Catechismus Romanus: II. Teil: 5 Kapitel: Unterschied zwischen den Versionen

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Das sind die Punkte, auf die der Christ bei der Reue achten muss. Anderes, was der Seelsorger ohne große Mühe zu diesem Thema noch beitragen kann, wird gewiss zu einer in ihrer Art noch vollkommeneren Reue verhelfen, ist aber wohl nicht so unerlässlich, dass wahre, zum Heil notwendige Reue wesentlich davon abhinge.  
 
Das sind die Punkte, auf die der Christ bei der Reue achten muss. Anderes, was der Seelsorger ohne große Mühe zu diesem Thema noch beitragen kann, wird gewiss zu einer in ihrer Art noch vollkommeneren Reue verhelfen, ist aber wohl nicht so unerlässlich, dass wahre, zum Heil notwendige Reue wesentlich davon abhinge.  
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===3. Bedeutung der Reue===
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'''34''' Nun darf sich aber der Seelsorger nicht mit dem einfachen Vorlegen der heilsnotwendigen Wahrheiten begnügen, er muss vielmehr auch mit allem Nachdruck und Fleiß dahin arbeiten, dass die Christen ihr Leben und Tun nach den ihnen vorgezeichneten Richtlinien ordnen. Zu diesem Zweck wird es hier von besonderem Nutzen sein, die Wirkkraft und den Nutzen der Reue öfter zu behandeln. Manch andere Übung der Frömmigkeit, wie etwa Almosen, Fasten, Beten und ähnliche heilige, gute Werke mögen wohl nicht selten durch die Schuld jener, die sie verrichten, bei Gott keine Aufnahme finden; die hier geschilderte innere Zerknirschung aber ist Ihm sicher zu jeder Zeit angenehm und wohlgefällig. Denn so spricht der Prophet: »Ein zerknirschtes (zerschlagenes) und gedemütigtes Herz wirst du, Gott, nicht verschmähen« (Ps 50, 19). Im Gegenteil, im selben Augenblick, wo wir in unserm Herzen eine solche Reue aufkeimen lassen, wird uns von Gott auch schon Nachlassung der Sünden zuteil, wie die Worte desselben Propheten an anderer Stelle dartun: »Ich sprach: ,Bekennen will ich wider mich meine Missetat dem Herrn', und du vergabst mir meine Sündenschuld« (Ps 31, 5). Ein anschauliches Bild dafür sehen wir in den zehn Aussätzigen, die von unserm Heiland zu den Priestern geschickt und von ihrem Aussatz geheilt wurden, noch ehe sie bei diesen anlangten (Lk 17, 14). Aus alledem lässt sich ersehen, dass die oben beschriebene aufrichtige Reue die besondere Wirkung hat, uns auf der Stelle Nachlassung aller Sünden beim Herrn zu erlangen.
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===4. Weg der Reue===
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'''35''' Um das Interesse der Gläubigen rege zu machen, wird es auch sehr dienlich sein, wenn der Seelsorger einen Weg angibt, wie der einzelne die Reue erwecken kann. Man sage also, es solle jeder sein Gewissen oft erforschen, um zu sehen, ob er die Gebote Gottes und der Kirche gehalten hat. Erkennt er, dass er sich eines Vergehens schuldig gemacht, so soll er sich gleich selbst darüber anklagen, Gott demütig um Verzeihung bitten und beten, dass ihm Zeit zur Beichte und Genugtuung gegeben werde; vor allem aber soll er sich die Gnade Gottes zu Schutz und Hilfe erbitten, damit er in Zukunft nicht wieder dieselbe Sünde begehe, die begangen zu haben er von Herzen bereut. - Weiterhin muss der Seelsorger auch dafür sorgen, dass ein starker Hass gegen die Sünde in den Christen lebendig werde, einmal weil die Sünde so unsagbar hässlich und abscheulich ist, und dann, weil sie so überaus schweren Schaden und Unglück über uns bringt. Raubt sie uns doch die Zuneigung Gottes, von dem wir so große Güter empfangen haben und noch weit größere uns hätten versprechen dürfen, und zieht uns stattdessen den ewigen Tod und damit zugleich nie endende unaussprechliche Qualen zu. - Soviel von der Reue. Nun zur Beichte, dem zweiten Teil der Buße.
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==IX. Die Beichte==
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===1. Der große Nutzen===
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'''36''' Was immer heutigen Tages in der Kirche an Heiligkeit, Frömmigkeit und religiösem Sinn, Gott sei Dank, noch erhalten geblieben ist, das muss - dies ist die Überzeugung wohl aller Guten - zum großen Teil der Beichte zugeschrieben werden. Kein Wunder daher, dass der Erbfeind des menschlichen Geschlechts in seinem Trachten, den katholischen Glauben bis in den Grund hinein zu vernichten, durch die Werkzeuge und Trabanten seiner Bosheit gerade gegen dieses Bollwerk christlicher Tugend mit Anspannung aller Kräfte Sturm läuft. Daraus ersieht der Seelsorger aber auch ohne weiteres, welche besondere Sorgfalt er der Erklärung gerade des Beichtinstitutes widmen muss.
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===a) Verzeihung der Sünden===
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Zuerst mache er also darauf aufmerksam, dass dieses für uns ungemein segensvoll, ja geradezu notwendig ist. Gewiss, die Reue tilgt die Sünden: aber weiß nicht jeder, dass diese Reue so stark, so heiß und innig sein sollte, dass der Reueschmerz im gleichen Verhältnis steht mit der Größe der Sünde? Sicher gelangen nur wenige zu einem solch hohen Grad von Reue und so wäre denn die Folge, dass nur ganz wenige sich auf diesem Weg Verzeihung ihrer Sünden versprechen dürften. '''37''' Da muss denn Gott in seiner unendlichen Milde für das Heil der Menschen in ihrer Allgemeinheit eine leichtere Möglichkeit schaffen. Und Er schuf diese in wunderbarem Ratschluss, indem Er die SchlüsseI des Himmelreiches der Kirche übertrug. Es muss nämlich nach katholischer Glaubenslehre jeder für wahr halten und als Dogma festhalten: Wer immer dem Priester ordnungsgemäß seine Sünden bekennt, dem werden sie kraft der Schlüsselgewalt der Kirche vollzählig nachgelassen und vergeben, vorausgesetzt, dass er der Gesinnung nach die begangenen Sünden bereut und zugleich den Vorsatz fasst, in Zukunft nicht mehr zu sündigen, sollte auch im übrigen der Reueschmerz in ihm zur Erlangung des Sündennachlasses nicht hinreichend sein. So versteht man, wie die Väter der Vorzeit, diese Männer voll Heiligkeit, das große Wort sprechen konnten, die Schlüssel der Kirche schlössen den Eingang zum Himmel auf. Das muss jedem als über allen Zweifel erhaben gelten, denn wir lesen in einem Dekret des Florentiner Konzils (Conc. Flor. decr. pro Armen), dass die Wirkung des Buß[sakraments] die Erlösung [Befreiung] von den Sünden ist.
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===b) Lebensbesserung===
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Ein weiteres, woraus man ersehen kann, welch großen Nutzen die Beichte bringt, ist dieses: Hat jemand sich ein schlechtes Leben angewöhnt, so gibt es erfahrungsgemäß kein geeigneteres Mittel der sittlichen Besserung für ihn, als wenn er dann und wann all seine geheimen Seelenvorgänge, seine Werke und Worte einem erfahrenen, zuverlässigen Freund eröffnet, der ihm mit Rat und Tat zu helfen vermag. Aus diesem Grund ist es also für jene, die vom Bewusstsein ihrer Sünden gequält werden, von unschätzbarem Segen, wenn sie dem Priester als dem Stellvertreter Christi des Herrn, der aufs strengste zu ewigem Schweigen verpflichtet ist, ihre Seelenkrankheiten und Wunden offenbaren. Hier werden sie nämlich unverzüglich Heilmittel finden, die nicht nur ihrem gegenwärtigen Krankheitszustand Gesundung zu bringen vermögen, sondern überdies mit himmlischer Kraft die Seele vorbeugend beeinflussen, dass sie in Zukunft nicht so leicht wieder in eine solche Krankheit oder Sünde zurückfallen wird.
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===c) zur Hebung der öffentlichen Sittlichkeit===
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Endlich vergesse man nicht den Hinweis auf die hohe soziale Bedeutung der Beichte. Streicht man die sakramentale Beichte aus der christlichen Lebensordnung, so wird bald alles von geheimen Verbrechen wimmeln; und sind die Menschen dann einmal an das Sündigen gewöhnt und dadurch entsittlicht, so werden sie bald diese und noch schlimmere Schandtaten ohne Scheu auch in aller Öffentlichkeit verüben. Es wirkt nämlich die geheime Scham, wieder beichten zu müssen, wie ein Zügel auf die schrankenlose Lust zu Sündigen und hält das Schlechte im Herzen nieder.
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===2. Begriff der Beichte===
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'''38''' Nach diesen Ausführungen über den Wert der Beichte setze der Seelsorger nun ihr Wesen auseinander. Die Beichte ist, so lautet die Begriffsbestimmung, die sakramentale Anklage der Sünden, der man sich unterzieht, um durch die Schlüsselgewalt Verzeihung zu erlangen. Dass es »Anklage« heißt, ist ganz berechtigt; denn man darf von den Sünden nicht in einer Art sprechen, als wolle man mit ihnen großtun, wie das bei solchen vorkommt, die sich über ihre Übeltaten auch noch freuen; auch hat man sie nicht in solch ausführlicher Breite darzustellen, wie man wohl vor Zuhörern, die nichts zu tun haben, der Unterhaltung wegen eine Geschichte erzählt. Nein, mit der Gesinnung eines Anklägers muss man die einzelnen Sünden angeben, von der Absicht geleitet, sie auch an uns zu sühnen. Um Verzeihung zu erbitten, bekennen wir weiterhin die Sünden. Denn dieses Gericht ist so ganz anders als die sonst für Schwerverbrecher bestimmten Gerichtsverhandlungen, wo auf das Bekenntnis ein Strafmaß bis zur Hinrichtung, nicht aber Befreiung von Schuld und Erlass des Fehltritts gesetzt ist. Dem Sinn nach gleich, wenn auch mit andern Worten haben offenbar die heiligen Väter die Beichte erklärt. So sagt z. B. der hl. Augustin (Vgl. serm 8, 1 .de verb. Dom.): »Die Beichte [das Bekenntnis] ist es, in der die verborgene Krankheit aufgedeckt wird in der Hoffnung auf Vergebung«. Und der hl. Gregor (Moral. 10, 15): »Das Bekenntnis ist die Absage an die Sünde«. Beide Gedanken lassen sich leicht mit dem Inhalt der obigen Definition in Einklang bringen.
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===3. Einigung durch Christus===
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'''39''' Nun aber ein Punkt, der von der allergrößten Bedeutung ist: der Seelsorger lehre und unterweise die Gläubigen mit voller Überzeugung dahin, dass gerade die unendliche Güte und Barmherzigkeit Christi unsres Herrn es war, die Ihn, der alles nur zu unserm Besten und einzig unsres Heiles willen tat, dieses Sakrament so einsetzen ließ. War es doch nach seiner Auferstehung, wo Er die gemeinsam an einem Ort versammelten Apostel anhauchte und sprach: »Empfanget den Heiligen Geist! Denen ihr die Sünden nachlassen werdet, denen sind sie nachgelassen; und denen ihr sie behalten werdet, denen sind sie behalten« (Joh 20, 22). 40 Dasselbe wollte anscheinend der Herr andeuten, als Er seinen Aposteln den Auftrag gab, den von den Toten erweckten Lazarus aus den Banden zu befreien, mit denen er umwickelt war (Joh 11, 44). Schon der hl. Augustin (De vera et falsa poenit. c.10; das Werk gehört ungefähr dem 11. Jahrhundert an [Bardenhewer, Geschichte der altchristlichen Literatur IV 502]. Doch vgl. etwa bei Augustin: sermo 8, 1 (al. 67, 3) de verb. Dom. und enarr. 2, 3 in psalm 101) erklärt die Stelle in diesem Sinn: »Die Priester können schon mehr erreichen (als einfache Laien), können auch milder mit dem Büßer verfahren, dem sie die Sünden nachlassen. Hat doch der Herr Lazarus, den er von den Toten erweckte, den Jüngern durch die Apostel zur Lösung der Bande überwiesen, um anzuzeigen, dass die Gewalt zu lösen den Priestern verliehen ist.« Hierher gehört auch das andere, dass Er jenen, die auf dem Weg von ihrem Aussatz geheilt wurden, den Auftrag gegeben hatte, sich den Priestern zu zeigen und sich von ihnen das entscheidende Urteil geben zu lassen (Lk 17, 14). 41 Wenn also der Herr den Priestern die Vollmacht gab, die Sünden nachzulassen und zu behalten, so sind sie damit offenbar zu Richtern hierüber aufgestellt. Nun aber lässt sich, wie das hl. Konzil von Trient weise bemerkt, (Conc. Trid. XIV de poen. c. 5) ein zutreffendes Urteil nicht fällen und ein gerechtes Strafausmaß über Vergehen nicht einhalten, wenn einem der Fall selbst nicht vollständig und restlos klar ist. Folglich müssen dem Priester alle Sünden einzeln vom Pönitenten in einem offenen Bekenntnis vorgelegt werden.
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So lehre der Seelsorger, wie es auch das heilige Konzil von Trient ausgesprochen hat und jederzeit in der Katholischen Kirche überlieferte Lehre war. Begegnen uns doch bei aufmerksamem Lesen der heiligen Väter immer wieder die klarsten Stellen, die voraussetzen, das Christus der Herr dieses Sakrament eingesetzt hat und dass die Verpflichtung zur sakramentalen Beichte, die sie mit dem griechischen Wort Exhomologese und Exagoreuse bezeichnen, als eine im Evangelium selbst enthaltene zu gelten hat. Will man noch nach Vorbildern im Alten Testament suchen, so stehen mit dem Sündenbekenntnis wohl zweifellos in Verbindung die mannigfachen Arten von Opfern, die von den Priestern zur Sühnung der verschiedenen Gattungen von Sünden vorgenommen wurden.
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====von der Kirche hinzugefügte Zeremonien====
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'''42''' Übrigens soll den Gläubigen nebst der Feststellung, dass die Beichte von unserm Herrn und Heiland eingesetzt wurde, auch weiterhin gesagt werden, dass die Kirche in eigener Machtvollkommenheit noch gewisse Riten und heilige Zeremonien hinzugefügt hat. Betreffen diese auch nicht das Wesen des Sakraments, so veranschaulichen sie uns doch noch besser deren Erhabenheit, erfüllen das Herz des Beichtkinds mit frommer Andacht und machen es dadurch bereit, der Gnade Gottes leichter zu erlangen. Wenn der Büßer mit unbedecktem Haupt, zu Füßen des Priesters kniend, das Antlitz zu Boden gebeugt, die Hände in demütig flehender Haltung, und solchen und ähnlichen Zeichen christlicher Demut (mögen diese auch an sich zur Gültigkeit des Sakramentes nicht notwendig sein) seine Sünden bekennt, so kommt uns damit klar zu Bewusstsein, dass wir im Sakrament eine übernatürliche Macht anzuerkennen haben, dass wir aber auch anderseits Gottes Barmherzigkeit mit Aufgebot aller Kräfte suchen und erflehen müssen.
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===4. Beichtpflicht===
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====a) vom Heiland selbst ausgesprochen====
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'''43''' Es gebe sich aber keiner der Meinung hin, der Herr habe zwar die Beichte eingesetzt, jedoch eine Verpflichtung zu ihrem Empfang nicht ausgesprochen. Es muss nämlich jeden Christen ausgemachte Tatsache sein: Wer ein Todsünde auf dem Gewissen hat, der kann nur durch die sakramentale Beichte zum übernatürlichen Leben erweckt werden. Das will der Herr ja offenbar durch den schönen Vergleich zum Ausdruck bringen, wenn Er die Vollmacht zur Spendung dieses Sakraments den Schlüssel des Himmelreichs nennt. Denn wie man nicht in einen Wohnraum kommen kann ohne Beihilfe dessen, dem die Schlüssel dazu anvertraut sind, so wird offensichtlich auch niemand in den Himmel eingelassen, wenn ihm nicht von den Priestern, denen der Herr die Schlüssel anvertraute, die Himmelstür aufgeschlossen wird. Sonst wäre ja auch die Ausübung der Schlüsselgewalt in der Kirche ganz zwecklos; vergeblich würde der, dem sie übertragen ist, jemand vom Eintritt in den Himmel abhalten, wenn es außerdem noch einen andern Weg gäbe um hineinzukommen. Das hat der hl. Augustin (Aug. Serm. 392, 3) sehr klar gesehen, wenn er sagt: »Niemand rede sich ein ,Ich tue im Verborgenen vor dem Herrn Buße; Gott weiß schon, wie mir's ums Herz ist, er mag mir verzeihen. So wäre also das Wort umsonst gesprochen: ,Was ihr auf Erden lösen werdet, wird auch im Himmel gelöst sein'? So wären also der Kirche Gottes die Schlüssel umsonst verliehen?« Im gleichen Sinn schreibt der hl. Ambrosius in seinem Buch über die Buße, (De poenit. 1, 2 [6]) worin er die Irrlehre der Novatianer bekämpft, die den Satz verfochten, nur Gott sei die Gewalt der Sündenvergebung vorzubehalten: »Ich möchte doch wissen, wer Gott die größere Ehre gibt: der sich seinen Anordnungen fügt oder der ihnen widersteht? Gott hat uns befohlen, seinen Dienern zu gehorchen; tun wir das, so geben wir damit nur Gott die Ehre«.
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====b) Beginn der Beichtpflicht====
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'''44''' Ein Zweifel an der Festsetzung der Beichtverpflichtung durch den Herrn selbst ist also ganz ausgeschlossen. Doch sehen wir nun, für welche Personen, in welchem Alter und zu welcher Zeit im Jahr diese Verpflichtung eintritt. Zunächst ist, wie sich aus dem Kanon des Laterankonzils ergibt, der mit den Worten beginnt: »Alle Gläubigen beiderlei Geschlechts« (Conc. Later. IV. c. 21; CIC 906-7), niemand zur Beichte verpflichtet vor dem Alter, wo der Mensch den Gebrauch der Vernunft erlangt hat. Ein bestimmtes Lebensjahr ist dafür nicht festgesetzt, doch kann man als allgemeine Regel diese angeben: Das Kind ist von der Zeit an zur Beichte verpflichtet, wo es zwischen gut und Böse zu unterscheiden vermag und somit einer Sünde fähig ist. Ist nämlich das Kind in ein Alter gekommen, wo jeder selbst über sein ewiges Heil zu entscheiden hat, dann beginnt die Pflicht, seine Sünden dem Priester zu beichten, da niemand, der etwa schwere Sünden auf dem Gewissen hat, sich auf anderem Weg Hoffnung auf Rettung machen darf.
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====c) Jahresbeicht====
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Was so dann den Zeitraum der Verpflichtung zur Beichte betrifft, so hat die heilige Kirche auch diese in dem oben genannten Dekret bestimmt, durch die Vorschrift nämlich, dass die Gläubigen wenigstens einmal im Jahr ihre Sünden vollzählig beichten müssen.
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====d) Beichte in Todesgefahr====
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'''45''' Außerdem ist aber die Beichte aus Rücksicht auf unser Seelenheil nicht zu unterlassen in Todesgefahr; oder auch, so oft man sich zu einer Handlung anschickt, deren man sich mit sündebeflecktem Herzen nicht unterfangen darf, wie z. B. die Spendung oder der Empfang der Sakramente. Dasselbe sollte man auch durchaus tun, wenn man befürchten muss, eine begangene Sünde könnte einem völlig in Vergessenheit geraten; man kann ja Sünden, an die man nicht mehr denkt, auch ganz unmöglich beichten, und wir erlangen vom Herrn keine Vergebung der Sünden, wenn sie nicht durch das Bußsakrament in der Beichte getilgt werden.
  
