Il presente intervento

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Dubium
Il presente intervento

Kongregation für die Glaubenslehre
im Pontifikat von Papst
AUF DAS VORGELEGTE DUBIUM: "Hat die Kirche die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen?"
WIRD GEANTWORTET: "Nein."
22. Februar 2021

(Quelle: Vatikanseite)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Erläuternde Note

In einigen kirchlichen Bereichen verbreiten sich Projekte und Vorschläge von Segnungen für Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts. Nicht selten sind solche Projekte durch den aufrichtigen Willen motiviert, homosexuelle Personen anzunehmen, sie zu begleiten und ihnen Wege des Glaubenswachstums anzubieten, „damit diejenigen, welche die homosexuelle Tendenz zeigen, die notwendigen Hilfen bekommen können, um den Willen Gottes in ihrem Leben zu begreifen und ganz zu erfüllen“.<ref> Franziskus, Ap. Schreiben Amoris laetitia, Nr. 250.</ref>

Auf diesen Wegen können das Hören des Wortes Gottes, das Gebet, die Teilnahme an liturgischen Handlungen der Kirche und praktizierte Nächstenliebe eine wichtige Rolle bei der Förderung von Bemühungen spielen, die eigene Lebensgeschichte zu deuten sowie frei und verantwortungsbewusst die eigene Taufberufung anzunehmen, weil „Gott jeden Menschen liebt. Und Gleiches tut auch die Kirche“<ref> Bischofssynode, Abschlussdokument der 15. Ordentlichen Generalversammlung, Nr. 150.</ref>, indem sie jede ungerechte Diskriminierung ablehnt.

Unter den liturgischen Handlungen der Kirche sind Sakramentalien von besonderer Bedeutung: als „heilige Zeichen, durch die in einer gewissen Nachahmung der Sakramente Wirkungen, besonders geistlicher Art, bezeichnet und kraft der Fürbitte der Kirche erlangt werden. Durch diese Zeichen werden die Menschen bereitet, die eigentliche Wirkung der Sakramente aufzunehmen; zugleich wird durch solche Zeichen das Leben in seinen verschiedenen Gegebenheiten geheiligt“<ref> II. Ökumenisches Vatikanisches Konzil, Konst. Sacrosanctum Concilium, Nr. 60.</ref>. Der Katechismus der katholischen Kirche erläutert weiter: „Die Sakramentalien verleihen die Gnade des Heiligen Geistes nicht nach Art der Sakramente, sondern bereiten durch das Gebet der Kirche vor, die Gnade zu empfangen und mit ihr mitzuwirken“ (Nr. 1670).

Zur den Sakramentalien gehören Segnungen, mit denen die Kirche „die Menschen aufruft, Gott zu preisen, sie auffordert, seinen Schutz zu erbitten und sie ermahnt, sich seiner Barmherzigkeit mit der Heiligkeit des Lebens würdig zu erweisen“<ref> Rituale Romanum ex Decreto Sacrosancti Oecumenici Concilii Vaticani II instauratum auctoritate Ioannis Pauli PP. II promulgatum, De benedictionibus, Praenotanda Generalia, Nr. 9.</ref>. Darüber hinaus sind „sie in einer gewissen Nachahmung der Sakramente eingesetzt und beziehen sich immer und hauptsächlich auf geistliche Wirkungen, die sie kraft der Fürbitte der Kirche erlangen“<ref> Ebd., Nr. 10.</ref>.

Um der Natur der Sakramentalien zu entsprechen, ist es deshalb erforderlich, dass, wenn über einige menschliche Beziehungen ein Segen herabgerufen wird, abgesehen von der rechten Absicht derjenigen, die daran teilnehmen, die zu segnende Wirklichkeit objektiv und positiv darauf hingeordnet ist, die Gnade zu empfangen und auszudrücken, und zwar im Dienst der Pläne Gottes, die in die Schöpfung eingeschrieben und von Christus dem Herrn vollständig offenbart sind. Mit dem Wesen der von der Kirche erteilten Segnung ist daher nur vereinbar, was an sich darauf hingeordnet ist, diesen Plänen zu dienen.

Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe (das heißt außerhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die Lebensweitergabe offen ist) einschließen, wie dies bei Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist.<ref> Vgl. Katechismus der katholischen Kirche, Nr. 2357.</ref> Das Vorhandensein positiver Elemente – die in sich betrachtet dennoch zu schätzen und hervorzuheben sind – in solchen Beziehungen ist trotzdem nicht in der Lage, diese zu rechtfertigen und sie daher rechtmäßig zum Gegenstand einer kirchlichen Segnung zu machen, weil diese Elemente im Dienst einer Verbindung stehen, die nicht auf den Plan des Schöpfers hingeordnet ist.

