Eucharistische Anbetung

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Version vom 21. November 2019, 15:58 Uhr von Oswald (Diskussion | Beiträge) ("Kongress Adoratio" zur eucharistischen Anbetung für den deutschsprachigen Raum)
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"Jesus, den verborgen jetzt mein Auge sieht, stille mein Verlangen, das mich heiß durchglüht: lass die Schleier fallen einst in deinem Licht, dass ich selig schaue, Herr, dein Angesicht," (Thomas von Aquin: Adoro Te devote)

Als Katholiken glauben wir, dass Jesus Christus in Gestalt des Brotes, der während der heiligen Messe in der Wandlung konsekrierten Hostie, mit Fleisch und Blut, mit Leib und Seele, mit Gottheit und Menschheit wirklich und wahrhaft gegenwärtig ist. Diese Gegenwart Jesus beschränkt sich nicht auf die Dauer der heiligen Messe, sondern besteht darüber hinaus. Erst wenn die Gestalt des Brotes nicht mehr vorhanden ist, weil es konsumiert wurde oder in Wasser aufgelöst wurde, ist auch die Gegenwart Jesu nicht mehr gegeben.

Quelle und Höhepunkt aller eucharistischen Frömmigkeit ist die Feier der Heiligen Messe. Alle Formen der Anbetung sind Fortsetzung der Gemeinschaft mit Christus in der Messfeier, und sie wollen zur Eucharistiefeier hinführen.<ref>Hans Bernhard Meyer: Eucharistie: Geschichte, Theologie, Pastoral. Pustet, Regensburg 1989, ISBN 3-7917-1200-4 (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft, Teil 4), S. 167f.</ref>

Weil Jesus Christus in seiner Liebe zu uns unter den Menschen gegenwärtig bleiben wollte, beten wir ihn auch außerhalb der heiligen Messe an. Dazu hat die sakrale Kunst das Schaugerät der Monstranz geschaffen. Darin wird die heilige Hostie den Gläubigen zur Anbetung und Verehrung gezeigt.

Bei der Anbetung dürfen wir vor Jesus da sein, mit allem, was uns bewegt, besorgt und erfreut. Im Schweigen und im Hören preisen wir Jesus Christus und beten ihn als unseren Gott an, der in der heiligen Hostie wahrhaft gegenwärtig ist.

Das Fronleichnamsfest und die eucharistische Prozession

In der frühen Kirche bis ins Mittelalter war nach der Heiligen Messe lediglich eine Anzahl von Hostien für die Kranken- und Sterbekommunion aufbewahrt worden. Mit der Einführung des Fronleichnamsfestes im 14. Jahrhundert entwickelte sich die eucharistische Prozession als vorzügliche Form der Eucharistieverehrung, die außer an Fronleichnam auch an anderen Tagen Brauch wurde. In der Folge entstand daraus die Anbetung der Eucharistie in Form von Andachten vor und nach der Prozession, und im 16. Jahrhundert entwickelten sich die Sonderformen des Ewigen Gebetes und des Vierzigstündigen Gebetes. Der Brauch des Eucharistischen Segens entstand im 15. Jahrhundert.<ref>Hans Bernhard Meyer: Eucharistie: Geschichte, Theologie, Pastoral. Pustet, Regensburg 1989, ISBN 3-7917-1200-4 (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft, Teil 4), S. 586-592.</ref>

Die Aussetzung des Allerheiligsten

#default =bibleserver.com">EU }}), von der unendlichen Liebe seines Herzens berührt zu werden“ (Ecclesia de eucharistia, 25

Im Dokument: Die Kommunionspendung und Euchariestieverehrung außerhalb der Messe des Jahres 1973, wird die Aussetzung des Allerheiligsten in Nr. 82-92 so beschrieben:

1. DER ZUSAMMENHANG ZWISCHEN DER AUSSETZUNG DER HEILIGEN EUCHARISTIE UND DER MESSE

Die Aussetzung der heiligen Eucharistie im Ziborium (Pyxis) oder in der Monstranz führt die Gläubigen zum lebendigen Bewusstsein von der wunderbaren Gegenwart Christi und lädt sie ein, sich mit ihm zu vereinigen. Diese Vereinigung erlangt in der sakramentalen Kommunion ihren Höhepunkt. Darum fördert die Aussetzung in glücklicher Weise die Christus im Geist und in der Wahrheit geschuldete Anbetung.