 
[Fortsetzung folgt]
 
[Fortsetzung folgt]

Version vom 25. Juni 2014, 06:09 Uhr

Catechismus Romanus

Fünftes Kapitel: Vom Bußsakrament (mit Überschriften)
(Fünftes Kapitel: Vom Bußsakrament [ohne Überschriften]).

Catechismus Romanus.jpg

Inhaltsverzeichnis

I. Notwendigkeit eingehender Behandlung

1 Wie schwach und dem Fall ausgesetzt der Mensch von Natur ist, weiß jeder und kann es nur zu leicht an sich selbst erfahren; damit ist aber auch für jedermann verständlich, wie notwendig das Sakrament der Buße ist. Wenn also, wie es doch sein muss, die Wichtigkeit und Bedeutung des zu behandelnden Gegenstands den Gradmesser bildet für die Sorgfalt der Darbietung, die der Seelsorger dem betreffenden Gegenstand zu widmen hat, so kann er sicher bei der Erklärung dieses Sakraments gar nie genug Mühe aufwenden. Ja er muss es sogar noch eingehender besprechen als die Taufe, aus dem einfachen Grund, weil die Taufe nur einmal gespendet und nicht wiederholt werden kann, die Verpflichtung zum Bußsakrament aber dem Christen jedes Mal neu obliegt, sooft er nach der Taufe in Sünde fallen sollte. Denn so hat es das Konzil von Trient ausgesprochen: Wie für die noch nicht Wiedergebornen die Taufe zum Heil notwendig ist, so das Sakrament der Buße für jene, die nach der Taufe in Sünde gefallen sind (Conc. Trid. XIV de poenit. c. 2; can. 1. 6; vgl. VI. c. 14). Bekannt ist das Wort des hl. Hieronymus (In Isai 3, 8), das in der Folge die volle Zustimmung aller Gottesgelehrten fand: die Buße ist die zweite Rettungsplanke. Denn wie es beim Schiffbruch nur eine Möglichkeit gibt, sein Leben zu retten, dass man nämlich durch einen glücklichen Zufall irgend eine Planke des Wracks an sich zu bringen vermag, so ist einer nach Verlust der Taufunschuld ganz sicher verloren, wenn er sich nicht an die Rettungsplanke der Buße anklammert.