Da die Segnungen für Personen in Beziehung zu den Sakramenten stehen, kann darüber hinaus die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen nicht als zulässig angesehen werden, weil sie in gewisser Weise eine Nachahmung oder einen analogen Hinweis auf den Brautsegen darstellen würde,<ref> Der Brautsegen verweist nämlich auf den Schöpfungsbericht, in dem Gottes Segen über Mann und Frau im Zusammenhang mit ihrer fruchtbaren Verbindung (vgl. Gen 1,28) und mit der Komplementarität von Mann und Frau steht (vgl. Gen 2,18-24).</ref> der auf den Mann und die Frau herabgerufen wird, die sich im Sakrament der Ehe vereinigen, da „es keinerlei Fundament dafür [gibt], zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn“.<ref> Franziskus, Ap. Schreiben Amoris laetitia, Nr. 251.</ref>

Die Erklärung der Unzulässigkeit von Segnungen der Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts ist daher weder eine ungerechte Diskriminierung noch enthält sie die Absicht, eine solche zu sein, sondern ruft die Wahrheit des liturgischen Ritus in Erinnerung und das, was dem Wesen der Sakramentalien zutiefst entspricht, so wie die Kirche sie versteht.

Die christliche Gemeinschaft und die geistlichen Hirten sind aufgerufen, Menschen mit homosexuellen Neigungen mit Respekt und Takt aufzunehmen; sie werden im Einklang mit der kirchlichen Lehre die am besten geeigneten Wege zu finden wissen, um ihnen das Evangelium in seiner Fülle zu verkünden. Diese Personen mögen gleichzeitig die aufrichtige Nähe der Kirche anerkennen – die für sie betet, sie begleitet, mit ihnen den Weg des christlichen Glaubens teilt<ref> Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben Homosexualitatis problema über die Seelsorge für homosexuelle Personen, Nr. 15.</ref> – und ihre Lehren mit aufrichtiger Bereitwilligkeit annehmen.

Die Antwort auf das vorgelegte Dubium schließt nicht aus, dass Segnungen einzelnen Personen mit homosexueller Neigung gespendet werden,<ref> De benedictionibus enthält nämlich eine ausführliche Liste der Situationen, für die der Segen des Herrn herabgerufen werden kann.</ref> die den Willen bekunden, in Treue zu den geoffenbarten Plänen Gottes zu leben, wie sie in der kirchlichen Lehre vorgelegt werden; sie erklärt jedoch jede Segnungsform für unzulässig, die dazu neigt, ihre Verbindungen anzuerkennen. In diesem Fall würde die Segnung nämlich die Absicht zum Ausdruck bringen, nicht bestimmte Einzelpersonen dem Schutz und der Hilfe Gottes im oben genannten Sinne anzuvertrauen, sondern einen Entschluss und eine Lebenspraxis zu billigen und zu fördern, die nicht als objektiv auf die geoffenbarten Pläne Gottes hingeordnet anerkannt werden können.<ref> Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben Homosexualitatis problema über die Seelsorge für homosexuelle Personen, Nr. 7.</ref>

Gleichzeitig erinnert die Kirche daran, dass Gott selbst nicht aufhört, jedes seiner Kinder zu segnen, die in dieser Welt pilgern, denn für ihn „sind wir […] wichtiger als alle Sünden, die wir begehen können“<ref> Franziskus, Generalaudienz am 2. Dezember 2020, Katechese über das Gebet: der Segen.</ref>. Aber er segnet nicht die Sünde und er kann sie nicht segnen: Er segnet den sündigen Menschen, damit er erkennt, dass er Teil seines Liebesplans ist, und sich von ihm verändern lässt. Denn er „nimmt uns so, wie wir sind, aber lässt uns nie so, wie wir sind“.<ref> Ebd.</ref>

Aus diesen Gründen verfügt die Kirche weder über die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts im oben gemeinten Sinne zu segnen, noch kann sie über diese Vollmacht verfügen.

Papst Franziskus wurde in der dem unterzeichnenden Sekretär dieser Kongregation gewährten Audienz über das vorliegende Responsum ad dubium samt der Erläuternden Note informiert und hat ihre Veröffentlichung gutgeheißen.

Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, am 22. Februar 2021, dem Fest der Kathedra Petri.

Luís F. Kard. Ladaria SJ,
Präfekt
Giacomo Morandi

Sekretär

Anmerkungen

<references />

Kommentar zum Responsum ad dubium

Die vorliegende Maßnahme der Glaubenskongregation ist die Antwort auf eine Frage – klassisch ausgedrückt: auf ein Dubium –, das, wie es normalerweise der Fall ist, von Seelsorgern und Gläubigen aufgeworfen wird, die einer orientierenden Klärung bei einem kontroversen Thema bedürfen. Gegenüber der Unsicherheit, die durch problematische Aussagen oder Praktiken in Bereichen, welche für das christliche Leben entscheidend sind, hervorgerufen wird, wird gebeten, darauf positiv oder negativ zu antworten und sodann die Argumente darzulegen, welche die eingenommene Position unterstützen. Der Zweck dieser Äußerung ist es, die Weltkirche dabei zu unterstützen, besser den Forderungen des Evangeliums zu entsprechen, Streitigkeiten zu schlichten und eine gesunde Gemeinschaft im heiligen Volk Gottes zu fördern.

