Absolutismus

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Absolutismus bezeichnet einen Modernisierungsschub in der Staatslehre der Neuzeit, der im 17. Jahrhundert zum Durchbruch kam. Der Herrscher verstand die Ausübung seiner Staatsgewalt als losgelöst ("absolut") von der früheren Einbindung in hergebrachte Rechte, Traditionen und Personenverbände. Repräsentanzen der Landesstände und andere "Mittelebenen" wurden in absoluten Staaten unterdrückt. Die Abwehr gegen überzpgene Ansprüche des Fürsten (Ludwig XIV. von Frankreich: L'etat c'est moi. Der Staat bin ich.) kam insbesondere im Gedanken der Volkssouveränität zum Ausdruck, die aber, mit anderer Zielsetzung, bereits im Mittelalter erkannt worden war (Thomas von Aquin).

Im Streit um den frz. Gallikanismus und den österr. Josephinismus, mit der Bulle In coena Domini aber auch gegen Spanien und Venedig gerichtet, hat das Papsttum immer wieder unternommen, dem Absolutismus seine Grenzen aufzuzeigen.

Die Päpste selber haben die Bindung ihres Amtes an die von Gott gegebene Verfassung der Kirche immer anerkannt. In der Verwaltung des Kirchenstaates traten bisweilen autokratische Züge auf, insbesondere im 19. Jahrhundert, nie jedoch im geistlichen "Regiment". Schon mangels unmittelbar wirkender Zwangsmittel, das aber durchaus aus Überzeugung, hat der Katholizismus keine spirituell-absolutistischen Tendenzen entwickelt.