Superno Dei nutu (Wortlaut)
Superno Dei nutu |
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von Papst
Johannes XXIII.
Einsetzung vorbereitender Kommissionen für das Konzil
Pfingstsonntag 5. Juni 1960
(Offizieller lateinischer Text AAS LII [1960] 433-437)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist |
Wir haben es als eine Eingebung Gottes angesehen, dass Uns bald nach Unserer Erhebung auf den Apostolischen Stuhl, gleich dem Blütengruß eines unerwarteten Frühlings, der Gedanke kam, ein ökumenisches Konzil zu feiern. Durch eine solche feierliche Versammlung der kirchlichen Oberhirten um den Bischof von Rom kann die Kirche, die geliebte Braut Christi, in den Wirren dieser Zeit an Leuchtkraft gewinnen und die Hoffnung gestärkt werden, dass die Menschen, die durch den Namen Christen ausgezeichnet, jedoch vom Apostolischen Stuhl getrennt sind, die Stimme des göttlichen Hirten hören und zu der Einen Kirche Christi gelangen.
Am 25. Januar 1959, dem Feste Pauli Bekehrung, gaben Wir nach der Feier in der Basilika St.Paul Unser Vorhaben, ein ökumenisches Konzil zu berufen, dem Kardinalskollegium bekannt. Die Kardinäle stimmten Uns mit freudigen Glückwünschen zu. Darauf setzten Wir am folgenden Pfingstfest, dem 17. Mai, zum Zweck einer gründlichen Vorbereitung unter Vorsitz Unseres geliebten Sohnes, des Kardinalstaatssekretärs Tardini, eine Kommission für die entfernteren Vorarbeiten zum Konzil ein, die aus den sachverständigsten Persönlichkeiten der Römischen Kurie zusammengesetzt wurde.
In Unserer ersten Enzyklika haben Wir deutlicher zum Ausdruck gebracht, dass das ökumenische Konzil hauptsächlich zu dem Zweck abgehalten werden soll, "die Entwicklung des katholischen Glaubens zu fördern, das christliche Leben der Gläubigen zu erneuern und die kirchliche Disziplin den Bedingungen unserer Zeit anzupassen. Das Konzil wird sicherlich ein großartiges Schauspiel der Wahrheit, Einheit und Liebe bieten, ein Schauspiel, dessen Anblick für diejenigen, die von diesem Apostolischen Stuhl getrennt sind, eine milde Einladung sein wird, diese Einheit zu suchen und zu finden, für die Jesus Christus an seinen himmlischen Vater eine so brennende Bitte gerichtet hat. Darauf vertrauen Wir fest" (Enz. Ad Petri cathedram vom 29. Juni 1959, AAS LI S. 511).
Alsdann haben Wir angeordnet, dass das bevorstehende Konzil nach seinem vorgesehenen Tagungsort "Zweites Vatikanisches" genannt wird.
Die Kommission für die entfernteren Vorarbeiten hat mit großer Sorgfalt ihren Auftrag erfüllt. Sie hat von den kirchlichen Oberhirten Ratschläge und Vorschläge für die Verhandlungsthemen des Konzils eingeholt. Alle Antworten, und es sind mehr als zweitausend an der Zahl, die mit vielverheißender Bereitwilligkeit gegeben wurden, hat die Kommission gesichtet und den Behörden der Römischen Kurie zur Kenntnis gebracht. Diese haben ihren Inhalt ausgeschöpft für die Vorlagen und Hinweise, die sie Uns unterbreitet haben. Auch die kirchlichen und katholischen Universitäten haben, erfüllt von gleichem Eifer, Vorschläge und wissenschaftliche Untersuchungen zu Themen von großer kirchlicher Bedeutung eingereicht.
Diese Arbeiten und Untersuchungen, die mit soviel Eifer und Sorgfalt durchgeführt worden sind, haben Wir persönlich verfolgt. Wir haben es als Unsere Aufgabe angesehen, sowohl die Ratschläge und Vorschläge der Ordinarien als auch die Vorlagen und Hinweise der Behörden der Römischen Kurie und endlich die Vorschläge und Untersuchungen der Universitäten aufmerksam durchzuarbeiten. Wir sagen Gott innigen Dank dafür, dass Unsere Vorschläge seitens Unserer ehrwürdigen Brüder und Söhne durch eifrige Mitarbeit so großzügig beantwortet worden sind.
Dank der Fülle des eingegangenen Materials ist es jetzt klar ersichtlich, mit welchen Themen die kommende ökumenische Synode zum Nutzen der Kirche und zum Heil der Seelen sich wird befassen müssen. Daher ist es an der Zeit, dass Wir mit Gottes Hilfe zur Berufung der Ausschüsse schreiten, die die voraussichtlichen Themen des Konzils sorgfältig studieren sollen. Wir wollen, dass diese Ausschüsse sich zusammensetzen aus Kardinälen, Bischöfen und Geistlichen des Welt- und Ordensklerus, die durch ihre Person und ihre Wissenschaft hervorragen und aus den verschiedenen Teilen der Welt so ausgewählt werden, dass auch dadurch die Universalität der Kirche und ihrer Sendung zum Ausdruck kommt.
