Sacrosancta tridentina synodus (Wortlaut)

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2. Sitzung
Sacrosancta tridentina synodus

des heiligen, allgültigen und allgemeinen Conciliums von Trient
unter Papst
Paul III.
7. Januar 1546

über die Lebensweise

(Quelle: Das heilige allgültige und allgemeine Concilium von Trient, Beschlüsse und heil. Canones nebst den betreffen den Bullen treu übersetzt von Jodoc Egli; Verlag Xaver Meyer Luzern 1832 [2. Auflage]; Empfehlung des Bischofs von Basel Joseph Anton, Solothurn, den 25. Hornung 1832; [in deutscher Sprache mit gebrochenen Buchstaben abgedruckt]).

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Beschluss von der Lebensweise und andern, bei dem Concilium zu beobachtenden Dingen

Der hochheilige, rechtmäßig im heiligen Geiste versammelte Kirchenrat von Trient, unter dem Vorsitze der nämlichen drei gesandten des Apostolischen Stuhls, mit dem heil. Apostel Jakobus erkennend (Jak 1,17), dass alle gute Gabe, und jedes vollkommene Geschenk von oben stammt, und herab steigt vom Vater des Lichtes, der denen Allen, welche ihn um Weisheit bitten, sie überflüssig gibt, und ihnen nicht vorentrückt, und zugleich wissend, dass (Sir 1,16; Ps 110,10; Spr 1,7; 9,10) der Anfang der Weisheit ist die Furcht Gottes; verordnete und beschloss, dass alle und jede, in der Stadt Trient versammelten, Gläubigen Christi ermahnt werden sollen, wie er sie ermahnet, dass sie sich vom Bösen und von den bis dahin begangenen Sünden bekehren, und künftig in der Furcht des Herrn wandeln, und die (Gal 6,16) Begierden des Fleisches nicht vollbringen, dem Gebete obliegen, öfter die Beicht ablegen, das Sakrament des Altares empfangen, die Kirchen besuchen, und endlich, so viel Jeglicher kann, die Gebote Gottes erfüllen, so wie auch täglich, besonders für den Frieden der christlichen Fürsten, und die Einigkeit der Kirche, beten wollen; die Bischöfe aber und jegliche andere, in den Priesterstand Erhobene, welche in dieser Stadt das ökumenische Concilium mitfeiern, sollen sich beeifern, beharrlich dem Lobe Gottes obzuliegen, ihm Opfer, Lob und Gebet darzubringen, wenigstens jeglichen Sonntag, an welchem Gott das Licht erschuf, und vom Tode auferstand, und (Apg 2,4) den Heiligen Geist über seine Jünger ausgoss, das Opfer der heiligen Messe zu vollbringen, und, wie der nämliche Heilige Geist durch den (1 Tim 2,1) Apostel befiehlt, Flehungen, Gebete, Bitten, Danksagungen, für unsern heiligsten Herrn, den Papst, für den Kaiser, für die Könige, und übrigen in die Höhe Gesetzten, und für alle Menschen zu verrichten, auf dass wir ruhig und unangefochten leben, des Friedens genießen, und das Wachstum des Glaubens sehen mögen. Überdies ermahnt er sie, dass sie, wenigstens alle Freitage, zum Gedächtnisse des Leidens unseres Herrn, fasten, und den Armen Almosen spenden, dass in der Kathedralkirche aber alle Donnerstage die Messe vom Heiligen Geiste mit den Litaneien und andern, dazu eingeführten, Gebeten, in den übrigen Kirchen hingegen am gleichen Tage wenigst die Litaneien und Gebete gebetet werden, dass (Unten, Sitzung 22., im Beschlusse von dem in der Messe zu Beobachtenden) zur Zeit, während welcher der Gottesdienst gehalten wird, alle Gespräche und Unterredungen unterbleiben, dass man hingegen sich mit Mund und Herzen mit dem Opfernden vereinigen soll. Und weil (1 Tim 3,2) die Bischöfe tadellos, nüchtern, keusch sein, und ihrem Hause gut vorstehen müssen; so ermahnet er sie auch, dass Jeglicher vor allem bei Tafel (Tit 1,7; 1 Tim 3,2 und unten, Sitz. 26. Kap. 1. von der Verbesserung) Nüchternheit und Mäßigkeit in den Nahrungsmitteln beobachte, und dass ferner, weil sich oft daselbst eitle Gespräche zu entspinnen pflegen, den Tafeln derselben Bischöfe die Lesung der heil. Schriften beigesellt werde, und Jeglicher seine Hausangehörigen unterweise und belehre, damit sie nicht zanksüchtig, trunkergeben, unzüchtig, lüstern, aufgeblasen, Lästerer, und Liebhaber der Vergnügungen seien, sondern endlich die Laster fliehen, die Tugenden umfangen, und in Kleidung und Bildung und allen Handlungen Ehrbarkeit an den Tag legen, so wie es sich für Diener der Diener Gottes geziemt. Da es überdies die vorzügliche Sorge, Bemühung und Absicht dieses hochheiligen Conciliums ist, das die Finsternisse der Irrlehren, welche seit so vielen Jahren die Erde überhüllten, entfernt werden, und durch die Huld Jesu Christi, welcher (Joh 1,5 u. 8,12) das wahre Licht ist, das Licht, der Glanz und die Reinheit der katholischen Wahrheit wieder scheine, und dasjenige, was der Verbesserung bedarf, verbessert werde; so ermahnt der Kirchenrat selbst alle hier versammelten und zu versammelnden Katholiken, und besonders diejenigen, welche Kunde in den heiligen Schriften besitzen, dass sie in beharrlicher Betrachtung emsig bei sich selbst überdenken, auf was für Wegen und Weisen die Absicht dieses Kirchenrats vorzüglichst gleitet werden, und zum erwünschten Erfolge gelangen könne, damit um so bälder, und rätlicher das zu Verdammende verdammt, und das zu Genehmigende genehmigt werde, damit auf dem ganzen Erdkreise Alle aus Einem Munde, und mit dem Gleichen Glaubenbekenntnisse, Gott, den Vater Unseres Herrn Jesu Christi, verherrlichen mögen.

Bei der Aussprache der Meinungen aber soll, nach der Verordnung des Conciliums von Toledo, unter den, an der Stätte des Segens sitzenden, Priestern des Herrn Keiner mit unbescheidener Stimme lärmen, aber durch Poltern Verwirrung erregen, auch nie mit unwahren oder eiteln oder widerspenstigen Zänkereien streiten; sondern was immer gesprochen werden mag, werde durch einen recht sanften Vortrag der Worte gemäßigt, dass weder der Hörer beleidiget, noch der Gesichtspunkt des rechten Urteils dem verwirrten Gemüte verrückt werde.

Überdies verordnete und beschloss dieser heilige Kirchenrat, dass, wenn es sich etwa treffen sollte, dass Einige, während der Dauer des Conciliums (Das Gleiche wird am Schlusse des Conciliums wiederholt), nicht am gehörigen Orte sitzen, und die Meinung, auch mit dem Ausdrucke: „Es ist gefällig,“ aussprechen, den Versammlungen beiwohnen, und was immer für andere Handlungen tun mögen, deswegen für Niemanden ein Nachteilentspringen und für Niemanden ein neues Recht erworben werden soll.

Hierauf wurde die künftige Sitzung auf den Donnerstag, den Vierten des künftigen Monats Februar, angesagt.

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