Diskussion:Ordensgemeinschaft
"Religiöse Gemeinschaften werden in der Umgangssprache ohne Unterschied Orden genannt." Diese Aussage, besser noch der ganze Artikel, ist zu streichen: In einer katholischen Enzyklopädie sollte doch von Anfang an für Klarheit der Begriffe gesorgt werden. Unter "Orden" dürfen z.B. weder Geistliche Gemeinschaften noch Personalprälaturen geführt werden.--Theophil 09:29, 18. Mär 2006 (CET)
@theophil: Bitte dementsprechend ändern! Jeder ist zur Mitarbeit eingeladen!
G. --Gandalf 09:36, 18. Mär 2006 (CET)
--Theophil 09:56, 18. Mär 2006 (CET) weiß das, könnte auch den Artikel schreiben, hat aber im Au genblick wegen Umzuges keine Zeit. Der jetzige Artikel ist jedoch so grottenschlecht, daß er unbedingt bald verschwinden muß, wenn Kathpedia keinen Schaden nehmen soll. Besser nix als sowas!
- Theophil, danke für deine Wortmeldung. Da du konkrete Kritikpunkte hast, kannst du diese gerne gleich im Artikel einbringen. Darfst auch gerne das ganze überschreiben, wenn du einen konkreten, durchdachten Ansatz reinbringst.
--reto 10:46, 18. Mär 2006 (CET)
- Habe das ganze etwas präzisiert. Vielleicht kann jemand mithelfen, den Text zu vervollständigen. Auch sollten die Ritterorden am richtigen Platz mit korrekter Beschreibung eingeführt werden. Ausserdem wäre ich froh, wenn jemand den Unterschied zwischen Orden und Kongregationen sauberer herausarbeiten könnte. Danke.
--reto 14:34, 18. Mär 2006 (CET)
Eine Frage: Was ist die Quelle dafür, dass nur Orden wiederbelebt werden dürfen, deren letztes Mitglied vor 100 Jahren verstorben ist? Der Lazarusorden wurde nach mehreren Jahrhunderten wieder als eine Organisation kanonischen Rechts anerkannt. Auflösung: "Während der Französischen Revolution wurden alle königlichen Orden aufgelöst, so auch der Orden Unserer lieben Frau vom Berge Karmel. Der Lazarusorden genoss fortan nicht mehr den päpstlichen Schutz." Wiedergründung nach kanonischem Recht:"So wurde auf Beschluss der Österreichischen Bischofskonferenz vom 6. bis 8. April 1976 der Lazarus-Orden (Paris Obedienz) per Dekret Seiner Eminenz Franz Kardinal König vom 15. Dezember 1977 (Z. 1202-77) gemäß dem damaligen kanonischen Recht Par. 708 CIC/1917 als Pia Unio errichtet und erlangte damit Rechtspersönlichkeit im kirchlichen Bereich. Auf Grundlage des Konkordates 1933 folgte die Erlangung der Rechtspersönlichkeit für den staatlichen Bereich mit 21. Juli 1980." (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Lazarus-Orden)
--Seraphim 18:30, 8. Apr. 2011 (CEST)
Orden (im strengen Sinne - siehe Artikel) genehmigt die Kirche nicht mehr zu gründen. Kongregationen etc. schon. Ein Orden, wie die Regularkanoniker vom heiligen Kreuz, konnte nur als Orden (im strengen Sinne) wiederbelebt werden, da das letzt Mitglied noch keine hundert Jahre verstorben war. Die Quelle dieses Wissens ist von diesem Orden selbst.
--Delphin 19:00, 8. Apr. 2011 (CEST)
- Zu ergänzen wäre noch, dass der "Lazarusorden" eben nicht als Orden wiederhergestellt, sondern als Pia Unio ("fromme Vereinigung") neu gegründet wurde. Der heutige "Lazarusorden" ist damit kein Orden im kirchenrechtlichen Sinne. --Benedikt 16:30, 12. Apr. 2011 (CEST)