Cum compertum (Wortlaut)

Aus kathPedia
(Weitergeleitet von Cum copertum)
Zur Navigation springenZur Suche springen
Monitum
Cum compertum

von Papst
Pius XII.
über ökumenische Gespräche
5. Juni 1948

(Offizieller lateinischer Text: AAS 40 [1948] 257)

(Quelle: Herder-Korrespondenz, Herder Verlag Freiburg im Breisgau, 2. Jahrgang, Heft 10, Juli 1948, S. 443-446; private deutsche Übersetzung)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Nachdem festgestellt worden ist, dass an verschiedenen Orten entgegen den Vorschriften des kanonischen Rechtes und ohne vorherige Erlaubnis des Heiligen Stuhles gemischte Zusammenkünfte zwischen Nichtkatholiken und Katholiken stattgefunden haben, bei denen Fragen, die den Glauben betreffen, behandelt wurden, wird allen in Erinnerung gebracht, dass es gemäß Kanon 1325 Par. 3 sowohl Laien wie Klerikern, und zwar ebenso Welt- wie Ordensgeistlichen, verboten ist, solchen Zusammenkünften ohne die vorher erwähnte Erlaubnis beizuwohnen. Noch weniger ist es den Katholiken gestattet, derartige Kongresse einzuberufen und zu organisieren.

Deshalb mögen die Bischöfe darauf dringen, dass diese Vorschriften genau von allen beobachtet werden. Dies gilt noch aus triftigerem Grunde für sogenannte ,ökumenische' Versammlungen, an denen Katholiken, seien es Laien oder Geistliche, ohne vorherige Bewilligung des Heiligen Stuhles in keiner Weise teilnehmen können. Da aber sowohl bei den vorerwähnten Zusammenkünften, wie auch außethalb derselben, Handlungen eines gemischten Kultus nicht selten vorgenommen worden sind, werden von neuem alle daran gemahnt, dass eine communicatio in sacris (d. i. aktive Teilnahme oder Mitwirkung am Gottesdienst der Akatholiken, sowie die Spendung von Sakramenten an Haeretiker oder Schismatiker) durchaus gemäß der Norm der Canones 1258 und 731 Par. 2 verboten ist.

Anmerkungen der Herder-Korrespondenz

Die angezogenen Canones lauten in deutscher Übersetzung folgendermaßen:

Canon 1325, § 3

Die Katholiken sollen sich hüten, mit Nichtkatholiken Streitgespräche oder Aussprachen, besonders öffentliche, zu führen, ohne dass sie dazu die Erlaubnis des Heiligen Stuhles oder, wenn der Fall dringend ist, des Diözesanbischofs haben.

Canon 1258

§ 1. Es ist den Gläubigen nicht gestattet, gottesdienstlichen Feiern von Nichtkatholiken in irgend einer Weise aktiv beizuwohnen oder an ihnen mitzuwirken.

§ 2. Geduldet werden kann bei schwerwiegendem Grunde, der im Zweifelsfall vom Bischof zu billigen ist, die passive oder rein äußerliche Teilnahme wegen staatsbürgerlicher Verpflichtungen oder Ehrung an Bestattungen, Hochzeiten oder ähnlichen Feiern von Nichtkatholiken, falls die Gefahr der Verwirrung oder des Argernisses vermieden wird.

Canon 731, § 2

Es ist verboten, die Sakramente. der Kirche Haeretikern oder Schismatikern zu reichen, auch wenn sie diese, in gutem Glauben irrend, begehren, es sei denn, sie sind zuvor durch Lossagung von den Irrtümern mit der Kirche wieder ausgesöhnt.

Zu diesem Dekret des Heiligen Offiziums äußerte sich am 6. Juni ein deutscher Sprecher im Vatikanischen Sender. Das Dekret hat, wie er sagte, nur das bestehende Kirchenrecht in Erinnerung gerufen und bestätigt und geht nicht darüber hinaus. Zur Begründung für seine Veröffentlichung im gegenwärtigen Augenblick wies er auf den "Wildwuchs" hin, der sich am Rande der Una-Sancta-Bewegung gezeigt habe und neuestens tief in ihre Mitte vorgedrungen sei. Er erinnerte an einen Fall aus der zweiten Hälfte der zwanziger Jahre, wo ein deutscher, zum Protestantismus übergetretener katholischer Priester auf einer Tagung ein Hochamt mit Kommuniongang der anwestenden katholischen PIiiester und Ordensleute gehalten habe. Ähnliche Dinge hätten sich in den letzten Jahren in Deutschland wiederholt. Zum Beispiel habe vor nicht langer Zeit ein Treffen stattgefunden, in dessen Verlauf an aufeinander folgenden Tagen katholische, evangelische und orthodoxe Gottesdienste in einer katholischen Kirche gehalten worden seien. In einem andern Fall hätten ebenfalls in einer katholischen Kirche gleichzeitig an drei verschiedenen Altären Gottesdienste der drei Konfessionen stattgefunden. Das mögen extreme Fälle sein, sagte der Sprecher, aber nicht selten sind andere Fälle, wo gemeinsame Gottesdienste mit irgendeinem gemeinsamen Gebets- oder Unterweisungsprogramm abgehalten werden.

Dieser Abirrung eng verwandt, fuhr der Sprecher fort, sei die Ans.icht, die bekannte Katholiken aus der Una-Sancta-Bewegung zuweilen geäußert hätten, dass die nicht-katholischen Bekenntnisse in der Lage wären, einen wertvollen und wesentlichen inhaltlichen Beitrag zu der ersehnten einen, heiligen, katholischen Kirche zu leisten, dass sie etwas beisteuerten, dessen die Katholische Kirche ermangelte oder das sie verloren hätte. Die katholische Kipche kann unmöglich sachlicher Ergänzungen von außen bedürfen, das hieße ihren göttlichen Stifter der übernatürlich institutionellen Unvollkommenheit zeihen. Ferner habe die Una-Sancta-Bewegung viel zu sehr die Persönlichkeit Martin Luthers in den Mittelpunkt gestellt und zwar auf Kosten der geschichtlichen Wahrheit wie auch auf Kosten einer abgewogenen gerechten Beurtetlung der Katholischen Kirche selbst.

