Annus internationalis familiae: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Annus internationalis familiae''' (Das [[Jahr der Familie|Internationale Jahr der Familie]]) sind die [[Incipit|Anfangsworte]] des Schreibens der [[Kongregation für die Glaubenslehre]] im [[Pontifikat]] von [[Papst]] [[Johannes Paul II.]] vom 14. September 1994. Es ist an die Bischöfe der [[Katholische Kirche|Katholischen Kirche]] gerichtet und handelt über den [[eucharistische Kommunion|Kommunionempfang]] von [[Wiederverheiratete Geschiedene|wiederverheirateten geschiedenen]] Gläubigen.
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'''Annus internationalis familiae''' (Das [[Jahr der Familie|Internationale Jahr der Familie]]) sind die [[Incipit|Anfangsworte]] des Schreibens der [[Kongregation für die Glaubenslehre]] im [[Pontifikat]] von [[Papst]] [[Johannes Paul II.]] vom 14. September 1994. Es ist an die Bischöfe der [[Katholische Kirche|Katholischen Kirche]] gerichtet und handelt über den [[Sakramentale Kommunion|Kommunionempfang]] von [[Wiederverheiratete Geschiedene|wiederverheirateten geschiedenen]] Gläubigen.
  
 
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1993 gaben die Bischöfe [[Oskar Saier]] ([[Erzbistum Freiburg]]), [[Walter Kasper]] ([[Bistum Rottenburg-Stuttgart]], und [[Karl Lehmann]] ([[Bistum Mainz]]) ein Gemeinsames Hirtenschreiben der Oberrheinischen Kirchenprovinz<ref>
 
1993 gaben die Bischöfe [[Oskar Saier]] ([[Erzbistum Freiburg]]), [[Walter Kasper]] ([[Bistum Rottenburg-Stuttgart]], und [[Karl Lehmann]] ([[Bistum Mainz]]) ein Gemeinsames Hirtenschreiben der Oberrheinischen Kirchenprovinz<ref>
[http://www.kathtube.com/player.php?id=36010 Die Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprovinz: Zur seelsorglichen Begleitung von Menschen] aus zerbrochenen Ehen, [[Ehescheidung|Geschiedenen]] und [[Wiederverheiratet Geschiedene|Wiederverheirateten Geschiedenen]]: Hirtenwort. Freiburg/Br. u. a.: (10.07.) 1993. </ref> "zur Pastoral mit Geschiedenen und Wiederverheirateten Geschiedenen" heraus. Diese traten dafür ein, dass geschiedene, wieder verheiratete Katholiken sich nach ernster Gewissensprüfung ermächtigt fühlen könnten, trotz ihrer kirchenrechtlich ungeordneten Situation die [[Sakrament]]e, vor allem der [[eucharistische Kommunion]] zu empfangen. Wie schon bei der [[Schwangerschaftsberatung]] soll hier als Vorraussetzung eine Beratung stattfinden, damit der Grenzbruch kirchlich legal werden sollte. Tiefstgründigster Irrtum in diesem Schreiben, ist die Auffassung über das [[Wesen]] und Aufgabe des [[Gewissen]]s. Als Antwort gab die [[Kongregation für die Glaubenslehre]] dieses Schreiben heraus.
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[http://www.kathtube.com/player.php?id=36010 Die Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprovinz: Zur seelsorglichen Begleitung von Menschen] aus zerbrochenen Ehen, [[Ehescheidung|Geschiedenen]] und [[Wiederverheiratet Geschiedene|Wiederverheirateten Geschiedenen]]: Hirtenwort. Freiburg/Br. u. a.: (10.07.) 1993. </ref> "zur Pastoral mit Geschiedenen und Wiederverheirateten Geschiedenen" heraus. Diese traten dafür ein, dass geschiedene, wieder verheiratete Katholiken sich nach ernster [[Gewissensprüfung]] ermächtigt fühlen könnten, trotz ihrer kirchenrechtlich ungeordneten Situation die [[Sakrament]]e, vor allem der [[Sakramentale Kommunion]] zu empfangen. Wie schon bei der [[Schwangerschaftsberatung]] soll hier als Vorraussetzung eine Beratung stattfinden, damit der Grenzbruch kirchlich legal werden sollte. Tiefstgründigster Irrtum in diesem Schreiben, ist die Auffassung über das [[Wesen]] und Aufgabe des [[Gewissen]]s. Als Antwort gab die [[Kongregation für die Glaubenslehre]] dieses Schreiben heraus.
  
