.

Renaissance und Aufklärung brachten Verwirrung

Als jedoch im 16. Jahrhundert jene unheilvolle und beklagenswerte Neuerungssucht erregt war, da entstand zuerst eine Verwirrung in Bezug auf die christliche Religion. Als jedoch alles seinen natürlichen Weg weiterging, wurden bald auch die Philosophie und von hier aus alle Ordnungen der bürgerlichen Gesellschaft in Mitleidenschaft gezogen. Hier ist der Ausgangspunkt der neueren, zügellosen Freiheitslehren, welche man unter den heftigsten Stürmen im 18. Jahrhundert ersonnen und proklamiert hat als Grundlehren und Hauptsätze des „Neuen Rechtes“, das vorher unbekannt war und nicht bloß vom christlichen, sondern auch vom natürlichen Recht in mehr als einer Beziehung abweicht. Oberste Voraussetzung aller dieser Lehren ist folgender Satz: Alle Menschen seien, so wie sie ihrer Natur und Art nach als gleichartig erkannt werden, auch im Vollzug des Lebens wirklich untereinander ganz gleichgestellt . Ein jeder sei darum derart sein eigener Gesetzgeber , daß er in keiner Weise einer fremden Autorität unterworfen sei; es stehe ihm daher frei, über alles zu denken, was er möchte, und zu handeln, wie es, ihm beliebt.

Niemand habe das Recht, anderen zu befehlen. Auf Grund solcher Prinzipien erkennt die Gesellschaft als Regierung nur den Willen des Volkes an, das allein sein eigener Herr und daher sein einziger Gebieter ist. Deshalb wählt das Volk sich auch seine Vertrauensleute, denen es die Regierung überträgt: und zwar nicht als ein diesen zukommendes Recht, sondern als seinen Bevollmächtigten, die dieses Recht im Namen des Volkes ausüben. Da wird dann Gottes Herrschaft totgeschwiegen: so, als ob Gott nicht existieren würde, oder als ob Er nicht Sorge trage für die menschliche Gesellschaft, oder wie wenn die Menschen, sowohl als Einzelne wie auch als Gesellschaft, Gott gegenüber zu nichts verpflichtet wären, oder als ob man sich eine Regierung denken könnte, die ihren Ursprung, ihre Gewalt und Autorität anderswo als in Gott hätte. Es ist einsichtig, daß ein so beschaffener Staat nichts anderes ist als die Volksmasse als ihre eigene Lehrerin und Lenkerin: Man sagt: die Quelle aller Gewalt und allen Rechtes beruhe im Volk. Daraus folgt, daß eine solche Gesellschaft sich in keiner Weise Gott gegenüber für verpflichtet erachtet.

Sie bekennt darum auch keine Religion in öffentlicher Weise und ist nichts weniger als bestrebt, unter mehreren Religionen nach der allein wahren Religion zu suchen, und die eine wahre den anderen falschen vorzuziehen und ihr ihren Schutz angedeihen zu lassen. Eine solche Gesellschaft wird vielmehr alle Religionen für gleichberechtigt erklären, solange die Staatsverfassung nicht durch dieselben einen Nachteil erleidet. Jede die Religion betreffende Frage wird der Privatmeinung der Einzelnen freigestellt. Jedermann kann eine davon nach Gutdünken annehmen; oder auch gar keine, wenn ihm keine zusagt. Was sich mit Notwendigkeit hieraus ergeben muß, ist klar: die persönliche Ansicht ist von jedem objektiven Gesetz entbunden; dem freien Belieben eines jeden ist es anheimgestellt, ob er Gott verehren will oder nicht; eine grenzenlose Meinungswillkür tritt ein, und zügellose Freiheit in der Veröffentlichung der Meinungen.

Kirchenfeindliche Natur eines derartigen Staates

Wo aber der, Staat auf solchen Grundlagen sich aufbaut, wie sie besonders in unseren Tagen gutgeheißen werden - da leuchtet es einem jeden leicht ein, auf welchen nachteiligen Platz die Kirche getrieben wird. Wo nämlich solche Theorien im Staatsleben Geltung gewinnen, da wird in demselben das Katholische nicht nur den fremden Religionsgemeinschaften gleich-, sondern sogar tiefer als diese gestellt. Die kirchlichen Gesetze finden keine Berücksichtigung. Die Kirche, welche im Auftrag und auf Befehl Jesu Christi alle Völker lehren soll, wird von dem öffentlichen Volksunterricht gänzlich ausgeschlossen. In Angelegenheiten gemischter Natur entscheiden die politischen Behörden nach eigenem Ermessen, und die heiligsten hierauf bezüglichen Satzungen der Kirche werden mit Hochmut und Verachtung abgetan. Die bürgerliche Gewalt weist die Ehe ihrem Zuständigkeitsbereich zu und entscheidet selbst über das eheliche Band, über die Einheit und die Fortdauer der Ehe; die Geistlichen werden aus ihrem Besitztum vertrieben unter dem Vorwand: die Kirche könne nicht Güter besitzen. Kurz: man verfährt der Kirche gegenüber so, als wäre sie keine rechtmäßige und ihrer Natur nach vollkommene Gesellschaft, sondern sei nicht mehr als jede andere Gemeinschaft innerhalb des Staates.