Diese Gedanken sollen nicht nur für den Seelsorger, sondern ganz allgemein für das christliche Volk ein Mahnruf sein, sich in einer so hochwichtigen Sache nicht etwa tadelnswerte Gleichgültigkeit zuschulden kommen zu lassen. Muss es ja, eben aus dem Bewusstsein der allgemein menschlichen Schwäche heraus, ein innigstes Herzensanliegen aller sein, dass es ihnen doch unter dem Beistand der göttlichen Gnade gelingen möge, auf dem Weg des Herrn ohne Fall oder Straucheln voranzuschreiten. Sollten sie aber doch hie und da einen Fehltritt tun, so soll ihnen im Aufblick zur unendlichen Güte Gottes, der wie ein guter Hirt so gern die Wunden seiner Schäflein verbindet und heilt, keinen Augenblick der Gedanke kommen, dieses überaus heilkräftige Mittel der Buße auf spätere Zeiten hinauszuschieben.

II. Verschiedene Arten der Buße

2 Nun zur Sache selbst. Man erkläre zunächst die verschiedenen Bedeutungen des Wortes Buße, damit nicht infolge einer Unklarheit darüber bei irgend einem ein Irrtum entsteht. Einige nehmen Buße für Genugtuung (vgl. Bußgeld, »die Buße beten«). Andere wollen unter Buße nichts anderes verstehen als ein neues Leben, wobei sie sich freilich durch ihre Voraussetzung, die Buße habe die Vergangenheit nicht zu berücksichtigen, vollständig von der katholischen Glaubenslehre entfernen. Man sage also, das Wort Buße (Das lateinische Wort poenitentia (poenitere) bedeutet ebenso wohl Buße wie Reue) könne verschiedenes bezeichnen. Erstens wird der Ausdruck von einem Menschen gebraucht, dem etwas missfällt, was ihm vorher gefiel; wobei man ganz davon absieht, ob es sich um etwas Gutes oder Böses handelt. Das ist die Bußgesinnung (Reue) all derer, die betrübt sind nach den Begriffen der Welt, aber nicht nach Gottes Sinn. Ihre Buße führt nicht zum Heil, sondern zum Tod (2 Kor 7,10). Eine andere Art von Bußgesinnung (Reue) ist es, wenn einem eine begangene Sünde, die ihm vorher recht war, nunmehr leid tut, aber seinetwegen, nicht Gottes wegen. - Die dritte Art von Bußgesinnung (Reue) haben wir, wenn uns die begangene Sünde nicht nur aus innerstem Herzensgrund schmerzt oder wir diesen Schmerz irgendwie zum Ausdruck bringen, sondern wenn einzig Gott der eigentliche Grund ist, warum es uns so leid tut. - (All den genannten Arten kommt die Benennung Buße [Reue] im eigentlichen Sinn zu. Im übertragenen Sinn ist es offenbar gemeint, wenn wir in der Heiligen Schrift von einer »Reue Gottes« (vgl. Ps 105,45; Jer 26, 3. 13) lesen. Die Heilige Schrift will sich mit diesem Sprachgebrauch der menschlichen Auffassungsweise anpassen, um auszudrücken, Gott habe eine Änderung in irgend einer Sache beschlossen - eben aus unsrer Vorstellung heraus, Gott mache es wie die Menschen, die, wenn sie etwas reut, in dem betreffenden Punkt unbedingt eine Änderung herbeizuführen suchen. In diesem Sinn heißt es einmal: »Es reute Gott, dass er den Menschen erschaffen hatte«(Gen 6, 6). Und an einer andern Stelle: » [Es reute Gott], dass er Saul zum König gemacht hatte« (1 Kön 15, 11).

3 Nun ist aber zwischen den oben beschriebenen drei Arten von Buße (Reue) ein großer Unterschied zu beobachten. Die erste nämlich muss als sündhaft bewertet werden; die zweite ist eine natürliche Seelenverfassung, wie sie sich bei Aufregung und Verwirrung einstellt; die dritte jedoch ist, so behaupten wir, sowohl eine Tugend wie ein [Bestandteil des] Sakraments. Und das ist der hier gemeinte Begriff von Buße.

III. Die Tugend der Buße

Zunächst soll nun von der Buße als Tugend gehandelt werden, nicht nur, weil das christliche Volk vom Seelsorger in jeder Art von Tugend unterwiesen werden soll, sondern auch deshalb, weil die einzelnen Betätigungen dieser Tugend gleichsam die Materie für das Bußsakrament bieten. Außerdem kann man auch das Wesen des Sakraments unmöglich richtig verstehen, wenn man sich nicht zunächst klar gemacht hat, worin die Tugend der Buße besteht.

1. die innere Buße der Reue

4 So mahne man denn die Christen zunächst, sich eifrig und nachhaltig um jene tiefe innere Bußgesinnung zu bemühen, die wir als Tugend bezeichnen; denn ohne sie wird die äußere Buße sehr wenig Nutzen bringen.


a) Begriff

Die innere Buße aber haben wir dann, wenn wir uns von Herzensgrund zu Gott bekehren, unsre Sünden verabscheuen und hassen und zugleich den bestimmten Vorsatz fassen, den schlechten Lebenswandel sowie die sittliche Verderbnis in uns zu bessern, in der festen Hoffnung, von Gottes Barmherzigkeit Verzeihung zu erlangen. Ergebnis dieser Bußgesinnung und Begleiterscheinung des Abscheus über die Sünde ist dann der Schmerz und die Betrübnis, die eine Regung des Gefühlslebens ist und von vielen als Leidenschaft [im Sinn einer passiven Regung im Gegensatz zur aktiven des Willens] bezeichnet wird. Manche der heiligen Väter suchen daher den Begriff der Buße durch diesen seelischen Schmerz klarzumachen. -

5 Übrigens muss in dem reuigen Sünder der Glaube notwendig der Buße vorangehen. Es kann sich ja niemand zu Gott bekehren, wenn er nicht den Glauben hat. Das ist auch der Grund, warum man den Glauben unmöglich als Bestandteil der Buße bezeichnen kann (Conc. Trid. XIV. de poenit. c. 3; can. 4).

b) eine wahre Tugend

6 Dass aber diese innere Buße, wie oben gesagt, eine Tugend ist, das zeigen ganz klar die mannigfachen Aufforderungen zur Buße, wie die Überlieferung sie enthält. Das Gesetz befiehlt nämlich nur tugendliche Handlungen. Außerdem ist es ganz bestimmt ein Tugendakt, zur rechten Zeit, in der rechten Weise und aus berechtigtem Grund sich dem Schmerz hinzugeben; die Buße aber bewirkt gerade, dass dies in eben der rechten Weise geschieht. Manchmal haben nämlich Menschen gar nicht jenen Schmerz über begangene Untaten, wie es sich eigentlich gehörte; ja es gibt nach einem Wort Salomons (Spr 2, 14) so manchen, der sich über seine Freveltat sogar noch freut; wie denn umgekehrt andere sich so stark der seelischen Trauer und dem innern Harm überlassen, dass sie geradezu an ihrem Heil verzweifeln. Zu dieser Klasse mag wohl Kain gehört haben, wenn er sprach: »Meine Untat ist zu groß, als dass sie Verzeihung verdiente« (Gen 4, 13) sicher gehörte Judas zu ihr, wo er von Reue getrieben sich erhängte (Mt 27, 3) und auf diese Weise Leben und Seele verlor. So ist es also gerade die Tugend der Buße, die uns hilft, im Schmerz das rechte Maß einzuhalten. - 7 Das Tugendliche der Buße ergibt sich übrigens auch aus dem Ziel, das sich der wahrhaft reuige Sünder stellt. Seine nächste Absicht ist, die Sünde aus der Welt zu schaffen und alle Schuld und Makel von seiner Seele zu tilgen. Sein zweites Ziel ist, Gott für seine Sünden Genugtuung zu leisten, was sich offenbar auf die Gerechtigkeit zurückführen lässt; denn kann auch zwischen Gott und dem Menschen wegen des gegenseitigen unendlichen Abstands ein eigentliches Verhältnis der Gerechtigkeit nicht bestehen, so doch sicher eine Art von Gerechtigkeit wie etwa zwischen Vater und Sohn, Herrn und Knecht. Drittens will der Mensch wieder in Gnaden kommen bei Gott, dessen Unwillen und Abscheu er wegen der Abscheulichkeit seiner Sünden sich zugezogen hat. All dies aber zeigt reichlich klar, dass die Buße zu den Tugenden gehört.

c) ihre Stufen

8 Weiterhin sind die Stufen darzulegen, auf denen sich der Aufstieg zu dieser übernatürlichen Tugend vollzieht. Das erste ist, dass Gottes Barmherzigkeit uns zuvorkommt und unsre Herzen zu sich bekehrt. Das erfleht der Prophet, wenn er spricht: »Bekehre uns, o Herr, zu dir, und wir werden uns bekehren« (Klgl 5, 21). - Durch solches Licht erleuchtet streben wir dann innerlich durch den Glauben hin zu Gott. Denn »wer sich Gott nahen will, muss (nach dem Wort des Apostels) glauben, dass er ist und denen, die ihn suchen, ein Vergelter ist« (Hebr 11,6). - Nun folgt die Regung der Furcht, und im Gedanken an die Schrecklichkeit der Strafen sagt sich das Herz von der Sünde los. Hierauf beziehen sich anscheinend jene Worte bei Isaias: »Wie eine Schwangere, wenn ihre Stunde da ist, sich windet und aufschreit in ihren Wehen, so ist es uns nun ergangen« (Is 26, 17). - Dazu gesellt sich nun die Hoffnung von Gott Barmherzigkeit zu erlangen, und durch diese Hoffnung gestärkt nehmen wir uns vor, Leben und Wandel auf bessere Bahn zu bringen. - Endlich glüht in unsrem Herzen die Liebe auf, aus der dann jene edle Furcht entspringt, wie sie guter und echter Kinder würdig ist. Und nur noch von der einen Furcht beseelt, Gottes Majestät doch ja in keiner Weise mehr zu nahe zu treten, geben wir nunmehr die Anhänglichkeit an die Sünde vollständig auf. Das also sind gleichsam die Stufen, auf denen man zu dieser unschätzbaren Tugend der Buße gelangt.

d) ihr großer Wert

9 Sie muss in der Tat als eine göttlich himmlische Tugend gewertet werden; verheißt ihr doch die Heilige Schrift geradezu das Himmelreich. Denn beim hl. Matthäus steht geschrieben: »Tut Buße, denn das Himmelreich hat sich genaht« (Mt 4, 17). Und bei Ezechiel: »Wenn der Gottlose Buße tut von allen seinen Sünden, die er getan, und all meine Gebote hält und Recht und Gerechtigkeit übt, so soll er das Leben haben« (Ez 18, 21). Und an andrer Stelle: »Ich will nicht den Tod des Sünders, sondern dass er sich von seinem Weg bekehre und lebe« (Ez 33, 11) - Worte, die sicher vom ewigen, seligen Leben verstanden werden müssen.