Die strittige Frage stellt sich im Rahmen des „aufrichtigen Willen[s] […], homosexuelle Personen anzunehmen, sie zu begleiten und ihnen Wege des Glaubenswachstums anzubieten“ (Erläuternde Note), wie der Heilige Vater Franziskus zum Abschluss von zwei Synodenversammlungen über die Familie angedeutet hat: „damit diejenigen, welche die homosexuelle Tendenz zeigen, die notwendigen Hilfen bekommen können, um den Willen Gottes in ihrem Leben zu begreifen und ganz zu erfüllen“ (Ap. Schreiben Amoris laetitia, Nr. 250). Das ist eine Einladung, die in diesem Zusammenhang angebotenen pastoralen Entwürfe und Vorschläge mit angemessener Unterscheidungskraft zu bewerten. Dazu gehören auch Segnungen von Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts. Es wird deshalb also angefragt, ob die Kirche die Vollmacht hat, ihren Segen zu erteilen. So lautet die im Quesitum enthaltene Formulierung.

Die Antwort – das Responsum ad dubium – wird in der beigefügten Erläuternden Note der Glaubenskongregation vom 22. Februar 2021 erklärt und begründet, deren Veröffentlichung Papst Franziskus selbst gutgeheißen hat.

Im Mittelpunkt der Note steht die grundlegende und entscheidende Unterscheidung zwischen Personen und deren Verbindung, sodass das negative Urteil über die Segnung von Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts kein Urteil über die betroffenen Personen impliziert.

Es geht vor allem um die Personen. Für sie gilt, und das ist ein Punkt, hinter den es kein Zurück mehr gibt, was die Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen – von derselben Kongregation herausgegeben – erklären (Nr. 4) und was der Katechismus der Katholischen Kirche in Erinnerung ruft: „Nach der Lehre der Kirche ist den Männern und Frauen mit homosexuellen Tendenzen «mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen» (2358)“. Eine Lehre, die durch die besagte Note in Erinnerung gerufen und bekräftigt wird.

Was die Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts betrifft, so erklärt die Antwort auf das Dubium „jede Segnungsform für unzulässig, die dazu neigt, ihre Verbindungen anzuerkennen“: eine Unzulässigkeit, auf die in der Erläuternden Note durch drei Motive, die miteinander im Zusammenhang stehen, verwiesen wird.

Das erste wird begründet durch die Wahrheit und den Wert der Segnungen. Diese gehören zur Gattung der Sakramentalien und bedeuten „liturgische Handlungen der Kirche“, welche die Übereinstimmung des Lebens mit dem, was sie bezeichnen und bewirken, fordern. Es geht um Bedeutungen und Wirkungen der Gnade, welche die Note in konziser Form darlegt. Daraus folgt, eine Segnung einer menschlichen Beziehung erfordert, dass sie darauf hingeordnet ist, das Gute, das ihr zugesagt und verliehen wird, zu empfangen und auszudrücken.

Damit kommen wir zum zweiten Grund: Die Ordnung, die befähigt, die Gabe zu empfangen, ist durch die „Pläne Gottes, die in die Schöpfung eingeschrieben und von Christus dem Herrn vollständig offenbart sind“, gegeben. Das meint Pläne, denen „Beziehungen oder selbst stabile[…] Partnerschaften […], die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe“ – das heißt „außerhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die Lebensweitergabe offen ist“ – einschließen, nicht entsprechen. Dies ist der Fall bei Verbindungen zwischen Personen gleichen Geschlechts. Es betrifft nicht nur diese, so als ob das Problem nur solche Verbindungen wären, sondern jede Verbindung, welche die Ausübung der Sexualität außerhalb der Ehe beinhaltet, was vom moralischen Standpunkt aus unerlaubt ist, entsprechend dem ununterbrochenen Lehramt der Kirche.

Dies muss also von einer Vollmacht gesagt werden, die die Kirche nicht besitzt, denn sie kann nicht über die Pläne Gottes verfügen, die sonst verkannt und verleugnet würden. Die Kirche ist nicht die Schiedsrichterin über diese Pläne und über die Lebenswahrheiten, die sie ausdrücken, sondern deren treue Interpretin und Verkünderin.

Der dritte Grund liegt in dem Irrtum, zu dem man sich leicht verleiten lassen würde, nämlich die Segnung der Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Segnung ehelicher Verbindungen anzugleichen. Aufgrund des Bezugs, welchen die Segnungen von Menschen zu den Sakramenten aufweisen, könnte die Segnung dieser Verbindungen in gewisser Weise „eine Nachahmung oder einen analogen Hinweis auf den Brautsegen“ darstellen, der dem Mann und der Frau erteilt wird, die im Ehesakrament vereint werden. Das wäre verfehlt und irreführend.

Aus den oben genannten Gründen kann „die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen nicht als zulässig angesehen werden“. Das ist eine Aussage, die in keiner Weise die menschliche und christliche Rücksichtnahme beeinträchtigt, mit der die Kirche jeder Person begegnet, und zwar so, dass die Antwort auf das Dubium nicht ausschließt, „dass Segnungen einzelnen Personen mit homosexueller Neigung gespendet werden, die den Willen bekunden, in Treue zu den geoffenbarten Plänen Gottes zu leben, wie sie in der kirchlichen Lehre vorgelegt werden“.

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