 
Das Begleitschreiben zu ''Annus internationalis familiae'' führt zu einigen Einwänden aus: "Die Kirche kann auch nicht pastorale Praktiken – etwa in der Sakramentenpastoral – gutheißen, die dem eindeutigen Gebot des Herrn widersprechen. Mit anderen Worten: Wenn die vorausgehende Ehe von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen gültig war, kann ihre neue Verbindung unter keinen Umständen als rechtmäßig betrachtet werden, daher ist ein Sakramentenempfang aus inneren Gründen nicht möglich. Das [[Gewissen]] des einzelnen ist ausnahmslos an diese Norm gebunden." ... Eine Pastoral, die den betroffenen Menschen wirklich helfen will, muß immer in der [[Wahrheit]] gründen. Nur das Wahre kann letzten Endes auch pastoral sein. „Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch befreien“ ({{B|Joh|8|32}}).
 
Das Begleitschreiben zu ''Annus internationalis familiae'' führt zu einigen Einwänden aus: "Die Kirche kann auch nicht pastorale Praktiken – etwa in der Sakramentenpastoral – gutheißen, die dem eindeutigen Gebot des Herrn widersprechen. Mit anderen Worten: Wenn die vorausgehende Ehe von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen gültig war, kann ihre neue Verbindung unter keinen Umständen als rechtmäßig betrachtet werden, daher ist ein Sakramentenempfang aus inneren Gründen nicht möglich. Das [[Gewissen]] des einzelnen ist ausnahmslos an diese Norm gebunden." ... Eine Pastoral, die den betroffenen Menschen wirklich helfen will, muß immer in der [[Wahrheit]] gründen. Nur das Wahre kann letzten Endes auch pastoral sein. „Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch befreien“ ({{B|Joh|8|32}}).

Aktuelle Version vom 8. Mai 2017, 12:12 Uhr

Annus internationalis familiae (Das Internationale Jahr der Familie) sind die Anfangsworte des Schreibens der Kongregation für die Glaubenslehre im Pontifikat von Papst Johannes Paul II. vom 14. September 1994. Es ist an die Bischöfe der Katholischen Kirche gerichtet und handelt über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen.

Der Text des Schreibens

Annus internationalis familiae (Wortlaut) (auch in: Der Apostolische Stuhl 1994, S. 1228-1233)

Hintergrund

1993 gaben die Bischöfe Oskar Saier (Erzbistum Freiburg), Walter Kasper (Bistum Rottenburg-Stuttgart, und Karl Lehmann (Bistum Mainz) ein Gemeinsames Hirtenschreiben der Oberrheinischen Kirchenprovinz<ref> Die Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprovinz: Zur seelsorglichen Begleitung von Menschen aus zerbrochenen Ehen, Geschiedenen und Wiederverheirateten Geschiedenen: Hirtenwort. Freiburg/Br. u. a.: (10.07.) 1993. </ref> "zur Pastoral mit Geschiedenen und Wiederverheirateten Geschiedenen" heraus. Diese traten dafür ein, dass geschiedene, wieder verheiratete Katholiken sich nach ernster Gewissensprüfung ermächtigt fühlen könnten, trotz ihrer kirchenrechtlich ungeordneten Situation die Sakramente, vor allem der Sakramentale Kommunion zu empfangen. Wie schon bei der Schwangerschaftsberatung soll hier als Vorraussetzung eine Beratung stattfinden, damit der Grenzbruch kirchlich legal werden sollte. Tiefstgründigster Irrtum in diesem Schreiben, ist die Auffassung über das Wesen und Aufgabe des Gewissens. Als Antwort gab die Kongregation für die Glaubenslehre dieses Schreiben heraus.

Das Begleitschreiben zu Annus internationalis familiae führt zu einigen Einwänden aus: "Die Kirche kann auch nicht pastorale Praktiken – etwa in der Sakramentenpastoral – gutheißen, die dem eindeutigen Gebot des Herrn widersprechen. Mit anderen Worten: Wenn die vorausgehende Ehe von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen gültig war, kann ihre neue Verbindung unter keinen Umständen als rechtmäßig betrachtet werden, daher ist ein Sakramentenempfang aus inneren Gründen nicht möglich. Das Gewissen des einzelnen ist ausnahmslos an diese Norm gebunden." ... Eine Pastoral, die den betroffenen Menschen wirklich helfen will, muß immer in der Wahrheit gründen. Nur das Wahre kann letzten Endes auch pastoral sein. „Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch befreien“ ({{#ifeq: Evangelium nach Johannes | Annus internationalis familiae |{{#if: Joh|Joh|Evangelium nach Johannes}}|{{#if: Joh |Joh|Evangelium nach Johannes}}}} 8{{#if:32|,32}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}).

→ Fortgang und Ende der Diskussion: Amoris laetitia.

Weblinks

Anmerkungen

<references />