Daher bestimmen Wir durch diesen Apostolischen Brief Motu proprio, was folgt:
1. Zur Vorbereitung des Zweiten ökumenischen Vatikanischen Konzils werden Kommissionen eingesetzt, die den Namen Vorbereitende Kommissionen führen und die Aufgabe haben, Themen und Materialien, die ihnen von Uns zugewiesen werden, unter Berücksichtigung der Vorschläge der kirchlichen Oberhirten und der Hinweise und Vorlagen der Behörden der Römischen Kurie zu studieren und zu erforschen.
2. Die einzelnen Kommissionen können in verschiedene Sektionen oder Unterausschüsse aufgegliedert werden, wenn das erforderlich ist.
3. Jede Kommission hat einen eigenen Präsidenten und eine bestimmte Zahl von Mitgliedern. Der Präsident ist ein Kardinal. Als Mitglieder werden Bischöfe und hervorragende Geistliche ausgewählt.
4. Den einzelnen Kommissionen werden einige Konsultoren aus dem Kreis der Sachverständigen zugeteilt.
5. Jede Kommission soll einen Aktuar oder Sekretär haben.
6. Die Präsidenten, Mitglieder, Konsultoren und Sekretäre werden kraft Unserer Autorität ernannt.
7. Es werden zehn Vorbereitende Kommissionen gebildet. Wir behalten Uns vor, nötigenfalls weitere zu begründen. Die Kommissionen sind die folgenden:
a) Theologische Kommission. Sie hat die Aufgabe, die Fragen, die sich auf die Heilige Schrift, die Heilige Überlieferung, den Glauben und die Moral beziehen, zu erwägen und zu erforschen.
b) Kommission für die Bischöfe und die Leitung der Diözesen,
c) Kommission für die Disziplin des Klerus und des christlichen Volkes,
d) Kommission für die Ordensleute,
e) Kommission für die Verwaltung der Sakramente,
f) Kommission für die Heilige Liturgie,
g) Kommission für Studien und Seminare,
h) Kommission für die Orientalischen Kirchen,
i) Kommission für die Missionen,
k) Kommission für das Laienapostolat in den Bereichen der katholischen, religiösen und sozialen Aktion.
8. Außerdem wird ein Sekretariat errichtet für die Fragen, die mit den heutigen Publikationsmitteln (wie Druckschriften, Rundfunk, Fernsehen, Film usw.) zusammenhängen. Das Sekretariat wird einen von Uns erwählten Prälaten zum Präsidenten und auf Grund Unserer Autorität ernannte Mitglieder und Konsultoren haben.
9. Damit Unsere Liebe und Unser guter Wille gegenüber den vom Apostolischen Stuhl getrennten Christen noch sichtbarer hervortritt und damit diese die Arbeiten des Konzils verfolgen und leichter den Weg finden können, um jene Einheit zu erreichen, die "Jesus Christus von seinem himmlischen Vater in glühendem Gebet erflehte", wird ein besonderer Ausschuss als Sekretariat errichtet, das unter der Leitung eines von Uns zu ernennenden Kardinals in derselben Weise wie die oben genannten Kommissionen konstituiert wird.
10. Endlich wird eine Zentralkommission gebildet, deren Vorsitz Wir selbst oder in Unserm Namen ein von Uns zu bestimmender Kardinal führt. Mitglieder der Zentralkommission sind die Präsidenten der einzelnen Kommissionen, die Leiter der Sekretariate (gem. Nr. 8 u. 9) sowie einige andere Kardinäle und Bischöfe aus verschiedenen Teilen der Erde.
11. Der Zentralkommission wird eine gewisse Zahl von Beratern aus dem Kreis der Bischöfe und der hervorragendsten Geistlichen zugewiesen.
12. Die Zentralkommission hat einen Prälaten als Sekretär. Er ist zugleich Generalsekretär.
13. Die Mitglieder und Berater der Zentralkommission sowie der als Sekretär amtierende Prälat werden von Uns ernannt.
14. Aufgabe der Zentralkommission soll es sein, die Arbeiten der einzelnen Kommissionen zu verfolgen, sie nötigenfalls zu koordinieren und ihre Ergebnisse nach gehöriger Prüfung Uns vorzutragen, damit Wir dann die Verhandlungsgegenstände für das ökumenische Konzil bestimmen.
Die Zentralkommission erhält auch den Auftrag, die Geschäftsordnung des Konzils vorzulegen.
15. Für die ökonomischen und technischen Angelegenheiten des Konzils werden besondere Ausschüsse oder Sekretariate bestellt werden.
Es ist Unser Wille und Befehl, dass alles, was Wir in dieser Sache zu beschließen für nützlich befunden haben, im Ganzen und im einzelnen, so wie es angeordnet ist, in Kraft tritt und in Kraft bleibt. Nichts Gegenteiliges soll Geltung haben.
im zweiten Jahre Unseres Pontifikates