Was die Kirche daher an Rechten und gesetzlichen Befugnissen hat, das - so sagt man - besitze sie nur durch Gunst und Gnade der Oberen des Staates. Wenn aber die Kirche im Staatsleben ihr Recht, das ihr die bürgerlichen Gesetze selbst gewährleistet haben, behauptet, und es ist ein öffentlicher Vertrag zwischen den beiden Gewalten zustande gekommen, dann erhebt man als erstes die Forderung, es müßten die Interessen der Kirche von jenen des Staates getrennt werden. Dies geschieht in der Absicht, daß das gegebene Wort ungestraft gebrochen werden und man sich in den Besitz einer schrankenlosen Herrschaft setzen kann. Da nun die Kirche solches nicht gleichgültig hinnehmen darf - sie kann ja doch ihre heiligsten und wichtigsten Pflichten nicht aufgeben - und sie vor allem darauf dringt, daß der mit ihr geschlossene Vertrag auch gewissenhaft und vollständig eingehalten werde, so entstehen häufig zwischen der geistlichen und der weltlichen Gewalt Streitigkeiten, deren Ausgang gewöhnlich der ist, daß die Kirche der Staatsgewalt gegenüber unterliegt, da dieser größere weltliche Mittel zur Verfügung stehen.

Bei dieser Anschauung vom Wesen und von der Bedeutung des Staates, wie sie jetzt von sehr vielen geteilt wird, gewöhnt man sich mehr und mehr an den Gedanken, es müsse der Kirche entweder vollständig jede Existenzberechtigung verweigert, oder sie müsse wenigstens ganz in die Fesseln der Staatsgewalt gebracht werden. Die Vorgänge im öffentlichen Leben sind großteils von diesem Gedanken durchdrungen. Die Gesetzgebung, die Staatsverwaltung, der religionslose Jugendunterricht, die Beraubung und Aufhebung der religiösen Orden, die Vernichtung der weltlichen Herrschaft der römischen Päpste - alles dies hat keinen anderen Zweck, als die christlichen Einrichtungen zu lähmen, die Freiheit der katholischen Kirche zu beengen, und ihre übrigen Rechte zu schmälern.

Lehre von der Volkssouveränität ist zu verurteilen

Daß aber eine solche Anschauung von der Staatsregierung nichts weniger als auf Wahrheit beruht, das legt schon die natürliche Vernunft überzeugend dar. Denn schon die Natur bezeugt, daß, wo immer auf Erden eine Gewalt ist, sie von Gott als ihrer höchsten und erhabensten Quelle kommt. Wohl ist die Lehre von der Volksgewalt, die - wie man sagt - ohne irgendeinen Bezug auf Gott der Menschenmenge von Natur aus innewohne, vortrefflich geeignet, den Vielen zu schmeicheln und deren Begierden zu entflammen; aber sie entbehrt jedes vernünftigen Grundes und ist nicht imstande, die öffentliche Sicherheit, sowie Ruhe und Ordnung auf die Dauer zu erhalten. Ja, gerade durch derartige Theorien ist es so weit gekommen, daß gar manche in dem Grundsatz, es könne ein Aufstand vollkommen rechtlich sein, gleichsam ein Gesetz bürgerlicher Klugheit erblicken. Man geht eben von dem Gedanken aus, der Regent sei nur ein Mandatar zur Ausführung des Volkswillens. Hieraus ergibt sich mit Notwendigkeit, daß alles zugleich mit dem Volkswillen wandelbar ist und ständig so etwas wie eine Furcht vor Volksunruhen in der Luft hängt.

Wenn man aber der Meinung ist, es sei kein Unterschied zwischen den verschiedenen und einander widersprechenden Religionsformen, so läuft dies schließlich darauf hinaus, daß man sich für gar keine entscheiden, gar keine üben will. Eine solche Ansicht mag sich daher dem Namen nach von der Gottesleugnung (Atheismus) unterscheiden; aber in der Sache ist kein Unterschied. Denn wenn jemand von Gottes Dasein überzeugt ist, dann muß er doch notwendig einsehen - will er nicht ganz unvernünftig sein und sich selbst widersprechen - daß Einrichtungen für den Dienst an Gott, welche derart verschieden und in den wichtigsten Punkten einander entgegengesetzt sind, unmöglich gleich wahr, gleich gut, gleich Gott wohlgefällig sein können.