Es ist darauf zu achten, dass bei solchen Aussetzungen die Verehrung des heiligen Sakramentes in ihrer Beziehung zur Heiligen Messe deutlich wird. In der äußeren Form der Aussetzung vermeide man deshalb sorgfältig alles, was irgendwie die Tatsache verdunkeln könnte, dass es der vornehmliche Wunsch Christi bei der Einsetzung der heiligen Eucharistie war, sie uns als Speise, Heilmittel und Stärkung anzubieten.<ref>Vgl. ebd. Nr. 60: a.a.O., S. 570. </ref>

Es ist verboten, während der Aussetzung des heiligen Sakramentes innerhalb des gleichen Kirchenraumes die Heilige Messe zu feiern.

Außer den in Nummer 6 (vgl.) genannten Gründen gilt nämlich, dass die Feier des eucharistischen Geheimnisses bereits in vollkommenerer Weise jene innere Vereinigung einschließt, zu der die Aussetzung die Gläubigen hinführen will.

Wird die Aussetzung des Allerheiligsten auf einen ganzen Tag oder mehrere aufeinanderfolgende Tage ausgedehnt, so muss sie während der Feier der Messe unterbrochen werden, es sei denn, die Messe werde in einer vom Aussetzungsraum getrennten Kapelle gefeiert, und wenigstens einige Gläubige setzen die Anbetung fort.<ref>Vgl. ebd. Nr. 61: a. a. 0., S. 570-571. </ref>

2. WAS BEI DER AUSSETZUNG ZU BEACHTEN IST

Vor dem Allerheiligsten macht man eine einfache Kniebeuge, sowohl wenn es sich im Tabernakel befindet als auch wenn es zur Anbetung ausgesetzt ist.

Befindet sich das heilige Sakrament in der Monstranz, brennen vier oder sechs Kerzen, wie dies bei der Messe auch vorgesehen ist; außerdem wird Weihrauch verwendet werden.

Bei Aussetzung in der Pyxis (im Ziborium) sollen wenigstens zwei Kerzen brennen; auch hier kann Weihrauch verwendet werden.

Längere Aussetzung

In Kirchen, in denen die Eucharistie ständig aufbewahrt wird, soll jährlich eine feierliche, längere Zeit (wenn auch mit Unterbrechungen) andauernde Aussetzung des Allerheiligsten stattfinden, damit die Ortsgemeinde dieses Geheimnis mit größerer Hingabe betrachten und anbeten kann.

Eine solche Aussetzung - mit Genehmigung des Ortsordinarius gehalten - soll jedoch nur stattfinden, wenn eine entsprechend große Beteiligung der Gläubigen erwartet werden kann.<ref>Vgl. ebd. Nr. 63 a.a.O., S. 571. </ref>

In einer schweren und allgemeinen Not kann der Ortsordinarius anordnen, dass in vielbesuchten Kirchen vor dem ausgesetzten Allerheiligsten während eines längeren Zeitraumes Bittandachten gehalten werden.<ref>Vgl. ebd. Nr. 64 a.a.O., S. 572. </ref>

Wo mangels einer angemessenen Anzahl von Betern die Aussetzung nicht ohne Unterbrechung gehalten werden kann, kann man das heilige Sakrament zu vorher festgesetzten und bekanntgemachten Stunden reponieren, jedoch nicht öfter als zweimal am Tag, z. B. zur Mittagszeit und während der Nacht.