IV. Das Sakrament der Buße (äußere Buße)

1. warum Sakrament?

10 Die äußere Buße nun, so lehre man, ist jene, die das Wesen des Sakraments ausmacht; sie hat einige sinnfällig hervortretende Stücke, die zum Ausdruck bringen, was in der Seele drinnen vor sich geht. Zuerst jedoch erscheint es angebracht den Gläubigen auseinanderzusetzen, was denn der Grund ist, weshalb Christus der Herr die Buße unter die Zahl der Sakramente aufnehmen wollte. Der Grund dafür ist gewiss der: es sollte uns möglichst jeder Zweifel genommen werden wegen der Nachlassung der Sünden, die Gott in den Worten verhieß: »Wenn der Gottlose Buße tut« usw. Wir befänden uns nämlich sonst in quälender Ungewissheit über unsre innere Bußgesinnung, da man ja mit Recht seinem eigenen Urteil bei seinen Handlungen nicht trauen kann. Um also solchen Besorgnissen abzuhelfen, hat der Herr das Sakrament der Buße eingesetzt, damit wir das Vertrauen haben dürfen, dass uns durch die Lossprechung des Priesters unsre Sünden vergeben werden, und damit unser Gewissen ganz zur Ruhe kommt auf Grund des Glaubens an die Wirksamkeit der Sakramente, den wir mit vollem Recht haben dürfen. Ist doch das Priesterwort, das uns rechtmäßig unsre Sünden vergibt, genau so aufzunehmen wie das Wort Christi des Herrn, das Er zum Gelähmten sprach: »Hab Vertrauen, Kind, deine Sünden sind dir vergeben« (Mt 9, 2). - Ferner: da niemand das Heil erlangen kann außer durch Christus und kraft seines Leidens, so war es ganz entsprechend und für uns von größtem Wert, dass ein Sakrament eingesetzt wurde, kraft dessen Wirksamkeit das Blut Christi gleichsam auf uns niederrinnt und die nach der Taufe begangenen Sünden abwäscht; so sollten wir [durch den Empfang dieses Sakraments] bekennen, dass wir die Gnade der Wiederversöhnung einzig Ihm, unserm Erlöser, verdanken.

2. ein wirkliches

11 Dass die Buße ein Sakrament ist, kann der Seelsorger leicht nachweisen. Wie nämlich die Taufe ein Sakrament ist, weil sie alle Sünden, vor allem die Erbsünde tilgt, genau so ist die Buße, die alle nach der Taufe in der Absicht oder im Werk begangenen Sünden wegnimmt, wahrhaft und im eigentlichen Sinn als ein Sakrament zu bezeichnen. Da außerdem (und das ist der Hauptbeweis) das, was der Pönitent wie der Priester äußerlich tut, ein Zeichen ist für das, was innerlich in der Seele bewirkt wird, wer könnte da in Abrede stellen, dass die Buße das wahre, eigentliche Wesen eines Sakraments besitzt? Ist doch jedes Sakrament »Zeichen einer heiligen Sache«; hier aber bringt der reuige Sünder in Tat und Wort klar zum Ausdruck, dass er sich innerlich von der Bosheit der Sünde lossagt, und ebenso offenbart sich uns in dem, was der Priester tut und spricht, die Erbarmung Gottes, der eben die Sünde vergibt. - Übrigens zeigen das auch ganz klar die Worte des Heilands: »Dir gebe ich die Schlüssel des Himmelreichs ... was immer du auf Erden lösen wirst, wird auch im Himmel gelöst sein«(Mt 16, 19; vgl. Conc. Trid. XIV de poenit. c. 1; can. 1). Die durch den Mund des Priesters ausgesprochene Lösung [von den Sündenbanden, die Lossprechung] bezeichnet eben jene Sündennachlassung, die sie in der Seele auch bewirkt [die »auch im Himmel« gültig ist].

3. und wiederholbares Sakrament

12 Die Buße gehört also, so sage man den Christen, zu den sieben Sakramenten und zwar näherhin zu jenen, die wiederholt werden können. Der Herr hat Petrus auf seine Frage, ob man eine Sünde etwa siebenmal verzeihen müsse, die Antwort gegeben: »Ich sage dir, nicht siebenmal, sondern siebzigmal siebenmal« (Mt 18, 22). Hat man es also mit jemand zu tun, der den Eindruck macht, als habe er das Vertrauen auf Gottes unendliche Güte und Milde verloren, so spreche man ihm Mut zu und richte ihn auf, dass er wieder auf Gottes Gnade hofft. Das lässt sich unschwer erreichen durch Eingehen auf diese und andere Stellen, wie sie uns in der Heiligen Schrift in großer Zahl begegnen; dann aber auch durch Gründe und Gedanken, wie man sie etwa dem Buch des hl. Chrysostomus über die Gefallenen und den Büchern des hl. Ambrosius über die Buße entnehmen kann.

V. Materie und Form

1. Materie

13 Nun muss das christliche Volk vor allem wohl unterrichtet sein über die Materie dieses Sakraments; deshalb weise man darauf hin, dass die Buße sich in diesem Punkt stark von den übrigen Sakramenten unterscheidet: bei diesen besteht die Materie nämlich in einem von Natur gegebenen oder künstlich zubereiteten Gegenstand, beim Bußsakrament jedoch besteht nach der Erklärung des Trienter Konzils (Conc. Trid. XIV c. 3; can. 4) das, was man Materie nennen kann [quasi materia], in den Akten des Beichtkinds, nämlich der Reue, der Beichte und Genugtuung; soweit diese Akte beim Beichtkind nach göttlicher Anordnung zur Vollständigkeit des Sakraments und zur vollkommenen Nachlassung der Sünden erforderlich sind, heißen sie Teile der Buße (,Quasi materia' nennt die heilige Synode diese Akte, nicht etwa, weil sie nicht die Bedeutung einer wirklichen Materie hätten, sondern weil sie keine solche Materie sind, die sich äußerlich anwenden lässt, wie etwa das Wasser bei der Taufe und das Chrisam bei der Firmung. Anm. des Cat. Rom.). Wenn andere behaupten, die Sünden bildeten die Materie dieses Sakraments, so wollen sie damit, wie sich bei näherem Zusehen zeigt, offenbar doch das gleiche sagen. Denn wie wir das Holz, das vom Feuer verzehrt wird, Materie des Feuers nennen, so kann man auch die Sünden, die durch die Beichte getilgt werden, sinngemäß als Materie dieses Sakraments bezeichnen (Man denke an die Unterscheidung der Theologen: materia ex qua und materia circa quam; letzteres sind die Sünden, ersteres die Akte des Pönitenten).

2. Form

14 Der Seelsorger möge auch die Erklärung der Form nicht übergehen; denn das wird für die Gläubigen ein Ansporn sein. die Gnade dieses Sakraments mit recht großer Ehrfurcht zu empfangen. Die Form lautet: »Ich spreche dich los« [wörtlich: »Ich löse dich los.«] Sie kann schon aus den bekannten Worten abgeleitet werden: » Was immer ihr auf Erden lösen werdet, wird auch im Himmel gelöst sein«(Mt 18, 18). Aber wir haben sie auch auf Grund der Lehre Christi des Herrn aus apostolischer Überlieferung in dieser Fassung übermittelt erhalten. Da die Sakramente anzeigen, was sie bewirken, jene Worte »Ich spreche dich los« aber anzeigen, dass durch die Spendung dieses Sakraments die Nachlassung der Sünden bewirkt wird, so bilden sie offenbar die volle und vollkommene Form der Buße. Es sind nämlich die Sünden wie Bande, die die Seele umstrickt halten und aus denen sie durch das Bußsakrament losgelöst wird. Was übrigens auch dann seine Richtigkeit hat, wenn der Priester die Worte über ein Beichtkind spricht, das kraft einer glühend innigen Reue, jedoch unter Einschluss des Willens zur Beichte [votum] schon vorher von Gott Verzeihung für seine Sünden erlangt hat.

15 Außerdem werden noch einige Gebete beigefügt; diese sind für die Form nicht wesentlich, sondern sollen nur etwaige Hindernisse beseitigen, die durch die Schuld des Empfängers der vollen Wirksamkeit des Sakraments im Weg stehen könnten.

16 All das ist für jeden Sünder Grund genug, Gott innigst dafür zu danken, dass Er den Priestern in der Kirche eine solch umfassende Gewalt verliehen hat. Es ist ja nicht wie einst im Alten Bund, wo die Priester bei einem schon geheilten Aussätzigen durch ihre Aussage nur feststellen konnten, dass die Heilung eingetreten war (Lev 13, 9). Nunmehr hat der Priester in der Kirche nicht nur die Vollmacht, die Erklärung abzugeben, dass jemand von seinen Sünden frei ist, nein, er spricht ihn als Gottes Diener tatsächlich davon frei, wobei Gott selbst, der Urheber und Spender der Gnade und Rechtfertigung, die Befreiung bewirkt.

3. die Zeremonien

17 Die Gläubigen sollen weiterhin auch genau die äußern Gebräuche bei diesem Sakrament beobachten. Denn dadurch prägt es sich ihnen nachhaltiger ein, was sie durch dieses Sakrament erlangen: dass sie nämlich nun wieder mit Gott ausgesöhnt sind, wie Knechte mit ihrem mildreichsten Herrn, oder richtiger noch, wie Kinder mit ihrem besten Vater. Zugleich lernen sie auch besser verstehen, was jener tun muss, der den Willen hat (und diesen Willen muss jeder haben), sich für ein so großes Gnadengeschenk dankbar und erkenntlich zu zeigen. Wem seine Sünden leid sind, der muss sich demütig ergebenen Herzens dem Priester zu Füßen werfen, damit ihm schon durch diese äußere Gebärde der Demut zum Bewusstsein kommt, dass zumal der Stolz mit der Wurzel ausgerottet werden muss, in dem alle die Sünden, die er beweint, ihren Ursprung und Nährboden haben. Im Priester aber, der als zuständiger Richter über ihn zu Gericht sitzt, verehrt er Person und Vollmacht Christi des Herrn. Denn der Priester versieht, wie bei allen andern Sakramenten, so auch in der Verwaltung des Bußsakraments nur Christi Amt. Dann zählt das Beichtkind seine Sünden auf, gesteht dabei ganz offen ein, dass es schwere und empfindliche Strafe verdient, und bittet endlich demütig um Vergebung seiner Sünden. All diese Riten haben Zeugen ihres hohen Alters in den Schriften des hl. Dionysius (ep. 8, 1)

VI. Wirkungen

1. Gnade und Freundschaft Gottes

18 Vor allem aber wird es den Gläubigen von Nutzen sein und ihnen den Empfang des Bußsakraments zur Herzenssache machen, wenn der Seelsorger wiederholt auseinandersetzt, welche Vorteile wir davon haben. Werden sie doch daraus ersehen, wie wahr das Wort von der Buße ist, ihre Wurzeln seien zwar bitter, gar süß aber ihre Frucht. Die ganze Bedeutung der Buße besteht kurz gesagt darin, dass sie uns Gottes Gnade wieder verleiht und uns mit Ihm in inniger Freundschaft vereint. Diese Aussöhnung mit Gott hat bei frommen Beichtkindern nach heiligem, gewissenhaftem Empfang des Sakraments nicht selten tiefen Seelenfrieden und innere Ruhe im Gefolge, verbunden mit innigster geistlicher Freude.