Meinungs- und Pressefreiheit Quelle des Bösen

So ist diese unumschränkte Meinungs- und Pressefreiheit, die weder Maß noch Grenzen kennt, keineswegs in sich etwas Gutes, woran sich die menschliche Gesellschaft mit Recht erfreuen könnte: sondern sie ist Quelle und Ursprung von vielem Bösen. Die Freiheit ist ein sittliches Gut, uns Menschen gegeben zu unserer Vervollkommnung. Darum darf sie sich auch nur im Rahmen des Wahren und Guten betätigen. Wie das Gute und das Wahre aber in sich beschaffen ist, das läßt sich nicht nach des Menschen Willkür abändern, sondern währt auf immer, stets sich selbst gleich, und ist ebenso unveränderlich wie das Wesen der Dinge selbst. Wenn unsere Erkenntnis falschen Meinungen zustimmt, wenn unser Wille das Böse wählt und ihm sich hingibt: dann gelangen beide keineswegs zu ihrer Vervollkommnung; sie verlieren vielmehr die ihnen angeborene Würde, und es sinken beide ins Verderben. Darum ist es nicht recht und billig, solche Lehren, welche der Wahrheit und der Sittlichkeit entgegengesetzt sind, zu veröffentlichen und zu verbreiten; viel weniger aber noch, ihnen die Wohltat und den Schutz der Gesetze angedeihen zu lassen.

Liberaler Staat im Irrtum

Nur ein Leben in Gerechtigkeit führt uns dorthin, wohin wir alle verlangen: zum Himmel. Es irrt darum der Staat vom Maß und von der Ordnung der Natur ab, wenn er derart allen Meinungen und allem unsittlichen Treiben die Zügel schießen läßt, daß Lüge und Laster ungestraft die Gemüter verwirren und die Herzen verderben dürfen. Das aber ist eine große und unselige Verirrung, wenn man die Kirche, die Gott selbst gegründet hat, daran hindern will, ihren Einfluß auf das Leben geltend zu machen, auf die Gesetze, auf den Unterricht der Jugend und auf die häusliche Gesellschaft. Ein Volk, dem man die Religion genommen hat, kann nicht sittlich gut sein, und wir haben es bereits mehr als uns lieb ist erfahren, was jene sogenannte „rein weltliche“ Wissenschaft von Leben und Sittlichkeit für eine Bedeutung hat und wohin sie führt.

Die Lehrerin der Tugend und der Hort der Sitten ist in Wahrheit die Kirche Christi: sie ist es, welche rein und unverfälscht die Grundsätze bewahrt, von denen die Pflichten bestimmt werden; sie ist es, welche die mächtigsten Antriebe zu einem ehrbaren Leben dem Willen vorhält; sie verbietet nicht bloß die böse Tat, sondern treibt uns an, alle vernunftwidrigen inneren Leidenschaften zu regeln, selbst wenn es nicht zur Tatsünde kommt. Es ist auch ein großes Unrecht und eine große Verwegenheit, die Kirche in der Ausübung ihres Amtes der weltlichen Gewalt unterwerfen zu wollen. Dies bedeutet die Ordnung geradezu umkehren: indem man das Übernatürliche dem Natürlichen unterordnet: Der wohltätige Einfluß, den die Kirche, wenn ihr keine Hindernisse in den Weg gelegt werden, auf die Gesellschaft ausübt, hört dann entweder ganz oder doch zum großen Teil auf. Außerdem entstehen Anlässe zu Streitigkeiten und Irrungen, die, wie die Erfahrung lehrt, dem Staate und der Kirche zu großem Verderben gereichen.

