Sacrosanctum Concilium: Unterschied zwischen den Versionen

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(Radio Vatikan über den Werdegang der Liturgiekonstituion)
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'''Sacrosanctum concilium''' sind die lateinischen Anfangsworte der [[Konstitution]] des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]] über die [[Liturgie]] vom [[4. Dezember]] [[1963]], das mit der nötigen Gutheißung des [[Papst]]es [[Paul VI.]] erlassen wurde.
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'''Sacrosanctum concilium''' sind die lateinischen Anfangsworte der [[Konstitution]] des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]] über die [[Liturgie]] vom [[4. Dezember]] [[1963]], das mit der nötigen Gutheißung des [[Papst]]es [[Paul VI.]] erlassen wurde.
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Überhaupt erstmals im Leben der Kirche äußert sich ein Konzil im Zusammenhang zur Liturgie. Zielsetzung ist die Bekräftigung des Bewusstseins vom Wesen liturgischer Vollzüge, der auch die Gesamtreform der Liturgie dienen soll. Die Erneuerung der Liturgie soll zugleich an ältere Tradition anknüpfen (1. Jtsd.) und auch Anpassungen an die pastoralen Erfordernissse der Zukunft einführen. Insgesamt ist eine Öffnung der Liturgie zur [[Seelsorge]] beabsichtigt. Ihre Formen sollen von einfacher Schönheit geprägt sein, traditionsbezogen und verständlich zugleich. Die aktivere Teilnahme aller Getauften soll ermöglicht werden. In der Liturgie sollen ältere Gebräuche wieder zu Ehren kommen, die im Lauf der Zeit verloren gingen. Es sollen aber auch übertriebene Hinzufügungen und Verdopplungen beseitigt werden. Die Ausführung der pastoralen Wegweisung zur [[Liturgiereform]] wird vom Konzil den zuständigen Stellen anvertraut, also insbesondere dem Papst.
  
 
Sie wurde von der Vorbereitenden Liturgischen Kommission entworfen. Das nachträglich etwas abgeschwächte Schema wurde vom 22. Oktober 1962 ab als erster Konzilstext diskutiert und im November als Ganzes angenommen. Abänderungsvorschläge wurden bis Mai 1963 eingearbeitet. Im Oktober 1963 konnten bereits detaillierte Abstimmungen stattfinden, wobei neuerliche Änderungsvorschläge vorgebracht wurden. Die feierliche Schlussabstimmung ergab 2147 Ja gegen 4 Nein-Stimmen; am gleichen Tag, dem 4. Dezember 1963, wurde die Konstitution feierlich verkündet (Einführung zu „Sacrosanctum Concilium“ im Kleinen Konzilskompendium)
 
Sie wurde von der Vorbereitenden Liturgischen Kommission entworfen. Das nachträglich etwas abgeschwächte Schema wurde vom 22. Oktober 1962 ab als erster Konzilstext diskutiert und im November als Ganzes angenommen. Abänderungsvorschläge wurden bis Mai 1963 eingearbeitet. Im Oktober 1963 konnten bereits detaillierte Abstimmungen stattfinden, wobei neuerliche Änderungsvorschläge vorgebracht wurden. Die feierliche Schlussabstimmung ergab 2147 Ja gegen 4 Nein-Stimmen; am gleichen Tag, dem 4. Dezember 1963, wurde die Konstitution feierlich verkündet (Einführung zu „Sacrosanctum Concilium“ im Kleinen Konzilskompendium)

Version vom 4. Mai 2008, 09:46 Uhr

Sacrosanctum concilium sind die lateinischen Anfangsworte der Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Liturgie vom 4. Dezember 1963, das mit der nötigen Gutheißung des Papstes Paul VI. erlassen wurde.

Überhaupt erstmals im Leben der Kirche äußert sich ein Konzil im Zusammenhang zur Liturgie. Zielsetzung ist die Bekräftigung des Bewusstseins vom Wesen liturgischer Vollzüge, der auch die Gesamtreform der Liturgie dienen soll. Die Erneuerung der Liturgie soll zugleich an ältere Tradition anknüpfen (1. Jtsd.) und auch Anpassungen an die pastoralen Erfordernissse der Zukunft einführen. Insgesamt ist eine Öffnung der Liturgie zur Seelsorge beabsichtigt. Ihre Formen sollen von einfacher Schönheit geprägt sein, traditionsbezogen und verständlich zugleich. Die aktivere Teilnahme aller Getauften soll ermöglicht werden. In der Liturgie sollen ältere Gebräuche wieder zu Ehren kommen, die im Lauf der Zeit verloren gingen. Es sollen aber auch übertriebene Hinzufügungen und Verdopplungen beseitigt werden. Die Ausführung der pastoralen Wegweisung zur Liturgiereform wird vom Konzil den zuständigen Stellen anvertraut, also insbesondere dem Papst.

Sie wurde von der Vorbereitenden Liturgischen Kommission entworfen. Das nachträglich etwas abgeschwächte Schema wurde vom 22. Oktober 1962 ab als erster Konzilstext diskutiert und im November als Ganzes angenommen. Abänderungsvorschläge wurden bis Mai 1963 eingearbeitet. Im Oktober 1963 konnten bereits detaillierte Abstimmungen stattfinden, wobei neuerliche Änderungsvorschläge vorgebracht wurden. Die feierliche Schlussabstimmung ergab 2147 Ja gegen 4 Nein-Stimmen; am gleichen Tag, dem 4. Dezember 1963, wurde die Konstitution feierlich verkündet (Einführung zu „Sacrosanctum Concilium“ im Kleinen Konzilskompendium)

Radio Vatikan über den Werdegang der Liturgiekonstitution

... Die Bischöfe (des Zweiten Vatikanischen Konzils) entscheiden schließlich, sich zuerst mit der Liturgie zu beschäftigen, weil sie eben in ihrer Mehrheit da wenig Zündstoff erwarten und glauben, an diesem Thema könnten sie erst die Methode konziliarer Arbeit einüben, ohne viel falsch zu machen. ... (Radio Vatikan, Radioakademie „Von Marktl nach Rom“, Papst Benedikt wird 80, von Stephan von Kempis, (4-teilige Reihe; I. Teil, Dienstag 3. April 2007).

Inhalt

Vorwort (1)
1. Kapitel: Allgemeine Grundsätze zur Erhebung und Förderung der Heiligen Liturgie
2. Kapitel: Das heilige Geheimnis der Eucharistie (47)
3. Kapitel: Die übrigen Sakramente und Sakramentalien (59)
4. Kapitel: Das Stundengebet (83)
5. Kapitel: Das liturgische Jahr (102)
6. Kapitel: Die Kirchenmusik (112)
7. Kapitel: Die sakrale Kunst, liturgisches Gerät und Gewand (122)
Anhang: Erklärung der II. Vatikanischen Konzils zur Kalenderreform (130)

Siehe auch: Liste von Lehramtstexten

Weblinks