2. daher Nachlass aller, auch Schwerer Sünden

Es ist ja auch kein Verbrechen so schwer, so entsetzlich, dass es nicht durch das Bußsakrament getilgt werden könnte, und das nicht nur einmal, sondern auch ein zweites Mal und noch öfter. Davon sprach der Herr durch den Propheten: » Wenn der Sünder Buße tut über all seine Sünden, die er getan, und meine Gebote bewahrt und Recht und Gerechtigkeit übt: er soll leben und nicht sterben; all seiner Übeltaten, die er getan, will ich nicht mehr gedenken« (Ez 18, 21 f ). Und der hl. Johannes sagt: »Wenn wir unsre Sünden bekennen - er ist getreu und gerecht, uns unsre Sünden zu verzeihen« und kurz darauf: » Wenn jemand sündigt,« (Johannes nimmt also keine Art von Sünden aus!) »so haben wir einen Fürsprecher beim Vater, Jesus Christus, den Gerechten. Er ist das Sühnopfer für unsre Sünden, doch nicht nur für unsre Sünden, sondern für die der ganzen Welt« (1 Joh 1, 9; 2, 1 f).

wahrhaft bereut werden

19 Wenn wir in der Heiligen Schrift von dem einen oder andern lesen, er habe vom Herrn keine Verzeihung erlangt, obwohl er mächtig darum bat, so kam das nur daher, weil er seine Sünden nicht wahrhaft und aufrichtig bereute. Wenn also in der Heiligen Schrift oder bei den heiligen Vätern Sätze vorkommen, die scheinbar die Behauptung aufstellen, es gebe Sünden, die nicht verziehen werden können, so muss man diese Sätze dahin verstehen, es sei eben sehr schwer, dafür Verzeihung zu erlangen. Denn wie man eine Krankheit als unheilbar bezeichnen kann, wenn der Kranke die Anwendung der heilkräftigen Arznei nicht haben will, so gibt es auch bestimmte Sünden, die nicht nachgelassen und verziehen werden, weil sie das eigentliche Heilmittel, die Gnade Gottes, zurückweisen. In diesem Sinn sagt der hl. Augustin: (Nach Aug. de serm. Dom. in monte 1 c. 22 [73]) »Wenn einer durch die Gnade Christi zur Erkenntnis Gottes gelangte, dann aber seine Glaubensbrüder bekämpft und vom Neid gestachelt gegen die Gnade selbst sich zu Umtrieben fortreißen lässt, dann gibt das einen so schlimmen Sündenzustand, dass er die Demut zur Abbitte nicht mehr aufbringt, auch wenn ihn sein schlechtes Gewissen zwingt, die Sünde anzuerkennen und zu bekennen.« 

denn ohne Reue kein Sündennachlass

20 Doch nun zurück zur Buße selbst. Ihr ist die sündentilgende Kraft so sehr eigen, dass es ohne Buße überhaupt ausgeschlossen ist, Nachlassung der Sünden zu erlangen, ja sich auch nur Hoffnung darauf machen zu dürfen. Denn es steht geschrieben : »Wenn ihr nicht Buße tut, werdet ihr alle auf die gleiche Weise umkommen«(Lk 13, 3). Bei diesem Wort meinte der Herr allerdings die schweren, die Todsünden, obgleich auch die leichteren, so genannten lässlichen Sünden irgendwelche Art von Buße brauchen. Denn so sagt schon der hl. Augustin(Ep. 265; vgL serm. 351, 6. poenitentia) »Da es eine Buße gibt, die jeden Tag in der Kirche für die lässlichen Sünden verrichtet wird, so wäre dies ja gegenstandslos, wenn die lässlichen Sünden ohne Buße vergeben werden könnten.« 

VII. Die drei Stücke des Bußsakraments

21 Nun genügt es aber nicht, über Dinge, die praktisch geübt werden müssen, nur allgemeine Anweisungen zu geben, und darum behandle der Seelsorger genau die einzelnen Stücke, die notwendig sind, damit die Christen so den richtigen Begriff von wahrer, heilsamer Buße bekommen. Es gehört zur Eigenart dieses Sakraments, dass es außer Materie und Form, was alle Sakramente haben, auch noch jene oben genannten Teile besitzt, die zusammen erst ganz und voll die Buße ausmachen: Reue, Beichte und Genugtuung. Über diese drei Stücke spricht sich der hl. Chrysostomus (Serm. 1 de poenitentia) folgendermaßen aus: »Die Buße drängt den Sünder dazu, alles bereitwillig auf sich zu nehmen: im Herzen die Reue, im Mund das Bekenntnis, im Werk die Demütigung und heilsame Genugtuung.« Es sind dies, wie man sich auszudrücken pflegt, solche Teile, wie sie zur Bildung eines Ganzen notwendig sind. Wie z. B. der menschliche Leib mehrere Glieder als Bestandteile hat, Hände, Füße, Augen usw., bei deren teilweisem Fehlen der Leib berechtigterweise als unvollkommen, bei Vollzähligkeit dagegen als vollkommen gilt, so setzt sich auch die Buße aus diesen drei Teilen zusammen. Allerdings genügen davon zum Wesen des Sakraments Reue und Bekenntnis, durch die der Mensch die Rechtfertigung erlangt; aber es fehlt ihm unbedingt die letzte Vollendung, wem nicht auch der dritte Teil, die Genugtuung, sich dazu gesellt. Diese Teile stehen also miteinander in innerem Zusammenhang: Die Reue schließt in sich Absicht und Vorsatz zu Bekenntnis und Genugtuung ein, das Bekenntnis hat als Voraussetzung die Reue und den Willen zur Genugtuung, die Genugtuung endlich die beiden andern Teile.

2. Begründung

22 Eine Begründung für diese Dreizahl können wir darin erblicken, dass eben Gedanken, Worte und Werke es sind, worin man sich gegen Gott versündigt. So ist es denn, wenn wir im Begriff stehen, uns der Schlüsselgewalt der Kirche zu unterwerfen, ganz recht und billig, dass wir Gottes Zorn zu besänftigen und Verzeihung der Sünden von Ihm zu erlangen suchen mit eben denselben Mitteln, mit denen wir uns an seiner heiligsten Majestät vergriffen haben. - Doch lässt sich dafür auch noch ein anderer Grund angeben. Es ist die Buße gleichsam eine Wiedergutmachung, die aus dem freien Entschluss des Sünders entspringt und von Gott, gegen den ja die Sünde begangen wurde, nach seinem Ermessen festgesetzt wird. So braucht es denn einmal diesen Willen zur Wiedergutmachung, was vor allem dem Wesen der Reue entspricht; dann muss der Pönitent sich dem Urteilsspruch des Priesters unterwerfen, der Gottes Stelle vertritt, damit dieser je nach der Größe der Sünden das Strafmaß für ihn festsetzen kann - woraus sich Wesen und Notwendigkeit von Beichte und Genugtuung von selbst ergibt.

VIII. Die Reue

23 Es muss nun den Christen Bedeutung und Wesen dieser drei Stücke auseinandergesetzt werden. So beginne man denn mit der Reue und erkläre sie eingehend; soll doch die Reue sich stets unverzüglich in unsrem Herzen einstellen, sobald wir uns an frühere Sünden erinnern oder uns eben auf einem Fehler ertappen. Die Begriffsbestimmung, die die Väter des Trienter Konzils hierüber gaben, ist diese:

1. Begriff

»Die Reue ist ein Schmerz und Abscheu der Seele über die begangenen Sünden verbunden mit dem Vorsatz, in Zukunft nicht mehr zu sündigen«(Conc. Trid. XIV c. 4). Und kurz darauf heißt es von der Reue: »So bereitet sie endlich auf die Nachlassung der Sünden vor, falls sie verbunden ist mit dem Vertrauen auf Gottes Barmherzigkeit und dem Willen alles zu tun, was zum gültigen Empfang dieses Sakraments erforderlich ist.« Das Wesen der Reue, das sehen die Gläubigen aus dieser Begriffsbestimmung, besteht also nicht etwa nur darin, dass einer zu sündigen aufhört, oder den Vorsatz fasst, ein neues Leben anzufangen oder es auch tatsächlich gleich anfängt. Was vielmehr vor allem geleistet werden muss, ist, dass man das frühere schlechte Leben verabscheut und sühnt. Die beste Bestätigung dafür sind jene oft und oft wiederholten lauten Ergüsse der heiligen Altväter, von denen wir in der Heiligen Schrift lesen. So klagt David: »Erschöpft bin ich von meinem Seufzen; die ganze Nacht netz' ich mein Lager«; und dann wieder: »Der Herr hat mein lautes Weinen gehört« (Ps 6, 7. 9). Und ein anderer: «Vor dir will ich all meine Jahre überdenken in bitterer Betrübnis meiner Seele« (Is 38, 15). Was diese und ähnliche Schmerzensrufe auspresste, war ganz bestimmt ein erschütternder Ausbruch von Hass und Abscheu vor den Sünden des vergangenen Lebens.

a) Erklärung des Schmerzes

24 Wenn die Reue in der Definition als ein »Schmerz« bezeichnet wurde, so sollen die Gläubigen (worauf man sie aufmerksam mache) sich nicht die Meinung bilden, es handle sich dabei um einen sinnlich wahrnehmbaren Schmerz. Denn die Reue ist eine Tat des Willens. Der sinnliche Schmerz ist nach einem Wort des hl. Augustin (Sermo 351, 1) nur ein Begleiter der Reue, nicht die Reue selbst. Freilich haben die Väter Hass und Abscheu vor der Sünde mit dem Ausdruck Schmerz bezeichnet, einmal weil auch die Heilige Schrift das Wort gebraucht (so David: »Wie lang noch soll ich Sorgen hegen in meiner Seele, Schmerz im Herzen tragen Tag für Tag ?« (Ps 12, 2) , dann auch, weil der Schmerz im Begehrungsvermögen des niedern Teiles der Seele aus der Reue selbst entspringt. So konnte man ganz wohl die Reue als Schmerz definieren, weil sie eben den Schmerz verursacht. Zum Ausdruck dieses [Reue]-Schmerzes pflegten ja die Büßer sogar andere Kleider anzulegen, worauf der Herr beim hl. Matthäus anspielt : »Weh dir Corozain! Weh dir Bethsaida! Denn wären in Tyrus und Sidon die Wunder geschehen, die in euch geschahen, so hätten sie längst in Sack und Asche Buße getan« (Mt 11,21).