Da nun derartige Lehren nicht einmal vor der menschlichen Vernunft bestehen können, dabei aber von so großer Bedeutung für das bürgerliche Leben sind, so haben Unsere Vorgänger, die Römischen Päpste, im Hinblick auf die Pflichten ihres Apostolischen Amtes diese keineswegs ungeahndet gelassen. Schon Papst Gregor XVI. hat in seiner Enzyklika „Mirari vos“ vom 15. August 1832 in höchst ausdrücklicher Weise gewisse Lehren verworfen, die damals verbreitet wurden, wie: es sei nicht nötig, in Bezug auf die Religionsübung eine Auswahl zu treffen; jeder Einzelne möge hinsichtlich der Religion urteilen nach Belieben, und er habe dabei keinen anderen Richter als sein Gewissen; ebenso sei es einem jeden erlaubt, seine Meinungen in der Öffentlichkeit zu verbreiten; auch sei es erlaubt, Umstürze im Staat anzustreben. Über den Gedanken einer Trennung der Religion vom Staat äußerte sich derselbe Papst folgendermaßen: Auch können Wir uns nichts Günstiges weder für die Religion noch für die bürgerliche Gesellschaft von der Meinung jener versprechen, welche die Kirche vom Staat trennen und die gegenseitige Eintracht zwischen der staatlichen und der religiösen Hoheitsgewalt zerreißen wollen. Es ist eben eine Tatsache, daß nur die ganz und gar unverschämten Freiheitsliebhaber diese Eintracht fürchten, da sie sowohl der Kirche als auch dem Staat immer Heil und Segen gebracht hat. In ähnlicher Weise hat Pius IX. von den am meisten verbreiteten falschen Meinungen einige gekennzeichnet und sodann zusammenstellen lassen, damit bei dem derart großen Mischmasch von Irrtümern die katholischen Menschen etwas besäßen, dem sie mit Sicherheit folgen können.

Diese Bestimmungen der Päpste machen es völlig unzweifelhaft, daß der Ursprung der staatlichen Gewalt von Gott selbst stammt und nicht aus der Volksmenge; daß schon die Vernunft es verbietet, Aufstände anzuzetteln; daß es für den Privatmann ebenso wie für die Staaten ein Frevel ist, die Pflichten der Religion gar nicht anzuerkennen, oder die einander widersprechenden Formen derselben als gleichwertig einzuschätzen; daß eine maßlose Meinungs- und Pressefreiheit unter keinen Umständen unter die Rechte der Staatsbürger aufzunehmen ist, und diese auch nicht zu den Dingen gehört, die des Wohlwollens und des Schutzes seitens des Staates würdig sind. Ebenso steht es zweifelsfrei fest, daß die Kirche nicht weniger als der Staat selbst in ihrer Beschaffenheit und in ihrem Rechtszustand eine vollkommene Gesellschaft ist. Darum sollen die Regierungen die Kirche nicht zwingen, sich ihnen zu unterwerfen und ihnen dienstbar zu sein; sie sollen die Freiheit der Kirche in der Führung ihrer Angelegenheiten nicht behindern, noch irgendwie sie schädigen in Bezug auf jene Rechte, die ihr von Jesus Christus selbst gegeben sind. In Angelegenheiten gemischten Rechtes aber liegt es in der Natur der Sache und entspricht zugleich dem Willen Gottes, daß Staat und Kirche sich nicht voneinander scheiden und noch weniger sich gegenseitig bekämpfen, sondern in voller Eintracht in Übereinstimmung mit dem besonderen Zweck jeder der beiden Gemeinschaften zusammengehen.

Zusammenfassung

Hierdurch haben Wir dargelegt, was die katholische Kirche in Bezug auf die Grundlegung und die Regierung der bürgerlichen Gesellschaft vorschreibt. Alle diese ihre Bestimmungen aber sprechen sich an sich keineswegs gegen irgendwelche der verschiedenen Formen des Staates aus: denn diejenigen, welche nichts enthalten, was der katholischen Lehre widerspricht, können bei weiser und gerechter Anwendung das Staatswesen im besten Zustand bewahren. Auch das ist an sich durchaus nicht zu tadeln, daß das Volk mehr oder weniger Anteil empfängt am öffentlichen Leben: dies kann zu gewissen Zeiten und infolge bestimmter gesetzlicher Bestimmungen nicht nur vorteilhaft für den Staat sein, sondern sogar zur Pflicht für die Bürger werden. Darum ist durchaus kein Anlaß gegeben, die Kirche anzuklagen, als beweise sie zu wenig Milde und Nachgiebigkeit, oder als stehe sie der wahren und rechtmäßigen Freiheit feindlich gegenüber. Wenn die Kirche es auch nicht erlaubt, den verschiedenen fremden Religionsformen dasselbe Recht einzuräumen wie der wahren Religion, so ist es doch eine Tatsache, daß sie Regierungen nicht verurteilt, wenn diese wegen Erlangung großer staatlicher Vorteile oder um Übles zu verhindern, nach Herkommen und Gewohnheit es dulden, daß diese als Einzelne im Staate bestehen dürfen. Auch darüber pflegt die Kirche nachdrücklich zu wachen, daß niemand gegen seinen Willen zur Annahme des katholischen Glaubens genötigt wird, denn, so mahnt Augustinus in Weisheit, glauben kann der Mensch nur mit seinem (freien) Willen.

