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Der Artikel ist kurz gehalten. Es lohnen sich die Abschnitte der Päpstlichen Schreiben, auf welche verlinkt wird, zu lesen! --[[Benutzer:Oswald|Oswald]] ([[Benutzer Diskussion:Oswald|Diskussion]]) 20:49, 2. Okt. 2013 (CEST)
 
Der Artikel ist kurz gehalten. Es lohnen sich die Abschnitte der Päpstlichen Schreiben, auf welche verlinkt wird, zu lesen! --[[Benutzer:Oswald|Oswald]] ([[Benutzer Diskussion:Oswald|Diskussion]]) 20:49, 2. Okt. 2013 (CEST)
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== Forum externum / Forum internum ==
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Sowohl ''Il Codice di Diritto Canonico'' als auch die Abschlusserklärung der Bischofssynode beziehen sich auf die kirchenrechtlich geläufige Unterscheidung von "Forum externum" ("äußerer Bereich", öffentlich sichtbare, beweisbare Sachverhalte) und "Forum internum") ("innerer Bereich", nicht öffentlich, zT nicht beweisbar, dem persönlichen Gewissensbereich des einzelnen Menschen zuhörig). Die beiden Foren werden von der kirchlichen Jurisdiktion unterschiedlich erreicht, das "Forum internum" betrifft die Beichte und unterliegt dem Beichtgeheimnis. "Was öffentlich bekannt oder beweisbar ist, gehört in den äußeren Bereich, was geheim ist, in den inneren Bereich. Im äußeren Bereich überwiegt das öffentliche Interesse, im inneren Bereich die Rücksicht auf das Wohl des einzelnen." ([[Georg May]]: Art. ''Forum'' in [[LThK]], 3. Aufl. Bd. 3 Sp. 1368, cf CIC c 37, 64, 74, 130, 142 § 2, 144 § 1, 508 § 1, 596 § 2, 1074, 1079 § 3, 1081f, 1123, 1126, 1145 § 3, 1319 § 1, 1340 § 1, 1357 § 1, 1732) Daraus ergibt sich, dass ein Sachverhalt im Forum externum evtl. anders zu beurteilen ist als im Forum internum. Das ist gängige Lehre und Praxis der Kirche. 
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Es entspricht der Aussageweise aller kirchenamtlichen römischen Texte, sich (zT in verkürzter Form) zitierend auf frühere lehramtliche Aussagen zu beziehen. Die Zitation aus "Il Codice" in der Abschlusserklärung zielt dabei nicht auf den Kommunionspender, sondern auf das Respektieren des "Forum internum" des Kommunionempfängers dort, des wiederverheirateten Geschiedenen im Gespräch mit seinem Beichtvater hier.--[[Benutzer:Aggiornamento|Aggiornamento]] ([[Benutzer Diskussion:Aggiornamento|Diskussion]]) 14:17, 26. Okt. 2015 (CET)

Version vom 26. Oktober 2015, 13:17 Uhr

Der Artikel ist kurz gehalten. Es lohnen sich die Abschnitte der Päpstlichen Schreiben, auf welche verlinkt wird, zu lesen! --Oswald (Diskussion) 20:49, 2. Okt. 2013 (CEST)

Forum externum / Forum internum

Sowohl Il Codice di Diritto Canonico als auch die Abschlusserklärung der Bischofssynode beziehen sich auf die kirchenrechtlich geläufige Unterscheidung von "Forum externum" ("äußerer Bereich", öffentlich sichtbare, beweisbare Sachverhalte) und "Forum internum") ("innerer Bereich", nicht öffentlich, zT nicht beweisbar, dem persönlichen Gewissensbereich des einzelnen Menschen zuhörig). Die beiden Foren werden von der kirchlichen Jurisdiktion unterschiedlich erreicht, das "Forum internum" betrifft die Beichte und unterliegt dem Beichtgeheimnis. "Was öffentlich bekannt oder beweisbar ist, gehört in den äußeren Bereich, was geheim ist, in den inneren Bereich. Im äußeren Bereich überwiegt das öffentliche Interesse, im inneren Bereich die Rücksicht auf das Wohl des einzelnen." (Georg May: Art. Forum in LThK, 3. Aufl. Bd. 3 Sp. 1368, cf CIC c 37, 64, 74, 130, 142 § 2, 144 § 1, 508 § 1, 596 § 2, 1074, 1079 § 3, 1081f, 1123, 1126, 1145 § 3, 1319 § 1, 1340 § 1, 1357 § 1, 1732) Daraus ergibt sich, dass ein Sachverhalt im Forum externum evtl. anders zu beurteilen ist als im Forum internum. Das ist gängige Lehre und Praxis der Kirche.

Es entspricht der Aussageweise aller kirchenamtlichen römischen Texte, sich (zT in verkürzter Form) zitierend auf frühere lehramtliche Aussagen zu beziehen. Die Zitation aus "Il Codice" in der Abschlusserklärung zielt dabei nicht auf den Kommunionspender, sondern auf das Respektieren des "Forum internum" des Kommunionempfängers dort, des wiederverheirateten Geschiedenen im Gespräch mit seinem Beichtvater hier.--Aggiornamento (Diskussion) 14:17, 26. Okt. 2015 (CET)