Sacrosanctum Concilium: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Sacrosanctum concilium''' ist der lateinische Titel der [[Konstitution]] des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]] über die [[Liturgie]] vom [[4. Dezember]] [[1963]], die mit der nötigen Gutheißung des [[Papst]]es [[Paul VI.]] erlassen wurde.
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'''Sacrosanctum concilium''' ist der lateinische Titel der [[Konstitution]] des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]] über die [[Liturgie]] vom [[4. Dezember]] [[1963]], die mit der nötigen Gutheißung fast aller Konzilsväter und des [[Papst]]es [[Paul VI.]] erlassen wurde.
  
 
== Nach der Verwerfung der Ergebnisse, der von [[Johannes XXIII. ]] weltweit gemachten Umfrage der Bischöfe und Universitäten ==
 
== Nach der Verwerfung der Ergebnisse, der von [[Johannes XXIII. ]] weltweit gemachten Umfrage der Bischöfe und Universitäten ==
... Die Bischöfe (des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]]) entscheiden schließlich sich zuerst mit der Liturgie sich zu beschäftigen, weil sie sich eben in ihrer Mehrheit da wenig Zündstoff erwarten und glauben, an diesem Thema könnten sie erst die Methode konziliarer Arbeit einüben, ohne viel falsch zu machen. ... ([[Radio Vatikan]], Radioakademie „Von Marktl nach Rom“, [[Papst]] [[Benedikt  XVI.|Benedikt]] wird 80, von Stephan von Kempes, (4 teilige Reihe; I. Teil, Dienstag 3. April 2007)
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... Die Bischöfe (des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]]) entscheiden schließlich, sich zuerst mit der Liturgie sich zu beschäftigen, weil sie sich eben in ihrer Mehrheit da wenig Zündstoff erwarten und glauben, an diesem Thema könnten sie erst die Methode konziliarer Arbeit einüben, ohne viel falsch zu machen. ... ([[Radio Vatikan]], Radioakademie „Von Marktl nach Rom“, [[Papst]] [[Benedikt  XVI.|Benedikt]] wird 80, von Stephan von Kempis, (4-teilige Reihe; I. Teil, Dienstag 3. April 2007). Der Entwurf der Konstitution galt nämlich, anders als bei anderen, als fundiert und ausgereift. Er ging auf Vorarbeiten von Experten zurück, die seit 1946 im Auftrag von Papst [[Pius XII.]] eine Gesamtreform der Liturgie erarbeiten sollten.
  
 
'''Siehe auch: ''' [[Liste von Lehramtstexten]]
 
'''Siehe auch: ''' [[Liste von Lehramtstexten]]

Version vom 19. März 2008, 06:47 Uhr

Sacrosanctum concilium ist der lateinische Titel der Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Liturgie vom 4. Dezember 1963, die mit der nötigen Gutheißung fast aller Konzilsväter und des Papstes Paul VI. erlassen wurde.

Nach der Verwerfung der Ergebnisse, der von Johannes XXIII. weltweit gemachten Umfrage der Bischöfe und Universitäten

... Die Bischöfe (des Zweiten Vatikanischen Konzils) entscheiden schließlich, sich zuerst mit der Liturgie sich zu beschäftigen, weil sie sich eben in ihrer Mehrheit da wenig Zündstoff erwarten und glauben, an diesem Thema könnten sie erst die Methode konziliarer Arbeit einüben, ohne viel falsch zu machen. ... (Radio Vatikan, Radioakademie „Von Marktl nach Rom“, Papst Benedikt wird 80, von Stephan von Kempis, (4-teilige Reihe; I. Teil, Dienstag 3. April 2007). Der Entwurf der Konstitution galt nämlich, anders als bei anderen, als fundiert und ausgereift. Er ging auf Vorarbeiten von Experten zurück, die seit 1946 im Auftrag von Papst Pius XII. eine Gesamtreform der Liturgie erarbeiten sollten.

Siehe auch: Liste von Lehramtstexten

Weblinks

Das Dokument im Wortlaut auf der Vatikanseite: