In nomine sancte (Wortlaut)
In nomine sancte |
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des heiligen, allgültigen und allgemeinen Conciliums von Trient
unter Papst
Paul III.
4. Februar 1546
(Quelle: Das heilige allgültige und allgemeine Concilium von Trient, Beschlüsse und heil. Canones nebst den betreffenden Bullen treu übersetzt von Jodoc Egli; Verlag Xaver Meyer Luzern 1832 [2. Auflage]; Empfehlung des Bischofs von Basel Joseph Anton, Solothurn, den 25. Hornung 1832; [in deutscher Sprache mit gebrochenen Buchstaben abgedruckt]).
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Beschluss von dem Symbolum des Glaubens
Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, des Vaters und des Sohnes und heiligen Geistes.
Dieser hochheilige, allgültige und allgemeine, rechtmäßig im heiligen Geiste versammelte Kirchenrat von Trient, unter dem Vorsitze der nämlichen drei Gesandten des Apostolischen Stuhles, betrachtend die Größe der zu verhandelnden Gegenstände, besonders derjenigen, welche in jenen zwei Hauptstücken, nämlich der Austilgung der Irrlehren, und der Verbesserung der Sitten, bestehen, wegen denen er vorzüglich versammelt ist, und mit dem Apostel (Eph 6,12) erkennend, dass er nicht gegen Fleisch und Blut, sondern gegen geistige Kräfte der Bosheit in Himmelsgegenden zu Kämpfen habe, ermahnt zuförderst mit demselben und alle und jede, dass sie sich befestigen im Herrn, und in der Macht seiner Stärke, in allem ergreifen (Eph 6,16) den Schild des Glaubens, womit sie alle feurigen Pfeile des Erzbösewichts zernichten können, und anziehen sollen den Helm der Hoffnung des Heils, führend das Schwert des Geistes, welches ist Gottes Wort. Damit also durch Gottes Gnade diese seine fromme Sorgfalt ihren Anfang und Fortgang haben möge; so verordnet und beschließt er vor allem aus, dass das Bekenntnis des Glaubens vorausgeschickt werden soll, hierin den Beispielen der Väter folgend, welche, in den geheiligten Kirchenversammlungen, diesen Schild wider alle Irrlehren dem Anfange ihrer Handlungen vorzusetzen pflegten, und wodurch sie bisweilen schon allein die Ungläubigen zum Glauben brachten, die Irrlehrer bewältigten, und die Gläubigen befestigten. Deswegen urteilte er, es müsse das Symbolum des Glaubens, dessen sich die heilige Römische Kirche bedient, als jener Grundanfang, in welchem alle, die sich zum Glauben Christi bekennen, notwendig übereinstimmen, und als die Feste und einzige Grundlage, welche die (Mt 16,18) Pforten der Hölle nie übermächtigen werden, in eben so vielen Worten, als wie es in allen Kirchen gelesen wird, ausgesprochen werden. Dasselbe lautet aber auf diese Weise:
Ich glaube an Einen Gott, den Allmächtigen Vater, Schöpfer Himmels und der Erde, alles Sichtbaren und Unsichtbaren; und an Einen Herrn Jesum Christum, den eingeborenen Sohn Gottes, vor aller Zeit vom Vater geboren, Gott von Gott, Licht vom Licht, wahren Gott vom wahren Gotte, erzeugt nicht erschaffen, mit dem Vater Eines Wesens, durch den Alles erschaffen ist; der, wegen uns Menschen, und wegen unserm Heile, vom Himmel gestiegen, und durch den heiligen Geist aus Maria der Jungfrau Fleisch angenommen hat, geboren, und Mensch worden ist; auch für uns gekreuzigt, unter Pontius Pilatus, gelitten hat, und begraben wurde, und am dritten Tage wieder auferstand nach der Schrift, und auffuhr in den Himmel, zur Rechten des Vaters sitzet, und wiederkommen wird mit Herrlichkeit, zu richten die Lebendigen und die Toten; und dessen Reich kein Ende haben wird. Und an den heiligen Geist, den Herrn und Lebendigmacher, der vom Vater und vom Sohne ausgeht; der mit dem Vater und dem Sohne zugleich angebetet und verherrlicht wird; der durch die Propheten geredet hat. Und Eine heilige, allgemeine und Apostolische Kirche. Ich bekenne Eine Taufe zur Nachlassung der Sünden; und erwarte die Auferstehung der Toten, und ein zukünftiges, ewiges Leben, Amen.
Ansagung der Künftigen Sitzung
Der nämliche hochheilige, allgültige und allgemeine, rechtmäßig im heiligen Geiste versammelte Kirchenrat von Trient, unter dem Vorsitze der nämlichen drei Gesandten des apostolischen Stuhles, einsehend, dass viele Prälaten aus den verschiedenen Gegenden zur Reise gerüstet, auch Einige schon auf dem Wege, um hierher zu kommen, begriffen sind, und betrachtend, dass sich alles, was von ihr, der heiligen Synode, beschlossen werden soll, den allen desto größerer Hochachtung und Ehrfurcht versehen könne, je durch eine größere und vollere Beratung und Gegenwart der Väter es sanktioniert, und bekräftigt sei; verordnete und beschloss, dass die künftige Sitzung, nach der gegenwärtigen, gefeiert werden soll, an dem, auf den nächstkünftigen Sonntag Lätare folgenden Donnerstage, unterdessen jedoch die Untersuchung und Prüfung dessen nicht aufhoben werden dürfe, was zu untersuchen und zu prüfen dem Kirchenrate selbst gut scheinen werde.