Freiheit darf sich nicht über göttliches Gesetz hinwegsetzen

Darum kann die Kirche auch jene Freiheit nicht gutheißen, welche sich über die hochheiligen Gesetze Gottes stolz hinwegsetzt und der rechtmäßigen Gewalt den schuldigen Gehorsam versagt. Denn das ist eher Frechheit als Freiheit. Ganz bezeichnend hat sie Augustinus die Freiheit des Verderbens genannt, und der Apostel Petrus einen Deckmantel der Bosheit . Vielmehr: da sie vernunftwidrig ist, ist sie eine wahre Knechtschaft; denn, wer Sünde tut, ist der Sünde Knecht. Im Gegensatz dazu ist es die wahre Freiheit, nach der wir alle streben sollen: die, was den Einzelnen angeht, nicht duldet, daß der Mensch ein Sklave sei von Irrtümern und Leidenschaften, dieser scheußlichen Tyrannen; was aber das öffentliche Leben betrifft, so leitet die wahre Freiheit die Untergebenen in Weisheit, bietet reiche Hilfsmittel zur Förderung des Staatswohles und wehrt jeden Eingriff von außen auf den Staat ab. Diese edle und menschenwürdige Freiheit heißt die Kirche vor allem gut, und sie war jederzeit bemüht und bestrebt, dieselbe den Völkern zu sichern und ungeschmälert zu wahren. Bezeugen es ja doch die historischen Dokumente der vergangenen Zeiten: Alles das, was am meisten zum Wohl der Gesamtheit im Staat gereicht - alle zum Schutz des Volkes gegen die Willkür übel verfahrender Staatsoberen eingeführten heilsamen Einrichtungen; die Garantien der städtischen und persönlichen Rechte gegenüber den Übergriffen der Staatsgewalt; alles, was zur Wahrung der Menschenwürde und der Rechtsgleichheit unter den Bürgern dient: alles das ist von der Kirche ausgegangen, die alles dies ins Leben gerufen, geleitet, und unter ihren Schutz genommen hat. Immer sich selbst gleich, verwirft sie jeden Mißbrauch der Freiheit, der ebenso die Einzelnen wie auch ganze Völker bald zur Zügellosigkeit, bald zur Knechtschaft führt. Aber ebenso bereitwillig begrüßt die Kirche die Verbesserungen, welche die Zeit mit sich bringt, wenn diese wirklich eine Wohltat sind für dieses Leben, das nur eine Durchgangsstufe bildet zum anderen Leben, dem ewigen und bleibenden.

Kirche weist nicht Neuerungen als solche zurück

Es ist darum nichts als eine ganz grundlose Verleumdung und rein aus der Luft gegriffen, wenn man die Kirche anklagt, als sei sie der neueren Entwicklung des Staatslebens feindlich gesinnt und weise ohne Unterschied alles zurück, was unsere Zeit geschaffen hat. Was sie zurückweist, das sind die verkehrten Meinungen: sie verwirft den verruchten Geist der Auflehnung, und ganz besonders jene Gesinnung, die uns bereits die Anfänge des freiwilligen Abfalls von Gott erkennen läßt. Da aber alles, was wahr ist, nur von Gott ausgehen kann: darum erblickt die Kirche in jedem wahren Ergebnis der Forschung die Fußspur des Geistes Gottes. Es gibt eben keine Wahrheit in den Naturdingen, welche den Lehren der Offenbarung widerstreitet; vielmehr empfangen diese eine vielfache zusätzliche Bestätigung. Eben darum kann jede Entdeckung von etwas Wahrem uns zu einem Antrieb werden, Gott immer mehr zu erkennen und zu preisen.

Was immer den Erkenntnisbereich der Wissenschaften ausweitet, begrüßt deshalb die Kirche gerne und mit Freuden. Und wie sie allen Zweigen derselben ihre Sorge und Pflege widmet, so will sie auch, daß das Studium der die Natur erforschenden Wissenschaften mit Eifer betrieben werde. Wenn durch derartige Studien Neues an den Tag gefördert wird, so ist die Kirche nicht dagegen; ebensowenig, daß man bestrebt ist, mehr und mehr das Leben schöner und zweckmäßiger zu gestalten. Als Feindin aller Trägheit und Untätigkeit ist es vielmehr ihr sehnlichster Wunsch, daß durch Bildung und Pflege des menschlichen Geistes reichliche Früchte gewonnen werden; und sie selbst ist es, welche auf allen Gebieten von Wissenschaft und Kunst zur Tätigkeit anspornt. Indem sie aber alle diese Bestrebungen durch ihr Einwirken zu einem edlen und heilbringenden Ziel hin ausrichtet, trachtet sie danach, daß Forschungseifer und Betriebsamkeit daran gehindert werden, den Menschen Gott und den himmlischen Gütern gegenüber zu entfremden.