b) des Abscheus

25 Der Abscheu vor der Sünde, von dem hier die Rede ist, (Das Wort »Abscheu" gibt den lateinischen Ausdruck detestatio nur unvollkommen wieder und könnte ebenso wie »Schmerz" den Eindruck einer gefühlsmäßigen Stimmung wecken. Tatsächlich handelt es sich aber um eine willensmäßige Absage an die Sünde, um deren entschiedenes Von-sich-weisen) trägt treffend den Namen Zerknirschung [contritio] zum Ausdruck des hochgradigen Schmerzes. Das Bild ist von Dingen der Körperwelt genommen, die mit einem Stein oder sonst einem harten Gegenstand in ganz kleine Stücke zerstoßen werden. So sollte das Wort andeuten, wie unsre in Stolz verhärteten Herzen durch die Gewalt der Reue zerschlagen und ganz klein gemacht werden. Darum erhält auch keine andere Art von Schmerz diese charakteristische Bezeichnung, nicht die Trauer bei Todesfällen von Eltern oder Kindern noch bei irgend einem andern traurigen Anlass; vielmehr wird der genannte Ausdruck nur von jenem Schmerz gebraucht, den wir über den Verlust der göttlichen Gnade und die Einbuße der Unschuld empfinden.

c) andere Namen

26 Dasselbe wollen übrigens auch die andern Bezeichnungen für Reue besagen. Sie wird nämlich auch Zerknirschung des Herzens genannt, weil die Heilige Schrift häufig das Wort Herz für den Willen gebraucht. Denn wie das Herz Ausgangspunkt der körperlichen Regungen ist, so lenkt und leitet der Wille alle andern geistigen Fähigkeiten der Seele. - Die heiligen Väter sprechen auch von einem »Zerschneiden« [compunctio, wörtlich »Zerstechen«] des Herzens, ein Ausdruck, den sie mit Vorliebe ihren Werken über die Buße als Titel zu geben pflegten. Denn wie man eine eiternde Geschwulst mit dem Messer aufschneidet, damit das darin enthaltene Gift herauskommt, so wird unser Herz - durch die Reue wie mit einem Wundmesser zerschnitten, damit es das tödliche Gift der Sünde auszustoßen vermag. So hat der Prophet Joel die Reue auch ein Zerreißen des Herzens genannt: »Bekehrt euch zu mir aus eurem ganzen Herzen, in Fasten und Weinen und Klagen; und zerreißt eure Herzen« (Joel 2, 12 f ) !

2. Eigenschaften der Reue

a) über alles groß

27 Dass die begangenen Sünden uns tatsächlich der Anlass zu höchstem, innigstem Schmerz sein müssen, einem Schmerz, wie er sich stärker gar nicht denken lässt, das kann man unschwer mit folgenden Gründen dartun. Die vollkommene Reue ist ein Akt der Liebe, der aus der kindlichen Furcht entspringt; somit gilt offenbar für Liebe und Liebesreue ein und derselbe Gradmesser. Nun aber ist die Liebe, mit der wir Gott lieben, die vollkommenste Liebe, und so folgt, dass die Liebesreue mit dem heftigsten Seelenschmerz verbunden ist. Denn wie wir Gott über alles lieben müssen, so müssen wir auch alles, was uns Gott zum Feind macht, über alles verabscheuen. Man beachte auch, dass in der Heiligen Schrift die Größe der Liebe und der Reue mit ganz den gleichen Worten bezeichnet wird. Von der Liebe heißt es: »Du sollst den Herrn deinen Gott lieben aus deinem ganzen Herzen« (Dtn 6, 5). Zur Reue aber lässt der Herr durch den Propheten aufrufen mit den Worten: »Bekehrt euch aus eurem ganzen Herzen« (Joel 2, 12). Außerdem: Wie Gott unter allem Liebenswerten das höchste Gut ist, so ist die Sünde unter allem Hassenswerten das höchste Übel. Daraus ergibt sich: Derselbe Grund, weshalb wir Gott als über alles liebenswert bekennen, ist auch der Grund, warum unser Hass gegen die Sünde über alles groß sein muss. Dass wir aber der Liebe zu Gott vor allem andern den Vorzug geben müssen, so zwar, dass wir nicht einmal um unser Leben zu retten sündigen dürften, das zeigen uns klar die Worte des Herrn: »Wer Vater oder Mutter mehr liebt als mich, der ist meiner nicht wert« (Mt 10,37). Und das andere Wort: »Wer seine Seele retten will, wird sie verlieren« (Mt 16, 25). Dazu noch eine weitere Bemerkung: Wie der Liebe nach dem hl. Bernard (de diligendo Deo c. 1) keine Grenze und kein Maß gesetzt ist (denn das Maß der Gottesliebe ist nach Bernards Wort: Ihn lieben ohne Maß), so ist auch für den Abscheu vor der Sünde kein Maß bestimmt.

Weiterhin sei die Reue nicht nur über alles groß, sondern auch unbedingt wirksam und vollkommen, und mache Schluss mit aller trägen Saumseligkeit. Denn so heißt es im Deuteronomium: »Wenn du den Herrn deinen Gott suchst, wirst du ihn finden, wenn du ihn nur aus ganzem Herzen suchst und in der ganzen Trübsal deiner Seele« (Dtn 4, 29). Und bei Jeremias: »Sucht mich und ihr werdet mich finden, wenn ihr mich sucht aus eurem ganzen Herzen; dann will ich mich von euch finden lassen, spricht der Herr« (Jer 29, 13 f ).

b) aufrichtig

28 Sollte es nun auch unsern Bemühungen nicht gelingen, dass unsre Reue vollkommen ist, so kann sie deswegen doch aufrichtig und wirksam sein. Es kommt ja oft vor, dass sinnlich Wahrnehmbares auf uns einen stärkeren Eindruck macht als Geistiges, weshalb man nicht selten beim Tod eines Kindes größern sinnlichen Schmerz empfindet als über die Hässlichkeit der Sünde. Dasselbe gilt auch, wenn sich etwa trotz herben Schmerzes keine Tränen einstellen. Doch sind diese im übrigen bei der Buße außerordentlich Wünschens- und empfehlenswert. Denn wie der hl. Augustin (nach Serm. 41 de Sanctis) hierüber treffend sagt: »Es lebt in dir keine innig warme christliche Liebe, wenn du Tränen hast für einen Leib, von dem die Seele gewichen, aber keine Träne weinst über eine Seele, von der Gott gewichen.« Hierher gehören auch jene oben genannten Worte unsres Heilandes: » Weh dir Corozain! Weh dir Bethsaida! denn wären in Tyrus und Sidon die Wunder geschehen, die in euch geschahen, so hätten sie längst in Sack und Asche Buße getan« (Mt 11, 21 ) !

Übrigens genügen zum Beweis für den hohen Wert der Bußtränen vollauf die herrlichen Beispiele der Niniviten, Davids, der Sünderin, des Apostelfürsten, die alle unter einem Strom von Tränen Gott um Barmherzigkeit anflehten und so Verzeihung ihrer Sünden erlangten.

c) allgemein

29 Man ermahne die Christen auch recht eindringlich, über jede Todsünde im einzelnen nach Kräften einen besonderen Reueschmerz zu erwecken. So schildert ja schon Jesaias die Reue, wenn er spricht: » Vor dir will ich alle meine Jahre überdenken in bitterer Betrübnis meiner Seele«(Is 38, 15). Alle seine Jahre überdenken heißt eben die Sünden einzeln vornehmen, um sie von Herzen zu bereuen. Auch bei Ezechiel lesen wir das Wort: »Wenn der Gottlose Buße tut von allen seinen Sünden, so soll er leben.« (Ez 18, 21) In diesem Sinn gibt der hl. Augustin (De vera et falsa poenit. c. 14 [pseudoaugustinisch]) die Anweisung: »Der Sünder erwäge seine Sünde nach den Umständen des Ortes, der Zeit, der Gattung, der Person.« - 30 Doch soll der Christ bei dieser Anweisung nicht das Vertrauen auf Gottes unendliche Güte und Milde verlieren. Denn Gott hat das sehnlichste Verlangen nach unserm Heil; sobald daher der Sünder nur in sich geht, seine Sünden ganz allgemein verabscheut und sich zum Herrn bekehrt (er mag dann später, wenn sich Gelegenheit bietet, die Sünden einzeIn vornehmen und bereuen), schenkt uns Gott schon seine Verzeihung und umfängt den Sünder in väterlicher Liebe. So heißt Er selbst uns durch den Propheten vertrauensvoll erwarten, wenn Er spricht: »Die Gottlosigkeit des Gottlosen wird ihm nicht mehr zum Verderben sein am selben Tag, wo er sich bekehrt von seiner Gottlosigkeit.« (Ez 33, 12)

31 Aus dem Gesagten lässt sich entnehmen, was zu einer wahren Reue vor allem notwendig ist. Man muss das christliche Volk darüber eingehend unterweisen, damit ein jeder sieht, wie er zur wahren Reue kommen kann und auch einen Maßstab hat, an dem er zu beurteilen vermag, wie weit er noch von der Vollkommenheit in dieser Tugend entfernt ist. Erstes Gebot ist also, alle begangenen Sünden zu verabscheuen und zu bereuen, damit nicht etwa die Reue, falls uns nur die eine oder andere Sünde leid tut, unaufrichtig und erheuchelt und somit auch zwecklos für das Heil sei. Denn hier gilt das Wort des hl. Apostels Jakobus: »Es mag einer sonst das ganze Gesetz beobachten: vergeht er sich auch nur gegen Ein Gebot, so hat er sich damit gegen das ganze Gesetz vergangen« (Jak 2, 10).

d) verbunden mit dem ernstlichen Vorsatz, die Sünden zu meiden

Ein zweites ist: Die Reue muss den Willen zur Beichte und Genugtuung in sich einschließen, wovon unten noch die Rede sein wird. Das dritte: Der Bußfertige muss den bestimmten, unwiderruflichen Entschluss zur Lebensbesserung fassen. Das sagt der Prophet ganz klar mit den Worten: »Wenn der Gottlose Buße tut von allen seinen Sünden, die er begangen, und alle meine Gebote bewahrt und Recht und Gerechtigkeit übt, so soll er leben und nicht sterben. All seiner Übeltaten, die er getan, will ich nicht mehr gedenken« (Ez 18,21 f). Und gleich darauf: »Wenn der Gottlose sich bekehrt von seiner Gottlosigkeit, die er getan, und Recht und Gerechtigkeit übt, so wird er seine Seele zum Leben retten« (Ez 18, 27). Und wieder nach einigen Sätzen: »Bekehret euch und tut Buße von allen euren Übeltaten, und eure Verschuldungen sollen euch nicht zum Verderben werden. Werft von euch all eure Vergehungen, durch die ihr euch vergangen habt, und schafft euch ein neues Herz und einen neuen Geist« (Ez 18, 30 f ). Dasselbe gebot auch Christus der Herr jene Frau, die beim Ehebruch ertappt worden war: »Geh hin und sündige nicht mehr« (Joh 8, 11). Und ebenso bei jenem Gichtbrüchigen, den Er an Schafteich geheilt hatte: »Sieh, jetzt bist du gesund geworden; nun sündige nicht mehr« (Joh 5, 1).

