Geistlicher Rat: Unterschied zwischen den Versionen

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'''a)''' ein Mitglied des [[Domkapitel]]s
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'''a)''' eines ''Domkapitulars'' als Mitglied des [[Domkapitel]]s
  
 
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'''b)''' ein vom Bischof als besondere Ehre ernannter Priester.
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'''b)''' eines Priesters, der vom [[Bischof]] diesen ''Ehrentitel'' verliehen bekommt.
  
Des weiteren wird die [[geistliche Beratung]] durch einen Geistlichen auch oftmals als geistlicher (mit kleinem "g") Rat bezeichnet.
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Des weiteren wird die [[geistliche Beratung]] durch einen Geistlichen auch oftmals als ''geistlicher Rat'' (mit kleinem '''g''') bezeichnet.
  
 
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Version vom 30. Oktober 2007, 14:03 Uhr

Geistlicher Rat ist die Bezeichnung

a) eines Domkapitulars als Mitglied des Domkapitels

oder

b) eines Priesters, der vom Bischof diesen Ehrentitel verliehen bekommt.

Des weiteren wird die geistliche Beratung durch einen Geistlichen auch oftmals als geistlicher Rat (mit kleinem g) bezeichnet.

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