Der Katholik weiß, dass Christus nur eine Kirche gestiftet hat, dass also nur eine den Anspruch erheben kann, die von Gott gewollte und von Christus eingesetzte Kirche zu sein; und er weiß, dass diese eine Kirche die katholische ist. Wenn sich der Katholik dessen bewußt ist und sich dazu bekennt, so hat das nichts mit Überheblichkeit, Engstirnigkeit oder Intoleranz zu tun, sondern es ist dies einfach ein Stehen zur gottgesetzten Ordnung.

Es sei daher um so wertvoller, wissen und sagen zu können, dass auch ernste, führende Männer der Genfer Ökumene sich über diesen katholischen Standpunkt klar sind und ihn als ehrliche katholische Überzeugung zu würdigen wissen. Diese· Männer der Genfer Ökumene verstehen auch, dass die Katholische Kirche keine offizielle Verttretung auf Tagungen, wie z. B. den bevorstehenden ökumenischen Kongreß in Amsterdam, entsenden kann. Der folgende Absatz des Kommentars wurde offenbar hinzugefügt zur Sicherung berechtigter und wünschenswerter ökumenischer Gespräche. Es heißt dort, dass durch das Dekret des Heiligen Offiziums religiöse Gespräche im engen oder intimen Kreis nicht berührt sind, wo die Unterschiede zwischen den Bekenntnissen klar auseinandergesetzt und die katholische Haltung gegenüber den anderen Konfessionen klar erklärt wird. Das geschehe ja auch im Konvertitenunterricht. Das Dekret erhebt auch keinen Einwand gegen die Liebe zu den Menschen außerhalb der Kirche. Im Gegenteil, diese Liebe sollte so sehr betätigt werden, dass die Menschen, die außerhalb der Kirche stehen, den Weg zur Wahrheit finden können. Es liegt auf dieser Linie, dass die katholische Kirche selbst um die Wiedervereinigung aller in dem einen Glauben betet. In ökumenischen Kreisen hat die Erklärung des Vatikans starkes Aufsehen erregt, besonders da sie so unmittelbar vor der Weltkirchenkonferenz von Amsterdam erlassen wurde. Der Evangelische Pressedienst meldet aus Genf, dass man in den Kreisen des Ökumenischen Rates damit rechne, dass die zwanglosen Treffen von Studiengruppen katholischer und nichtkatholischer Christen, wie sie in den verschiedenen Ländern üblich geworden sind, nicht länger fortgesetzt werden. Offenbar ist also dort der letzte Absatz des von uns wiedergegebenen Kommentars nicht bekannt oder nicht beachtet worden.

Das in Stuttgart erscheinende Evangelische Informationsblatt "Christ und Welt" kommentiert das Dekret in seiner Nummer vom 20. Juni folgendermaßen:

"Es gibt zweifellos auch heute noch mancherlei Gelegenheiten, bei denen ein Christ danach gefragt ist, ob er katholisch, lutherisch, reformiert oder anderes ist. Er kann sich, gerade wenn er ein aufrichtiger Christ ist, einer klaren Verantwortung nicht entziehen. Zu diesen Gelegenheiten gehören die Gottesdienste und Versammlungen, in denen theologische, Themen behandelt werden. Es ist hier in der Tat nicht zu verantworten, interkonfessionell zu sein, wie überhaupt der Interkonfessionalismus keine echte, christliche Lösung des konfessionellen Problems ist. Es gibt aber auch eine große Fülle von Gelegenheiten, bei denen wir nicht danach gefragt werden, ob wir Lutheraner, Katholiken oder Anglikaner sind, sondern nur, ob wir Christen sind. Die soziale Not unserer Tage zum Beispiel fragt uns nicht nach der Konfession, sondern ob wir Christen sind. Der aggressive Atheismus unserer Gegenwart bekämpft auch nicht nur eine Konfession, sondern das Christentum überhaupt. Bei diesen Gelegenheiten haben wir die gemeinsame christliche Verantwortung ohne Vorbehalt und in voller Einmütigkeit zu übernehmen. Diese gemein christliche Verantwortung, die sich zum Beispiel in der Zusammenarbeit zwischen dem Hiifswerk der Evangelischen Kirchen und der Caritas ausdrückt oder auch in der gemeinsamen Benutzung gottesdienstlicher Räume, ist uns ein gewisses Zeichen dafür, dass die "Eine Heilige Christenheit" nicht nur ein frommer Wunsch ist, sondern eine Tatsache - eine Tatsache, die wesentlich mehr bedeutet und eine größete Hoffnung gibt als interkonfessionelle Experimente."

Ähnlich lautende Ausführungen machte der katholisene Erzbischof Masterson von Birmingham auf der katholischen Woche in Hull. Er sagte dort: "Wenn wir also auch nicht mit den Christen der anderen Bekenntnisse in gemeinsamen Gottesdiensten zusammen beten können, so müssen wir doch bei der Behauptung und Durchführung der Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit zusammenwirken. Sollten wir Katholiken nicht versuchen, die christlichen Ideale, neu zu beleben und sie im täglichen Leben tatkräftig allen Andersgläubigen und Gottlosen gegenüber zu bewahren, dann ist keine Hoffnung, dass unser Land als nützliches Glied der christlichen Kulturgemeinschaft weiterlebt ... "