Doch alles dies, obgleich es höchst vernünftig ist und daher einen wertvollen Ratschlag bedeutet, findet in unserer Zeit keinen Beifall; und die Staaten, weit davon entfernt, wieder die christliche Weisheit als Maßstab zu gebrauchen, wenden sich offensichtlich täglich mehr und mehr von ihr ab. Jedoch verbreitet sich die offen vorgetragene Wahrheit durch die ihr innewohnende Kraft und durchdringt in aller Stille die Seelen der Menschen. Im Bewußtsein der höchsten und heiligsten Pflicht des Apostolischen Amtes, das Uns für alle Völker gegeben ist, verkünden Wir daher nichtsdestoweniger freimütig, wie es Uns zukommt, die Wahrheit. Nicht, als nähmen Wir keine Rücksicht auf unsere Zeitverhältnisse, oder als wollten Wir das wahre und nutzbringende Wachstum in unseren Tagen verschmähen, sondern darum, weil Wir für die Staaten ein festeres Fundament wünschen würden und den Regierungen größere Sicherheit vor Widerwärtigkeiten; und alles das unter Wahrung der echten Freiheit der Völker. Denn die beste Mutter und Schirmerin der Freiheit unter den Menschen ist die Wahrheit: Die Wahrheit wird euch frei machen.

Katholisches Volk soll fest zum Papst stehen

Angesichts dieser so schwierigen Sachlage werden die katholischen Menschen - wenn sie auf Uns; wie es sich gebührt, hören - leicht einsehen, was sie in Hinsicht auf ihre Meinungen als auch auf ihre Handlungen zu tun verpflichtet sind. Was ihre Meinungen angeht, so haben sie in allen Einzelheiten und mit unerschütterlicher Erkenntnis dem beizustimmen, was immer die Römischen Päpste gelehrt haben oder noch lehren werden, und sich auch in der Öffentlichkeit, so oft dies erforderlich ist, dazu zu bekennen. Namentlich sollen sie aber bezüglich der sogenannten „freiheitlichen Errungenschafen“ der Neuzeit auf dem Urteilsspruch des Apostolischen Stuhles fest beharren: jeder Einzelne muß in der Gesinnung mit ihm gänzlich übereinstimmen. Möge der Schein der Rechtschaffenheit, den diese „Errungenschaften“ an sich tragen, niemanden täuschen; bedenke man doch nur, woher dieselben stammen, und was das für Bestrebungen sind, denen sie allenthalben ihre Verbreitung und Förderung verdanken. Die Erfahrung hat uns ausreichend belehrt; was für Früchte sie allerorts im öffentlichen Leben gebracht haben: rechtschaffene und wohl beratene Männer halten dieselben mit Recht für beklagenswert. Wenn es irgendwo einen solchen Staat geben sollte, oder wenn man sich eine solchen auch nur in Gedanken vorstellt, welcher das christliche Bekenntnis dreist und tyrannisch verfolgt, und wenn wir damit die moderne Art des Staates, von der Wir gesprochen haben, vergleichen, so könnte diese den Anschein haben, erträglicher zu sein. Jedoch die Grundsätze, auf welchen sie ruht, sind - wie gesagt - in Wahrheit so, daß sie als solche niemand gutheißen darf.

Es können aber unsere Handlungen zweifacher Art sein: private und häusliche, oder öffentliche. Was unser Privatleben angeht, so ist es unsere erste und höchste Pflicht, unser Leben und unsere Sitten genauestens mit den Geboten des Evangeliums in Übereinstimmung zu bringen, und uns nicht dagegen zu sträuben, wenn wir um Christi willen auch manches Schwerere zu tragen und zu erdulden haben. Auch soll jeder Einzelne die Kirche als die gemeinsame Mutter lieben, ihre Gebote in Gehorsam halten, ihre Ehre wahren, keine Verletzung ihrer Rechte dulden, und so viel als möglich durch sein Ansehen bei anderen dazu beitragen, daß auch sie ihr die gleiche Liebe und Pietät entgegenbringen. Auch das ist von Bedeutung für das allgemeine Wohl, sich in der Verwaltung der Städte einsichtsvoll zu betätigen; in dieser Eigenschaft sollen sich die Bemühungen ganz besonders darauf richten, daß öffentlich Sorge getragen wird für die Erziehung der Jugend in der Religion und in den guten Sitten, wie es für Christen angemessen ist: davon hängt ja ganz besonders das Wohl des Staates ab.

