Donum vitae (Instruktion)

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Donum vitae sind die Anfangsworte der Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre des Papstes Johannes Paul II. vom 22. Februar 1987 über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung. Der lateinische Text findet sich in den Acta Apostolicae Sedis AAS LXXX [1988] 70-102

Inhalt

Inhalt

VORWORT
EINFÜHRUNG
1. Die biomedizinische Forschung und die Unterweisung der Kirche
2. Wissenschaft und Technik im Dienst an der menschlichen Person
3. Anthropologie und Eingriffe auf biomedizinischem Gebiet
4. Grundlegende Kriterien für ein moralisches Urteil
5. Unterweisungen des Lehramtes
TEIL I DIE ACHTUNG VOR DEM MENSCHLICHEN EMBRYO
1. Welche Achtung schuldet man dem menschlichen Embryo aufgrund seiner Natur und seiner Identität?
2. Ist die vorgeburtliche Diagnostik moralisch erlaubt?
3. Sind therapeutische Eingriffe am menschlichen Embryo erlaubt?
4. Wie sind Forschungen und Experimente* mit menschlichen Embryonen und Föten moralisch zu bewerten?
5. Wie ist die Benutzung der durch In-vitro-Befruchtung erlangten Embryonen zu Forschungszwecken moralisch zu bewerten?
6. Welches Urteil ist über die anderen Verfahren zur Manipulation von Embryonen im Zusammenhang mit den "Techniken menschlicher Replikation" abzugeben?
TEIL II EINGRIFFE IN DIE MENSCHLICHE FORTPFLANZUN
A. DIE HETEROLOGE KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG
1. Warum muß die menschliche Fortpflanzung in der Ehe stattfinden?
2. Entspricht die heterologe künstliche Befruchtung der Würde der Eheleute und der Wahrheit der Ehe?
3. Ist die "Ersatzmutterschaft" * moralisch erlaubt?
B. DIE HOMOLOGE KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG
4. Welches Band ist aus moralischer Sicht zwischen Fortpflanzung und ehelichem Akt erforderlich?
5. Ist die homologe In-vitro-Befruchtung moralisch erlaubt?
6. Wie ist die künstliche homologe Besamung aus moralischer Sicht zu bewerten?
7. Welches moralische Kriterium ist bezüglich des Eingriffs des Arztes in die menschliche Fortpflanzung aufzustellen?
8. Das Leiden wegen ehelicher Unfruchtbarkeit
TEIL III MORAL UND STAATLICHE GESETZGEBUNG
Die moralischen Werte und Pflichten, die die staatliche Gesetzgebung auf diesem Gebiet achten und schützen muss
SCHLUßBEMERKUNG
Anmerkungen

Weblinks

Siehe auch: Liste von Lehramtstexten