32 Übrigens zeigt schon die Natur der Sache und eine vernünftige Überlegung, dass diese beiden Stücke - der Schmerz über die begangene Sünde und der vorbauende Entschluss, dass so etwas in Zukunft nicht mehr vorkomme soll - zur Reue vor allem notwendig sind. Wer sich etwa mit einem Freund, den er durch ein Unrecht beleidigt hat, wieder aussöhnen will, der muss sein Bedauern zeigen, dass er sich gegen ihn so ungerecht und beleidigend benahm; und für die Zukunft muss er wohl achtgeben, sich nicht noch einmal den Anschein einer Verletzung der Freundschaft zu geben.

und alle Pflichten zu erfüllen, besonders die Wiedergutmachung und

Zu diesen zwei Erfordernissen gesellt sich dann notwendig als drittes der Gehorsam. Denn es ist nicht mehr als recht und billig, dass der Mensch dem Gesetz gehorcht, sei es das Natur oder göttliche Gesetz, sei es das menschliche. Daher muss der Pönitent, wenn er einem andern gewaltsamer oder betrügerischerweise etwas weggenommen hat, es wieder zurückerstatten. Eben so muss er durch Entschädigung in Gestalt eine Hilfe oder Dienstleistung jenem Genugtuung verschaffen, den er in seinem Ansehen oder Leben durch Wort oder Tat geschädigt hat. Ist ja zur geflügelten Wort geworden, was wir beim heiligen Augustin (Ep, 153 c. 20) lesen: »Ohne Rückgabe des fremden Gutes keine Vergebung der Sünden.« -

Verzeihung

33 Als ein Haupterfordernis einer guten Reue sorge man unter anderm auch gewissenhaft und unbedingt dafür, dass man alles Unrecht, was man von andern erlitten hat, restlos nachlässt und vergibt, nach der dringenden Weisung unsres Herrn und Heilands: »Wenn ihr den Menschen ihre Sünden vergebt, wird der Vater im Himmel auch eure Sünden vergeben. Wenn aber ihr den Menschen nicht vergebt, wird euer Vater auch eure Sünden nicht vergeben« (Mt 6, 14f; Mk 11,26).

Das sind die Punkte, auf die der Christ bei der Reue achten muss. Anderes, was der Seelsorger ohne große Mühe zu diesem Thema noch beitragen kann, wird gewiss zu einer in ihrer Art noch vollkommeneren Reue verhelfen, ist aber wohl nicht so unerlässlich, dass wahre, zum Heil notwendige Reue wesentlich davon abhinge.

3. Bedeutung der Reue

34 Nun darf sich aber der Seelsorger nicht mit dem einfachen Vorlegen der heilsnotwendigen Wahrheiten begnügen, er muss vielmehr auch mit allem Nachdruck und Fleiß dahin arbeiten, dass die Christen ihr Leben und Tun nach den ihnen vorgezeichneten Richtlinien ordnen. Zu diesem Zweck wird es hier von besonderem Nutzen sein, die Wirkkraft und den Nutzen der Reue öfter zu behandeln. Manch andere Übung der Frömmigkeit, wie etwa Almosen, Fasten, Beten und ähnliche heilige, gute Werke mögen wohl nicht selten durch die Schuld jener, die sie verrichten, bei Gott keine Aufnahme finden; die hier geschilderte innere Zerknirschung aber ist Ihm sicher zu jeder Zeit angenehm und wohlgefällig. Denn so spricht der Prophet: »Ein zerknirschtes (zerschlagenes) und gedemütigtes Herz wirst du, Gott, nicht verschmähen« (Ps 50, 19). Im Gegenteil, im selben Augenblick, wo wir in unserm Herzen eine solche Reue aufkeimen lassen, wird uns von Gott auch schon Nachlassung der Sünden zuteil, wie die Worte desselben Propheten an anderer Stelle dartun: »Ich sprach: ,Bekennen will ich wider mich meine Missetat dem Herrn', und du vergabst mir meine Sündenschuld« (Ps 31, 5). Ein anschauliches Bild dafür sehen wir in den zehn Aussätzigen, die von unserm Heiland zu den Priestern geschickt und von ihrem Aussatz geheilt wurden, noch ehe sie bei diesen anlangten (Lk 17, 14). Aus alledem lässt sich ersehen, dass die oben beschriebene aufrichtige Reue die besondere Wirkung hat, uns auf der Stelle Nachlassung aller Sünden beim Herrn zu erlangen.

4. Weg der Reue

35 Um das Interesse der Gläubigen rege zu machen, wird es auch sehr dienlich sein, wenn der Seelsorger einen Weg angibt, wie der einzelne die Reue erwecken kann. Man sage also, es solle jeder sein Gewissen oft erforschen, um zu sehen, ob er die Gebote Gottes und der Kirche gehalten hat. Erkennt er, dass er sich eines Vergehens schuldig gemacht, so soll er sich gleich selbst darüber anklagen, Gott demütig um Verzeihung bitten und beten, dass ihm Zeit zur Beichte und Genugtuung gegeben werde; vor allem aber soll er sich die Gnade Gottes zu Schutz und Hilfe erbitten, damit er in Zukunft nicht wieder dieselbe Sünde begehe, die begangen zu haben er von Herzen bereut. - Weiterhin muss der Seelsorger auch dafür sorgen, dass ein starker Hass gegen die Sünde in den Christen lebendig werde, einmal weil die Sünde so unsagbar hässlich und abscheulich ist, und dann, weil sie so überaus schweren Schaden und Unglück über uns bringt. Raubt sie uns doch die Zuneigung Gottes, von dem wir so große Güter empfangen haben und noch weit größere uns hätten versprechen dürfen, und zieht uns stattdessen den ewigen Tod und damit zugleich nie endende unaussprechliche Qualen zu. - Soviel von der Reue. Nun zur Beichte, dem zweiten Teil der Buße.

IX. Die Beichte

1. Der große Nutzen

36 Was immer heutigen Tages in der Kirche an Heiligkeit, Frömmigkeit und religiösem Sinn, Gott sei Dank, noch erhalten geblieben ist, das muss - dies ist die Überzeugung wohl aller Guten - zum großen Teil der Beichte zugeschrieben werden. Kein Wunder daher, dass der Erbfeind des menschlichen Geschlechts in seinem Trachten, den katholischen Glauben bis in den Grund hinein zu vernichten, durch die Werkzeuge und Trabanten seiner Bosheit gerade gegen dieses Bollwerk christlicher Tugend mit Anspannung aller Kräfte Sturm läuft. Daraus ersieht der Seelsorger aber auch ohne weiteres, welche besondere Sorgfalt er der Erklärung gerade des Beichtinstitutes widmen muss.

a) Verzeihung der Sünden

Zuerst mache er also darauf aufmerksam, dass dieses für uns ungemein segensvoll, ja geradezu notwendig ist. Gewiss, die Reue tilgt die Sünden: aber weiß nicht jeder, dass diese Reue so stark, so heiß und innig sein sollte, dass der Reueschmerz im gleichen Verhältnis steht mit der Größe der Sünde? Sicher gelangen nur wenige zu einem solch hohen Grad von Reue und so wäre denn die Folge, dass nur ganz wenige sich auf diesem Weg Verzeihung ihrer Sünden versprechen dürften. 37 Da muss denn Gott in seiner unendlichen Milde für das Heil der Menschen in ihrer Allgemeinheit eine leichtere Möglichkeit schaffen. Und Er schuf diese in wunderbarem Ratschluss, indem Er die SchlüsseI des Himmelreiches der Kirche übertrug. Es muss nämlich nach katholischer Glaubenslehre jeder für wahr halten und als Dogma festhalten: Wer immer dem Priester ordnungsgemäß seine Sünden bekennt, dem werden sie kraft der Schlüsselgewalt der Kirche vollzählig nachgelassen und vergeben, vorausgesetzt, dass er der Gesinnung nach die begangenen Sünden bereut und zugleich den Vorsatz fasst, in Zukunft nicht mehr zu sündigen, sollte auch im übrigen der Reueschmerz in ihm zur Erlangung des Sündennachlasses nicht hinreichend sein. So versteht man, wie die Väter der Vorzeit, diese Männer voll Heiligkeit, das große Wort sprechen konnten, die Schlüssel der Kirche schlössen den Eingang zum Himmel auf. Das muss jedem als über allen Zweifel erhaben gelten, denn wir lesen in einem Dekret des Florentiner Konzils (Conc. Flor. decr. pro Armen), dass die Wirkung des Buß[sakraments] die Erlösung [Befreiung] von den Sünden ist.

b) Lebensbesserung

Ein weiteres, woraus man ersehen kann, welch großen Nutzen die Beichte bringt, ist dieses: Hat jemand sich ein schlechtes Leben angewöhnt, so gibt es erfahrungsgemäß kein geeigneteres Mittel der sittlichen Besserung für ihn, als wenn er dann und wann all seine geheimen Seelenvorgänge, seine Werke und Worte einem erfahrenen, zuverlässigen Freund eröffnet, der ihm mit Rat und Tat zu helfen vermag. Aus diesem Grund ist es also für jene, die vom Bewusstsein ihrer Sünden gequält werden, von unschätzbarem Segen, wenn sie dem Priester als dem Stellvertreter Christi des Herrn, der aufs strengste zu ewigem Schweigen verpflichtet ist, ihre Seelenkrankheiten und Wunden offenbaren. Hier werden sie nämlich unverzüglich Heilmittel finden, die nicht nur ihrem gegenwärtigen Krankheitszustand Gesundung zu bringen vermögen, sondern überdies mit himmlischer Kraft die Seele vorbeugend beeinflussen, dass sie in Zukunft nicht so leicht wieder in eine solche Krankheit oder Sünde zurückfallen wird.

c) zur Hebung der öffentlichen Sittlichkeit

Endlich vergesse man nicht den Hinweis auf die hohe soziale Bedeutung der Beichte. Streicht man die sakramentale Beichte aus der christlichen Lebensordnung, so wird bald alles von geheimen Verbrechen wimmeln; und sind die Menschen dann einmal an das Sündigen gewöhnt und dadurch entsittlicht, so werden sie bald diese und noch schlimmere Schandtaten ohne Scheu auch in aller Öffentlichkeit verüben. Es wirkt nämlich die geheime Scham, wieder beichten zu müssen, wie ein Zügel auf die schrankenlose Lust zu Sündigen und hält das Schlechte im Herzen nieder.