Diese Reposition kann in einfacher Form erfolgen: Der Priester oder Diakon - mit Talar, Albe oder Chorrock und Stola bekleidet - stellt nach kurzer Anbetung und einem Gebet mit den Gläubigen das heilige Sakrament in den Tabernakel. In gleicher Form wird es zur vorgesehenen Zeit wieder ausgesetzt. <ref>Vgl. ebd. Nr. 65 a.a.O., S. 572. </ref>

Kurze Aussetzung

Kurze Aussetzungen des Allerheiligsten sind so zu gestalten, dass vor dem Segen mit dem heiligen Sakrament eine angemessene Zeit für die Lesung des Wortes Gottes, für Gesänge, Gebete und für Zeiten stillen Gebetes vorgesehen wird. Die Aussetzung, die keinen anderen Zweck hat, als den Segen zu erteilen, ist verboten.<ref>Vgl. ebd. Nr. 66 a.a.O., S. 572. </ref>

Die Anbetung in Ordensgemeinschaften

Ordensgemeinschaften und andere geistliche Gemeinschaften, die nach ihren Konstitutionen oder nach den Regeln ihres Instituts eine ewige Anbetung oder eine Anbetung auf längere Zeit praktizieren, sollen diese fromme Gewohnheit nach dem Geist der Liturgie so ordnen, dass immer dann, wenn die Anbetung vor Christus, dem Herrn, unter Anteilnahme der ganzen Gemeinschaft stattfindet, heilige Lesungen, Gesänge und Zeiten stillen Gebetes eingefügt werden. Dadurch soll das Gebet fruchtbarer und wirksamer werden für das geistliche Leben dieser Gemeinschaft. Auf diese Weise wird nämlich der Geist der Einheit und der Brüderlichkeit, der durch die Eucharistie bezeichnet und bewirkt wird, unter den Mitgliedern der klösterlichen Gemeinschaft gefördert und die dem Allerheiligsten geschuldete Verehrung in besonderer Weise geübt.

Sehr zu begrüßen und darum beizubehalten ist jene Anbetungsform, an der einzelne oder jeweils zwei Mitglieder der Gemeinschaft einander ablösen; denn auch auf diese Weise wird nach der Regel solcher Institute, die von der Kirche approbiert sind, Christus, der Herr, im Sakrament im Namen der ganzen Gemeinschaft und der Kirche angebetet und sein Beistand erfleht.

3. DER ZELEBRANT DER EUCHARISTISCHEN AUSSETZUNG

Ordentlicher Zelebrant für die Aussetzung des Allerheiligsten ist der Priester oder der Diakon, der auch am Schluss der Anbetung, bevor er das Sakrament reponiert, das Volk mit dem Sakrament segnet.

Im Falle der Abwesenheit oder Verhinderung von Priester und Diakon können folgende Beauftragte die heilige Eucharistie zur Anbetung öffentlich aussetzen und reponieren:

a) Akolyth und Kommunionhelfer;

b) jeder Angehörige einer Ordensgemeinschaft oder Säkulargemeinschaft, sowohl Männer wie Frauen, deren Aufgabe die eucharistische Anbetung ist; sie müssen aber vom Ortsordinarius dazu bestellt sein.

Alle Genannten können die Aussetzung in der Weise vornehmen, dass sie den Tabernakel öffnen oder gegebenenfalls die Pyxis (das Ziborium) auf den Altar stellen oder die Hostie in die Monstranz einfügen. Zum Schluss der Anbetung stellen sie das heilige Sakrament in den Tabernakel zurück. Es ist ihnen aber nicht erlaubt, den Segen mit dem Allerheiligsten zu erteilen.

Der Zelebrant, wenn er Priester oder Diakon ist, trägt Albe oder Chorrock und die weiße Stola. Die anderen Beauftragten tragen entweder die ortsübliche liturgische oder eine der Bedeutung, ihres Dienstes angemessene Kleidung, die vom Ordinarius approbiert ist.

Zur Erteilung des sakramentalen Segens am Ende der Anbetung, bei der die Monstranz aufgestellt war, tragen der Priester und der Diakon Chormantel und das Schultervelum in weißer Farbe. Wird der Segen mit dem Ziborium gegeben, trägt der Zelebrant nur das Schultervelum.