Katholiken dürfen sich im Staate betätigen

Wenn sodann die Katholiken über dieses enger Arbeitsfeld hinaustreten und sich selbst der höchsten Staatsangelegenheiten annehmen, so ist das im allgemeinen nützlich und gut. Im allgemeinen sagen Wir deshalb, weil diese Unsere Vorschriften die Völker in ihrer Gesamtheit angehen. Es kann nun freilich irgendwo vorkommen, daß es aus den wichtigsten und gerechtesten Gründen nicht angeht, sich mit dem Staatswesen zu befassen und politische Ämter zu übernehmen. Aber, wie gesagt, im allgemeinen wäre die Ablehnung jeder Beteiligung an Staatsangelegenheiten ebenso fehlerhaft, wie wenn jemand dem Allgemeinwohl sein Interesse und seine Unterstützung versagen würde, und dies um so mehr, als die Katholiken gerade durch die Lehre, welche sie bekennen, zu untadeliger Tätigkeit aus dem Glauben heraus angespornt werden. Wenn sie dagegen müßig bleiben, dann werden leicht solche Leute die Zügel in die Hände bekommen, deren Gesinnung wenig Gutes hoffen läßt. Das wäre überdies auch für, die christliche Sache verderblich: da dann die der Kirche Überwollenden sehr viel, die Gutgesinnten sehr wenig auszurichten vermöchten. Daraus folgt klar, daß die Katholiken einen gerechten Grund haben, sich an Staatsangelegenheiten zu beteiligen. Denn sie tun es ja nicht, und dürften dies auch gar nicht, um das zu billigen, was im Staatswesen der Gegenwart nicht gut ist, sondern um das Staatswesen selbst, so weit als möglich, aufrichtig und wahrhaft dem öffentlichen Wohl anzupassen: dadurch, daß sie bestrebt sind, die Weisheit und Kraft der katholischen Religion wie eine heilsame Arznei in die Adern des Staates zu leiten.

So hat man es auch in den ersten Zeiten der Kirche gehalten. Das Leben und Streben der Heiden war so weit als möglich entfernt von jenem des Evangeliums. Dennoch sehen wir die Christen mitten unter dem heidnischen Aberglauben, unberührt von diesem und stets sich selbst gleich, sich überall hochgemut geltend machen, wo immer nur ihnen Gelegenheit dazu gegeben war. Beispielhaft treu den Staatsoberen, und - so weit es ihr Gewissen erlaubte - dem Gesetz gehorsam, verbreitete ihr Leben ringsum den Glanz der Heiligkeit; den Brüdern zu helfen, die übrigen zur Weisheit Christi zu führen: das war ihr Streben. Dabei waren sie stets bereit, alles daranzugeben, und eher zu sterben, wenn sie ihre Würde, ihr Amt, ihre obrigkeitliche Stellung ohne Verletzung ihres Gewissens nicht behaupten konnten. Auf solche Weise gewann das Christentum bald im Heerlager, im Senat und selbst am Kaiserhof Anhänger. Tertullian sagt: Wir sind erst gestern gekommen, und all das Eurige haben wir bereits in Besitz genommen: Städte, Inseln, Festungen, Munizipien, Versammlungsplätze, selbst die Heerlager, Zünfte und Klassen der Bürger, Palast, Serras, Foren; so daß der christliche Glaube, als das Gesetz das Evangelien öffentlich zu bekennen erlaubte, sich nicht in schwachen Anfängen, sondern kraftvoll herangereift in einem großen Teil der Städte und Orte darstellte.

Unserer Zeit ist es nun angemessen, diese Beispiele unserer Ahnen zu erneuern. Wer immer des katholischen Namens würdig ist, der muß zu allererst ein ganz liebender Sohn der katholischen Kirche sein und sich auch als solcher bekennen; alles, was mit diesem Ruhm sich nicht verträgt, ohne Zögern von sich weisen; von den staatlichen Einrichtungen, so lange er dies in Ehrbarkeit tun kann, zum Schutz der Wahrheit und Gerechtigkeit Gebrauch machen; sich anstrengen, daß er die durch das natürliche und göttliche Gesetz der Freiheit seines Handelns gezogene Schranke nicht überschreite; dahingehend arbeiten, daß jeder Staat sich mehr und mehr jener christlichen Form, von der Wir gesprochen haben, nähere und ihr ähnlicher werde. Zur Verwirklichung nun von all dem läßt sich eine bestimmte und gleichmäßige Norm nicht aufstellen, da sie ihre Anwendung für alle Zeiten und Orte finden soll, die so sehr voneinander verschieden sind. Vor allem soll dabei aber eine Übereinstimmung in der Gesinnung gewahrt werden und auch eine gewisse Gleichmäßigkeit in dem, was zu tun ist, angestrebt werden.

