Decret. De pecc. orig.: Unterschied zwischen den Versionen

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Die übliche Abkürzung '''Decret. De pecc. orig''' bezeichnet das ''Decretum de peccato originali'' des Konzils von Trient. Das [[Tridentinum]] hat mit seiner Entscheidung über die Ursünde ([[Erbsünde]]) mit höchster kirchlicher Autorität gegen [[Luther]] und [[Calvin]] festgehalten, dass der Mensch einen freien Willen hat. Er ist durch die Schuld Adams zwar geschwächt, aber nicht vollends verdorben. Auch die gefallene Natur bleibt ''gottfähig'', kann [[Gnade]] empfangen und in gerechte Werke umsetzen.
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#redirect [[Ut fides nostra catholica]]
 
 
Die Erbsünde wird dabei ''nicht'' als ''persönliche Schuld'' von Adam, dem ersten Menschen, auf alle Menschen 'vererbt', sondern sie ist als die ''vom ganzen Menschengeschlecht ererbte'' Sündenfolgelast der '''ersten Sünde in der Zeit''' zu deuten: ''In Adam omnes pecavisse'', wie es das Credo des Gottesvolkes vomn 1968 formulierte.
 
 
 
'''Wichtig ist festzuhalten:'''
 
 
 
*Schon seit dem ersten Menschen kennzeichnet der Sündenfall die menschliche Existenz.
 
 
 
*Die unsterbliche Seele jedes Menschen war seither dem Tod verfallen.
 
 
 
*Von Sünde und Tod konnte sich die Menschheit nicht aus eigener Kraft befreien.
 
 
 
*Durch seinen Tod und seine Auferstehung ist Christus der neue Mensch, der zweite Adam, der den Getauften die Gewissheit der Teilhabe am ewigen Leben schenkt.
 

Aktuelle Version vom 8. April 2008, 11:06 Uhr

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