Eucharistische Anbetung als Quelle der Heiligkeit

Ausgestelltes Allerheiligstes beim Weltjugendtag 2005 in Köln - 1 Million Gläubige

Papst Johannes Paul II. betont in der Enzyklika Ecclesia de eucharistia, dass "die Anbetung des Allerheiligsten Sakramentes an vielen Orten einen weiten Raum im täglichen Leben" findet und "so zur unerschöpflichen Quelle der Heiligkeit" wird. Jedoch sieht er auch eine teilweise "Vernachlässigung des Kultes der eucharistischen Anbetung". Der Apostel der Oftkommunion Pierre-Julien Eymard gibt allen Gläubigen, Bischof, Priester und Laien zu bedenken: "Ein Jahrhundert schreitet voran oder geht zurück in dem Maß, in welchem das Allerheiligste Sakrament verehrt wird."<ref>Martin Lugmayr: Handkommunion, S. 61.</ref> Die Einführung der Priesteramtskandidaten in das geistliche Leben 1980 findet grundsätzliche Worte zur Anbetung des Priesters: "Ein katholischer Priester findet Freude an der eucharistischen Anbetung und hat das Bestreben, sie zu fördern. Andernfalls beginge er an der Eucharistie Verrat und verwehrt den Gläubigen den Zugang zu diesem unvergleichlichen Schatz." (Nr. 30).

«Der Kult, welcher der Eucharistie außerhalb der Messe erwiesen wird, hat einen unschätzbaren Wert im Leben der Kirche. Dieser Kult ist eng mit der Feier des eucharistischen Opfers verbunden».<ref>Papst Johannes Paul II., Enzyklika Ecclesia de eucharistia, Nr. 25: AAS 95 (2003) 449-450.</ref> Die öffentliche und private Verehrung der heiligsten Eucharistie auch außerhalb der Messe soll deshalb mit Nachdruck gefördert werden, damit von den Gläubigen der Kult der Anbetung Christus erwiesen wird, der wahrhaft und wirklich gegenwärtig ist,<ref>Vgl. Ökum. Konzil von Trient, Sessio XIII (11. Oktober 1551), Dekr. über die heilige Eucharistie, Kap. 5: DS 1643; Papst Pius XII., Enzyklika Mediator Dei: AAS 39 (1947) 569; Papst Paul VI., Enzyklika Mysterium fidei (3. September 1965): AAS 57 (1965) 751-774, hier 769-770; Hl. Kongr. für die Riten, Instruktion Eucharisticum mysterium, Nr. 3f: AAS 59 (1967) 543; Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Instruktion Inaestimabile donum, Nr. 20: AAS 72 (1980) 339; Papst Johannes Paul II., Enzyklika Ecclesia de eucharistia, Nr. 25: AAS 95 (2003) 449-450.</ref> der der «Hohepriester der künftigen Güter»<ref>Hebr 9, 11; vgl. Papst Johannes Paul II., Enzyklika Ecclesia de eucharistia, Nr. 3: AAS 95 (2003) 435.</ref> und der Erlöser der ganzen Welt ist. «Es obliegt den Hirten, zur Pflege des eucharistischen Kultes zu ermutigen, auch durch ihr persönliches Zeugnis, insbesondere zur Aussetzung des Allerheiligsten sowie zum anbetenden Verweilen vor Christus, der unter den eucharistischen Gestalten gegenwärtig ist».<ref>Papst Johannes Paul II., Enzyklika Ecclesia de eucharistia, Nr. 25: AAS 95 (2003) 450.</ref>

Der Ordinarius soll die kürzere oder längere oder ständige eucharistische Anbetung, zu der das Volk zusammenkommt, nachdrücklich empfehlen. In den letzten Jahren findet nämlich an so «vielen Orten [...] die Anbetung des heiligsten Sakramentes täglich einen weiten Raum und wird so zu einer unerschöpflichen Quelle der Heiligkeit», obwohl es auch Orte gibt, «an denen der Kult der eucharistischen Anbetung fast völlig aufgegeben wurde».<ref>Papst Johannes Paul II., Enzyklika Ecclesia de eucharistia, Nr. 10: AAS 95 (2003) 439.</ref>