Beides wird man dadurch am besten erreichen, wenn ein jeder die Vorschriften des Apostolischen Stuhles für ein Lebensgesetz erachtet und den Bischöfen gehorsam ist, welche der Heilige Geist gesetzt hat, zu regieren die Kirche Gottes. Will man nämlich die katholische Sache verteidigen, so ist es durchaus notwendig, daß alle in Eintracht und höchst standhaft sich zu den Lehren bekennen, die von der Kirche überliefert werden, und von da her der Versuchung zu widerstehen, falschen Meinungen gegenüber nachsichtig zu sein, oder nachgiebiger als die Wahrheit es verträgt. Über Fragen, in denen man so oder so denken kann, mag man in friedlicher Weise und in der Absicht, das Richtige zu finden, sich besprechen; ohne jedoch sich gegenseitig zu verdächtigen und ohne Grund anzuklagen. Damit aber die Gemüter sich nicht entzweien durch gegenseitige ungerechtfertigte Beschuldigung, so sei dies eine Richtschnur für alle: Der unversehrte katholische Glaube kann nicht zusammengehen mit jenen Meinungen, welche dem Naturalismus oder Rationalismus beipflichten, deren Grundgedanke kein anderer ist, als: die christlichen Institutionen vollständig zu stürzen, Gott aus der Gesellschaft zu verbannen und dem Menschen die oberste Gewalt zuzuerkennen.

Ebenso ist es nicht erlaubt, zu scheiden zwischen den Pflichten des Privatmannes und den Pflichten des Staatsbürgers, in dem Sinn nämlich: daß die kirchliche Autorität nur im Privatleben Geltung habe, im öffentlichen dagegen verschmäht werde. Denn dies hieße Gutes und Schlechtes miteinander zu verknüpfen und den Menschen mit sich selbst in Zwiespalt setzen, während er doch im Gegenteil immer sich selbst gleich bleiben, und in allen Dingen und allen Lebensverhältnissen treu die Tugenden des Christentums wahren soll.

Kommen aber rein politische Fragen in Betracht, etwa über die beste Beschaffenheit des Staates, diese oder jene Form der Staatsverwaltung, so kann über diese Dinge eine ehrbare Meinungsverschiedenheit bestehen. Darum ist es nicht gerecht, wenn einer in diesen Fragen eine abweichende Ansicht hat, ihn deshalb anzuklagen, obgleich seine Hingabe an den Apostolischen Stuhl und sein Gehorsam gegenüber allen Vorschriften desselben hinlänglich bekannt ist. Noch größeres Unrecht aber ist es, wenn man ihn in den Verdacht bringt, als habe er den Glauben verletzt, was zu Unserem Schmerz mehr als einmal geschehen ist.

Vor allem aber mögen Schriftsteller und Herausgeber von Tagesblättern diese Norm vor Augen haben. Wo um die höchsten Güter gekämpft wird, da sollen alle Wortstreite im Inneren und alles parteiliche Streben ausgeschlossen sein; vielmehr sollen alle einträchtig ringen nach dem gemeinsamen Ziel: die Erhaltung der Religion und des Staates. Gab es daher früher Zwist und Streit, so mögen sie in freiwilliger Vergessenheit begraben sein. Hat jemand, wer nun auch die Schuld tragen mag, unbesonnen und ungerecht gehandelt, so soll man es wieder gut machen durch gegenseitige Liebe und ganz besonders durch den Gehorsam aller gegenüber dem Apostolischen Stuhl ausgleichen.

Auf diesem Weg werden die Katholiken ein zweifaches herrliches Werk vollbringen: einerseits, indem sie sich in den Dienst der Kirche stellen zur Erhaltung und Ausbreitung der christlichen Weisheit; anderseits aber auch dadurch, daß sie der bürgerlichen Gesellschaft, deren Heil infolge schlechter Lehren und Leidenschaften in großer Gefahr schwebt, die höchste Wohltat erweisen.

Dies ist es, Ehrwürdige Brüder, worüber Wir alle Völker des katholischen Erdkreises belehren wollten in Bezug auf die christliche Staatsordnung und die Pflichten der einzelnen Bürger.

Im übrigen ist es notwendig, unter vielem Gebet den himmlischen Schutz anzurufen und Gott zu bitten, daß Er, der die Seelen der Menschen erleuchtet und ihren Willen lenkt, Gedeihen dem gibt, was Wir zu Seiner Ehre und zum Heil des ganzen Menschengeschlechtes erflehen und unternehmen. Als Verheißung der göttlichen Wohltaten aber, und zum Beweis Unseres väterlichen Wohlwollens erteilen Wir Euch, Ehrwürdige Brüder, dem Klerus und dem gesamten Eurem Glauben und Eurer Wachsamkeit anvertrauten Volk den Apostolischen Segen liebevoll im Herrn:

Gegeben zu Rom, beim heiligen Petrus, am 1. November des Jahres 1885, des achten Jahres Unseres Pontifikates.

Papst Leo XIII.