Geistlicher Rat: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. Oktober 2007, 18:35 Uhr

Als Geistlicher Rat wird

a) ein Mitglied des Domkapitels

oder

b) ein vom Bischof als besondere Ehre ernannter Priester.

Des weiteren wird die geistliche Beratung durch einen Geistlichen auch oftmals als geistlicher (mit kleinem "g") Rat bezeichnet.

Vorlage:Begriffsklärung