Die Aussetzung der heiligsten Eucharistie soll immer gemäß den Vorschriften der liturgischen Bücher erfolgen.<ref>Vgl. Rituale Romanum, De sacra Communione et de cultu Mysterii eucharistici extra Missam, Nrn. 82-100; Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 317; Codex Iuris Canonici, can. 941 § 2.</ref> Vor dem aufbewahrten oder ausgesetzten Allerheiligsten soll auch das Rosenkranzgebet nicht ausgeschlossen werden, das wunderbar ist «in seiner Schlichtheit und seiner Tiefe».<ref>Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Rosarium virginis mariae (16. Oktober 2002): AAS 95 (2003) 5-36, hier Nr. 2, S. 6.</ref> Vor allem wenn eine Aussetzung erfolgt, soll jedoch die Besonderheit dieses Gebetes als Betrachtung der Mysterien des Lebens Christi, des Erlösers, und des Heilsplanes des allmächtigen Vaters, besonders unter Heranziehung von Lesungen aus der Heiligen Schrift, ins Licht gestellt werden.<ref>Vgl. Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Litterae Congregationis (15. Januar 1997): Notitiae 34 (1998) 506-510; Apostolische Pönitentiarie, Litterae ad quemdam sacerdotem (8. März 1996): Notitiae 34 (1998) 511.</ref>

Das heiligste Sakrament darf jedoch niemals, auch nicht für ganz kurze Zeit, ohne hinreichende Gebetswache ausgesetzt bleiben. Es sollen deshalb gemäß den festgesetzten Zeiten immer einige Christgläubige, wenigstens abwechselnd, anwesend sein.

Wo der Diözesanbischof geistliche Amtsträger oder andere Personen hat, die dazu beauftragt werden können, ist es das Recht der Gläubigen, das heiligste Sakrament der Eucharistie häufig zur Anbetung zu besuchen und wenigstens einige Male im Laufe eines jeden Jahres an einer Anbetung vor der ausgesetzten heiligsten Eucharistie teilzunehmen.

Es ist sehr zu empfehlen, dass der Diözesanbischof in den Städten oder wenigstens in den größeren Gemeinden ein Kirchengebäude zur ewigen Anbetung bestimmt, in dem aber häufig, wenn möglich auch täglich die heilige Messe gefeiert wird; die Aussetzung ist während der Messfeier unbedingt zu unterbrechen. Die Feier der Heiligen Messe vor dem ausgesetzten Allerheiligsten ist verboten.<ref>Codex Iuris Canonici, can. 941 § 2; vgl. Hl. Kongr. für die Riten, Instruktion Eucharisticum mysterium, Nr. 61: AAS 59 (1967) 571; Rituale Romanum, De sacra Communione et de cultu Mysterii eucharistici extra Missam, Nr. 83; Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 317.</ref> Es ist angemessen, dass bei der Messe, die der Anbetungszeit unmittelbar vorausgeht, die Hostie für die Aussetzung konsekriert und nach der sakramentalenen Kommunion in der Monstranz auf dem Altar ausgesetzt wird.<ref>Vgl. Rituale Romanum, De sacra Communione et de cultu Mysterii eucharistici extra Missam, Nr. 94.</ref>

Der Diözesanbischof soll das Recht der Christgläubigen anerkennen und nach Möglichkeit fördern, Bruderschaften oder Vereinigungen zur - auch ständigen - Anbetung zu bilden. Sooft Vereinigungen dieser Art internationalen Charakter haben, obliegt es der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, sie zu errichten oder ihre Statuten zu approbieren.<ref>Vgl. Papst Johannes Paul II., Apost. Konst. Pastor bonus, Art. 65: AAS 80 (1988) 877.</ref>

"Kongress Adoratio" zur eucharistischen Anbetung für den deutschsprachigen Raum

Eucharistischer Kongress

Ablass

Ein vollkommener Ablass wird unter den gewöhnlichen Bedingungen demjenigen Gläubigen gewährt, der das Allerheiligste Sakrament für wenigstens eine halbe Stunde zur Anbetung besucht (vgl. Enchiridion indulgentiarum 1999).

