Bischofsstab: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Bischofsstab''' wird seit dem 11. Jahrhundert als [[Zeichen]] der Hirtengewalt bei der [[Bischofsweihe]] überreicht und bei den Pontifikalfunktionen zeitweilig in der linken Hand getragen. Er endet in der lateinischen Kirche oben meistens in einer kunstvoll verzierten, zum Volke gekehrten Krümmung.  
 
Ein '''Bischofsstab''' wird seit dem 11. Jahrhundert als [[Zeichen]] der Hirtengewalt bei der [[Bischofsweihe]] überreicht und bei den Pontifikalfunktionen zeitweilig in der linken Hand getragen. Er endet in der lateinischen Kirche oben meistens in einer kunstvoll verzierten, zum Volke gekehrten Krümmung.  

Aktuelle Version vom 20. März 2018, 21:04 Uhr

Hirtenstab in Göttweig 11. Jahrhundert

Ein Bischofsstab wird seit dem 11. Jahrhundert als Zeichen der Hirtengewalt bei der Bischofsweihe überreicht und bei den Pontifikalfunktionen zeitweilig in der linken Hand getragen. Er endet in der lateinischen Kirche oben meistens in einer kunstvoll verzierten, zum Volke gekehrten Krümmung.

Den Bischofsstab trägt der Diözesanbischof in seiner eigenen Diözese. Außerhalb seiner Diözese darf der Bischof den Bischofsstab als Sinnbild seines Hirtenamtes nur mit Erlaubnis des zuständigen Ordinarius tragen und nur, wenn er dort einen feierlichen Gottesdienst leitet. Ein Weihbischof hat generell die Erlaubnis, in dem Bistum, in dem er tätig ist, den Bischofsstab zu tragen. Wenn mehrere Bischöfe an einem Gottesdienst teilnehmen, trägt nur der Hauptzelebrant den Bischofsstab.<ref>Caeremoniale Episcoporum Nr. 59.</ref>

Bei einer Bischofsweihe trägt der weihende Bischof den Stab beim Einzug und übergibt ihn bei der Weihe eines Diözesanbischofs im Moment der Bistumsübernahme an den neugeweihten Bischof, der ihn ab dann trägt. Bei der Weihe eines Weihbischofs wird diesem ein neuer Buschofsstab überreicht, und beim Auszug tragen sowohl der weihende als aujch der geweihte Bischof einen Bischofsstab.<ref>Tag des Herrn. Katholische Wochenzeitung für das Erzbistum Berlin und die Bistümer Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg, Nr. 10 (11. März 2018), S. 8.</ref>

Äbte und Äbtissinen tragen innerhalb ihren Klöstern bei gewissen Gelegenheiten einen Abtsstab.

Anmerkungen

<references />