2. Begriff der Beichte

38 Nach diesen Ausführungen über den Wert der Beichte setze der Seelsorger nun ihr Wesen auseinander. Die Beichte ist, so lautet die Begriffsbestimmung, die sakramentale Anklage der Sünden, der man sich unterzieht, um durch die Schlüsselgewalt Verzeihung zu erlangen. Dass es »Anklage« heißt, ist ganz berechtigt; denn man darf von den Sünden nicht in einer Art sprechen, als wolle man mit ihnen großtun, wie das bei solchen vorkommt, die sich über ihre Übeltaten auch noch freuen; auch hat man sie nicht in solch ausführlicher Breite darzustellen, wie man wohl vor Zuhörern, die nichts zu tun haben, der Unterhaltung wegen eine Geschichte erzählt. Nein, mit der Gesinnung eines Anklägers muss man die einzelnen Sünden angeben, von der Absicht geleitet, sie auch an uns zu sühnen. Um Verzeihung zu erbitten, bekennen wir weiterhin die Sünden. Denn dieses Gericht ist so ganz anders als die sonst für Schwerverbrecher bestimmten Gerichtsverhandlungen, wo auf das Bekenntnis ein Strafmaß bis zur Hinrichtung, nicht aber Befreiung von Schuld und Erlass des Fehltritts gesetzt ist. Dem Sinn nach gleich, wenn auch mit andern Worten haben offenbar die heiligen Väter die Beichte erklärt. So sagt z. B. der hl. Augustin (Vgl. serm 8, 1 .de verb. Dom.): »Die Beichte [das Bekenntnis] ist es, in der die verborgene Krankheit aufgedeckt wird in der Hoffnung auf Vergebung«. Und der hl. Gregor (Moral. 10, 15): »Das Bekenntnis ist die Absage an die Sünde«. Beide Gedanken lassen sich leicht mit dem Inhalt der obigen Definition in Einklang bringen.

3. Einigung durch Christus

39 Nun aber ein Punkt, der von der allergrößten Bedeutung ist: der Seelsorger lehre und unterweise die Gläubigen mit voller Überzeugung dahin, dass gerade die unendliche Güte und Barmherzigkeit Christi unsres Herrn es war, die Ihn, der alles nur zu unserm Besten und einzig unsres Heiles willen tat, dieses Sakrament so einsetzen ließ. War es doch nach seiner Auferstehung, wo Er die gemeinsam an einem Ort versammelten Apostel anhauchte und sprach: »Empfanget den Heiligen Geist! Denen ihr die Sünden nachlassen werdet, denen sind sie nachgelassen; und denen ihr sie behalten werdet, denen sind sie behalten« (Joh 20, 22). 40 Dasselbe wollte anscheinend der Herr andeuten, als Er seinen Aposteln den Auftrag gab, den von den Toten erweckten Lazarus aus den Banden zu befreien, mit denen er umwickelt war (Joh 11, 44). Schon der hl. Augustin (De vera et falsa poenit. c.10; das Werk gehört ungefähr dem 11. Jahrhundert an [Bardenhewer, Geschichte der altchristlichen Literatur IV 502]. Doch vgl. etwa bei Augustin: sermo 8, 1 (al. 67, 3) de verb. Dom. und enarr. 2, 3 in psalm 101) erklärt die Stelle in diesem Sinn: »Die Priester können schon mehr erreichen (als einfache Laien), können auch milder mit dem Büßer verfahren, dem sie die Sünden nachlassen. Hat doch der Herr Lazarus, den er von den Toten erweckte, den Jüngern durch die Apostel zur Lösung der Bande überwiesen, um anzuzeigen, dass die Gewalt zu lösen den Priestern verliehen ist.« Hierher gehört auch das andere, dass Er jenen, die auf dem Weg von ihrem Aussatz geheilt wurden, den Auftrag gegeben hatte, sich den Priestern zu zeigen und sich von ihnen das entscheidende Urteil geben zu lassen (Lk 17, 14). 41 Wenn also der Herr den Priestern die Vollmacht gab, die Sünden nachzulassen und zu behalten, so sind sie damit offenbar zu Richtern hierüber aufgestellt. Nun aber lässt sich, wie das hl. Konzil von Trient weise bemerkt, (Conc. Trid. XIV de poen. c. 5) ein zutreffendes Urteil nicht fällen und ein gerechtes Strafausmaß über Vergehen nicht einhalten, wenn einem der Fall selbst nicht vollständig und restlos klar ist. Folglich müssen dem Priester alle Sünden einzeln vom Pönitenten in einem offenen Bekenntnis vorgelegt werden.

So lehre der Seelsorger, wie es auch das heilige Konzil von Trient ausgesprochen hat und jederzeit in der Katholischen Kirche überlieferte Lehre war. Begegnen uns doch bei aufmerksamem Lesen der heiligen Väter immer wieder die klarsten Stellen, die voraussetzen, das Christus der Herr dieses Sakrament eingesetzt hat und dass die Verpflichtung zur sakramentalen Beichte, die sie mit dem griechischen Wort Exhomologese und Exagoreuse bezeichnen, als eine im Evangelium selbst enthaltene zu gelten hat. Will man noch nach Vorbildern im Alten Testament suchen, so stehen mit dem Sündenbekenntnis wohl zweifellos in Verbindung die mannigfachen Arten von Opfern, die von den Priestern zur Sühnung der verschiedenen Gattungen von Sünden vorgenommen wurden.

von der Kirche hinzugefügte Zeremonien

42 Übrigens soll den Gläubigen nebst der Feststellung, dass die Beichte von unserm Herrn und Heiland eingesetzt wurde, auch weiterhin gesagt werden, dass die Kirche in eigener Machtvollkommenheit noch gewisse Riten und heilige Zeremonien hinzugefügt hat. Betreffen diese auch nicht das Wesen des Sakraments, so veranschaulichen sie uns doch noch besser deren Erhabenheit, erfüllen das Herz des Beichtkinds mit frommer Andacht und machen es dadurch bereit, der Gnade Gottes leichter zu erlangen. Wenn der Büßer mit unbedecktem Haupt, zu Füßen des Priesters kniend, das Antlitz zu Boden gebeugt, die Hände in demütig flehender Haltung, und solchen und ähnlichen Zeichen christlicher Demut (mögen diese auch an sich zur Gültigkeit des Sakramentes nicht notwendig sein) seine Sünden bekennt, so kommt uns damit klar zu Bewusstsein, dass wir im Sakrament eine übernatürliche Macht anzuerkennen haben, dass wir aber auch anderseits Gottes Barmherzigkeit mit Aufgebot aller Kräfte suchen und erflehen müssen.

4. Beichtpflicht

a) vom Heiland selbst ausgesprochen

43 Es gebe sich aber keiner der Meinung hin, der Herr habe zwar die Beichte eingesetzt, jedoch eine Verpflichtung zu ihrem Empfang nicht ausgesprochen. Es muss nämlich jeden Christen ausgemachte Tatsache sein: Wer ein Todsünde auf dem Gewissen hat, der kann nur durch die sakramentale Beichte zum übernatürlichen Leben erweckt werden. Das will der Herr ja offenbar durch den schönen Vergleich zum Ausdruck bringen, wenn Er die Vollmacht zur Spendung dieses Sakraments den Schlüssel des Himmelreichs nennt. Denn wie man nicht in einen Wohnraum kommen kann ohne Beihilfe dessen, dem die Schlüssel dazu anvertraut sind, so wird offensichtlich auch niemand in den Himmel eingelassen, wenn ihm nicht von den Priestern, denen der Herr die Schlüssel anvertraute, die Himmelstür aufgeschlossen wird. Sonst wäre ja auch die Ausübung der Schlüsselgewalt in der Kirche ganz zwecklos; vergeblich würde der, dem sie übertragen ist, jemand vom Eintritt in den Himmel abhalten, wenn es außerdem noch einen andern Weg gäbe um hineinzukommen. Das hat der hl. Augustin (Aug. Serm. 392, 3) sehr klar gesehen, wenn er sagt: »Niemand rede sich ein ,Ich tue im Verborgenen vor dem Herrn Buße; Gott weiß schon, wie mir's ums Herz ist, er mag mir verzeihen. So wäre also das Wort umsonst gesprochen: ,Was ihr auf Erden lösen werdet, wird auch im Himmel gelöst sein'? So wären also der Kirche Gottes die Schlüssel umsonst verliehen?« Im gleichen Sinn schreibt der hl. Ambrosius in seinem Buch über die Buße, (De poenit. 1, 2 [6]) worin er die Irrlehre der Novatianer bekämpft, die den Satz verfochten, nur Gott sei die Gewalt der Sündenvergebung vorzubehalten: »Ich möchte doch wissen, wer Gott die größere Ehre gibt: der sich seinen Anordnungen fügt oder der ihnen widersteht? Gott hat uns befohlen, seinen Dienern zu gehorchen; tun wir das, so geben wir damit nur Gott die Ehre«.

b) Beginn der Beichtpflicht

44 Ein Zweifel an der Festsetzung der Beichtverpflichtung durch den Herrn selbst ist also ganz ausgeschlossen. Doch sehen wir nun, für welche Personen, in welchem Alter und zu welcher Zeit im Jahr diese Verpflichtung eintritt. Zunächst ist, wie sich aus dem Kanon des Laterankonzils ergibt, der mit den Worten beginnt: »Alle Gläubigen beiderlei Geschlechts« (Conc. Later. IV. c. 21; CIC 906-7), niemand zur Beichte verpflichtet vor dem Alter, wo der Mensch den Gebrauch der Vernunft erlangt hat. Ein bestimmtes Lebensjahr ist dafür nicht festgesetzt, doch kann man als allgemeine Regel diese angeben: Das Kind ist von der Zeit an zur Beichte verpflichtet, wo es zwischen gut und Böse zu unterscheiden vermag und somit einer Sünde fähig ist. Ist nämlich das Kind in ein Alter gekommen, wo jeder selbst über sein ewiges Heil zu entscheiden hat, dann beginnt die Pflicht, seine Sünden dem Priester zu beichten, da niemand, der etwa schwere Sünden auf dem Gewissen hat, sich auf anderem Weg Hoffnung auf Rettung machen darf.

c) Jahresbeicht

Was so dann den Zeitraum der Verpflichtung zur Beichte betrifft, so hat die heilige Kirche auch diese in dem oben genannten Dekret bestimmt, durch die Vorschrift nämlich, dass die Gläubigen wenigstens einmal im Jahr ihre Sünden vollzählig beichten müssen.

d) Beichte in Todesgefahr

45 Außerdem ist aber die Beichte aus Rücksicht auf unser Seelenheil nicht zu unterlassen in Todesgefahr; oder auch, so oft man sich zu einer Handlung anschickt, deren man sich mit sündebeflecktem Herzen nicht unterfangen darf, wie z. B. die Spendung oder der Empfang der Sakramente. Dasselbe sollte man auch durchaus tun, wenn man befürchten muss, eine begangene Sünde könnte einem völlig in Vergessenheit geraten; man kann ja Sünden, an die man nicht mehr denkt, auch ganz unmöglich beichten, und wir erlangen vom Herrn keine Vergebung der Sünden, wenn sie nicht durch das Bußsakrament in der Beichte getilgt werden.

[Fortsetzung folgt]

Erklärung Über das heilige Sakrament der Buße von Dr. Michael Gatterer