Päpstliches

Johannes Paul II.

Benedikt XVI.

Franziskus

Literatur

  • Eine Viertelstunde vor dem Allerheiligsten. Gesprächsanleitung des Hl. Antonius Maria Claret mit dem eucharistischen Herrn Ruhland Verlag Altötting 
(Der Text der 11 Seiten; Radiosendung).
  • Pur spezial: Ganz nahe bei Jesus. Die Eucharistische Anbetung Fe Medienverlag 2018 (20 Seiten; 8. Auflage).
  • Marianne Schlosser: Geheimnisvolle Gegenwart. 
Eucharistische Gebete
 EOS Verlag 2013 (160 Seiten, Paperback
; 
ISBN 978-3-8306-7614-0).
  • Klaus-Peter Vosen: Mit allen Sinnen der Seele. Impulse zur eucharistischen Anbetung (einfühlsame Meditationen zu den 33 Anrufungen der Herz-Jesu-Litanei in zeitgemäßer Sprache). St. Benno Verlag (geb.; 138 Seiten).
  • Ingeborg Obereder: Unter den Strahlen der Liebe, Impulse für die stille Anbetung Mediatrix-Verlag (72 Seiten)
  • Anne Françoise Vater: Mit ganzem Herzen. Hinführung zur eucharistischen Anbetung (207 Seiten; erhältlich beim Mediatrix Verlag).
  • Hsgr. Hans Buschor: Wir beten an, Eucharistische Gebete Christiana Verlag Stein am Rhein (328 Seiten)
  • Raniero Cantalamessa: Gottheit tief verborgen, Das Geheimnis der Eucharistie im Lichte großer Hymnen Herder Verlag (160 Seiten)
  • Palmatius Zilligen: Im Kraftfeld der Hostie Grignion Verlag.
  • Hans Buob: Anbetung und Anbeten mit Maria (erhältlich beim Grignion Verlag)
  • Gottheit tief verborgen, betend nah ich dir (Gebetbuch für Anbetungsstunden vor dem Tabernakel SJM Verlag (ISBN 978-3-932426-15-5).
  • Johannes Nicolussi: Venite, Adoremus ! Anbetungsstunden, 1. Bändchen, Buchs Verlag Bozen 1922 (244 Seiten).
  • P. Kevin Scallon: Ich werde selbst kommen Miriam Verlag (224 Seiten).
  • Claudius Perrot: Die Schule der ewigen Anbetung im Kloster- und Weltstande, von P. Claudius Perrot, Konventual des Benediktiner-Stiftes M. Einsiedeln., Eberle & Rickenbach Verlag Einsiedeln 1905 (238 Seiten).
  • Magdalena Frank (Zusammenstellung), herausgegeben von den Eucharistinern: Laßt uns anbeten! Ein Büchlein der Anbetung des heiligsten Sakramentes. Emmanuel Verlag Rottweil am Neckar 1960 (DIN A 6; 135 Seiten; Imprimatur Rottenburg, 15. März 1960 I.V. Domkapitular Dr. Wurm).
  • Werner Bulst SJ: Wir beten an. Eucharistische Gebete für das Kirchenjahr. Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 1960 (8. Auflage; 304 Seiten; ca. DIN A 6 - DIN A7).
  • Iso Walser: Der große Walser - Handbuch der ewigen Anbetung des allerheiligsten Sacramentes, Neu bearbeitet von einem Priester des Bistums St. Gallen, Ausgabe mit 30 Stunden, Verlag des Emmanuel Rottweil 1926+1928 (2. Auflage).

Weblinks

Anmerkungen

<references />